Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 10.05.2011

Rechtsprechung
   KG, 16.02.2012 - 20 U 157/10   

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https://dejure.org/2012,7779
KG, 16.02.2012 - 20 U 157/10 (https://dejure.org/2012,7779)
KG, Entscheidung vom 16.02.2012 - 20 U 157/10 (https://dejure.org/2012,7779)
KG, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 20 U 157/10 (https://dejure.org/2012,7779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 253 BGB
    Zur Höhe des Schmerzensgeldes bei einem ärztlichen Behandlungsfehler im Krankenhaus bei viereinhalbjährigem Kind

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Schmerzensgeldbemessung: Schwerer Hirnschaden eines 4 1/2 jährigen Kindes nach der Narkotisierung bei einer Operation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei apallischem Syndrom aufgrund irreversibler Hirnschädigung eines 41/2 Jahre alten Kindes durch ärztliche Behandlungsfehler

  • rabüro.de

    Zum Schmerzensgeld wegen apallischem Syndrom bei Kind durch ärztlichen Behandlungsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253
    Höhe des Schmerzensgeldes bei apallischem Syndrom auf Grund irreversibler Hirnschädigung eines 4 ½ Jahre alten Kindes durch ärztliche Behandlungsfehler

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schmerzensgeldbemessung auch nach Lebensalter!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Hohes Schmerzensgeld für ärztlichen Behandlungsfehler im Krankenhaus bei viereinhalbjährigem Kind

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arzthaftung für ein 100% schwerbeschädigtes Kind

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld: Ärztlicher Behandlungsfehler - Kind gelähmt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Arzthaftung - Hohes Schmerzensgeld für Vierjährige nach Behandlungfehler

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Arztfehler: Gericht spricht Kind 650.000 Euro zu

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hohes Schmerzensgeld für ärztlichen Behandlungsfehler im Krankenhaus bei viereinhalbjährigem Kind

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Maximale Schmerzensgeldbeträge bei sog. Schwerstschäden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Maximale Schmerzensgeldbeträge bei sog. Schwerstschäden

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Hohes Schmerzensgeld für Kind wegen Hirnschadens aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hohes Schmerzensgeld für ärztlichen Behandlungsfehler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 920
  • NZV 2012, 445
  • VersR 2012, 766
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07

    Schwerer Geburtsschaden durch ärztlichen Behandlungsfehler: Bemessung des

    Auszug aus KG, 16.02.2012 - 20 U 157/10
    Anhaltspunkte zur Ermittlung der Größenordnung vermittelt etwa die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Urteil vom 22.4.08 - 5 U 6/07 -); der dortige Kläger erlitt aufgrund grober ärztlicher Behandlungsfehler ähnlich schwere Hirnschäden bei seiner Geburt wie die Klägerin; ihm wurden erstinstanzlich ein Schmerzensgeld von 500.000 EUR und eine Schmerzensgeldrente von 500,- EUR zugesprochen, was das Oberlandesgericht Zweibrücken unter Hinweis auf vergleichbare Entscheidungen als "zwar hoch, keinesfalls aber derart, dass eine Korrektur angezeigt wäre" ansah.
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus KG, 16.02.2012 - 20 U 157/10
    Wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes, der eine ganzheitliche Betrachtung und Bemessung gebietet, muss die künftige Entwicklung des Schadensbildes in die Bemessung des Schmerzensgeldes miteinbezogen werden (vgl. z.B. BGHZ 128, 117, 121 f; BGH, VersR 1961, 164, 165).
  • KG, 11.04.2005 - 20 U 23/04

    Arzthaftung: Höhe des Schmerzensgelds bei einer Schwerstbehinderung durch die

    Auszug aus KG, 16.02.2012 - 20 U 157/10
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, neben der Beurteilung der konkreten Umstände des zu entscheidenden Rechtsstreits auch noch Urteile anderer Gerichts - und das ohne Aktenkenntnis - nachzuprüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 16. Februar 2004 - 20 U 23/04, GesR 2005, 499-500; Beschluss vom 15. März 2007 - 20 W 11/07).
  • BGH, 06.12.1960 - VI ZR 73/60

    Ausgleichsfunktion und Genugtuungsfunktion von Schmerzensgeld - Erfordernis einer

    Auszug aus KG, 16.02.2012 - 20 U 157/10
    Wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes, der eine ganzheitliche Betrachtung und Bemessung gebietet, muss die künftige Entwicklung des Schadensbildes in die Bemessung des Schmerzensgeldes miteinbezogen werden (vgl. z.B. BGHZ 128, 117, 121 f; BGH, VersR 1961, 164, 165).
  • BGH, 02.04.1963 - VI ZR 164/62
    Auszug aus KG, 16.02.2012 - 20 U 157/10
    Zwar ist bei betragsmäßig unbestimmten Ansprüchen, wie Schmerzensgeld, Pflichtteil und Unterhalt eine Bezifferung unter Umständen entbehrlich, erforderlich ist aber zumindest, dass ausreichend konkrete Tatsachen zur Höhe vorgetragen werden (Palandt-Grüneberg, BGB, 70. Auflage, § 286 Rdnr. 19 unter Hinweis auf BGH VersR 63, 726).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16

    Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Abzustellen ist daher auf den jeweils vorliegenden konkreten Einzelfall (KG, 16. Februar 2012 - 20 U 157/10 -).
  • LG Gießen, 06.11.2019 - 5 O 376/18

    Krankenhaus haftet in Millionenhöhe

    In diesem Fall würde es sich dabei sogar um einen Umstand handeln, der eine weitere Erhöhung des Schmerzensgelds rechtfertigen würde (vgl. KG, Urt. v. 16.2.2012 - 20 U 157/10, NJW-RR 2012, 920).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass vergleichbare Fälle zwar eine Orientierungshilfe bieten, aber keine Bindungswirkung entfalten (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 31.1.2017 - 8 U 155/16, BeckRS 2017, 139887 Rz. 30; KG, Urt. v. 16.2.2012 - 20 U 157/10, NJW-RR 2012, 920).

    Das Kammergericht hat im Jahr 2012 (Urt. v. 16.2.2012 - 20 U 157/10, NJW-RR 2012, 920) auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000,00 EUR und eine monatliche Rente von 650, 00 EUR, mithin einen Gesamtbetrag von etwa 650.000,00 EUR, erkannt.

  • OLG Oldenburg, 08.07.2015 - 5 U 28/15

    Gesamtschuldnerschaft bei grob fehlerhafter Krankenhausbehandlung eines

    Es wurden in den letzten Jahren Beträge von 300.000,-DM (OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Juni 2002 zu 14 U 83/01, zitiert nach juris: hypoxische Hirnschädigung eines Neugeborenen infolge einer Überbeatmung; OLG Hamm, Urteil vom 25. November 2002 zu 3 U 100/02, zitiert nach juris: hypoxe Hirnschädigung einer älteren Frau infolge einer Sauerstoffunterversorgung), 200.000,-EUR (OLG München, Urteil vom 08. Juli 2004 zu 1 U 3882/03, zitiert nach juris: hypoxe Hirnschädigung einer 17jährigen Frau infolge eines Behandlungsfehlers; OLG Köln, Urteil vom 06. Juni 2012 zu 5 U 28/10, zitiert nach juris: Hirnschädigung eines 23jährigen Mannes infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers), 400.000,-DM (Senat, Urteil vom 30. Mai 2000 zu 5 U 218/99, zitiert nach juris: hypoxe Hirnschädigung einer 26jährigen Frau infolge einer Lungenembolie), 250.000,-EUR (LG Göttingen, Urteil vom 14. März 2006 zu 8 O 153/05, zitiert nach Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 33. Aufl., Nr. 33.1477: hypoxer Hirnschaden eines 43jährigen Mannes durch Fußtritte gegen den Kopf), 300.000,-EUR (Senat, Hinweisbeschluss vom 27. August 2013 zu 5 U 166/12: Hirnschaden eines vorerkrankten Mannes infolge unzureichender Beatmung; OLG München, Urteil vom 15. Dezember 2011 zu 1 U 1913/10, zitiert nach juris: hypoxe Hirnschädigung eines 54jährigen Mannes infolge einer Sauerstoffunterversorgung), 350.000,-EUR (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. April 2013 zu 8 U 24/12, zitiert nach juris: hypoxisch-ischämische Enzephalopathie durch Versäumnisse bei der Geburtsleitung), 400.000,-EUR (LG Bielefeld, Urteil vom 25. September 2007 zu 4 O 522/05, zitiert nach juris: Hirnschädigung eines 41jährigen Mannes infolge eines Behandlungsfehlers), 550.000,-EUR (LG Düsseldorf, Urteil vom 12. Dezember 2013 zu 3 O 389/08, zitiert nach Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 33. Aufl., Nr. 33.2744: schwerste hypoxische Hirnschädigung eines Kindes bei der Geburt) und 650.000,-EUR (KG Berlin, Urteil vom 16. Februar 2012 zu 20 U 157/10, zitiert nach juris: hypoxe Hirnschädigung eines 4jährigen Kindes infolge eines Behandlungsfehlers) zuerkannt.
  • OLG München, 23.01.2020 - 1 U 2237/17

    Beweislastumkehr nach schwerem Behandlungsfehler, der zu einer

    Als Orientierungsmaßstab für die Bemessung können - neben der eigenen, ständigen Praxis des erkennenden Gerichts - insbesondere auch sogenannte Schmerzensgeldtabellen mit Zusammenstellungen von Entscheidungen anderer Gerichte herangezogen werden, wobei letztlich stets die freie Überzeugung des Senats unter Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalls maßgebend ist (OLG Düsseldorf vom 16.02.2012 - 20 U 157/10 - Rz. 56; Küppersbusch/Höher, a.a.O., Rz. 282; MünchKomm/Oetker, a.a.O., § 253 Rz. 37; Staudinger/Schiemann, a.a.O., § 253 Rz. 34).
  • OLG Frankfurt, 31.01.2017 - 8 U 155/16

    Schmerzensgeld bei Schwerstbehinderung und Zerstörung der Persönlichkeit

    Das dem Kläger vom Landgericht zuerkannte Schmerzensgeld von 560.000.- EUR ist auf der Grundlage einer eigenständigen Würdigung des konkreten Einzelfalls (vorstehende Ziffern 1., 2., 3., 5.) durch den Senat nicht zu beanstanden (vgl. KG, Urteil vom 16.2.2012, 20 U 157/10, juris Rn 55, 56).

    Hingegen bietet die Entscheidung des KG vom 16.2.2012 (vgl. KG, Urteil vom 16.2.2012, 20 U 157/10, juris) einen Anhalt zur Ermittlung einer Größenordnung.

  • OLG Koblenz, 16.12.2020 - 5 U 836/18

    Schmerzensgeldbemessung bei einem Geburtsschaden mit lebenslangen Dauerschäden

    Hierdurch wird deutlich, dass das nach den oben dargestellten Grundsätzen maßgebliche Gesamtbild der Erkrankung der Klägerin trotz seiner Schwere bezüglich des Maßes der Lebensbeeinträchtigung hinter den Fallgestaltungen zurückbleibt, die Gegenstand der von der Klägerin genannten und anderen Referenzentscheidungen waren und bei denen - teils indexiert - ein höheres Schmerzensgeld als 500.000,00 EUR zugesprochen worden ist (so etwa OLG Zweibrücken, Urteil vom 22. April 2008 - 5 U 6/07 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 16. Februar 2012 - 20 U 157/10 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 16. Januar 2002 - 3 U 156/00 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2006 - 5 U 130/01 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 14. September 2009 - I-3 U 9/08 -, juris).
  • ArbG Bielefeld, 28.07.2020 - 5 Ca 1725/19

    Schmerzensgeld

    Darüber hinaus können vergleichbare Fälle zwar eine Orientierungshilfe bieten, aber keine Bindungswirkung entfalten (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 31.01.2017 - 8 U 155/16, BeckRS 2017, 139887 Rz. 30; KG, Urt. v. 16.02.2012 - 20 U 157/10, NJW-RR 2012, 920).

    Darüber hinaus können vergleichbare Fälle zwar eine Orientierungshilfe bieten, aber keine Bindungswirkung entfalten (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. vom 31.1.2017 - 8 U 155/16, BeckRS 2017, 139887 Rz. 30; KG, Urt. vom 16.2.2012 - 20 U 157/10, NJW-RR 2012, 920).

    Das Kammergericht hat im Jahr 2012 (Urt. vom 16.02.2012 - 20 U 157/10, NJW-RR 2012, 920) auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000,00 EUR und eine monatliche Rente von 650, 00 EUR, mithin einen Gesamtbetrag von etwa 650.000,00 EUR, erkannt.

  • OLG Hamm, 04.12.2018 - 26 U 9/16

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess hinsichtlich der Kausalität

    Er bewegt sich auch im üblichen Rahmen vergleichbarer Entscheidungen der obergerichtlichen Rechtsprechung zu Höchstschadensfällen bei der Geburt (vgl. OLG Hamm Urt. v. 16.01.2002 - 3 U 156/00, VersR 2002, 324; OLG Köln Urt. v. 20.12.2006 - 5 U 130/01, VersR 2007, 219; OLG Zweibrücken Urt. v. 22.04.2008 - 5 U 6/07, MedR 2009, 88; KG Berlin Urt. v. 16.02.2012 - 20 U 157/10, MedR 2012, 596; OLG Naumburg Urt. v. 28.11.2001 - 1 U 161/99, VersR 2002, 1295).
  • OLG München, 23.12.2022 - 13 U 1972/18

    Bemessung eines Schmerzensgeldanspruchs

    Der Umstand, dass der Kläger bis an sein Lebensende ganz erhebliche Belastungen, Schmerzen und Einschränkungen im dauerhaften Bewusstsein der Beeinträchtigung wird ertragen müssen, ist vorliegend ein gewichtiger Bewertungsfaktor (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 18. März 2020 - 5 U 196/18 -, juris Rn. 50; KG, NJW-RR 2012, 920; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Mai 1998 - VI ZR 182/97 -, juris Rn. 13 "Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten").
  • LG Offenburg, 30.07.2019 - 3 O 311/15

    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Bemessung eines Schmerzensgeldes bei einer

    Vergleichbare Fallgestaltungen sind daher richtigerweise lediglich als Ausgangspunkt für die Erwägungen zur Schmerzensgeldbemessung anzusehen (OLG Dresden, Beschluss vom 01. Juni 2018 - 4 W 447/18 -, Rn. 6, juris) und können nur als grobe Orientierungshilfe dienen, auch vor dem Hintergrund der fehlenden Aktenkenntnis im Hinblick auf als vergleichbar angesehene Entscheidungen (vgl.OLG München, Urteil vom 24. November 2017 - 10 U 952/17 -, Rn. 8, juris m.w.N. KG Berlin, Urteil vom 16. Februar 2012 - 20 U 157/10 -, Rn. 56, juris).
  • OLG Braunschweig, 14.11.2019 - 9 U 119/15

    Haftung des vermögenssorgenden Berufsbetreuers wegen pflichtwidrigen Umgangs mit

  • OLG Hamm, 17.12.2021 - 26 U 102/20

    Grober Behandlungsfehler bei der Untersuchung einer Schwangeren

  • OLG Frankfurt, 29.09.2020 - 22 W 31/20

    Haftungsverteilung bei Fußgängerunfall; Prozesskostenhilfe auch bei überhöhter

  • LG München I, 25.06.2018 - 9 O 5656/17

    Unterlassene Blutentnahme zum Ausschluss einer Malaria-Erkrankung

  • LG Mönchengladbach, 25.02.2022 - 6 O 347/12
  • LG Berlin, 03.05.2013 - 36 O 158/11

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Unterlassene Aufklärung über

  • OLG Frankfurt, 05.04.2018 - 22 U 65/17

    Befunderhebungs- und Behandlungsfehler durch unterlassene Blutzuckerbestimmung

  • LG Potsdam, 08.06.2018 - 6 O 2/18

    Berührungsloser Verkehrsunfall - Nachweis an Schadenentstehung

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - I-20 U 157/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11739
OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - I-20 U 157/10 (https://dejure.org/2011,11739)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2011 - I-20 U 157/10 (https://dejure.org/2011,11739)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - I-20 U 157/10 (https://dejure.org/2011,11739)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • boek9.nl PDF
  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Erschöpfung einer Marke durch Inverkehrbringen von Markenware innerhalb der Europäischen Gemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 323
  • GRUR-RR 2012, 448
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 193/97

    "stüssy II"; Geltendmachung von Markenverletzungen in einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 157/10
    Es ist daher Sache der Beklagten darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass die von ihr veräußerten Sportschuhe mit Zustimmung der Markeninhaberin in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht worden sind (BGH, GRUR 2004, 156, 157 - stüssy II, zu § 24 Abs. 1 MarkenG).

    Dabei obliegt die Beweislast für das Bestehen einer tatsächlichen Gefahr der Abschottung der nationalen Märke ebenfalls der Beklagten (BGH, GRUR 2004, 156, 158 - stüssy II).

    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn anzunehmen wäre, dass der Markeninhaber nach der Offenbarung der Bezugsquelle auf diesen Vertragshändler mit dem Ziel einwirken würde, derartige Lieferungen an Zwischenhändler zukünftig zu unterlassen (BGH, GRUR 2004, 156, 158 - stüssy II).

  • LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 2a O 35/09

    Verkauf von Markenschuhen in Deutschland ohne Zustimmung zur Einbringung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 157/10
    Die Beklagte beantragt, das Urteils des LG Düsseldorf vom 29.09.2010, Az. 2a O 35/09, dahingehend abzuändern, dass die Klage abgewiesen wird.
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 157/10
    Bei Originalwaren, die außerhalb eines vom Markeninhaber organisierten Vertriebswegs beschafft werden, muss sichergestellt werden, dass es sich um erschöpfte Ware handelt (BGH, GRUR 2006, 421 Tz. 46 - Markenparfümverkäufe; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Auflage, § 14 Rn. 347).
  • OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 2 U 86/09

    Abschottung der nationalen Märkte durch den Markeninhaber: Geschlossenes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 157/10
    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die von der deutschen Lizenznehmerin der Klägerin initiierte Official-Dealer-Kampagne als zur faktischen Marktabschottung geeignet und eine solche Abschottung des Absatzmarktes als zur Rechtfertigung einer Beweislastumkehr ausreichend angesehen (GRUR-RR 2010, 198 - Converse).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-244/00

    van Doren + Q

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 157/10
    Der in Art. 28 und Art. 30 EG verankerte Schutz des freien Warenverkehrs gebietet eine Modifizierung der Beweisregel, soweit eine tatsächliche Gefahr der Abschottung der nationalen Märkte besteht, falls der angegriffene Händler den Beweis eines Inverkehrbringens im Europäischen Wirtschaftsraum erbringen müsste (EuGH, GRUR 2003, 512 Tz. 42 - Van Doren + Q.).
  • KG, 14.04.2015 - 5 U 17/13

    Darlegungs- und Beweislast im Streit um das Inverkehrbringen von gefälschten

    aa) Eine Zustimmung der Markeninhaberin hinsichtlich des Inverkehrbringens der Ware (§ 14 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG, Art. 9 Abs. 2 lit. b GMV) bei dem Testkauf vom 20.1.2012 behauptet auch die Beklagte nicht (vergleiche BGH, GRUR 2012, 630 TZ. 26 - Converse II; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 323 juris Rn. 18 sowie hierzu BGH, Beschluss vom 7.8.2012, - I ZR 99/11 juris Rn. 4).

    a) Die Beklagte behauptet einen Erwerb und Verkauf (erstmals) innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums legal in den Verkehr gebrachter Ware und damit eine Erschöpfung der Markenrechte (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 323 juris Rn. 18 sowie hierzu BGH, Beschluss vom 7.8.2012, I ZR 99/11 juris Rn. 4).

    Ob die Ware nachdem Vortrag der Klägerin eine Fälschung ist, kann dabei dahingestellt bleiben (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 323 juris Rn. 4, 18 sowie hierzu BGH, Beschluss vom 7.8.2012, I ZR 99/11 juris Rn. 4; vergleiche auch BGH, GRUR 2012, 626 TZ 20 bis 22 - Converse I sowie nachfolgend OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2012, 2 U 89/12, juris Rn. 15 sowie hierzu BGH, Beschluss zur Nichtannahme der Revision vom 24.9.2013, I ZR 229/12; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 156 juris Rn. 17).

    Eine Offenbarung des vertragswidrig grenzüberschreitend liefernden Abnehmers wäre in einem solchen Fall für die Beklagte gegenüber der insoweit nicht beteiligten und an einer Sanktion dieser Abnehmer nicht interessierten Klägerin nicht unzumutbar (vergleiche OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 323 juris Rn. 22).

    Solange sich die Klägerin die Interessen der Generalimporteure an einem einheitlichen Preisniveau in deren Absatzgebiet nicht zu eigen gemacht und unterstützt hat, fehlt es an einer Gefahr der Abschottung der Märkte der Mitgliedstaaten durch die Klägerin, wenn ihr gegenüber die Bezugsquelle offenbart wird (BGH, GRUR 2012, 626 TZ 38 - Converse I; vergleiche zur "Official-Dealer-Kampagne" auch zutreffend OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 323 juris Rn. 24).

    Die Auskunft zu Art und Umfang der Werbung schuldet die Beklagte gemäß § 242 BGB auch bei Markenrechtsverletzungen zur Ermittlung der Höhe eines Marktverwirrungsschadens (vergleiche BGH, GRUR 2007, 877 TZ 36 - Windsor Estate; GRUR 1987, 364 juris Rn. 16 - Vier-Streifen-Schuh; LG Düsseldorf, Urteil vom 29.9.2010, 2a O 35/09, Tenor I 3e bei juris und hierzu OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 323 juris Rn. 25 sowie BGH, Beschluss vom 7.8.2012, I ZR 99/11 zur beabsichtigten Zurückweisung der Revision).

    Die Auskunft zu den - nach einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten - Gestehungskosten ist ebenfalls nach § 242 BGB zur Ermittlung des Verletzergewinns geschuldet (vergleiche BGH, GRUR 2007, 877 TZ 61  - Windsor Estate; LG Düsseldorf, Urteil vom 29.9.2010, 2a O 35/09, Tenor I 3f bei juris und hierzu OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 323 juris Rn. 25 sowie BGH, Beschluss vom 7.8.2012, I ZR 99/11 zur beabsichtigten Zurückweisung der Revision).

  • LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 2a O 402/10

    Markenrechtliche Geltendmachung des Vertriebs gefälschter "Converse"-Schuhe

    Markenrechtlich spielt es keine Rolle, warum die Zustimmung fehlt; ob es sich um eine Fälschung oder um einen Import aus einem Drittstaat handelt, ist gleich (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.5.2011, Az. I-20 U 157/10).

    Müsste der Dritte in solchen Fällen beweisen, an welchem Ort die Waren vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung erstmals in den Verkehr gebracht wurden, könnte sich der Markeninhaber dem Inverkehrbringen der erworbenen Waren widersetzen und dem Dritten, wenn diesem der Nachweis gelänge, dass er von einem Glied des ausschließlichen Vertriebsnetzes des Markeninhabers im EWR beliefert wurde, seinerseits für die Zukunft jede weitere Bezugsmöglichkeit bei diesem abschneiden (BGH, aaO; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.5.2011, Az. I-20 U 157/10; OLG Hamburg, Urteil vom 15.9.2011, Az. 3 U 154/10).

    Dabei obliegt die Beweislast für das Bestehen einer tatsächlichen Gefahr der Abschottung der nationalen Märke ebenfalls der Beklagten (BGH, aaO; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.5.2011, Az. I-20 U 157/10; OLG Hamburg, Urteil vom 15.9.2011, Az. 3 U 154/10).

    Wie das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 10.5.2011 (Az. I-20 U 157/10) ausgeführt hat, vermag selbst eine vom Markeninhaber nicht verlangte, aber geduldete Praxis der Vertriebsberechtigten, die Waren ausschließlich an ausgewählte Händler abzugeben, eine Modifizierung der Beweislast nicht zu rechtfertigen.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 10.5.2011 (Az. I-20 U 157/10, Rn. 28) sowie auf die Entscheidung des OLG Hamburg vom 18.09.2011 - Az.: 3 U 154/19, S. 28) verwiesen, denen sich die Kammer vollumfänglich anschließt.

  • LG Düsseldorf, 04.02.2015 - 2a O 367/13

    Bei hinreichendem Verdacht des Verkaufs gefälschter Ware muss Lizenznehmer

    Müsste der Dritte in solchen Fällen beweisen, an welchem Ort die Waren vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung erstmals in den Verkehr gebracht wurden, könnte sich der Markeninhaber dem Inverkehrbringen der erworbenen Waren widersetzen und dem Dritten, wenn diesem der Nachweis gelänge, dass er von einem Glied des ausschließlichen Vertriebsnetzes des Markeninhabers im europäischen Wirtschaftsraum beliefert wurde, seinerseits für die Zukunft jede weitere Bezugsmöglichkeit bei diesem abschneiden (BGH, GRUR 2004, 156, 158 - stüssy II; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.5.2011, Az. I-20 U 157/10; OLG Hamburg, Urteil vom 15.9.2011, Az. 3 U 154/10).

    Dabei obliegt die Beweislast für das Bestehen einer tatsächlichen Gefahr der Abschottung der nationalen Märke ebenfalls der Beklagten (BGH, GRUR 2004, 156, 158 - stüssy II; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.5.2011, Az. I-20 U 157/10; OLG Hamburg, Urteil vom 15.9.2011, Az. 3 U 154/10).

    Wie das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 10.5.2011 (Az. I-20 U 157/10) ausgeführt hat, vermag selbst eine vom Markeninhaber nicht verlangte, aber geduldete Praxis der Vertriebsberechtigten, die Waren ausschließlich an ausgewählte Händler abzugeben, eine Modifizierung der Beweislast nicht zu rechtfertigen.

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2012 - 20 U 193/11

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung

    Markenrechtlich spielt es keine Rolle, warum die Zustimmung fehlt; ob es sich um eine Fälschung oder um einen Import aus einem Drittstaat handelt, ist gleich (Senat, GRUR-RR 2011, 323, 324 - Converse).

    Der Senat sieht keinen Grund, von seiner im Urteil vom 10. Mai 2011, Az. I-20 U 157/10, (veröffentlicht in GRUR-RR 2011, 323, 324) geäußerten Rechtsauffassung abzugehen, bei Fälschung oder Import aus einem Drittstaat handele es sich lediglich um Unterfälle fehlender Zustimmung, deren Unterschiede markenrechtlich irrelevant seien, zumal da der Bundesgerichtshof in dem Revisionsverfahren zu der genannten Senatssache die dortige Beklagte darauf hingewiesen hat, er beabsichtige die Revision zu verwerfen, da der Zulassungsgrund durch Aufhebung der divergierenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart entfallen sei und das Urteil des Senats auch sonst rechtlicher Nachprüfung standhalte (BGH, Beschluss vom 7. August 2012, I ZR 99/11, BeckRS 2012 17733).

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2014 - 20 W 133/12

    Durchsetzung einer Auskunftsverpflichtung

    Markenrechtlich spielt es keine Rolle, warum die Zustimmung fehlt (Senat, GRUR-RR 2011, 323, 324 - Converse).
  • OLG Köln, 24.01.2014 - 6 U 111/13

    Anforderungen an die Darlegung des durch eine Markenverletzung entgangenen

    Es ist daher unerheblich, ob es sich bei den Schuhen tatsächlich um Fälschungen oder um Importe aus einem Drittstaat handelt (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 323, 324 - Converse).
  • LG Düsseldorf, 24.06.2020 - 2a O 212/19
    Auch hinsichtlich Originalwaren müssen gewerbliche Einkäufer sicherstellen, dass Erschöpfung eingetreten ist, wenn diese Ware außerhalb des vom Markeninhaber organisierten und lizenzierten Vertriebsweges beschafft wurde (BGH GRUR 2006, 421 S2.46 - Markenparfümverkäufe ; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 323 (325) - Converse ).
  • OLG Düsseldorf, 19.08.2014 - 20 W 89/12

    Darlegungs- und Beweislast im Verfahren wegen Verletzung einer Marke

    Markenrechtlich spielt es keine Rolle, warum die Zustimmung fehlt (Senat, GRUR-RR 2011, 323 (324) - Converse).
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