Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 06.04.1990

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.05.1990 - 20 U 186/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4209
OLG Hamm, 23.05.1990 - 20 U 186/89 (https://dejure.org/1990,4209)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.1990 - 20 U 186/89 (https://dejure.org/1990,4209)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - 20 U 186/89 (https://dejure.org/1990,4209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 76 § 4 Abs. 2 und 3; MBKK 76 § 5 Abs. 1 f
    Behandlung eines Heilpraktikers durch einen Kollegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen Schadensminderungspflicht; Medizinische Behandlung durch Berufskollegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 62

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 102
  • MDR 1990, 926
  • VersR 1991, 409
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 11.03.1998 - 5 U 47/96

    Erstattungspflicht von Kosten einer stationären Heilbehandlung

    Medizinisch notwendig im vorgenannten Sinne ist die Therapie (hier die stationäre Heilbehandlung), wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (vgl. etwa BGH in VersR 1987, 278; OLG in VersR 1991, 409 und 987; Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 25. Aufl., Anmerkung 2) B. a) § 1 MBKK m.w.N.; Bach/Moser, Kommentar zu den MBKK und MBKT, 2. Auflage, Rdnr. 27 ff. zu § 1 MBKK).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.04.1990 - 20 U 186/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9942
OLG Köln, 06.04.1990 - 20 U 186/89 (https://dejure.org/1990,9942)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.04.1990 - 20 U 186/89 (https://dejure.org/1990,9942)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. April 1990 - 20 U 186/89 (https://dejure.org/1990,9942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 927
  • VersR 1990, 976
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 24.06.1994 - 19 U 275/93

    Haftung des Lieferanten einer Tankanlage mit einer elektronischen

    In Anlehnung an die Rechtsprechung, die zu den Verkehrssicherungspflichten von Ölanlieferern an private Besteller entwickelt worden ist (vgl. BGH NJW 1983, 11o8, 1109; BGH NJW 1982, 1049; OLG Köln NJW-RR 1990, 927 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 1178, 1179; Giese, WHG, 6. Aufl., § 19 k Rdnr. 4 und 6) sind allerdings auch an die Sorgfaltspflichten der einen eigenen Öltank befüllenden Personen strenge Anforderungen zu stellen, weil es durch Auslaufen größerer Ölmengen zu schweren (Umwelt-)Schäden kommen kann und es Sache des Befüllers ist, als Fachmann alle zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um solche Schäden zu vermeiden.

    Soweit angesichts der großen Gefahren, die mit dem Austritt von Öl aus der Anlage verbunden sind, vom Personal mit Recht gefordert wird, sich vor der Befüllung ein eigenes Bild über den Füllstand der Tanks zu machen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1990, 927, 928; Giese, WHG, 6. Aufl., § 19 k Rdnr. 6), so kann hieraus nicht die zusätzliche Pflicht des Sohnes des Beklagten hergeleitet werden, neben der von ihm vorgenommenen -Sichtkontrolle des elektronischen Füllstandsanzeigers noch eine zusätzliche manuelle Peilung vorzunehmen.

    Im Zusammenhang mit dem Sicherungsinstrument "Grenzwertgeber", der am Tankwagen den Befüllvorgang der dort befindlichen Pumpe beim Erreichen eines Grenzwertes abbricht, hat der BGH zwar seinen ursprünglichen Standpunkt, diese technische Sicherheit mache ein Peilen gänzlich entbehrlich (BGH NJW 1978, 1576) aufgrund zwischenzeitlich bekannt gewordener Störungen dieser Abschaltautomatik durch Verschleißerscheinungen und technische Fehler dahingehend präzisiert, daß eine vorherige Überprüfung der Tankkapazität aber dann erforderlich sei, wenn die konkret eingesetzte Überfüllsicherung in - nicht nur sehr seltenen Fällen versagen kann (BGH NJW 1982, 1049: l050; OLG Köln NJW-RR 1990, 927, 928; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 1178, 1179).

  • LG Arnsberg, 04.12.2018 - 4 O 31/18

    Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers wegen Herbeiführens des Schadens

    Der Tankwagenfahrer darf sich bei der Befüllung von Heizöl jedoch nicht blind auf den Grenzwertgeber verlassen, da mit dem Versagen technischer Warnanlagen immer gerechnet werden muss (BGH NJW 1972, 42; NJW 1978, 1576; OLG Köln, Urteil vom 06.04.1990, 20 U 186/89).

    An die Sorgfaltspflichten beim Befüllen von Öltanks sind strenge Anforderungen zu stellen, weil während des Befüllvorganges Öl in das Erdreich und Grundwasser gelangen und erhebliche Schäden hervorrufen kann; zur Vermeidung von Gefährdungen der Allgemeinheit sind bei einer solchen Kontaminierung häufig sehr kostenträchtige Eilmaßnahmen erforderlich (vgl. dazu BGH, VersR 1985, 575; OLG Köln, NJW-RR 1990, 927).

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