Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.04.1998 - 20 U 155/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9695
OLG Düsseldorf, 21.04.1998 - 20 U 155/97 (https://dejure.org/1998,9695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.1998 - 20 U 155/97 (https://dejure.org/1998,9695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 1998 - 20 U 155/97 (https://dejure.org/1998,9695)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,9695) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 25; UrhG § 97 Abs. 1; ZPO § 935
    Begriff der Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im gewerblichen Rechtsschutz

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 12 O 358/97
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1998 - 20 U 155/97
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)

  • OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18

    Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google

    Zwar kann aus dem Umstand von Vergleichsverhandlungen grundsätzlich nicht darauf geschlossen werden, dass es dem Verletzten mit der Verfolgung des Unterlassungsanspruchs nicht so eilig sei, wenn die Vergleichsverhandlungen in einer die Eilbedürftigkeit berücksichtigenden Weise zügig geführt werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 1998 - 20 U 155/97, Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2019 - 20 U 116/18

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass die Zeitspanne zwischen der Erlangung der Kenntnis von der Person des Verletzers und den maßgeblichen Umständen der Verletzungshandlung bis zur Einreichung des Verfügungsantrags in Fällen durchschnittlicher Bedeutung und Schwierigkeiten sowie mittleren Umfangs zwei Monate betragen darf, diese Dauer aber auch nicht überschreiten soll (GRUR-RR 2011, 315, 316 - Staubsaugerbeutel; NJWE-WettbR 1999, 15; ebenso: Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 4. Auflage 2018, Rn. 155).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 151/07

    Zur Zuläsigkeit eines Anrufs nach Kündigung des Festnetzanschlusses -

    Nach der Rechtsprechung des Senats darf die Zeitspanne zwischen Kenntniserlangung und Einreichung des Verfügungsantrags auch ohne besondere Umstände jedenfalls zwei Monate betragen (Senat, NJWE-WettbR 1999, 15; Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rn 76, Rn 77).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2019 - 38 O 96/19

    "Malle" - als eingetragene Unionsmarke

    Er ist danach hinreichend zügig - nämlich innerhalb von etwa zwei Monaten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 1998 - 20 U 155/97, NJWE-WettbR 1999, 15 [unter I 2]; Urteil vom 1. Juli 2014 - 20 U 231/13, GRUR-RR 2015, 65) - mit seinem am 6. Juni 2019 bei Gericht eingegangenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die dort von ihm beobachtete Zeichennutzung vorgegangen.
  • KG, 29.05.2001 - 5 U 10150/00

    Internet-Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel durch niederländischen

    In der Regel sollte das Zuwarten deutlich unter der 6-Monats-Grenze des § 21 UWG (Verjährung) liegen; jedenfalls ein Zuwarten von ein (OLG Düsseldorf, NJWE-WettbR 1999, 15, 16) bis drei Monaten (OLG Stuttgart, WRP 1981, 668, 670) soll unschädlich sein (weitergehend OLG Hamburg, WRP 1996, 774: Regelfrist von sechs Monaten).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 20 U 151/13

    Zulässigkeit vergleichender Werbung

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass die Zeitspanne zwischen der Erlangung der Kenntnis von der Person der Verletzers und den maßgeblichen Umständen der Verletzungshandlung bis zur Einreichung des Verfügungsantrags in Fällen durchschnittlicher Bedeutung und Schwierigkeit sowie mittleren Umfangs zwei Monate betragen darf, diese Dauer aber auch nicht überschreiten soll (GRUR-RR 2011, 315, 316 - Staubsaugerbeutel; NJWE-WettbR 1999, 15; ebenso: Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rn. 76, m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - 20 U 169/12

    Abmahnung eines Energieversorgungsunternehmens wegen wettbewerbswidriger

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass die Zeitspanne zwischen der Erlangung der Kenntnis von der Person des Verletzers und den maßgeblichen Umständen der Verletzungshandlung bis zur Einreichung des Verfügungsantrags in Fällen durchschnittlicher Bedeutung und Schwierigkeiten sowie mittleren Umfangs zwei Monate betragen darf, diese Dauer aber auch nicht überschreiten soll (GRUR-RR 2011, 315, 316 - Staubsaugerbeutel; Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rdnr. 76, m. w. Nachw.), weil dieser Zeitraum ist in der Regel ausreichend ist, um nach der rechtlichen Prüfung des Sachverhalts noch die gebotene Abmahnung vornehmen und die Mittel der Glaubhaftmachung beschaffen zu können (Senat, NJWE-WettbR 1999, 15, 16).

    Entscheidend ist allein, ob der Antragsteller die Sache durch ein zu langes Zögern bei der Verfolgung seines Unterlassungsanspruchs selbst (gewissermaßen) als nicht eilig kennzeichnet (Senat, NJWE-WettbR 1999, 15; Berneke, a. a. O. Rn. 67), ob also sein Verhalten den Rückschluss zulässt, die Sache sei ihm selbst nicht so eilig (Senat, GRUR-RR 2011, 315, 316 - Staubsaugerbeutel).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - 20 U 18/04

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Parteizustellung

    Nach einer vergeblichen Abmahnung der Antragstellerin vom 16. September 2003 unter Fristsetzung bis zum 23. September 2003 hat sich die Antragstellerin mit der Anbringung des das vorliegende Verfahren einleitenden Antrags beim Landgericht Düsseldorf am 2. Oktober 2003 mit anderthalb Wochen keinesfalls zu viel Zeit gelassen (vgl. auch OLG Düsseldorf NJWE-WettbR 1999, 15).
  • LG Düsseldorf, 16.06.2023 - 38 O 42/23
    Dabei lässt sich in durchschnittlichen Fällen aus einem Zuwarten des Antragstellers mit der Rechtsverfolgung von etwa zwei Monaten - regelmäßig beginnend mit der Kenntnisnahme des Antragstellers von der Verletzungshandlung - noch nicht der Schluss ziehen, die Sache sei ihm selbst nicht eilig (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 1998 - 20 U 155/97, NJWE-WettbR 1999, 15 [unter I 2]; Urteil vom 2. Mai 2019 - 20 U 116/18, BeckRS 2019, 10070 [unter B I; insoweit in GRUR-RR 2019, 368 nicht abgedruckt]).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 20 U 126/10

    Anspruch auf Unterlassung der Benutzung eines fremden Kennzeichens zum Zwecke des

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass die Zeitspanne zwischen der Erlangung der Kenntnis von der Person der Verletzers und den maßgeblichen Umständen der Verletzungshandlung bis zur Einreichung des Verfügungsantrags in Fällen durchschnittlicher Bedeutung und Schwierigkeiten sowie mittleren Umfangs zwei Monate betragen darf, diese Dauer aber auch nicht überschreiten soll (NJWE-WettbR 1999, 15; ebenso: Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rdnr. 76, m.w.Nachw. in Rdnrn. 76 und 77 zu den in Rspr. sehr unterschiedlich bemessenen Fristen für diese Zeitspanne).
  • LG Düsseldorf, 16.04.2021 - 38 O 150/20
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 20 U 30/06

    Wettbewerbsverstoß durch werbemäßige Anpreisung einer Aufwandsentschädigung bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 11 KR 772/20

    Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren zur

  • LG Düsseldorf, 20.04.2018 - 38 O 16/18
  • LG Düsseldorf, 28.06.2011 - 14c O 125/11

    Sog. Selbstwiderlegung der Dringlichkeit ist als allgemeiner Grundsatz auch im

  • LG Düsseldorf, 06.11.2012 - 4b O 133/12

    Flupirtin-Maleat

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 20 U 37/15

    Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines

  • LG Düsseldorf, 02.02.2005 - 2a O 197/04
  • LG Düsseldorf, 11.01.2019 - 38 O 5/19
  • LG Düsseldorf, 09.02.2018 - 38 O 138/17
  • LG Krefeld, 17.12.2012 - 12 O 122/12

    Abmahnung, Wettbewerbssache, einstweilige Verfügung, Überlegungsfrist,

  • LG Düsseldorf, 19.09.2001 - 12 O 311/01

    Anbieterkennnung

  • LG Düsseldorf, 27.02.2008 - 2a O 369/07

    Fristen für die Antragstellung in einem Eilverfahren bei Markenrechtsverletzung

  • LG Düsseldorf, 13.11.2012 - 37 O 117/12

    Anforderungen an die Darlegung eines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht