Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.05.1995 - 20 U 199/94   

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https://dejure.org/1995,2587
OLG Köln, 19.05.1995 - 20 U 199/94 (https://dejure.org/1995,2587)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.05.1995 - 20 U 199/94 (https://dejure.org/1995,2587)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Mai 1995 - 20 U 199/94 (https://dejure.org/1995,2587)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sicherungshypothek Bauunternehmer Sicherheitsleistung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 648, 648 a, AGBG §§ 1 Abs. 2, 9
    Sicherungshypothek Bauunternehmer Sicherheitsleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Bauhandwerkssicherungshypothek i.H.d. ersten Baufortschrittsrate bei Bestehen einer Sicherheit für den Vergütungsanspruch; Zulässigkeit eines Ausschlusses eines Anspruchs aus § 648 Abs. 1 BGB in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bestellers ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Sicherungshypothek für den Bauunternehmer bei Sicherheitsleistung des Bestellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    GÜ-Vertrag: Allgemeine Geschäftsbedingung oder Individualvereinbarung? (IBR 1995, 457)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Sicherungshypothek, wenn Unternehmer bereits Zahlungssicherheit hat! (IBR 1995, 459)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1996, 272
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 6/86

    Verwendung von AGB bei Übernahme in den Vertragstext aus dem Gedächtnis; Annahme

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.1995 - 20 U 199/94
    Hinzu kommen muß weiterhin die ernsthafte und reale Möglichkeit zur Einflußnahme im Rahmen der geführten Verhandlungen (BGH NJW 1988, 410; 1991, 1678; 1992, 2759), so daß er die Bedingungen mit ihrem gesetzesfremden Kerngehalt zur Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen abändern kann.

    Besteht der Verwender im Rahmen der Verhandlungen auf der vorformulierten Klausel, so muß sich die Abänderungsbereitschaft nicht notwendig auf diese Klausel erstrecken, sondern kann sich z.B. auch auf sein Entgegenkommen beim Entgelt beziehen (BGH NJW 1988, 410).

  • BGH, 03.05.1984 - VII ZR 80/82

    Formularmäßiger Ausschluß des Anspruchs des Unternehmers auf Einräumung einer

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.1995 - 20 U 199/94
    Diese im Schrifttum zunächst umstrittene Frage darf in diesem Sinne mit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1984, 2100 ff.) als entschieden angesehen werden (zum Stand der Rechtsprechung und Literatur vgl. im Einzelnen BGH a.a.O.).

    In Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1984, 2100) begegnen im vorliegenden Zusammenhang grundsätzlich nur solche Klauseln Bedenken, mit denen der Anspruch nach § 648 BGB ersatzlos abbedungen wird.

  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90

    Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.1995 - 20 U 199/94
    Der Geschäftspartner muß die Regelung in seinen freien rechtsgeschäftlichen Gestaltungswillen aufgenommen haben (BGH NJW 1991, 1678).

    Hinzu kommen muß weiterhin die ernsthafte und reale Möglichkeit zur Einflußnahme im Rahmen der geführten Verhandlungen (BGH NJW 1988, 410; 1991, 1678; 1992, 2759), so daß er die Bedingungen mit ihrem gesetzesfremden Kerngehalt zur Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen abändern kann.

  • OLG Frankfurt, 26.11.1986 - 21 U 5/86

    - Werbung an Toilettentüren -, Einstandsvereinbarung, Beiteiligung des HV an den

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.1995 - 20 U 199/94
    Dazu gehört u.a. auch die erforderliche Erfahrung im jeweiligen Geschäftsbereich (OLG Frankfurt, NJW-RR 1987, 548).
  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 84/86

    Eigenschaft eines Bankvollmachtformulars als Allgemeine Geschäftsbedingung

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.1995 - 20 U 199/94
    Allerdings sind bei der Verwendung von vorformulierten Bedingungen an den Begriff des Aushandels hohe Anforderungen zu stellen (BGH ZIP 1987, 836).
  • BGH, 25.06.1992 - VII ZR 128/91

    Aushandeln von Vertragsklauseln; Unwirksame Verjährungsklausel in

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.1995 - 20 U 199/94
    Hinzu kommen muß weiterhin die ernsthafte und reale Möglichkeit zur Einflußnahme im Rahmen der geführten Verhandlungen (BGH NJW 1988, 410; 1991, 1678; 1992, 2759), so daß er die Bedingungen mit ihrem gesetzesfremden Kerngehalt zur Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen abändern kann.
  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.1995 - 20 U 199/94
    Die eigenverantwortliche Gestaltungsmöglichkeit zur Wahrung eigener berechtigter Belange ist deshalb als ein entscheidendes Kriterium anzusehen (BGH NJW 1983, 385 f.).
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