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   OLG Hamm, 26.01.1983 - 20 U 162/82   

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https://dejure.org/1983,6625
OLG Hamm, 26.01.1983 - 20 U 162/82 (https://dejure.org/1983,6625)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.01.1983 - 20 U 162/82 (https://dejure.org/1983,6625)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Januar 1983 - 20 U 162/82 (https://dejure.org/1983,6625)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1983, 329
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Frankfurt/Oder, 01.02.2002 - 6a S 75/01

    Mieterrechte bei Einstellung der Energieversorgung wegen Zahlungsrückstands des

    Einigkeit besteht jedoch darüber, dass dieses Rechtsinstitut bei einem bereits bestehenden Vertragsverhältnis über Energieversorgung keine Anwendung finden soll, da das Rechtsinstitut des sozialtypischen Verhaltens insoweit subsidiär ist und der Energiebezieher dann mit der Bereitstellung der Energie gerade nicht zum Ausdruck bringt, neben einem bereits bestehenden Schuldverhältnis ein eigenes neues zu begründen wollen (vgl. OLG Karlsruhe, NZM 1999, 86; OLG Hamm, ZIP 1983, 329; m.w.N.).
  • KG, 18.02.2009 - 11 U 38/08

    Wasserversorgung: Zustandekommen eines Wasserver- und -entsorgungsvertrags durch

    Der Vertragsschluss auf Grund sozialtypischen Verhaltens ist mithin subsidiär (vgl. OLG Hamm, Urt. vom 26. Januar 1983 - 20 U 162/82, ZIP 1983, 329 m.w.N.).
  • AG Brandenburg, 12.04.2010 - 34 C 119/09
    Durch diesen Rechtsgrundsatz, der in § 2 StromGVV lediglich wiederholt ist, wird der Tatsache Rechnung getragen, dass in der öffentlichen leitungsgebundenen Versorgung die angebotenen Leistungen vielfach ohne ausdrücklich schriftlich oder mündlichen Vertragsschluss in Anspruch genommen werden; dabei soll ein vertragsloser Zustand bei Stromlieferungen vermieden, nicht aber dem Versorgungsunternehmen ein weiterer Vertragspartner verschafft werden ( BGH , NZM 2004, Seiten 425 f.; OLG Hamm , ZIP 1983, Seite 329; OLG Brandenburg , OLG-NL 2000, Seite 170 = RdE 2000, Seiten 72 f.; OLG Brandenburg , OLG-NL 2001, Seite 88 = RdE 2002, Seiten 20 f. ; OLG Karlsruhe , RdE 1984, Seiten 25 ff.; OLG Dresden , NZM 2000, Seite 158; OLG Saarbrücken , NJW-RR 1994, Seiten 436 f.; OLG Düsseldorf , RdE 1993, Seiten 240 ff. ), so dass hier zwischen den Prozessparteien unstreitig eine vertragliche Grundlage besteht, gleichgültig ob nun auf schriftliche, mündliche oder schlüssige/konkludente Weise zustande gekommen.
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