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   OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13   

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https://dejure.org/2014,39239
OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13 (https://dejure.org/2014,39239)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.07.2014 - 20 U 211/13 (https://dejure.org/2014,39239)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - 20 U 211/13 (https://dejure.org/2014,39239)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Verwendung von AGB

  • rechtsportal.de

    UKlaG § 1
    Anforderungen an die Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Verwendung von AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13
    Die Vermutung der Wiederholungsgefahr kann nur unter strengen Voraussetzungen und ausnahmsweise als widerlegt angesehen werden, wenn Umstände vorliegen, auf Grund derer nach allgemeiner Erfahrung mit einer Wiederverwendung nicht gerechnet werden kann (BGH NJW 2012, 3023, 3031).

    Regelmäßig genügen die Änderung der beanstandeten Klausel oder die bloße Absichtserklärung des Verwenders, sie nicht weiterzuverwenden, selbst dann nicht, wenn er neuen Verträgen die angegriffene Regelung unstreitig nicht länger zu Grunde legt (BGH NJW 2012, 3023, 3031).

    Kosten für die Einschaltung eines Anwalts umfassen sie nur ausnahmsweise bei besonderer rechtlicher Schwierigkeit, auf Grund derer der Verband mit seiner Ausstattung und Erfahrung nicht in der Lage war, das Geschehen korrekt zu bewerten (BGH NJW 2012, 3023, 3030).

    Danach muss sich die Einrichtung zur Erfüllung ihres Verbandszwecks grundsätzlich selbst mit den hierfür notwendigen Mitteln versehen und zumindest so ausgestattet sein, dass sie typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende verbraucherfeindliche Praktiken selbst erkennen und abmahnen kann (BGH NJW 2012, 3023, 3030).

    Nachdem der Kläger u.a. das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.07.2012 (NJW 2012, 3023 ff.) erstritten hatte, war keine rechtlich anspruchsvolle Prüfung mehr erforderlich, die versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse voraussetzte, welche über die tägliche Beratungspraxis des Klägers hinausgehen.

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13
    Hierin erklärte sie, es zu unterlassen, beim Abschluss von privaten konventionellen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen mit Verbrauchern künftig die beanstandeten oder inhaltsgleiche Klauseln, die in ihren Vertragsunterlagen mit den Druckstückbezeichnungen "AVB KLV EURO 0801", "PB KLV EURO 0801", "AVB KLV 01/2005", "PB KLV 01/2005", "LK-CM 5110L 10.02", "AVB RENTE 01/2005" und "PB RENTE 01/2005" enthalten seien, zu verwenden und/oder sich bei der Abwicklung bereits abgeschlossener Verträge der vorgenannten Art der Tarifgenerationen 01.09.2001 - 31.12.2007 auf die beanstandeten oder inhaltsgleiche Klauseln, die in ihren Vertragsunterlagen mit den vorstehenden Druckstückbezeichnungen enthalten seien, zu berufen, soweit dadurch der nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 2005, 1565 ff.) erforderliche Mindestrückkaufswert bzw. die beitragsfreie Mindestversicherungssumme unterschritten wird oder soweit es um die Erhebung eines Stornoabzugs geht.

    Unzureichend sei die Unterwerfungserklärung aber auch wegen der Verwendung der Formulierung "soweit dadurch der nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 2005, 1565 ff.) erforderliche Mindestrückkaufswert bzw. die beitragsfreie Mindestversicherungssumme unterschritten wird oder soweit es um die Erhebung eines Stornoabzugs geht".

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 142/11

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsprozess: Streitwert für das Verfahren der

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13
    Die Abmahnkosten bleiben, wenn sie wie vorliegend neben dem Hauptanspruch geltend gemacht werden, bei der Bemessung des Streitwerts unberücksichtigt (BGH BeckRS 2012, 07783).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13
    Da der Geschäftsplan des Versicherers auf öffentlichem Recht beruht (BGHZ 128, 54 ff.), unterliegt er nicht der Inhaltskontrolle.
  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13
    Die Erklärung muss den bestehenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch nach Inhalt und Umfang voll abdecken und dementsprechend uneingeschränkt, unwiderruflich, unbedingt und grundsätzlich auch ohne die Angabe eines Endtermins erfolgen (BGH GRUR 2008, 815, 816).
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 17/13

    Berechnung des Rückkaufswerts von bis Ende 2007 geschlossenen

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13
    Entgegen der Auffassung der Beklagten folgt aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. September 2013 - IV ZR 17/13 - (abgedruckt in NJW 2013, 3240 Rn. 20) nichts anderes.
  • LG Köln, 27.11.2013 - 26 O 149/13

    Verrechnung von Abschlusskosten nach dem sog. Zillmerverfahren in einer

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. November 2013 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 149/13 - im Zahlungsausspruch dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 400, -- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab dem 8. November 2012 zu zahlen.
  • OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11

    Keine Beschränkung einer Unterlassungserklärung auf bestimmten Buchtitel

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13
    Sie muss so klar und eindeutig sein, dass ernsthafte Auslegungszweifel, aber auch Zweifel an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit nicht aufkommen können (OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 338; OLG Hamburg BeckRS 2005, 10707).
  • OLG Hamburg, 10.03.2005 - 5 U 83/04

    Qualitätszustellung

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13
    Sie muss so klar und eindeutig sein, dass ernsthafte Auslegungszweifel, aber auch Zweifel an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit nicht aufkommen können (OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 338; OLG Hamburg BeckRS 2005, 10707).
  • OLG Köln, 11.11.2010 - 6 W 157/10

    Wegfall der Wiederholungsgefahr bei modifizierter Unterlassungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13
    Maßgebend für die Reichweite einer vertraglichen Unterlassungsverpflichtung und damit für deren Eignung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien, zu dessen Auslegung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Beziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind (OLG Köln MMR 2011, 37, 38).
  • LG Koblenz, 29.11.2018 - 16 O 133/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse: Wirksamkeit einer

    200, 00 EUR sind dabei auch der Höhe nach als angemessene Pauschale zu ersetzen (vgl. etwa OLG Köln, Urt. v. 11.07.2014 - 20 U 211/13, BeckRS 2014, 23206, Rn. 88 unter Verweis auf Köhler/Bornkamm/Köhler, 32. Aufl. 2014, UKlaG, § 5 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2016 - 7 U 59/15

    Unzulässige Klauseln in Renten- und Lebensversicherungsverträgen (Rückkaufswert,

    Maßgebend für die Reichweite einer vertraglichen Unterlassungsverpflichtung und damit für deren Eignung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien, zu dessen Auslegung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Beziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind (OLG Köln, Urteil vom 11.07.2014, Az. 20 U 211/13; zitiert nach Juris).
  • LG Konstanz, 19.02.2016 - 9 O 37/15

    Gewinnspielteilnahme mit gleichzeitiger Einwilligung in Telefon- und

    Hierfür bedarf es in der Regel der Abgabe einer uneingeschränkten und mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungserklärung (BGH, Urteil vom 09.07.1981, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 11.07.2014 - 20 U 211/13, veröffentlich in juris, Rz. 72 und 74).
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