Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 26.10.2012

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   OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - I-20 U 145/12   

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https://dejure.org/2013,14419
OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - I-20 U 145/12 (https://dejure.org/2013,14419)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.2013 - I-20 U 145/12 (https://dejure.org/2013,14419)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - I-20 U 145/12 (https://dejure.org/2013,14419)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Betreiber einer Handelsplattform muss auf Einhaltung der Impressumspflicht durch dort tätige Händler hinwirken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Pflichten des Betreibers eines Internetportals hinsichtlich der Einhaltung der Impressumspflicht durch einzelne Anbieter

  • kanzlei.biz

    Impressumspflicht auch für dritte Anbieter auf einem Handelsportal

  • kanzlei-rader.de

    Zur wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht der Betreiber von Internetportalen, Verstößen gegen die Impressumspflicht durch die Nutzer des Portals entgegenzuwirken

  • aufrecht.de

    Fehlerhaftes Impressum kann Haftung eines Plattformbetreibers begründen

  • RA Kotz

    Portalbetreiber müssen Einhaltung der Impressumspflicht durch die Nutzer sicherstellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Betreibers eines Internetportals hinsichtlich der Einhaltung der Impressumspflicht durch einzelne Anbieter

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreiber einer Internet-Handelsplattform muss auf Einhaltung der Impressumspflichten hinwirken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Impressumspflicht: Kein Wettbewerbsverstoss wenn gesetzlicher Vertreter nicht benannt ist

  • internet-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Betreiber eines Handelsportals muss darauf hinwirken, dass sich Händler an Impressumspflicht halten

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Online-Plattformen müssen für Impressum sorgen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Plattformbetreiber muss Nutzern technische Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Vorhaltung eines Impressums zur Verfügung stellen - andernfalls haftet auch der Plattformbetreiber

  • paloubis.com (Kurzinformation)

    Online-Plattformen müssen ihren Händlern ein vollständiges Impressum ermöglichen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Plattformbetreiber muss Händlern rechtskonformes Impressum ermöglichen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Online-Handelsplattform muss auf korrekte Angaben hinwirken

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Portalbetreiber muss Verstößen gegen Impressumsangaben entgegenwirken

  • lto.de (Kurzinformation)

    OLG Düsseldorf zu Impressumspflicht - Online-Handelsplattform muss auf korrekte Angaben hinwirken

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Portalbetreiber muss Händler zur Einhaltung der Impressumspflicht anhalten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreiber eines Internetportals ist verpflichtet, Verstößen gegen Impressumsangaben durch Händler entgegenwirken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Handelsplattform muss Anmeldemasken verändern, damit Kunden sich an Impressumspflicht halten

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Impressum: Verkehrssicherungspflicht von Plattformbetreibern

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Haften Plattformen für falsche Impressen ihrer Händler?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Impressumspflicht: Plattformbetreiber haftet für Verstöße Dritter

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Online-Handelsplattform muss bei Neuanmeldung von Kunden auf Einhaltung der Impressumspflicht achten

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Plattformbetreiber muss Möglichkeit für ein Impressum bieten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht von Online-Verkaufsplattformen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung des Plattformbetreibers für ein fehlerhaftes Impressum der Nutzer

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Impressumspflicht: Kein Wettbewerbsverstoss wenn gesetzlicher Vertreter nicht benannt ist

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Betreiber von Internetportal bei Verstößen gegen Impressumspflicht persönlich haftbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betreiber eines Online-Portals muss Eingabemaske für Impressum zur Verfügung stellen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Neuanmeldung von Kunden auf Online-Plattform und der Impressumspflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Portalbetreiber kann für Impressumsverstöße seiner Nutzer haften

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Betreiber einer Internet-Plattform muss nicht Jedem auf die Finger schauen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Haftung des Plattformbetreibers für Impressumsangaben einzelner Anbieter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Internet-Handelsplattform muss Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Impressumspflicht ergreifen - Jedoch keine Pflicht auf Überprüfung sämtlicher Angebote auf Einhaltung der Impressumspflicht

Besprechungen u.ä. (3)

  • lhr-law.de (Kurzanmerkung)

    Plattformbetreiber haftet für fehlerhaftes Impressum der einzelnen Nutzer

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Haften Plattformen für falsche Impressen ihrer Händler?

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Portalbetreiber müssen die Einhaltung der Impressumspflicht durch die jeweiligen Nutzer sicherstellen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1305
  • GRUR-RR 2013, 433
  • MMR 2013, 649
  • K&R 2013, 594
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 20 U 145/12
    So hat der Bundesgerichtshof das Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Verband zur Förderung der gewerblichen Interessen des Videofachhandels und der Internethandelsplattform eBay als selbstverständlich bejaht (BGH, GRUR 2007, 890 Rn. 16 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).

    Derjenige, der durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr in einer ihm zurechenbaren Weise die Gefahr eröffnet, dass Dritte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, die durch das Wettbewerbsrecht geschützt sind, kann eine unlautere Wettbewerbshandlung begehen, wenn er diese Gefahr nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren begrenzt (BGH, GRUR 2007, 890 Rn. 22 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 8 Rn. 2.6; Spindler/Anton in: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Aufl., § 1004 BGB, Rn. 10).

    Auf das Haftungsprivileg des § 10 TMG kann sie sich nicht zurückziehen; es findet auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung (BGH, GRUR 2007, 890 Rn. 20 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; GRUR 2011, 152 Rn. 26 - Kinderhochstühle im Internet; GRUR 2012, 311 Rn. 19 - Blog-Eintrag).

    Dabei dürfen insbesondere Portalbetreibern keine Anforderungen auferlegt werden, die ihr von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell gefährden oder ihre Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (BGH, GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung I; GRUR 2007, 890 Rn. 39 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; GRUR 2011, 152 Rn. 38 - Kinderhochstühle im Internet).

    Auch wenn die Impressumspflicht innerhalb der Vielzahl anderer Verpflichtungen, die beim Angebot gewerblicher Waren und Dienstleistungen zu beachten sind, keine besonders hervorgehobene Stellung einnimmt und mit derjenigen der Vorschriften des Jugendschutzes, wie dem Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien, das nicht umsonst strafbewehrt ist (vgl. BGH, GRUR 2007, 890 Rn. 40 - Jugendgefährdende Medien bei eBay), nicht zu vergleichen ist, kann von der Beklagten verlangt werden, dass sie die vorbeschriebenen einmaligen und zudem nicht besonders aufwendigen Maßnahmen ergreift, um der Gefahr von Impressumsverstößen entgegenzuwirken (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 315).

    Die abweichende Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz zum Wettbewerbsverhältnis ist - wie ausgeführt - jedenfalls durch die Entscheidung "Jugendgefährdende Medien bei eBay" überholt, die Entscheidung des Kammergerichts zum Fehlen einer Impressumspflicht für Anbieter mit Sitz in einem Drittland ist nicht einschlägig.

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 20 U 145/12
    Auf das Haftungsprivileg des § 10 TMG kann sie sich nicht zurückziehen; es findet auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung (BGH, GRUR 2007, 890 Rn. 20 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; GRUR 2011, 152 Rn. 26 - Kinderhochstühle im Internet; GRUR 2012, 311 Rn. 19 - Blog-Eintrag).

    Die Zumutbarkeit hängt einerseits davon ab, wie groß die vom Dritten ausgehende Verletzungsgefahr und wie gewichtig das verletzte Interesse ist (BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 36 - Kinderhochstühle im Internet), andererseits davon, welches Eigeninteresse der Verpflichtete hat (BGH, GRUR 2010, 633 Rn. 13 - Sommer unseres Lebens) und welcher Aufwand für die Gefahrenabwehr erforderlich ist (Loschelder/Dörre, WRP 2010, 822, 824).

    Dabei dürfen insbesondere Portalbetreibern keine Anforderungen auferlegt werden, die ihr von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell gefährden oder ihre Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (BGH, GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung I; GRUR 2007, 890 Rn. 39 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; GRUR 2011, 152 Rn. 38 - Kinderhochstühle im Internet).

    Ausgeschlossen sind danach Überwachungspflichten allgemeiner Art (BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 38 - Kinderhochstühle im Internet, m. Verw. a. Erwägungsgrund 47 der Richtlinie).

  • OLG Frankfurt, 23.10.2008 - 6 U 139/08

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Reichweite der Impressumspflicht für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 20 U 145/12
    Auch bloße Inserenten von Werbeanzeigen auf einem Onlineportal sind demnach impressumspflichtig, wenn sie geschäftsmäßig handeln (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 315 - Impressumspflicht bei gewerblichen eBay-Kleinanzeigen).

    An der Beachtung der Impressumspflicht nach § 5 Abs. 1 besteht ein nicht unerhebliches Allgemeininteresse, da der Rechtsverkehr auf diese Weise in die Lage versetzt wird, sich über die Identität eines gewerblichen Anbieters in elektronischen Medien Klarheit zu verschaffen (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 315).

    Auch wenn die Impressumspflicht innerhalb der Vielzahl anderer Verpflichtungen, die beim Angebot gewerblicher Waren und Dienstleistungen zu beachten sind, keine besonders hervorgehobene Stellung einnimmt und mit derjenigen der Vorschriften des Jugendschutzes, wie dem Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien, das nicht umsonst strafbewehrt ist (vgl. BGH, GRUR 2007, 890 Rn. 40 - Jugendgefährdende Medien bei eBay), nicht zu vergleichen ist, kann von der Beklagten verlangt werden, dass sie die vorbeschriebenen einmaligen und zudem nicht besonders aufwendigen Maßnahmen ergreift, um der Gefahr von Impressumsverstößen entgegenzuwirken (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 315).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - 20 U 17/07

    Diensteanbieter nach § 2 Nr. 1 TMG bei Internetpräsentation gewerblicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 20 U 145/12
    Dabei ist auch eine bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeit auf einer Internetplattform als Telemedium anzusehen (Senat, MMR 2008, 682, 683 m. Verw. a. OLG Frankfurt, MMR 2007, 379; Kaestner/Tews, WRP 2002, 1011 f.; Stickelbrock, GRUR 2004, 111, 112).

    Das allgemeine Gleichbehandlungsgebot hindert den Gesetzgeber nicht, wegen der Intensität der werblichen Ansprache im Internet an die Selbstbezeichnung des Werbenden höhere Anforderungen zu stellen als an Werbende in Druckmedien (Senat, MMR 2008, 682, 683).

    Dem ist schon genügt, wenn die Einzeldarstellung des Produktanbieters nicht derart in den Gesamtauftritt des Portals eingebunden ist, dass er lediglich als unselbstständiger Teil eines Unternehmens- oder Konzernauftritts erscheint, sondern sich die einzelnen Angebote für den Nutzer erkennbar vom Rest der Webseite abheben (Senat, MMR 2008, 682, 683; Holznagel/Ricke a. a. O.), wobei Nutzer - auch im Hinblick auf die Plattform der Beklagten - die potentiellen Kunden des Anbieters sind.

  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90

    Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 20 U 145/12
    Schon nach altem Recht reichte es für die Annahme eines Wettbewerbsverhältnis aus, dass in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen und dass der Handelnde dabei in subjektiver Hinsicht in der Absicht vorgeht, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter andere Beweggründe zurücktritt (BGH, GRUR 1993, 53, 54 - Ausländischer Inserent).

    Von daher hat der Bundesgerichtshof im Anzeigengeschäft eines Zeitungsverlags die ein Wettbewerbsverhältnis mit einem Mitbewerber der Inserenten begründende Förderung fremden Wettbewerbs gesehen, da dieses - neben der Förderung des eigenen Wettbewerbs - stets auch dem Zweck der Unterstützung des Wettbewerbs des Anzeigenkunden dient (BGH, GRUR 1993, 53, 54 - Ausländischer Inserent).

  • KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei fehlender Angabe eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 20 U 145/12
    Das firmenmäßig bezeichnete Unternehmen soll durch die Angabe eines Vertretungsberechtigten auch nicht näher individualisiert werden (KG, GRUR-RR 2013, 123).

    Dementsprechend kann ein Verstoß gegen nationale Bestimmungen eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG grundsätzlich nur noch begründen, wenn die betreffenden Regelungen eine Grundlage im Unionsrecht haben (BGH, GRUR 2012, 949, Rn. 47 - Missbräuchliche Vertragsstrafe; KG, GRUR-RR 2013, 123).

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 20 U 145/12
    Es genügt jedoch, wenn der Handelnde für die geschäftlichen Belange eines anderen eintritt, der mit dem Betroffenen in einem Wettbewerbsverhältnis steht (BGH, GRUR 1990, 611, 612/613 - Werbung im Programm).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 20 U 145/12
    Dabei dürfen insbesondere Portalbetreibern keine Anforderungen auferlegt werden, die ihr von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell gefährden oder ihre Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (BGH, GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung I; GRUR 2007, 890 Rn. 39 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; GRUR 2011, 152 Rn. 38 - Kinderhochstühle im Internet).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 20 U 145/12
    Zu diesen Marktverhaltensregeln, die im Interesse der Marktteilnehmer auch das Verhalten von Unternehmen bestimmen, zählen die Vorschriften, die der Umsetzung des Art. 5 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt dienen und die dementsprechend nähere Angaben zur Anbieterkennzeichnung vorsehen (BGH, GRUR 2007, 159 Rn. 15 - Anbieterkennzeichnung im Internet).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 20 U 145/12
    Sie betätigen sich auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt (BGH, GRUR 2007, 1079 Rn. 22 - Bundesdruckerei).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10

    Neue Personenkraftwagen

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2012 - 20 U 147/11

    Begriff des Telemediendienstes im Sinne von §§ 2 Nr. 1, 5 Abs. 1 TMG

  • OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 6 U 115/06

    Wettbewerbsverstoß im Internet durch Verstoß gegen die Impressumspflicht:

  • OLG Koblenz, 08.08.2006 - 4 U 268/06

    Unlauterer Wettbewerb: Konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen den Herstellern

  • OLG Köln, 11.03.2016 - 6 U 121/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bereitstellung eines Kontaktformulars zur Eingabe

    Unter Zitierung einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (20 U 145/12) behauptet sie, dass ein Verstoß gegen nationale Bestimmungen eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG grundsätzlich nur noch begründete, wenn die betreffenden Regelungen eine Grundlage im Unionsrecht hätten.
  • LG Stuttgart, 27.06.2014 - 11 O 51/14

    XING - Neue Möglichkeit ein Impressum einzufügen

    a) § 5 Abs. 1 Nr. 5 und 6 TMG enthalten Marktverhaltensregelungen i. S. v. § 4 Nr. 11 UWG (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2013, I-20 U 145/12, juris Rn. 26; s. auch zu §§ 6 TDG, 10 Abs. 2 MDStV: BGH, Urt. v. 20.07.2006, I ZR 228/03 - Anbieterkennzeichnung im Internet, juris Rn. 15).

    Dementsprechend kann ein Verstoß gegen nationale Bestimmungen eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG grundsätzlich nur noch begründen, wenn die betreffenden Regelungen - hier: die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 5 und 6 TMG - eine Grundlage im Unionsrecht haben (BGH, Urt. v. 31.05.2012, I ZR 45/11 - Missbräuchliche Vertragsstrafe, Rn. 47; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013, I-20 U 145/12, juris Rn. 26).

    Entscheidend dafür, ob es sich bei dieser Internetveröffentlichung um ein eigenes Telemedium des Anbieters handelt, ist, ob er selbst über den Inhalt und das Bereithalten des Dienstes - also der konkreten Einzelveröffentlichung im Rahmen des Internet-Portals bestimmen kann und sich sein (Unter-) Angebot für einen objektiven Dritten als eigenständiger Auftritt des Anbieters darstellt (Micklitz/Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Aufl., § 5 TMG Rn. 13 a; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2013, I-20 U 145/12, juris Rn. 28; Urt. v. 28.12.2012, I-20 U 147/11, juris Rn. 16 [car.TV]; Rockstroh, MMR 2013, 627, 628; Müller-Broich, TMG, 2012, § 5 TMG Rn. 2; Heckmann, juris-PK Internetrecht, 2014, Kap. 4.2 Rn. 42 ff sowie Rn. 54 ff).

    Werden aber Informationen vorenthalten, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft, steht damit zugleich fest, dass das Erfordernis der Spürbarkeit nach § 3 Abs. 2 S. 1 UWG erfüllt ist (BGH, Urt. v. 31.12.2011, I ZR 190/10 - Neue Personenkraftwagen, Rn. 25 m. w. N.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2013, I-20 U 145/12, juris Rn. 30 m. w. N.; OLG Hamm, Urt. v. 28.02.2013, 4 U 159/12, juris Rn. 35; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 2014, § 5a UWG Rn. 57; ders. in WRP 2012, 1, 5; Seichter, jurisPK-UWG, 2013, § 5a UWG Rn. 86 - a. A.: Dreyer in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, 3. Aufl., § 5a UWG Rn. 81 ff m. w. N. zur Gegenauffassung).

  • LG Stuttgart, 24.04.2014 - 11 O 72/14

    Anwälte müssen auch auf Drittanbieterplattformen eigenes Impressum vorhalten

    a) § 5 Abs. 1 Nr. 5 b und c TMG enthalten Marktverhaltensregelungen i. S. v. § 4 Nr. 11 UWG (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.6.2013, I-20 U 145/12, juris Rn. 26; s. auch zu §§ 6 TDG, 10 Abs. 2 MDStV: BGH, Urt. v. 20.7.2006, I ZR 228/03 - Anbieterkennzeichnung im Internet, juris Rn. 15).

    Dementsprechend kann ein Verstoß gegen nationale Bestimmungen eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG grundsätzlich nur noch begründen, wenn die betreffenden Regelungen - hier: die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 5 b und c TMG - eine Grundlage im Unionsrecht haben (BGH, Urt. v. 31.5.2012, I ZR 45/11 - Missbräuchliche Vertragsstrafe, Rn. 47; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.6.2013, I-20 U 145/12, juris Rn. 26).

    Entscheidend dafür, ob es sich bei dieser Internetveröffentlichung um ein eigenes Telemedium des Anbieters handelt, ist, ob er selbst über den Inhalt und das Bereithalten des Dienstes also der konkreten Einzelveröffentlichung im Rahmen des Internet-Portals bestimmen kann und sich sein (Unter-)Angebot für einen objektiven Dritten als eigenständiger Auftritt des Anbieters darstellt (Micklitz/ Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Aufl., § 5 TMG Rn. 13 a; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.6.2013, I-20 U 145/12, juris Rn. 28; Urt. v. 28.12.2012, I-20 U 147111, juris Rn. 16 [car.TV]; Rockstroh, MMR 2013, 627, 628; Müller-Broich, TMG, 2012, § 5 TMG Rn. 2).

    Auch die bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeiten ist daher als Telemediendienst im Sinne von § 5 Abs. 1 TMG anzusehen, der eine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung begründet (OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.6.2013, I-20 U 145/12, juris Rn. 28; Urt. v. 28.12.2012, I-20 U 147/07, juris Rn. 19).

    Werden Informationen vorenthalten, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft, ist zugleich geklärt, dass das Erfordernis der Spürbarkeit nach § 3 Abs. 2 S. 1 UWG erfüllt ist (BGH, Urt. v. 31.12.2011, I ZR 190/10 - Neue Personenkraftwagen, Rn. 25; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.6.2013, I-20 U 145/12, juris Rn. 30).

  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 56/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Fehlens der Pflichtinformation zum Energieverbrauch

    Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob den Verantwortlichen für den "Marketplace", nachdem ihnen durch den vorliegenden Rechtsstreit die Anforderungen an die Information der Verbraucher über den Energieverbrauch von Fernsehgeräten vor Augen geführt worden sind, künftig zuzumuten sein könnte, die Nutzer der Plattform durch Warnhinweise und Auswahlfelder in der für die betreffende Produktkategorie vorgesehenen Eingabemaske (vgl. Anlage K 19) zur Erfüllung ihrer im Unionsrecht begründeten Informationspflichten anzuhalten (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2013, 649 zur Abänderung der Eingabemaske durch den Betreiber einer Internethandelsplattform, um die Einhaltung der gesetzlichen Impressumspflicht der Nutzer seiner Plattform zu ermöglichen).
  • LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen die Platzierung von Eintragungen im Rahmen

    Durch dieses Anzeigengeschäft wird neben dem eigenen Wettbewerb der Beklagten als Deutschlands größtes Arztempfehlungsportal auch der Wettbewerb der Anzeigenkunden gefördert (so aurh Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Auflage 2014, § 2 Rn. 33; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013 - 20 U 145/12, GRUR-RR 2013, 433, 434).
  • VG Berlin, 14.03.2018 - 6 K 676.17

    Auskunftspflicht von Diensteanbietern zu Berliner Ferienwohnungen

    Dieses Verständnis des Diensteanbieters ist, anders als der Beklagte meint, in der telemedienrechtlichen Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 6. März 2007 - 6 U 115/06 -, juris Rn. 23 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2013 - 20 U 145/12 -, juris Rn. 28; LG Wiesbaden, Urteil vom 18. Oktober 2013 - 1 O 159/13 -, juris Rn. 25 f.; LG Heidelberg, Urteil vom 30. Dezember 2015 - 12 O 21/15 -, MMR 2016, 409 [410]; Engels/Jürgens/Kleinschmidt, K&R 2008, 65 [66]; Lorenz, VuR 2014, 83 [86]; Ricke, in: Spindler/Schuster [Hrsg.], Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl. 2015, § 2 Rn. 3, 8; Schmücker, in: Paschke/Berlit/Meyer [Hrsg.], Hamburger Kommentar, Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl. 2016, S. 1398 Rn. 5 f.; vgl. ferner für den Anbieterbegriff des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags VG Kassel, Urteil vom 8. Juni 2017 - 1 K 573/13.KS -, juris Rn. 50 ff.).

    Es kommt darauf an, ob eigenständig Einfluss auf die angebotenen Inhalte genommen werden kann und sich das (Unter-)Angebot für den objektiven Dritten als eigenständiger Auftritt und nicht als unselbständiger Teil der Plattform darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2013 - I-20 U 145/12 -, juris Rn. 28; Rockstroh, MMR 2013, 627 [629]; Micklitz/Schirmbacher, in: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl. 2015, § 5 Rn. 17 ff.).

  • LG Stuttgart, 07.08.2014 - 11 O 84/14

    Zur Impressumspflicht bei foris.de und McAdvo

    Entscheidend dafür, ob es sich bei dieser Internet-Veröffentlichung um ein eigenes Telemedium des Anbieters handelt, ist, ob er selbst über den Inhalt und das Bereithalten des Dienstes - also der konkreten Einzelveröffentlichung im Rahmen des Internet-Portals - bestimmen kann und sich sein (Unter-) Angebot für einen objektiven Dritten als eigenständiger Auftritt des Anbieters darstellt (Micklitz/Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Aufl., § 5 TMG Rn. 13 a; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2013, I-20 U 145/12, juris Rn. 28; Urt. v. 28.12.2012, I-20 U 147/11, juris Rn. 16 [car.TV]; Rockstroh, MMR 2013, 627, 628; Müller-Broich, TMG, 2012, § 5 TMG Rn. 2; Heckmann, juris-PK Internetrecht, 2014, Kap. 4.2 Rn. 42 ff sowie Rn. 54 ff).

    Diesem Erfordernis der kommunikationstechnischen Eigenständigkeit ist genügt, wenn die Einzeldarstellung des Produkt- oder Dienstleistungsanbieters nicht derart in den Gesamtauftritt des Portals eingebunden ist, dass er lediglich als unselbständiger Teil eines Unternehmens- oder Konzernauftritts erscheint, sondern sich das einzelne Angebot für den Nutzer erkennbar vom Rest der Webseite abhebt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2013, I-20 U 145/12, juris Rn. 28).

  • VG Berlin, 20.07.2017 - 6 L 162.17

    Ferienwohnungen: Vermietungsportal muss keine Auskunft geben

    Soweit teilweise Nutzer einer Plattform im Hinblick auf ihre Unterseiten als eigenständige Diensteanbieter qualifiziert werden, wird hierfür eine "kommunikationsbezogene Eigenständigkeit des Onlineauftritts" der Unterseiten aus Sicht der Nutzer der Unterseiten verlangt und darauf abgestellt, ob eine Person auf die Unterseite aufgrund von durch den Portalbetreiber eingeräumten Administratorenrechte einwirken kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2013 - I-20 U 145/12 -, juris Rn. 28; Rockstroh, MMR 2013, 627 [629] jeweils m.w.N.).
  • LG Heidelberg, 11.03.2015 - 12 O 57/14

    Unlauterer Wettbewerb im Internet: Verstoß gegen Informationspflichten bei

    Auch die bloße Werbung für Waren oder Dienstleistungen ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeiten ist daher als Telemediendienst im Sinne von § 5 Abs. 1 TMG anzusehen, da er eine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung begründet (OLG Düsseldorf, MMR 2013, 649).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,52514
OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12 (https://dejure.org/2012,52514)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.10.2012 - 20 U 145/12 (https://dejure.org/2012,52514)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - 20 U 145/12 (https://dejure.org/2012,52514)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Leistungen aus einer Ratenschutzarbeitsunfähigkeitsversicherung; Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen; Wirksame Einbeziehung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers in das Vertragsverhältnis bei einem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    AVB-Einbeziehung bei Gruppenversicherung / Wirksamer Ausschluss für psychische Erkrankungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12
    Die dort übliche Klausel in § 2 Nr. 4 AUB 94, wonach krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen - gleichgültig, wodurch diese verursacht worden sind - nicht unter den Versicherungsschutz fallen, hat der Bundesgerichtshof für wirksam erachtet (BGH VersR 2004, 1039).
  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12
    Mit dem Begriff der Behinderung hat der Gesetzgeber bewusst einen Begriff gewählt, der sich von dem der Krankheit unterschiedet (EuGH, NZA 2006, 839 zu der dem AGG zugrundeliegenden Richtlinie 2000/78/EG).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12
    Ihre Rechtsbeziehungen zum Versicherer stellen keine selbständigen Versicherungsverhältnisse dar, sondern unselbständige Bestandteile des Gruppenversicherungsvertrages (vgl. BGH, VersR 1988, 575).
  • OLG Köln, 13.08.2010 - 20 U 43/10

    Eintrittspflicht einer Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12
    Die Klausel ist nach der Rechtsprechung des Senats, der sich der obergerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen hat, weder überraschend noch intransparent; sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (Senat, VersR 2011, 201; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119; OLG Thüringen, Beschluss vom 7.05.2009, 4 U 154/09).
  • OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08

    Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungsausschluss bei psychischer

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12
    Die Klausel ist nach der Rechtsprechung des Senats, der sich der obergerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen hat, weder überraschend noch intransparent; sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (Senat, VersR 2011, 201; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119; OLG Thüringen, Beschluss vom 7.05.2009, 4 U 154/09).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2010 - 9 U 156/09

    Diskriminierungsverbot: Benachteiligung wegen einer Behinderung bei Ablehnung

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12
    Das gilt schon deshalb, weil der Begriff der Krankheit und der Begriff der Behinderung im Sinne des AGG nicht gleichgesetzt werden dürfen (OLG Karlsruhe, NJW 2010, 2668).
  • OLG Koblenz, 01.06.2007 - 10 U 1321/06

    Wirksamkeit einer Risikoausschlussklausel in der Restschuldversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12
    Die Klausel ist nach der Rechtsprechung des Senats, der sich der obergerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen hat, weder überraschend noch intransparent; sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (Senat, VersR 2011, 201; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119; OLG Thüringen, Beschluss vom 7.05.2009, 4 U 154/09).
  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12
    Die im Folgenden aufgelisteten Leistungsausschlüsse sind ohne Lupe lesbar und auch für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer, von dem eine aufmerksame Durchsicht der Bedingungen erwartet werden kann (BGH VersR 2005, 639), aus sich heraus klar und verständlich.
  • OLG Schleswig, 11.12.2003 - 16 U 87/02
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12
    Die Klausel ist nach der Rechtsprechung des Senats, der sich der obergerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen hat, weder überraschend noch intransparent; sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (Senat, VersR 2011, 201; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119; OLG Thüringen, Beschluss vom 7.05.2009, 4 U 154/09).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07

    Leistungsbeschränkung in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12
    Die Klausel ist nach der Rechtsprechung des Senats, der sich der obergerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen hat, weder überraschend noch intransparent; sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (Senat, VersR 2011, 201; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119; OLG Thüringen, Beschluss vom 7.05.2009, 4 U 154/09).
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