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   OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 20/01   

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https://dejure.org/2001,1542
OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 20/01 (https://dejure.org/2001,1542)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.07.2001 - 20 U 20/01 (https://dejure.org/2001,1542)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 20 U 20/01 (https://dejure.org/2001,1542)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachlassmanagement; Homepage; Testamentsvollstrecker; Testamentsvollstreckung durch Kreditinstitute; Commerzbank; Testamentsvollstreckertätigkeit ; Vielfachabmahner; Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; Durchsetzung von Abmahngebühren; Abmahntätigkeit; ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    AO § 10; ; RBerG § 3 Nr. 5; ; RBerG § 5 Nr. 3; ; RBerG § 1 S. 1; ; RBerG § 3 Nr. ... 6; ; RBerG § 5 Nr. 1; ; RBerG § 3 Nr. 2; ; RBerG § 1 Abs. 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 1; ; UWG § 13 Abs. 5; ; UWG § 25; ; UWG § 1; ; BGB § 2197 ff.; ; BGB § 2209 S. 1, 1. Hs.; ; BGB § 181; ; BGB § 2212/13; ; BGB § 2213 Abs. 1 S. 3; ; BGB § 2208; ; BGB § 2119; ; BRAGO § 1 Abs. 2; ; BRAGO § 51 b; ; BNotO § 8 Abs. 4; ; BRAO § 43 b letzter Halbsatz; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 1; ; GKG § 14 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der geschäftsmäßigen Erledigung von Testamentsvollstreckungen durch Banken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Testamentsvollstreckung durch Banken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    UWG § 1; BGB §§ 2197 ff; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1
    Erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung bei geschäftsmäßiger Erledigung von Testamentsvollstreckungen durch Banken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1; BGB § 2197
    Zulässigkeit der geschäftsmäßigen Erledigung von Testamentsvollstreckungen durch eine Bank

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testamentsvollstreckung - Als Bank-Dienstleistung beworben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 566
  • NJW-RR 2005, 800 (Ls.)
  • WM 2002, 807
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 22.12.1966 - VII ZR 195/64

    Vermögensverwaltung durch Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 20/01
    Die Vorschrift soll u.a. (s. zu dieser Vorschrift auch unter 3.b)) die Anwendung der für diese Tätigkeiten nicht passenden - vielmehr anderweit geregelten - Vergütungsregelungen der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte ausschließen (vgl. BGH NJW 1967, 876).

    Der Bundesgerichtshof (NJW 1967, 876) hat früher bei der Beurteilung, ob ein Rechtsanwalt als solcher in seiner Funktion, rechtlichen Beistand zu leisten, oder als nur als Vermögensbetreuer (außerhalb seiner Rechtsanwaltsfunktion) tätig geworden ist, maßgebend auf die Vorschrift des § 1 Abs. 2 BRAGO abgestellt; die dort genannten Tätigkeiten - zu denen auch die Testamentsvollstreckung gehört - bezogen sich auf einen Inbegriff von Vermögenswerten und dienten deren Erhaltung oder Verteilung durch eine Anzahl von Einzelgeschäften.

  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 20/01
    b) Der Würdigung steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs über den Wohnungseigentumsverwalter (AnwBl. 1994, 254) nicht entgegen.

    Es handelt sich bei diesem Gesetzbuch nicht um ein berufsregelndes Gesetz (vgl. für das WEG im Verhältnis zum RBerG BGH AnwBl. 1994, 254).

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 20/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1998, 3481 unter C.5.c) besteht der - verfassungskonform bestimmte - Zweck des Gesetzes allein in dem Schutz von Mandanten vor nicht hinreichend rechtskundigen Rechtsberatern sowie der Rechtspflege, während der Schutz der Rechtsanwälte nur bei fühlbaren Beeinträchtigungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dadurch verursachten Gefährdungen der oben genannten Gemeinwohlbelange in Betracht komme.

    Die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers ist nicht vergleichbar mit den vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1998, 3481) und vom Bundesgerichtshof (NJW 1998, 3563) als erlaubnisfrei beurteilten Tätigkeiten im Rahmen der Patentfristenüberwachung und Titelschutzanzeigen.

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 20/01
    a) Die Vorschrift gilt entgegen der Auffassung der Kläger auch bei einem vom unmittelbar Verletzten geltend gemachten Unterlassungsanspruch (vgl. BGH NJW 2000, 3566 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Ihr ist durch das Urteil die Werbung für Testamentsvollstreckertätigkeiten unabhängig von einer Betroffenheit der Kläger in der gesamten Bundesrepublik verwehrt (vgl. BGH NJW 1999, 1332 - Vorratslücken; BGH NJW 2000, 3566 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2001 - 20 U 191/00

    Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung durch eine Bank; Widerlegung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 20/01
    c) Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu seiner das Verfahren auf Erlass einer einstweilige Verfügung (12 O 118/00 LG Krefeld = 20 U 191/00) betreffenden Urteil, in dem es den Klägern die Dringlichkeit ihres Unterlassungsverlangens abgesprochen hat.

    Des Weiteren wenden sich die Kläger, wie sich aus der Antragsschrift im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ergibt (12 = 153/00 LG Krefeld = 20 U 191/00 OLG Düsseldorf), in der mehrfach auf die fehlende "Bestallung" eines Testamentsvollstreckers hingewiesen wird, nicht gegen eine Tätigkeit der Beklagten als vom Nachlassgericht ernannte Testamentsvollstreckerin (§ 2200 BGB) bzw. die Werbung dafür.

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 20/01
    Die Beschwer wird nicht durch den Streitwert begrenzt (vgl. BGH NJW 1994, 735; BGH (65) NJW 1995, 664; BGH WM 1997, 2049).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 20/01
    Ihr ist durch das Urteil die Werbung für Testamentsvollstreckertätigkeiten unabhängig von einer Betroffenheit der Kläger in der gesamten Bundesrepublik verwehrt (vgl. BGH NJW 1999, 1332 - Vorratslücken; BGH NJW 2000, 3566 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).
  • EuGH, 07.11.2000 - C-168/98

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG AB UND BESTÄTIGT

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 20/01
    Sie hält - wie z.B. in der Richtlinie 98/5/EG (dazu ausführlich EuGH NJW 2001, 137) - eine hinreichende Information des Mandanten über dem Status des Rechtsberatenden für ausreichend.
  • BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 20/01
    Die Beschwer wird nicht durch den Streitwert begrenzt (vgl. BGH NJW 1994, 735; BGH (65) NJW 1995, 664; BGH WM 1997, 2049).
  • BGH, 08.07.1999 - IX ZR 338/97

    Vertragliche Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät für die Veruntreuung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 20/01
    Der Bundesgerichthof sieht in § 1 Abs. 2 BRAGO kein Abgrenzungskritierium mehr zwischen anwaltlich-rechtsberatender und vermögensbetreuender Tätigkeit (vgl. BGH NJW 1993, 199 unter I.2.; NJW 1999, 3040 unter I.3.b)bb); allgemein Borgmann NJW 2000, 2953; s. auch BFH BStBl. II 1998, 760) und stellt vielmehr auf die jeweilige Tätigkeit ab.
  • BFH, 13.03.1987 - V R 33/79

    1. Rechtsanwaltssozietät oder einzelner Rechtsanwalt als Leistender bei

  • BGH, 26.06.1997 - IX ZR 59/97

    Berufungsbeschwer bei Unzulässigerklärung der Teilungsversteigerung eines

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93

    Untersagung der Geltendmachung abgetretener Schadensersatzansprüche von

  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

  • BFH, 13.05.1998 - II R 4/96

    Haftungsbescheid gegen Testamentsvollstrecker

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 141/91

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen anwaltlichen Treuhandgesellschafter

  • BGH, 25.06.1998 - I ZR 62/96

    "Titelschutzanzeigen für Dritte"; Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten

  • EGMR, 20.04.1999 - 33099/96

    Verbot der Erbensuche und ungenehmigten Nachlassabwicklung durch eine Bank -

  • OLG Karlsruhe, 27.05.1993 - 4 U 303/92

    Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch Anwaltverein;

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

  • LG Krefeld, 10.10.2000 - 12 O 118/00

    Verstoß gegen RBerG durch eine Bank

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 20 U 417/00
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 120/98

    SPA; Anspruch auf Rücknahme einer Markenanmeldung

  • OLG Karlsruhe, 20.02.1992 - 1 HO 93/91
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01

    Testamentsvollstreckung durch Banken

    Die Berufung der Beklagten ist mit den zuletzt gestellten Unterlassungsanträgen erfolglos geblieben (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 566).
  • FG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 13 K 16/01

    Ort der Leistungen, die ein Steuerberater als gerichtlich bestellter

    Im Übrigen weise er auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Juli 2001 20 U 20/01 (NJW-RR 2002, 566) hin, wonach die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Testamentsvollstrecker nicht anwaltsspezifisch sei, durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt sei (unter Bezug auf BGH, Urteil vom 9. November 1992 II ZR 141/91, NJW 1993, 1999; Urteil vom 8. Juli 1999 IX ZR 338/97, NJW 1999, 3040; BFH, Urteil vom 13. Mai 1998 II R 4/96, BStBl II 1998, 760) und dementsprechend auch der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) die Testamentsvollstreckertätigkeit als Teil des Berufsbildes des Rechtsanwalts ansehe.

    Daran ändert der Umstand nichts, dass sich die Rechtsauffassung dazu, was zum Berufsbild des Rechtsanwalt zugehörig oder als dessen berufstypische Tätigkeit angesehen wird, gewandelt haben mag, wie der Kläger geltend macht, und § 1 Abs. 2 BRAGO nicht mehr als geeigneter Katalog zur Bestimmung nicht anwaltsspezifischer Tätigkeiten angesehen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteile vom 30. Mai 2000 20 U 41/00, a.a.O., und vom 5. Juli 2001 20 U 20/01, a.a.O.).

  • LG Duisburg, 05.06.2003 - 21 O 55/03
    Das gewerbsmäßige Betreiben von Testamentsvollstreckung stellt einen Fall der durch Artikel 1 § 1 RBerG solchen Personen, die nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen, verbotene Rechtsbesorgung in fremden Rechtsangelegenheiten dar (vgl. OLG Düsseldorf, WM 2002, 807).
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