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   OLG Düsseldorf, 05.04.2018 - I-20 U 155/16   

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https://dejure.org/2018,23495
OLG Düsseldorf, 05.04.2018 - I-20 U 155/16 (https://dejure.org/2018,23495)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.04.2018 - I-20 U 155/16 (https://dejure.org/2018,23495)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. April 2018 - I-20 U 155/16 (https://dejure.org/2018,23495)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ausnahmeregelung für Zusendung von Email-Werbung nach § 7 Abs. 3 UWG gilt nur für Kunden mit denen tatsächlich ein Vertrag geschlossen wurde

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Abgrenzung zwischen Interessenten und Kunden

  • stroemer.de (Kurzinformation)

    Newsletter

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Werbemail ohne Einwilligung: Ausnahmeregelung nur für KUNDEN

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Ausnahmeregelung für E-Mail-Werbung gilt nur bei Vertragsschluss

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Einwilligungslose E-Mail-Werbung: § 7 Abs. 3 UWG kommt nur im Falle eines tatsächlichen Vertragsschlusses zu Anwendung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 3 UWG für E-Mail-Marketing setzt Geschäftsbeziehung voraus

Papierfundstellen

  • K&R 2018, 800
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2018 - 20 U 155/16
    Es besteht vielmehr auch dann, wenn zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (BGH GRUR 2014, 1114 - nickelfrei).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2018 - 24 U 186/17

    Anforderungen an die Rücktrittsbelehrung beim Abschluss eines

    Von dem Versicherer, der über die gesetzlichen Voraussetzungen des Rücktrittsrechts belehrt, kann nicht verlangt werden, dass er zum Teil interpretierend über den Gesetzeswortlaut hinaus Anforderungen an das Rücktrittsrecht erläutert, wenn dies gesetzlich nicht so bestimmt ist (vgl.: BGH v. 29.06.2016, IV ZR 24/14, Rn. 14f, juris; OLG Bamberg v. 17.11.2016, 1 U 48/16; OLG Koblenz v. 07.10.2016, 10 U 640/16; OLG Köln v. 27.09.2016, 20 U 155/16; OLG Düsseldorf v. 24.03.2016, 4 U 99/13, Rn. 35, juris; OLG Köln v. 17.02./ 16.03.2016, 20 U 9/16; OLG Köln v. 22.12.2015, 20 U 146/15; Saarländisches OLG v. 27.05.2015, 5 U 57/14; OLG Hamm v. 24.10.2014, 20 U 73/14, Rn. 15, juris; OLG München v. 23.10.2014, 14 U 875/14).
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