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   OLG Düsseldorf, 05.03.2007 - I-20 U 149/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14342
OLG Düsseldorf, 05.03.2007 - I-20 U 149/06 (https://dejure.org/2007,14342)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.2007 - I-20 U 149/06 (https://dejure.org/2007,14342)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 2007 - I-20 U 149/06 (https://dejure.org/2007,14342)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Wende bei Spruchpraxis bez. hoher Streitwerte bei wettbewerbsrechtlich einfach gelagerten Abmahnungen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Änderung der Abmahnrechtsprechung in Sicht!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Hamburg, 30.04.2018 - 324 O 51/18

    Unterlassung der Verbreitung eines ehrverletzenden Postings in einem sozialen

    Maßgeblich ist zudem, dass die Antragstellerin ausdrücklich - dies auch gerade mit Blick auf die Dringlichkeit - nicht um eine Verlegung des Verhandlungstermins auf ein späteres Datum gebeten hat, was gegebenenfalls nach der von der Antragsgegnerin zitierten Rechtsprechung (vgl. bspw. OLG Hamm, NJW-RR 1993, 366 OLG Düsseldorf, Urteil v. 05.03.2007, Az.: 20 U 149/06) dringlichkeitsschädlich hätte sein können, sondern insbesondere anheimgestellt hat, den Termin vorzuverlegen.
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2007 - 20 U 107/07

    Streitwertfestsetzung für einstweiligen Rechtsschutz bei fehlender

    Derartige Umstände sind im vorliegenden Fall indes nicht ersichtlich (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29.01.2007 - I-20 W 6/07, vom 05.03.2007 - I-20 U 149/06; vom 19.04.2007 - I-20 W 13/07, vom 05.07.2007 - I 20 W 51/07 und vom 16.07.2007 - I-20 W 83/07).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 20 U 108/07

    Zur Erfüllung des Tatbestands des wettbewerbswidrigen Handelns durch Rechtsbruch

    Wie der Senat bereits in zahlreichen Beschlüssen (B. v. 29. Jan. 2007, Az.: 20 W 6/07, B. v. 5. Mär. 2007, Az.: 20 U 149/06, B. v. 5. Jul. 2007, Az.: 20 W 63/07, B. v. 19. Jul. 2007, Az.: 20 W 46/07, B. v. 24. Sep. 2007, Az.: 20 W 102/07) ausgeführt hat, kommt es für die Bewertung des Interesses der Klägerin daran, dass der Beklagte die gesetzlichen Pflichten erfüllt und sich keinen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch verschafft, allein darauf an, inwieweit sich der gerügte Wettbewerbsvorstoß gerade im Verhältnis der Parteien zueinander auswirkt.
  • LG Frankenthal, 21.11.2023 - 6 O 203/23

    Terminverlegungsantrag im eV-Verfahren lässt Eilbedürftigkeit entfallen!

    Dabei muss sich die Verfügungsklägerin auch Verzögerungen zurechnen lassen, die ihre Prozessbevollmächtigte zu vertreten hat (OLG Düsseldorf, BeckRS 2007, 12842).
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