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   OLG Düsseldorf, 03.11.2015 - I-20 U 205/14   

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https://dejure.org/2015,46387
OLG Düsseldorf, 03.11.2015 - I-20 U 205/14 (https://dejure.org/2015,46387)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.11.2015 - I-20 U 205/14 (https://dejure.org/2015,46387)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. November 2015 - I-20 U 205/14 (https://dejure.org/2015,46387)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ortsangabe als kennzeichnungskräftiger Bestandteil neben schwach unterscheidungskräftigen Zeichen im Brauereiwesen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ortsangabe als kennzeichnungskräftiger Bestandteil neben schwach unterscheidungskräftigen Zeichen im Brauereiwesen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 237
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11

    AMARULA/Marulablu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2015 - 20 U 205/14
    Auch in einer aus einem Wort bestehenden Bezeichnung kann der Verkehr ein aus mehreren Bestandteilen zusammengesetztes Zeichen erkennen, sofern er auf Grund besonderer Umstände Veranlassung hat, die Bezeichnung zergliedernd und nicht als einheitliche Bezeichnung aufzufassen (BGH, GRUR 2013, 631 Rn. 33 - Amarula/ Marulablue).

    Eine derartige Differenzierung innerhalb eines einzigen angesprochenen Verkehrskreises widerspricht dem Grundsatz, dass es bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr auf die Auffassung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen ankommt (EuGH, GRUR 2005, 1042 Rn. 28 - THOMSON LIFE; BGH, GRUR 2013, 631 Rn. 64 - Amarula/Marulablue).

    Gehören zu den angesprochenen Verkehrskreisen sowohl Fachkreise, die in den Absatz der Produkte eingeschaltet sind, als auch das allgemeine Publikum, bilden diese Gruppen jeweils eigene Verkehrskreise, da sie sich objektiv voneinander abgrenzen lassen (BGH, GRUR 2013, 631 Rn. 64 - Amarula/Marulablue), weshalb der Gesamteindruck, den sie von den Zeichen haben, unterschiedlich ausfallen kann (BGH, GRUR 2012, 64 Rn. 9 - Maalox/Melox-GRY).

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 102/10

    Stimmt's?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2015 - 20 U 205/14
    Sie sind daher in der Regel nur gegen die Gefahr einer unmittelbaren Verwechslung im engeren Sinne geschützt, also davor, dass auf Grund der Benutzung des angegriffenen Titels die Gefahr besteht, dass der Verkehr den einen Titel für den anderen hält (BGH, GRUR 2012, 1265 Rn. 23 - Stimmt's?).

    Für den Werktitelschutz gilt nichts Anderes als für die anderen Kennzeichenrechte, die Verwechslungsgefahr ist auf der Grundlage einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren zu beurteilen, insbesondere der Kennzeichnungskraft des älteren Titels, der Werknähe und der Ähnlichkeit der Titel (BGH, GRUR 2012, 1265 Rn. 23 - Stimmt's?).

  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2015 - 20 U 205/14
    Gehören zu den angesprochenen Verkehrskreisen sowohl Fachkreise, die in den Absatz der Produkte eingeschaltet sind, als auch das allgemeine Publikum, bilden diese Gruppen jeweils eigene Verkehrskreise, da sie sich objektiv voneinander abgrenzen lassen (BGH, GRUR 2013, 631 Rn. 64 - Amarula/Marulablue), weshalb der Gesamteindruck, den sie von den Zeichen haben, unterschiedlich ausfallen kann (BGH, GRUR 2012, 64 Rn. 9 - Maalox/Melox-GRY).

    Zudem verfügen sie regelmäßig über genauere Kenntnisse im Hinblick auf Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem in Rede stehenden Produktsektor (BGH, GRUR 2012, 64 Rn. 9 - Maalox/Melox-GRY) und die Herkunft der im Markt vertretenen Produkte als das allgemeine Publikum, wobei diese Marktkenntnis in der Regel auch der Annahme eines unter einer Zweitmarke vertriebenen Produkts entgegensteht (BGH, GRUR 2015, 603 Rn. 36 - Keksstangen).

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2015 - 20 U 205/14
    Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit sind die sich gegenüberstehenden Kennzeichen jeweils als Ganzes zu berücksichtigen und in ihrem Gesamteindruck miteinander zu vergleichen (GRUR 2009, 772 Rn. 57 - Augsburger Puppenkiste).

    Besteht das Gesamtzeichen insgesamt aus kennzeichnungsschwachen Bestandteilen, kann selbst eine für sich genommen beschreibende Angabe herkunftshinweisende Bedeutung erlangen, so dass sie im Gesamteindruck nicht zu vernachlässigen ist (BGH, GRUR 2009, 772 Rn. 59 - Augsburger Puppenkiste).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2015 - 20 U 205/14
    Eine derartige Differenzierung innerhalb eines einzigen angesprochenen Verkehrskreises widerspricht dem Grundsatz, dass es bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr auf die Auffassung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen ankommt (EuGH, GRUR 2005, 1042 Rn. 28 - THOMSON LIFE; BGH, GRUR 2013, 631 Rn. 64 - Amarula/Marulablue).

    Das schließt zwar nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile eines komplexen Kennzeichens für den Gesamteindruck prägend sein können (EuGH , GRUR 2005, 1042 Rn. 29 - THOMSON LIFE; BGH , GRUR 2006, 60 Rn. 17 - coccodrillo) oder dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung erhält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042 Rn. 30 - THOMSON LIFE).

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07

    WM-Marken

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2015 - 20 U 205/14
    Das Bestehen von Werktitelschutz i. S. von § 5 Abs. 1, Abs. 3 MarkenG für die Bezeichnung einer Veranstaltung ist nicht generell ausgeschlossen (BGH, GRUR 2010, 642 Rn. 33 - WM-Marken).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2015 - 20 U 205/14
    Einem Kennzeichen, das sich für die beteiligten Verkehrskreise unschwer erkennbar an einen beschreibenden Begriff anlehnt, kommt im Regelfall von Hause aus keine durchschnittliche, sondern nur eine geringere Kennzeichnungskraft zu (BGH, GRUR 2008, 1002 Rn. 26 - Schuhpark).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2015 - 20 U 205/14
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der Branchen, in der die beteiligten Unternehmen tätig sind, so dass ein höherer Grad an Branchennähe einen geringen Grad an Ähnlichkeit der Zeichen ausgleichen kann und umgekehrt (BGH, GRUR 2001, 1161, 1162 - CompuNet/ComNet; GRUR 2010, 235 Rn. 15 - AIDA/AIDU).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2015 - 20 U 205/14
    Zwar handelt es sich bei "Brauwelt" noch nicht um ein so gebräuchliches Wort der Alltagssprache, dass es vom Verkehr allein und stets als solches aufgenommen und nur in seinem Ursprungssinn verstanden wird (vgl. BGH, GRUR 1999, 1089, 1091 - Yes), auch wenn der Untertitel des 1894 erschienen Seydlitz Romans "Roman aus der Münchener Brauwelt" und die Überschrift "Schöne neue Brauwelt" eines aktuellen Artikels über die Eröffnung der neuen Abfüllanlage von Paulaner in der Münchener Tageszeitung ein schon lange etabliertes Verständnis im Sinne von "Welt des Brauens" jedenfalls im süddeutschen Raum nahelegen.
  • LG Düsseldorf, 29.10.2014 - 2a O 321/13

    Regionalbrauerei darf Veranstaltungen und Führungen unter dem Zeichen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2015 - 20 U 205/14
    Die Klägerin beantragt, das Teilurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 29.10.2014, Az.: 2a O 321/13, abzuändern und.
  • BGH, 23.10.2014 - I ZR 133/13

    Zur Zulässigkeit der Präsentation eines als Nachahmung beanstandeten Keksprodukts

  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 175/09

    Medusa

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

  • BGH, 28.01.1988 - I ZR 21/86

    "Christophorus-Stiftung"; Schutz einer Bezeichnung für einen geschäftlichen

  • OLG Hamm, 31.03.2009 - 4 U 93/05

    Schutz der Bezeichnung des Haus- und Grundeigentümervereins

  • BPatG, 30.11.2016 - 26 W (pat) 92/13

    Anforderungen an das Bestehen einer Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke

    Der Verkehr sei bei Bieren und Mineralwässern daran gewöhnt, dass als Marken geographische Angaben verwendet würden, was auch das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 20. November 2015 (GRUR-RR 2016, 237 Rdnr. 20) bestätigt habe.

    Die von der Widersprechenden aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 3. November 2015 (GRUR-RR 2016, 237 Rdnr. 20) angeführten Beispiele "Bit(burger), Erdinger, Alpirsbacher, Köstritzer, Jever, Radeberger, Warsteiner, Krombacher, Kulmbacher" oder "Holsten" oder die auf Seite 2 des Schriftsatzes der Widersprechenden vom 23. September 2016 (Bl. 309 ff., 310) genannten Biernamen "Allgäuer Zwickel, Allgäuer Original, Allgäuer Urtyp Export, Dithmarscher Pils, Dithmarscher Urbock, Dithmarscher Dunkel, Lausitzer Porter, Lausitzer Hefeweizen, Vogtland Bräu Spezial, Vogtland Bräu Schwarzbier, Eifeler Landbier, Rhöner Pils, Rhöner Weizen und Sauerland Märzen", die belegen sollen, dass der inländische Verkehr im Biersektor geografische Angaben als betriebliche Herkunftshinweise versteht, sind nicht geeignet, ein solches Verkehrsverständnis auch im Hinblick auf die Widerspruchsmarke nachzuweisen oder auch nur nahezulegen, denn bei den beispielhaft genannten geografischen Bezeichnungen handelt es sich um die Namen kleinerer bis mittelgroßer Orte, während es sich bei der Widerspruchsmarke um eine Angabe handelt, die auf ein wesentlich größeres, sogar staatenübergreifendes Gebiet hinweist.

  • LG Düsseldorf, 17.01.2018 - 2a O 321/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 29.10.2014 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I - 20 U 205/14) mit Urteil vom 15.12.2015 zurückgewiesen.
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