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   OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 18/19   

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OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 18/19 (https://dejure.org/2019,16020)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.04.2019 - 20 U 18/19 (https://dejure.org/2019,16020)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. April 2019 - 20 U 18/19 (https://dejure.org/2019,16020)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 869
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.03.2018 - II ZR 158/16

    Auslegung des § 73 Abs. 3 GmbHG als ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 18/19
    Die Voraussetzungen einer solchen Analogie - nämlich eine Vergleichbarkeit der Interessenlagen und eine planwidrige Regelungslücke im Gesetz (allg. M., vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 13.03.2018 - II ZR 158/16, NJW-RR 2018, 738, juris Rn. 31) - liegen nicht vor.

    Das Gesetz muss also, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, unvollständig sein (BGH, Urteil vom 13.03.2018 - II ZR 158/16, NJW-RR 2018, 738, juris Rn. 33; vgl. auch schon BGH, Urteil vom 13.11.2001 - X ZR 134/00, BGHZ 149, 165).

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 18/19
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn zu ihr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.122010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277, juris Rn. 12).
  • LG Düsseldorf, 21.07.2016 - 9 S 47/15

    Rückzahlung von Beiträgen zu einer Ratenschutzversicherung nach Umschuldung und

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 18/19
    Rechtsprechung der Instanzgerichte, von welcher der Senat abwiche, existiert soweit ersichtlich nicht (im Gegenteil wie hier: LG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2016 - 9 S 47/15, juris; die dagegen gerichtete Revision BGH IV ZR 212/16 wurde zurückgenommen).
  • OLG München, 27.10.1994 - 19 U 3605/94

    Anspruch auf Krankentagegeld ; Feststellungen zur Unrichtigkeit von

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 18/19
    Zutreffend ist hingegen, dass die Klägerin durch die Zahlung der Prämie die Restschuldversicherung in wirtschaftlicher Hinsicht "trug" (so auch OLG München, Urteil vom 27.10.1994 - 19 U 3605/94, VersR 1995, 902).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 18/19
    Maßgeblich für die Frage, ob unterschiedliche Auffassungen vertreten werden, ist in erster Linie die Rechtsprechung der Instanzgerichte; gibt es dort keine divergierenden Auffassungen, genügen vereinzelt gebliebene Stimmen in der Literatur auch dann nicht, wenn der BGH die Frage noch nicht entschieden hat (BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047, juris Rn. 3).
  • BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 43/15

    Streitwert einer Klage auf Feststellung einer Minderung der Miete

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 18/19
    Voraussetzung für eine Analogie wäre aber, dass sich eine über den Wortlaut der Vorschrift hinausgehende Regelungsabsicht aufgrund konkreter Umstände positiv feststellen lässt (BGH, Beschluss vom 14.06.2016 - VIII ZR 53/15, NJW-RR 2017, 204, juris Rn. 10), was hier aber aus den dargelegten Gründen nicht der Fall ist.
  • BGH, 17.11.2015 - VIII ZR 53/15
    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 18/19
    Voraussetzung für eine Analogie wäre aber, dass sich eine über den Wortlaut der Vorschrift hinausgehende Regelungsabsicht aufgrund konkreter Umstände positiv feststellen lässt (BGH, Beschluss vom 14.06.2016 - VIII ZR 53/15, NJW-RR 2017, 204, juris Rn. 10), was hier aber aus den dargelegten Gründen nicht der Fall ist.
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 18/19
    Das Gesetz muss also, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, unvollständig sein (BGH, Urteil vom 13.03.2018 - II ZR 158/16, NJW-RR 2018, 738, juris Rn. 33; vgl. auch schon BGH, Urteil vom 13.11.2001 - X ZR 134/00, BGHZ 149, 165).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 18/19
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Sache zu, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und die deshalb das Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (st. Rspr., vgl. statt vieler BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZR 71/02, VersR 2003, 747).
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   OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19   

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https://dejure.org/2020,66211
OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19 (https://dejure.org/2020,66211)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2020 - 20 U 18/19 (https://dejure.org/2020,66211)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 20 U 18/19 (https://dejure.org/2020,66211)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19
    Die unbegründete Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (vgl. BGH, GSZ, GRUR 2005, 882, 883, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

    Der notwendige Ausgleich zwischen dem durch Art. 14 GG verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Schutzrechtsinhabers, sein Recht geltend machen zu können, und dem gleichfalls jedenfalls als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch das Grundgesetz geschützten Interesse des Wettbewerbs, sich außerhalb des Schutzbereichs bestehender Rechte unter Beachtung der Gesetze frei entfalten zu können, wäre nicht mehr wirksam gewährleistet, wenn es dem Schutzrechtsinhaber gestattet wäre, aus einem Schutzrecht Schutz in einem Umfang zu beanspruchen, der ihm nicht zusteht, und wenn er den wirtschaftlichen Nutzen aus einer schuldhaften Verkennung des Umfangs des ihm zustehenden Schutzes ziehen dürfte, ohne für einen hierdurch verursachten Schaden seiner Mitbewerber einstehen zu müssen (BGH, GSZ, GRUR 2005, 882, 883 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

    Dieses Interesse des Schutzrechtsinhabers ist bei einer unberechtigten Verwarnung jedoch nicht schutzwürdig (BGH, GSZ, GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

    Für die Folgen einer nur fahrlässigen Fehleinschätzung der Rechtslage haftet der ein solches Verfahren betreibende Schutzrechtsinhaber wie jeder andere Kläger oder Antragsteller außerhalb der schon im Verfahrensrecht vorgesehenen Sanktionen grundsätzlich nicht nach dem Recht der unerlaubten Handlung, da der Schutz des Prozessgegners regelmäßig durch das gerichtliche Verfahren nach Maßgabe seiner gesetzlichen Ausgestaltung gewährleistet wird (BGH, GSZ, GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 162/03

    ex works

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19
    Ein Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum ist folglich erst anzunehmen, wenn der Markeninhaber die Verfügungsgewalt über die Ware innerhalb dieses Wirtschaftsgebiets im Rahmen eines Verkaufs auf den Erwerber übertragen hat (BGH, GRUR 2006, 863 Rn. 15 - ex works), der Markeninhaber also die Möglichkeit verliert, den weiteren Vertrieb der Markenware innerhalb dieses Wirtschaftsgebiets zu kontrollieren (vgl. BGH, GRUR 2011, 820 Rn. 17 - Küchenbesteck-Set).

    Vielmehr stand dort die transportrechtliche Verfügungsbefugnis und damit auch die Verfügungsgewalt über die Waren mit deren Übernahme durch die Spedition ausschließlich der Käuferin als Vertragspartnerin des Frachtvertrags und damit als Absenderin im Sinne des Art. 12 Abs. 1 CMR zu (vgl. BGH, GRUR 2006, 863 Rn. 17 - ex works).

    Demnach stand hier die transportrechtliche Verfügungsbefugnis und damit auch die Verfügungsgewalt über die Waren mit deren Übernahme durch die Spedition ausschließlich dem Käufer als Vertragspartner des Frachtvertrags und damit als Absender im Sinne des Art. 12 Abs. 1 CMR zu, weshalb mit Übergabe an den Spediteur im Europäischen Wirtschaftsraum Erschöpfung eingetreten ist (vgl. GRUR 2006, 863 Rn. 17).

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19
    Das Ausschließlichkeitsrecht an der Marke ist nicht auf das Recht zur Kennzeichnung der Waren mit der Marke beschränkt, sondern umfassend zu verstehen und hat auch das Recht zum Anbieten und Inverkehrbringen der mit der Marke versehenen Ware zum Inhalt (vgl. EuGH, GRUR 2006, 146 Rn. 58 - Class International; BGH, GRUR 2012, 626 Rn. 22 - Converse I).

    Die Voraussetzungen der Schutzschranke der Erschöpfung nach Art. 15 Abs. 1 UMV, § 24 Abs. 1 MarkenG sind nach den allgemeinen Regeln von demjenigen darzulegen und zu beweisen, der wegen einer Markenverletzung in Anspruch genommen wird (BGH, GRUR 2012, 626 Rn. 30 - Converse I).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19
    Soweit der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Verwarnung aus Kennzeichenrecht II" eine eigenständige Prüfung der Rechtswidrigkeit auf Grund einer Interessen- und Güterabwägung diskutiert hat, ohne diese Frage allerdings abschließend zu beantworten (GRUR 2006, 432 Rn. 24), ist er zu diesem im Gegensatz zu früheren Entscheidungen stehenden Ansatz später nicht mehr zurückgekommen.

    Art und Umfang der Sorgfaltspflichten des Verwarners werden maßgeblich dadurch bestimmt, inwieweit er auf den Bestand und die Tragfähigkeit seines Schutzrechts vertrauen darf (BGH, GRUR 2006, 432 Rn. 25 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19
    Der Abmahnende hat einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ihm gegenüber dem Abgemahnten zum Zeitpunkt der Abmahnung ein Unterlassungsanspruch zustand und die Abmahnung dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Abgemahnten entsprach (BGH, GRUR 2008, 996 Rn. 11 - Clone-CD).

    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn der Abmahnende den Abgemahnten wegen dessen Rechtsverstoß auch gerichtlich hätte auf Unterlassung in Anspruch nehmen können (BGH, GRUR 2008, 996 Rn. 34 - Clone-CD; GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19
    Dies gilt auch bei einer unberechtigten Verwarnung von Abnehmern des Lieferanten (vgl. BGH, GRUR 2006, 433 Rn. 18 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).

    dd) Die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung begründet eine tatsächliche Vermutung der Wiederholungsgefahr (BGH, GRUR 2006, 433 Rn. 22 - Unbegründete Abnehmerverwarnung), die regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann (BGH, NJW 2012, 3781 Rn. 12).

  • EuGH, 03.06.2010 - C-127/09

    Coty Prestige Lancaster Group - Markenrecht - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 13

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19
    Die Zustimmung des Inhabers oder das Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum durch ihn oder einen wirtschaftlich mit ihm verbundenen Wirtschaftsbeteiligten, die einem Verzicht auf das ausschließliche Recht gleichkommen, stellen somit jeweils ein entscheidendes Element für das Erlöschen dieses Rechts dar (vgl. EuGH, GRUR 2010, 723 Rn. 28 - Coty Prestige/Simex Trading).

    aa) Zwar kann das zur Erschöpfung der Markenrechte im Europäischen Wirtschaftsraum führende Inverkehrbringen auch durch einen wirtschaftlich mit dem Markeninhaber verbundenen Wirtschaftsbeteiligten erfolgen (vgl. EuGH, GRUR 2010, 723 Rn. 28 - Coty Prestige/Simex Trading).

  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 26/10

    Kuchenbesteck-Set

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19
    Ein Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum ist folglich erst anzunehmen, wenn der Markeninhaber die Verfügungsgewalt über die Ware innerhalb dieses Wirtschaftsgebiets im Rahmen eines Verkaufs auf den Erwerber übertragen hat (BGH, GRUR 2006, 863 Rn. 15 - ex works), der Markeninhaber also die Möglichkeit verliert, den weiteren Vertrieb der Markenware innerhalb dieses Wirtschaftsgebiets zu kontrollieren (vgl. BGH, GRUR 2011, 820 Rn. 17 - Küchenbesteck-Set).

    Mit dem Markeninhaber in diesem Sinne wirtschaftlich verbunden sind etwa ein Lizenznehmer, die Mutter- oder die Tochtergesellschaft desselben Konzerns oder aber ein Alleinvertriebshändler (vgl. BGH, GRUR 2011, 820 Rn. 17 - Küchenbesteck-Set).

  • EuGH, 30.11.2004 - C-16/03

    Peak Holding - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 7 Absatz 1 - Erschöpfung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19
    Entscheidend für ein Inverkehrbringen ist folglich allein die Übertragung des Rechts, über die mit der Marke versehenen Waren zu verfügen, auf Dritte (vgl. EuGH, GRUR 2005, 507 Rn. 42 - Peak Holding/Axolin-Elinor), also willentliche Übertragung der rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsgewalt auf einen Dritten.

    Daran fehlt es, solange der Inhaber die vollständige Kontrolle über die mit seiner Marke versehenen Waren behält (vgl. EuGH, GRUR 2005, 507 Rn. 42 - Peak Holding/Axolin-Elinor).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-129/17

    Mitsubishi Shoji Kaisha und Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe - Vorlage zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19
    Durch die Klarstellung, dass das Inverkehrbringen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum nicht sein Recht erschöpft, der ohne seine Zustimmung unternommenen Einfuhr dieser Waren zu widersprechen, hat der Unionsgesetzgeber somit dem Markeninhaber gestattet, das erste Inverkehrbringen der mit der Marke versehenen Waren im Europäischen Wirtschaftsraum zu kontrollieren (vgl. EuGH, GRUR 2018, 917 Rn. 31, Rn. 44 - Mitsubishi/Duma).

    Diese Kontrolle des erstmaligen Inverkehrbringens im Europäischen Wirtschaftsraum ermöglicht es dem Markeninhaber erst, den wirtschaftlichen Wert der mit der Marke versehenen Ware und somit seine Investition zu realisieren (vgl. EuGH, GRUR 2018, 917 Rn. 46 - Mitsubishi/Duma).

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

  • BGH, 21.09.2012 - V ZR 230/11

    Besitzschutz: Kraftfahrzeughalterhaftung auf Unterlassung eines Falschparkens auf

  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 193/97

    "stüssy II"; Geltendmachung von Markenverletzungen in einem geschlossenen

  • EuGH, 08.04.2003 - C-244/00

    van Doren + Q

  • EuGH, 23.04.2009 - C-59/08

    DER INHABER EINER MARKE KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER PRESTIGEWAREN DURCH

  • EuGH, 01.07.1999 - C-173/98

    Sebago und Maison Dubois

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/10

    Wettbewerbsrecht: Anwendbarkeit der Grundsätze über die unberechtigte

  • BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

  • BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94

    Verhängung eines Ordnungsmittels aufgrund eines Unterlassungstitels

  • EuGH, 18.10.2005 - C-405/03

    Class International - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 17/11

    Honda-Grauimport

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2018 - 20 U 82/17

    Begriff des Inverkehrbringens von Waren im Europäischen Wirtschaftsraum i.S. von

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