Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 26.02.2004

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.02.2009 - I-20 U 204/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,474
OLG Düsseldorf, 24.02.2009 - I-20 U 204/02 (1) (https://dejure.org/2009,474)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2009 - I-20 U 204/02 (1) (https://dejure.org/2009,474)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - I-20 U 204/02 (1) (https://dejure.org/2009,474)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • JurPC

    Verletzung von Markenrecht durch eBay

  • aufrecht.de

    EBay muss auch nach Hinweis nicht alle Angebote auf Rechtsverletzungen untersuchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Störerhaftung der Internetauktionsplattform "ebay"

  • kanzlei.biz

    Haftung von eBay bei Markenrechtsverstößen

  • info-it-recht.de

    Zur Störerhaftung von ebay bei Markenverletzung

  • Judicialis

    TMG § 7 Abs. 1; ; TMG § 7 Abs. 1 S. 2; ; TMG § 10; ; ZPO § 296a; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Haftung von eBay bei Markenrechtsverstößen

  • sewoma.de

    Haftung von eBay bei Markenverletzungen - ROLEX Uhren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TMB § 7 Abs. 1 S. 2; TMG § 10
    Störerhaftung der Internetauktionsplattfort "ebay"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Rolex S. A. gegen ebay-GmbH: Uhrenhersteller unterliegt

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Keine Störerhaftung für Markenrechtsverletzungen bei Internetauktionen - Rolex S. A. unterliegt gegen eBay

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Providerhaftung - Betreiber einer Auktionsplattform

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch von Rolex gegen eBay erneut verneint

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Ebay muss nicht jedes Angebot vor der Veröffentlichung auf eine mögliche Rechtsverletzung untersuchen; Der Einsatz eines Filterprogramms reicht zum Ausschluss von offensichtlich markenrechtsverletzenden Angeboten aus

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Ebay muss nicht jedes Angebot vor der Veröffentlichung auf eine mögliche Rechtsverletzung untersuchen; Der Einsatz eines Filterprogramms reicht zum Ausschluss von offensichtlich markenrechtsverletzenden Angeboten aus

  • drbuecker.de (Pressemitteilung)

    Rolex

  • heise.de (Pressemeldung, 26.02.2009)

    EBay muss nicht jedes einzelne Angebot prüfen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorbeugender Unterlassungsanspruch bei Markenverletzung? - eBay-Recht

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Rolex unterliegt im Streit um Störerhaftung

  • juracontent.de PDF, S. 13 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Verletzung von Rolex-Markenrechten durch eBay

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rolex S. A. unterliegt gegen eBay-GmbH - Unterlassungsanspruch wegen Markenrechtsverletzung abgelehnt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rolex S. A. unterliegt eBay-GmbH - Unterlassungsanspruch wegen Markenrechtsverletzung abgelehnt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 402
  • K&R 2009, 338
  • afp 2009, 130
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2009 - 20 U 204/02
    Mit dem Bundesgerichtshof ist - unter Aufgabe der im ersten Berufungsurteil vertretenen Auffassung - auch davon auszugehen, dass sich die Beklagten gegenüber den auf die Zukunft gerichteten Unterlassungsansprüchen nicht auf das Haftungsprivileg des § 10 TMG berufen können, weil diese Regelung - wie auch die damit umgesetzte Bestimmung des Art. 14 der ECRL - nur die zivilrechtliche Schadensersatzhaftung bzw. die strafrechtliche Verantwortlichkeit betrifft und daher auf Unterlassungsansprüche nicht anwendbar ist (BGH Urt. v. 11.3.2004, I ZR 304/01, BGHZ 158, 236 - INTERNETVERSTEIGERUNG I, Juris Rn. 34 ff.; sowie in dieser Sache BGH, Urt. v. 19.04.2007, BGHZ 172, 119 - INTERNETVERSTEIGERUNG II, Juris Rn. 19).

    Diese kann sich hier nur daraus ergeben, dass die Beklagten für die Verletzung der mit den Klagemarken identischen nationalen Marken und IR-Marken als Störer haften (BGH Urt. v. 19.04.2007, BGHZ 172, 119 - INTERNETVERSTEIGERUNG II, Juris Rn. 44).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH, Urt. v. 19.04.2007, BGHZ 172, 119 - INTERNETVERSTEIGERUNG II, Juris Rn. 40).

    Hierbei ist zu beachten, dass der Hinweis des Markeninhabers auf die Markenverletzung auch einen Hinweis darauf umfassen muss, dass der jeweilige Anbieter im geschäftlichen Verkehr gehandelt hat (BGH Urt. v. 19.04.2007, BGHZ 172, 119 - INTERNETVERSTEIGERUNG II, Juris Rn. 45).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2009 - 20 U 204/02
    Mit dem Bundesgerichtshof ist - unter Aufgabe der im ersten Berufungsurteil vertretenen Auffassung - auch davon auszugehen, dass sich die Beklagten gegenüber den auf die Zukunft gerichteten Unterlassungsansprüchen nicht auf das Haftungsprivileg des § 10 TMG berufen können, weil diese Regelung - wie auch die damit umgesetzte Bestimmung des Art. 14 der ECRL - nur die zivilrechtliche Schadensersatzhaftung bzw. die strafrechtliche Verantwortlichkeit betrifft und daher auf Unterlassungsansprüche nicht anwendbar ist (BGH Urt. v. 11.3.2004, I ZR 304/01, BGHZ 158, 236 - INTERNETVERSTEIGERUNG I, Juris Rn. 34 ff.; sowie in dieser Sache BGH, Urt. v. 19.04.2007, BGHZ 172, 119 - INTERNETVERSTEIGERUNG II, Juris Rn. 19).

    (BGH Urt. v. 11.03.2004, I ZR 304/01 BGHZ 158, 236-253 - INTERNETVERSTEIGERUNG I, Juris Rn. 49).

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2009 - 20 U 204/02
    Insoweit ist der Klageantrag hinreichend bestimmt (BGH GRUR 2008, 702 ff. - INTERNETVERSTEIGERUNG III).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01

    kurt-biedenkopf.de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2009 - 20 U 204/02
    Unter diesen Umständen kommt dem Interesse der Beklagten an einem möglichst kostengünstigen und reibungslosen Ablauf ihres Geschäftsbetriebs ein geringeres Gewicht zu als beispielsweise dem Interesse der Registrierungsstelle für Domainnamen an einer möglichst schnellen und preiswerten Domainvergabe (vgl. BGHZ 148, 13, 20 f. - ambiente.de; BGH, Urt. v. 19.2.2004 - l ZR 82/01, GRUR 2004, 619, 621 = WRP 2004, 769 - kurt-biedenkopf.de).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2009 - 20 U 204/02
    Unter diesen Umständen kommt dem Interesse der Beklagten an einem möglichst kostengünstigen und reibungslosen Ablauf ihres Geschäftsbetriebs ein geringeres Gewicht zu als beispielsweise dem Interesse der Registrierungsstelle für Domainnamen an einer möglichst schnellen und preiswerten Domainvergabe (vgl. BGHZ 148, 13, 20 f. - ambiente.de; BGH, Urt. v. 19.2.2004 - l ZR 82/01, GRUR 2004, 619, 621 = WRP 2004, 769 - kurt-biedenkopf.de).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 137/93

    Verbraucherservice - Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2009 - 20 U 204/02
    Jedenfalls in Fällen, in denen ein Tatbestandsmerkmal zwischen den Parteien umstritten ist, reicht es nicht aus, nur den - nicht hinreichend bestimmten - Gesetzestext in den Antrag aufzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1995 - I ZR 137/93, GRUR 1995, 832, 833 = WRP 1995, 1026 - Verbraucherservice; Urt. v. 24.11.1999 - I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 440 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 261/98, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 51 Rdn. 8a; Fezer/Büscher, UWG, § 12 Rdn. 243).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2009 - 20 U 204/02
    Jedenfalls in Fällen, in denen ein Tatbestandsmerkmal zwischen den Parteien umstritten ist, reicht es nicht aus, nur den - nicht hinreichend bestimmten - Gesetzestext in den Antrag aufzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1995 - I ZR 137/93, GRUR 1995, 832, 833 = WRP 1995, 1026 - Verbraucherservice; Urt. v. 24.11.1999 - I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 440 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 261/98, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 51 Rdn. 8a; Fezer/Büscher, UWG, § 12 Rdn. 243).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2009 - 20 U 204/02
    Jedenfalls in Fällen, in denen ein Tatbestandsmerkmal zwischen den Parteien umstritten ist, reicht es nicht aus, nur den - nicht hinreichend bestimmten - Gesetzestext in den Antrag aufzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1995 - I ZR 137/93, GRUR 1995, 832, 833 = WRP 1995, 1026 - Verbraucherservice; Urt. v. 24.11.1999 - I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 440 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 261/98, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 51 Rdn. 8a; Fezer/Büscher, UWG, § 12 Rdn. 243).
  • LG Frankfurt/Main, 13.05.2009 - 6 O 61/09

    Der Betreiber eines Online-Portals für kostenlose Kleinanzeigen muss gewerbliche

    Über die Bedeutung des Begriffs "geschäftlicher Verkehr" besteht zwischen den Parteien - ebenso wie über die Bedeutung der Begriffe "geschäftliche Angebote" und "Gewerblichkeit" - (im Gegensatz zu der der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 24.02.2009 zu Az. 1-20 U 204/02 zu Grunde liegenden Konstellation) kein Streit.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - I-20 U 204/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1502
OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - I-20 U 204/02 (https://dejure.org/2004,1502)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2004 - I-20 U 204/02 (https://dejure.org/2004,1502)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - I-20 U 204/02 (https://dejure.org/2004,1502)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vorbeugender Unterlassungsanspruch hinsichtlich vorzunehmender Vorkontrolle durch "eBbay" auf Hinweise auf Produktfälschung oder auf Preisangaben von unter 800 EUR für neue Rolex-Uhren ; Voraussetzungen der Verantwortlichkeit nach § 5 Abs. 2 TDG a.F. (Teledienstgesetz)als ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    TDG § 5 a.F.; ; TDG § 5 Abs. 2 ... a.F.; ; TDG § 8; ; TDG § 8 Abs. 2 Satz 1; ; TDG § 8 Abs. 2 Satz 2; ; TDG § 9; ; TDG § 10; ; TDG § 11; ; TDG § 11 Satz 1 Nr. 1; ; TDG § 11 Satz 1 Nr. 2; ; BGB § 823; ; BGB § 156; ; AGB § 1

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Plagiate - Verkauf über Internetauktionshaus

  • rechtsportal.de

    Markenrechtsverletzung bei einer Onlineauktion: Haftungsprivilegierung für den Auktionsveranstalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 10 S. 1 TMG
    Rolex - Störerhaftung von eBay erneut abgelehnt

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Keine Störerhaftung für Markenrechtsverletzungen bei Internetauktionen - Rolex S. A. unterliegt gegen eBay

  • heise.de (Pressebericht, 26.02.2009)

    EBay muss nicht jedes einzelne Angebot prüfen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung bei Online-Auktionen

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    EBay haftet (doch) nicht als Mitstörer bei gefälschten Markenartikeln

  • lempe-kessler.com (Kurzinformation)

    Rolex S.A. unterliegt der ebay-GmbH

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    "Rolex S. A. gegen ebay-GmbH": Uhrenhersteller unterliegt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    EBay haftet (doch) nicht als Mitstörer bei gefälschten Markenartikeln

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung bei Online-Auktionen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 315
  • K&R 2004, 243
  • ZUM 2004, 474
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.09.2003 - VI ZR 335/02

    Zur Haftung eines Internetproviders für den Inhalt von ihm zur Verfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02
    a) Der Bundesgerichtshof hat in einer inzwischen veröffentlichten Entscheidung vom 23.09.2003 entschieden, dass die Voraussetzungen der Verantwortlichkeit nach § 5 Abs. 2 TDG a.F. als anspruchsbegründende Merkmale für eine Haftung des fremde Inhalte Anbietenden Internetproviders nach § 823 BGB anzusehen sind (NJW 03, 3764).

    Diese Kenntnis ist, wie nach § 5 TDG, im Sinne positiver Kenntnis des einzelnen konkreten Inhalts zu verstehen (BGH NJW 03, 3764).

    Dies ist zwar zu § 5 Abs. 2 TDG a.F. entschieden worden (BGH NJW 03, 3764), gilt aber in gleicher Weise für § 11 TDG, weil mit den §§ 8-11 TDG n.F. eine Rechtsänderung nicht beabsichtigt war (vlg. BT-Drucksache 14/6098, Seite 22).

    Das leuchtet unmittelbar ein, wenn Kenntnis mit dem BGH (NJW 03, 3764) auf die positive Kenntnis des einzelnen konkreten Inhalts bezogen wird.

    Abgesehen davon, dass das Urteil des BGH vom 23.09.2003 (NJW 03, 3764) noch zu § 5 Abs. 2 TDG a.F. ergangen ist, sind damit noch nicht alle Rechtsprobleme des Falles revisionsrechtlich geklärt.

  • OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01

    Begriff des Störers bei der Verletzung von Markenrechten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02
    Zwischen den Regelungen der Störerhaftung im Teledienstegesetz und der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke besteht ebenso wenig ein Konkurrenzverhältnis wie zur Markenrechtsrichtlinie, weil auch die Gemeinschaftsmarkenverordnung keine Vorschriften über die Störerhaftung enthält (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., vor §§ 14-19, Rdnr. 35 gegen OLG Köln - 6 U 12/01 - Anl. B 32).

    Ob die Beklagten in solchen Fällen auch nur als Störer für eine Markenverletzung haften (vgl. dazu OLG Köln - 6 U 12/01 -, Anlage B 32), kann ebenfalls offen bleiben, weil eine etwaige Haftung jedenfalls den "Filter" des § 11 TDG nicht passieren würde.

  • OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 6 U 64/00

    Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung "Auktion" oder "Versteigerung" im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02
    Die Bezeichnung "Auktion" oder "Versteigerung" für Verkäufe gegen Höchstgebot im Internet, die keine Versteigerungen im Sinne von § 34 b) GewO sind, ist in der Rechtsprechung nicht als irreführend bezeichnet worden, weil es inzwischen eine Vielzahl unterschiedlicher auktionsähnlicher Verkaufsveranstaltungen gebe, die als "Online"- oder "Internet-Auktionen" bezeichnet würden (OLG Frankfurt NJW 01, 1434; KG NJW 01, 3272).
  • KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00

    Zulässigkeit der Bezeichnung einer Verkaufsaktion als "Internet-Auktion

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02
    Die Bezeichnung "Auktion" oder "Versteigerung" für Verkäufe gegen Höchstgebot im Internet, die keine Versteigerungen im Sinne von § 34 b) GewO sind, ist in der Rechtsprechung nicht als irreführend bezeichnet worden, weil es inzwischen eine Vielzahl unterschiedlicher auktionsähnlicher Verkaufsveranstaltungen gebe, die als "Online"- oder "Internet-Auktionen" bezeichnet würden (OLG Frankfurt NJW 01, 1434; KG NJW 01, 3272).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02
    Da die Klägerin zu 1) die Vertreiberin der Rolex-Uhren ist, hat sie auch das erforderliche rechtliche Interesse an der Geltendmachung im eigenen Namen (BGH NJW-RR 89, 690 - Kronenthaler).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02
    Die neuen, nach den Hinweisen des Senats gestellten Klageanträge sind zwar jetzt bestimmt genug, insbesondere deshalb, weil sie nunmehr auf die konkreten Handlungen der Beklagten Bezug nehmen, in denen die Klägerin zu 1) (im folgenden: Klägerin) den Gesetzesverstoß erblickt (vgl. BGH NJW 03, 3406, 3408 - Paperboy).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02
    Soweit die Vorschriften anwendbar sind, regeln sie, inwieweit zumutbare Verhaltenspflichten, insbesondere Prüfungspflichten bestehen (vgl. BGH NJW-RR 03, 1685, 1686 f. - Ausschreibung von Vermessungsleistungen).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02
    In Fragen, die nicht durch die Gemeinschaftsmarkenverordnung erfasst werden, wenden aber die Gemeinschaftsmarkengerichte gemäß Art. 98 Abs. 2 GMVO nationales Recht an, - also auf alles, was nicht den Unterlassungsanspruch betrifft - vorrangig natürlich das auf europäischer Rechtsvereinheitlichung beruhende nationale Recht wie das auf der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr beruhende Teledienstegesetz n.F. Dabei ist schon hier darauf hinzuweisen, dass in § 125 b) Nr. 2 MarkenG dem Inhaber einer eingetragenen Gemeinschaftsmarke zwar zusätzlich zu den Ansprüchen nach den Art. 9-11 GMVO Ansprüche auf Schadenersatz und Auskunftserteilung eingeräumt werden, ein bloßer Störer nach deutschem Recht aber nur auf Unterlassung und Beseitigung haftet (BGH NJW-RR 02, 832 - Meißner Dekor).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Dem kann schon für die Bestimmung des § 5 TDG a.F. nicht beigetreten werden, und zwar bereits deshalb nicht, weil die Markenrechtsrichtlinie nichts über die Störerhaftung besagt (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., vor §§ 14-19 Rdn. 35 u. 43; Jacobs, Festschrift für Erdmann, 2002, S. 327, 330; Wiebe, CR 2002, 50; Hoeren, MMR 2002, 113; ferner OLG Düsseldorf WRP 2004, 631, 633 f. - Rolex/ebay).

    Denn nach den vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen werden die Angebote der Versteigerer in einem automatischen Verfahren ins Internet gestellt; eine Prüfung durch die Beklagte, die dazu führen könnte, daß sie sich die Inhalte zu eigen macht, findet nicht statt (so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.2.2004 - I-20 U 204/02, Umdruck S. 15; Ehret, CR 2003, 754, 758; a.A. wohl Hoeren, MMR 2002, 113 f. u. 115).

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Düsseldorf WRP 2004, 631).
  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05

    Namensklau im Internet

    Die Darlegungs- und Beweislast hierfür liegt grundsätzlich beim Kläger (vgl. zu § 5 Abs. 2 TDG 1997 BGH, Urt. v. 23.9.2003 - VI ZR 335/02, GRUR 2004, 74, 75; OLG Düsseldorf WRP 2004, 631, 637 mit Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr, BT-Drucks. 14/6098, S. 23, wonach § 11 TDG 2001 insoweit keine Änderung bringen sollte; Staudinger in Leible/Sosnitza, Versteigerungen im Internet, Rdn. 463 f. m.w.N.; a.A. Spindler in Spindler/Schmitz/Geis, TDG, 2004, § 9 Rdn. 54; Heckmann in jurisPK-Internetrecht, Kap. 1.8 Rdn. 28).
  • OLG Hamburg, 14.07.2004 - 5 U 160/03

    Domain-Parking

    § 8 Abs. 2 S.2 TDG, der an sich nur von der Verpflichtung zur Entfernung und Sperrung von Informationen spricht , also dem Wortlaut nach Folgenbeseitigungsansprüche betrifft, wird ebenso wie § 5 Abs. 4 TDG a.F. jedenfalls ausweislich der Gesetzesbegründung so ausgelegt, dass der gesamte Bereich der verschuldensunabhängigen Haftung nicht haftungsprivilegiert sei, mithin auch vorbeugende Unterlassungsansprüche (Spindler NJW 2002, 921, 922, 924; zu § 5 Abs. 4 TDG Beucher/Leyendecker/v.Rosenberg, Mediengesetze, 1999, § 5 TDG Rn.40; a.A. zur jetzigen Fassung des TDG für Unterlassungsansprüche gegen ein Internetauktionshaus : OLG Düsseldorf WRP 04, 631, 633).
  • LG Düsseldorf, 19.03.2008 - 2a O 314/07

    Schadensersatz für unberechtigte Abmahnung

    Eine Überprüfung der Angebote erfolgt nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Ausführungen der Klägerin gleichfalls nicht, so dass sie sich auch die Inhalte der eingestellten Angebote nicht zueigen macht (OLG Düsseldorf, Urt. Vom 26.02.2004 - 20 U 204/02).
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