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   OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 20 U 165/17   

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OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 20 U 165/17 (https://dejure.org/2019,48515)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.2019 - 20 U 165/17 (https://dejure.org/2019,48515)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 20 U 165/17 (https://dejure.org/2019,48515)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 20 U 165/17
    Hierzu gehört die Registrierung eines Zeichens ohne ernsthaften Nutzungswillen mit dem Ziel, Zeichennutzer später mit Schadensersatzforderungen zu überziehen oder zum Erwerb zu veranlassen (BGH GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe; BGH GRUR 2008, 1099 Rn. 33 - afilias.de).

    Die fünfjährige Benutzungsschonfrist nach § 25 Abs. 1 MarkenG beziehungsweise Art. 18 Abs. 1 UMV n.F. dispensiert den Markenanmelder nicht vom Erfordernis eines generellen Benutzungswillens, sie begründet lediglich eine Vermutung des Willens, die widerleglich ist (BGH GRUR 2001, 242, 244, 245 - E-Classe; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, a.a.O., § 8 Rn. 919).

    Als gegen einen Benutzungswillen sprechendes Indiz kommt die Anmeldung einer Vielzahl von Marken für völlig unterschiedliche Waren, das Fehlen einer ernsthaften Planung für die eigene oder fremde Benutzung dieser Marken und die Hortung dieser Marken im Wesentlichen zu dem Zweck, Dritte bei der Verwendung gleicher oder ähnlicher Marken mit Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen zu überziehen, in Betracht (BPatG GRUR 2012, 840, 841 - soulhelb; BGH, GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe; Senat, GRUR-RR 2011, 213 - Spekulationsmarke).

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 20 U 165/17
    Zum deutschen Markengesetz ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Möglichkeit einer außermarkenrechtlichen Löschungsklage nach § 3 UWG bzw. einer entsprechenden Einrede der Löschungsreife im Verletzungsprozess für den Fall anerkannt, dass das formale Markenrecht in unlauterer Behinderungsabsicht erworben oder eingesetzt wird (§ 4 Nr. 4 UWG), obwohl auch das Markengesetz insoweit in den §§ 8 Abs. 2 Nr. 10, 50 Abs. 1, 54 MarkenG jedenfalls für einen Teil der auftretenden Probleme, nämlich für den Fall einer bösgläubigen, das heißt sittenwidrigen Markenanmeldung, eine markenrechtliche Löschung allein in Form eines patentamtlichen Löschungsverfahrens bereitstellt (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BGH GRUR 2012, 180, 181 - Werbegeschenke).

    Begründet wird dies damit, der Gesetzgeber habe mit den Bestimmungen des Markengesetzes den unter Geltung des Warenzeichengesetzes bestehenden ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Schutz nicht einengen und die grundsätzliche Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Patentamt und den ordentlichen Gerichten erhalten wollen (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000).

    Anders als im deutschen Markenrecht kann die Erklärung der Nichtigkeit der Unionsmarke also auch - wenn auch nur unter bestimmten Voraussetzungen - vor einem ordentlichen Gericht erstritten werden und lassen sich weiter die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs betreffend der Zulässigkeit einer außermarkenrechtlichen Löschungsklage (GRUR 2000, 1032 - EQUI 2000) angeführten Gesetzesbegründungen auf den Bereich der Unionsmarkenverordnung nicht übertragen.

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2015 - 20 U 58/14

    Begriff der Böswilligkeit einer Markenanmeldung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 10

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 20 U 165/17
    Auch die ungezielte Anmeldung von Marken in der Absicht, sie nicht selbst zu nutzen, sondern Dritte mit Schadenersatzforderungen zu überziehen, stellt sich als bösgläubig dar (Senat, BeckRS 2015, 9116 - FURIOSO; OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 211, 212 - Furio).

    In Fallgestaltungen wie der vorliegenden, wo eine Vielzahl von Marken weder zum Zwecke der eigenen Nutzung, noch zum Zwecke der Nutzung durch ein bereits konkret feststehendes anderes Unternehmen angemeldet worden sind, muss daher den Markeninhaber eine gesteigerte sekundäre Darlegungslast treffen, in deren Rahmen er die hinter den einzelnen Markenanmeldungen stehenden Überlegung zu schildern und die jeweils entfalteten Vermarktungsbemühungen und die hierbei erzielten Erfolge im Rahmen des Zumutbaren offenzulegen hat (vgl. Senat, BeckRS 2015, 9116 - FURIOSO).

  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 U 126/12

    Rechtsmissbräuchliche Eintragung einer "Spekulationsmarke"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 20 U 165/17
    Auch die ungezielte Anmeldung von Marken in der Absicht, sie nicht selbst zu nutzen, sondern Dritte mit Schadenersatzforderungen zu überziehen, stellt sich als bösgläubig dar (Senat, BeckRS 2015, 9116 - FURIOSO; OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 211, 212 - Furio).

    Die Nutzung einer Marke setzt aber ein Marketingkonzept voraus, dass auf das zu kennzeichnende Produkt abgestimmt ist; weswegen erfolgreiche Marketingagenturen neue Marken für die entsprechenden Produkte oder Geschäftsideen zusammen mit ihren Kunden und passend zum Vermarktungskonzept entwickeln (vgl. auch OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 211, 212 - Furio).

  • LG Düsseldorf, 08.11.2017 - 2a O 19/17
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 20 U 165/17
    Durch Urteil vom 08. November 2017 (Bl. 81 ff. GA), Az. 2a O 19/17, auf dessen tatsächliche Feststellungen gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen wird, hat das Landgericht die auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- EUR gerichtete Klage der Klägerin abgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung des am 08. November 2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf, Az.: 2a O 19/17, die Beklagten zu verurteilen, an sie 5.000,- EUR zu zahlen.

  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 20 U 165/17
    Indes lässt der Europäische Gerichtshof auch insoweit eine Anwendung nationalen Rechts zu, indem er beispielsweise zu der Frage, wer als Unterlassungsschuldner haftet, einen Rückgriff auf entsprechende Haftungsfiguren des nationalen Rechts wie z.B. Anstiftung und Beihilfe oder die in der deutschen Rechtsprechung entwickelten Störerhaftung zulässt (GRUR 2011, 1025 Rn. 107 - ebay, vgl. auch Eisenführ/Eberhardt, a.a.O., Art. 9 Rn. 24 ff.), oder bezüglich der gleichlautenden Vorschrift der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (dort Art. 88 Abs. 2) entschieden hat, dass zur Frage der Verwirkung ein Rückgriff auf nationales Recht zulässig ist (GRUR 2014, 364 Rn. 49 f. - Gartenpavillion).
  • OLG Hamburg, 13.09.2018 - 5 U 22/17

    Unterlassungsanspruch wegen bösgläubiger Markenanmeldung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 20 U 165/17
    Er ist damit gerade nicht in der Unionsmarkenverordnung geregelt (vgl. auch OLG Hamburg BeckRS 2018, 24851, Rn. 72 ff.; Schennen in Eisenführ/Schennen, a.a.O., Art. 107 Rn. 5).
  • BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 122/09

    soulhelp - Markenbeschwerdeverfahren - "soulhelp" - Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 20 U 165/17
    Als gegen einen Benutzungswillen sprechendes Indiz kommt die Anmeldung einer Vielzahl von Marken für völlig unterschiedliche Waren, das Fehlen einer ernsthaften Planung für die eigene oder fremde Benutzung dieser Marken und die Hortung dieser Marken im Wesentlichen zu dem Zweck, Dritte bei der Verwendung gleicher oder ähnlicher Marken mit Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen zu überziehen, in Betracht (BPatG GRUR 2012, 840, 841 - soulhelb; BGH, GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe; Senat, GRUR-RR 2011, 213 - Spekulationsmarke).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 20 U 165/17
    Wesen einer Markenagentur ist es, im Hinblick auf eine bestehende oder potenzielle Geschäftsbeziehung zu ihren Kunden Marken anzumelden, um sie diesen für deren spezielle Vermarktungsbedürfnisse zur Verfügung zu stellen (BGH GRUR 2009, 780 Rn. 19 - Ivadal).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 20 U 165/17
    Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob Art. 59 Abs. 1 lit. b) UMV im Falle bösgläubiger Unionsmarkenanmeldung nicht abschließend gegenüber entsprechenden Löschungsklagen aufgrund nationalen Rechts sein könnte, ausdrücklich offen gelassen (GRUR 2005, 581, 582 - The Colour of Elégance).
  • BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53

    Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens

  • OLG Frankfurt, 10.05.2001 - 6 U 72/00

    Sittenwidrige Schädigung: Behinderung berechtigter Kennzeicheninhaber durch den

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

  • BGH, 09.11.2017 - I ZR 110/16

    form-strip II - Verletzung einer Unionsmarke: Einrede des Inhabers eines älteren

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10

    Werbegeschenke

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

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Rechtsprechung
   KG, 12.11.2018 - 20 U 165/17   

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https://dejure.org/2018,44096
KG, 12.11.2018 - 20 U 165/17 (https://dejure.org/2018,44096)
KG, Entscheidung vom 12.11.2018 - 20 U 165/17 (https://dejure.org/2018,44096)
KG, Entscheidung vom 12. November 2018 - 20 U 165/17 (https://dejure.org/2018,44096)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 Abs 1 Alt 2 ZPO, § 42 Abs 2 ZPO
    Befangenheit eines beisitzenden Richters im Arzthaftungsprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Arzthaftungsprozess wegen Beauftragung des Prozessbevollmächtigten einer Partei mit der Geltendmachung eines Arzthaftungsanspruchs

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Arzthaftungsprozess wegen Beauftragung des Prozessbevollmächtigten einer Partei mit der Geltendmachung eines Arzthaftungsanspruchs

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Arzthaftungsprozess wegen Beauftragung des Prozessbevollmächtigten einer Partei mit der Geltendmachung eines Arzthaftunsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 8 O 450/15
  • KG, 12.11.2018 - 20 U 165/17
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 30.10.2013 - 23 U 121/13

    Besorgnis der Befangenheit: Vertretung des Richters in privaten Angelegenheiten

    Auszug aus KG, 12.11.2018 - 20 U 165/17
    Aus diesem Grunde hält der Senat die in einem vergleichbaren Fall getroffene Entscheidung des 23. Zivilsenats vom 30.10.13 - 23 U 121/13 - durch welche der 23. Zivilsenat die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Beisitzerin festgestellt hat, nicht für überzeugend.
  • KG, 10.12.2018 - 20 U 66/17

    Richterablehnung: Vertretung der Ehefrau auf Empfehlung des abgelehnten Richters

    Aus diesem Grunde hält der Senat die in einem vergleichbaren Fall getroffene Entscheidung des 23. Zivilsenats vom 30.10.13 - 23 U 121/13 - durch welche der 23. Zivilsenat die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Beisitzerin festgestellt hat, nicht für überzeugend und hat bereits in dem Verfahren 20 U 165/17 das Ablehnungsgesuch der dortigen Beklagten gegen den Richter am Landgericht Dr. N... als unbegründet angesehen (Beschluss vom 12.11.18).
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