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   OLG Düsseldorf, 25.11.2008 - I-20 U 184/07   

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https://dejure.org/2008,5665
OLG Düsseldorf, 25.11.2008 - I-20 U 184/07 (https://dejure.org/2008,5665)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2008 - I-20 U 184/07 (https://dejure.org/2008,5665)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2008 - I-20 U 184/07 (https://dejure.org/2008,5665)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kennzeichenmäßige Benutzung oder Gattungsbezeichnung einer Wurstsorte; "Bierbeisser" als Marke

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 18; ; MarkenG § 19; ; MarkenG § 23 Nr. 2; ; MarkenG § 25 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 14 Abs. 5
    "Bierbeisser"; Kennzeichenmäßige Benutzung oder Gattungsbezeichnung einer Wurstsorte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Bierbeißer" für Wurstwaren lediglich beschreibende Angabe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Werbung mit Begriff "Bierbeißer" keine Markenverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Werbung mit Begriff "Bierbeißer" keine Markenverletzung

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 100
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2008 - 20 U 184/07
    Eine Verletzungshandlung setzt danach voraus, dass die Zeichenverwendung durch den Verletzer zur Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen von denen eines anderen Unternehmens erfolgt (EuGH GRUR 2007, 971, 972 Tz. 26 - Céline; BGH GRUR 2002, 812, 813 - Frühstücks-Drink II; GRUR 2008, 912, 913 - Metrosex; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    So kann auch ein Begriff, der nur für einen Teil der angesprochenen Verkehrskreise beschreibend ist, in einer Weise verwendet werden, bei der sich die beschreibende Bedeutung auch denjenigen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise erschließt, die die beschreibende Bedeutung des Begriffs an sich nicht kennen (BGH GRUR 2008, 912, 913 - Metrosex).

    Eine beschreibende Verwendung eines Markenwortes kann auch dann vorliegen, wenn es inhaltlich nicht von allen Angehörigen der angesprochenen Verkehrskreise verstanden wird, diese aber doch erkennen, dass damit etwas beschrieben und nicht nach seiner betrieblichen Herkunft gekennzeichnet werden soll (vgl. BGH GRUR 2008, 912, 913 - Metrosex).

    Die die Erstbegehungsgefahr begründenden Umstände müssen die drohende Verletzungshandlung so konkret abzeichnen, dass sich für alle Merkmale zuverlässig beurteilen lässt, ob sie verwirklicht sind (BGH GRUR 2008, 912, 913 - Metrosex mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 6 W 248/06

    Markenverletzungsverfahren: Benutzung der mit der Wortmarke "Bierbeisser" zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2008 - 20 U 184/07
    Was die Gegenüberstellung von Angaben auf dem angegriffenen Werbeschild angeht, so kann offen bleiben, ob - wie das Oberlandesgericht Frankfurt in dem von der Klägerin vorgelegten Beschluss vom 24.11.2006 Az. 6 W 248/06 angenommen hat - die Verwendung einer Angabe in einer Aufzählung eine kennzeichenmäßige Verwendung nicht ohne weiteres ausschließt.
  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2008 - 20 U 184/07
    Eine Verletzungshandlung setzt danach voraus, dass die Zeichenverwendung durch den Verletzer zur Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen von denen eines anderen Unternehmens erfolgt (EuGH GRUR 2007, 971, 972 Tz. 26 - Céline; BGH GRUR 2002, 812, 813 - Frühstücks-Drink II; GRUR 2008, 912, 913 - Metrosex; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2008 - 20 U 184/07
    Eine Verletzungshandlung setzt danach voraus, dass die Zeichenverwendung durch den Verletzer zur Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen von denen eines anderen Unternehmens erfolgt (EuGH GRUR 2007, 971, 972 Tz. 26 - Céline; BGH GRUR 2002, 812, 813 - Frühstücks-Drink II; GRUR 2008, 912, 913 - Metrosex; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2008 - 20 U 184/07
    Es kommt vielmehr darauf an, ob das Wort in dem konkreten Zusammenhang seiner Verwendung als Hinweis auf die betriebliche Herkunft oder als Beschreibung verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2005, 414, 416 - "Russisches Schaumgebäck").
  • BGH, 17.05.1984 - I ZR 5/82

    Klage auf Unterlassen der Verwendung einer Warenbezeichnung - Widerklage auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2008 - 20 U 184/07
    Die Verwendung als Sortenbezeichnung reicht - wie jede andere nur beschreibende Bezeichnung - nicht (so schon zum alten Warenzeichenrecht BGH GRUR 1984, 813, 815 - Ski-Delial).
  • BPatG, 12.11.2020 - 30 W (pat) 527/20

    Markenbeschwerdeverfahren -"ALMWURZERL (Wortzeichen)" - Rubrumsunterschrift -

    Es muss aber jedem Hersteller solcher Waren unbenommen von Monopolrechten Dritter möglich sein, seine Waren als solche zu benennen, was markenregisterrechtlich die Feststellung eines Freihaltungsbedürfnisses im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG in sich trägt (vgl. u.a. BPatG 28 W (pat) 231/02 - BERGSALAMI; BPatG 28 W (pat) 531/10 - SCHINKENBEIßER; BPatG 28 W (pat) 272/00 - Farmerschinken; OLG-Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 100 - Bierbeißer).
  • BPatG, 12.05.2010 - 28 W (pat) 531/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCHINKENBEIßER" - Freihaltungsbedürfnis

    So sind dem Publikum auf dem hier einschlägigen Produktbereich bereits vergleichbar gebildete Gattungsbezeichnungen für Wurstsorten bekannt, wie beispielsweise " Bierbeißer " (vgl. hierzu auch OLG-Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 100 - Bierbeißer ) oder " Pfefferbeißer " (vgl. hierzu Ternes/Täufel/Tunger/Zobel, Lebensmittellexikon, 4. Aufl. 2005, S. 1390; sowie Preuß, Deutsches Lebensmittelbuch, Leitsätze 2008, S. 149).
  • LG Düsseldorf, 10.06.2020 - 2a O 271/19
    Eine beschreibende Angabe in diesem Sinne muss dabei nicht stets so genau und aussagekräftig sein, dass der Verkehr schon aus ihr allein die genaue Art des so bezeichneten Produkts oder gar seine wesentlichen Inhaltsstoffe entnehmen kann (Ingerl/Rohnke, aaO, § 14 Rn. 158; BGH GRUR 2002, 812 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II ; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 100, 101 - Bierbeisser ).
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