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   OLG Hamm, 18.02.2005 - 20 U 174/04   

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https://dejure.org/2005,7587
OLG Hamm, 18.02.2005 - 20 U 174/04 (https://dejure.org/2005,7587)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.2005 - 20 U 174/04 (https://dejure.org/2005,7587)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 20 U 174/04 (https://dejure.org/2005,7587)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen fehlerhafter Angaben zum Gesundheitszustand und zu Krankheiten; Umfang der Leistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem mitarbeitenden Betriebsinhaber; Eintritt der Berufsunfähigkeitsversicherung bei ...

  • Judicialis

    VVG § 16; ; VVG § 16 Abs. I S. 1; ; VVG § 17

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16 Abs. 1 S. 1 § 17
    Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers gemäß §§ 16 , 17 VVG; Aufklärungspflicht des Versicherungsagenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 218/95

    Rücktritt vom Versicherungsvertrag aufgrund der Nichtanzeige eines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2005 - 20 U 174/04
    Der Versicherer kann seinen Rücktritt - entsprechendes gilt auch für die Anfechtung des Vertrages - nicht darauf stützen, daß ihm ein gefahrerheblicher Umstand entgegen § 16 Abs. 1 S. 1 VVG nicht angezeigt wurde, wenn er im Antragsformular zwar ausdrücklich danach gefragt hat, die entsprechende Frage dem Antragsteller aber durch das Verhalten des Versicherungsagenten nicht zur Kenntnis gebracht und deshalb fehlerhaft beantwortet wurde (BGH, Urteil vom 16.10.1996 - IV ZR 218/95 - VersR 1996, 1529).

    Hatte aber der Antragsteller keine Kenntnis von den schriftlich gestellten Antragsfragen, kann er sie auch nicht unrichtig beantwortet haben, so daß in einem solchen Fall schon objektiv keine Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit vorliegt (so BGH, Urt.v. 16.10.1996, aaO).

  • BGH, 03.11.1993 - IV ZR 185/92

    Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Beurteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2005 - 20 U 174/04
    Die Möglichkeiten einer Umorganisation gehören zur Vortrags- und Beweislast des Versicherungsnehmers (vgl. BGH, Urt. vom 12.06.96 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 sowie BGH, Urteil vom 03.11.93 - IV ZR 185/92 - VersR 1994, 205).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2005 - 20 U 174/04
    Die Möglichkeiten einer Umorganisation gehören zur Vortrags- und Beweislast des Versicherungsnehmers (vgl. BGH, Urt. vom 12.06.96 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 sowie BGH, Urteil vom 03.11.93 - IV ZR 185/92 - VersR 1994, 205).
  • BGH, 25.09.1991 - IV ZR 145/90

    Darlegungs- und Beweislast des mitarbeitenden Betriebsinhabers in der BUZ

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2005 - 20 U 174/04
    Bei einer Umorganisation sind auch Entlassungen oder Neueinstellungen anderer Beschäftigter in Betracht zu ziehen (BGH, Urteil vom 25.09.91 - IV ZR 145/90 - VersR 1991, 1358).
  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 156/89

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem Versicherungsantrag

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2005 - 20 U 174/04
    Bei unzulänglicher Befragung erbringen die vom Agenten schriftlich niedergelegten Antworten nicht den Beweis einer Anzeigeobliegenheitsverletzung des Antragstellers (BGH, Urteil vom 11.07.1990 - IV ZR 156/86 - VersR 1990, 1002).
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