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   OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - I-20 U 222/11   

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OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - I-20 U 222/11 (https://dejure.org/2013,6686)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.01.2013 - I-20 U 222/11 (https://dejure.org/2013,6686)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - I-20 U 222/11 (https://dejure.org/2013,6686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines "Collagen-Lift-Drinks" mit wissenschaftlich nicht ausreichend gesicherten Eigenschaften; Nachweis der Wirksamkeit des beworbenen Produkts durch Vorlage wissenschaftlicher Studien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LFGB § 11 Abs. 1 Nr. 2; UWG § 4 Nr. 11
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines "Collagen-Lift-Drinks" mit wissenschaftlich nicht ausreichend gesicherten Eigenschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 20 U 85/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Collagen-Lift-Drinks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 20 U 222/11
    Der Senat hat auf diesen Umstand bereits im Verfahren I-20 U 85/10 hingewiesen, das ebenfalls gegen die Beklagte gerichtet war; eine Vorlage der Studien ist gleichwohl nicht erfolgt.

    Auch hierauf ist die Beklagte bereits im Verfahren I-20 U 85/10 hingewiesen worden.

    Bei der ihm obliegenden Beweisführung, dass die von ihm aufgestellten Behauptungen gesicherten wissenschaftlichen Kenntnissen entsprechen, kann sich der Werbende nur auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende und ihm bekannte Erkenntnisse stützen, eine Führung des Beweises der Richtigkeit seiner Behauptungen durch erst zu gewinnende wissenschaftliche Erkenntnisse kommt nicht in Betracht (Senat, Urt. v. 22. März 2011, I-20 U 85/10; KG, Beschl. v. 2. Nov. 2010, 5 U 83/09, BeckRS 2011, 00956; OLG Hamburg Urt. v. 21. Jun.

    Nicht ohne Grund wird der Bundesgerichtshof die von der Beklagten im Verfahren I-20 U 85/10 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde, die gerade auf die Nichtzulassung der Erbringung des Wirksamkeitsnachweises im Prozess gestützt worden war, durch Beschluss vom 2. Februar 2012, I ZR 77/11, verworfen haben.

    Das mit der Verweisung auf nationale Vorschriften einhergehende Risiko divergierender nationaler Entscheidungen bis zur Verabschiedung der Liste gemäß den Art. 13 und 14 HVCO hat der Europäische Gesetzgeber im Interesse einen zeitlich lückenlosen Verbraucherschutzes für diese Übergangszeit in Kauf genommen (Senat, Urt. v. 22. März 2011, I-20 U 85/10; OLG Hamburg Urt. v. 21. Jun. 2012, 3 U 97/11, BeckRS 2012, 17923).

    Auch dies war im Übrigen bereits Gegenstand der im Verfahren I-20 U 85/10 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde, die der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 2. Februar 2012, I ZR 77/11, verworfen hat.

  • OLG Hamburg, 21.06.2012 - 3 U 97/11

    Fitness für die grauen Zellen, Ginkgo Kapseln, Fitness für die grauen Zellen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 20 U 222/11
    2012, 3 U 97/11, BeckRS 2012, 17923).

    Das mit der Verweisung auf nationale Vorschriften einhergehende Risiko divergierender nationaler Entscheidungen bis zur Verabschiedung der Liste gemäß den Art. 13 und 14 HVCO hat der Europäische Gesetzgeber im Interesse einen zeitlich lückenlosen Verbraucherschutzes für diese Übergangszeit in Kauf genommen (Senat, Urt. v. 22. März 2011, I-20 U 85/10; OLG Hamburg Urt. v. 21. Jun. 2012, 3 U 97/11, BeckRS 2012, 17923).

    Ein Recht zur erstmaligen Nutzung wird auch insoweit nicht geschaffen (OLG Hamburg Urt. v. 21. Jun. 2012, 3 U 97/11, BeckRS 2012, 17923).

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 44/11

    ARTROSTAR

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 20 U 222/11
    Diese Auffassung des Senats, der sich auch das Oberlandesgericht Karlsruhe angeschlossen hat (MD 2011, 522), hat jedenfalls für den Bereich diätetischer Lebensmittel nunmehr auch höchstrichterliche Billigung erfahren (BGH; GRUR 2012, 1164 Rn. 20 - Arthrostar).

    Die Beklagte vertreibt das Produkt nicht allein als Vitamin- und Mineralstoff-Kombination, sondern gerade auch und sogar in erster Linie im Hinblick auf seine Inhaltsstoff Collagen als ein Mittel zur Regeneration der Haut (vgl. BGH, GRUR 2012, 1164 Rn. 27 - Arthrostar).

    Mit Glucosamin und Chondroitin hat sich der Senat unter Bezug auf die GAIT-Studie bereits befasst (MD 2010, 170), die auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Arthrostar" diesbezüglich anführt (GRUR 2012, 1164 Rn. 28).

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 23/07

    Vorbeugen mit Coffein!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 20 U 222/11
    Für den Nachweis des in § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFBG ausdrücklich normierten Wirksamkeitserfordernisses gilt nichts anderes, auch der ist vom Hersteller beziehungsweise Anbieter des Lebensmittels zu erbringen (vgl. BGH, GRUR 2010, 359 Tz. 17 - Vorbeugen mit Coffein, zum gleichlautenden § 27 Abs. 1 Nr. 1 LFGB).

    Der Nachweis der Wirksamkeit ist durch die Vorlage von Studien zu erbringen, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind (BGH, GRUR 2009, 75 Tz. 24 - Priorin), wobei sich die hinreichende wissenschaftliche Absicherung schon aus einer einzelnen Arbeit ergeben kann, sofern diese auf überzeugenden Methoden und Feststellungen beruht (GRUR 2010, 359 Tz. 18 - Vorbeugen mit Coffein).

    So hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil lediglich deshalb aufgehoben, weil dem Werbenden der Nachweis, dass die von ihm vorgelegte Studien lege artis durchgeführt worden seien und die sich aus ihnen ergebende Wirkungsaussage zutreffend sei, allein mit der Begründung abgelehnt worden war, die Studien seien nicht Gegenstand einer allgemeinen wissenschaftlichen Diskussion gewesen (GRUR 2010, 359 Tz. 16) und betont, die wissenschaftliche Absicherung setze nicht voraus, dass die dem beworbenen Mittel beigelegte Wirkung Gegenstand einer allgemeinen wissenschaftlichen Diskussion geworden ist (Tz. 19).

  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 20 U 222/11
    Wer mit einer an das Gesundheitsbewusstsein der von ihm angesprochenen Verkehrskreise appellierenden Aussage werbend hervortritt, die den Eindruck einer wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis vermittelt, übernimmt die Gewähr für deren Richtigkeit und muss daher im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe auch beweisen (BGH, GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II; BGH, GRUR 1971, 153, 155 - Tampax).

    Nur bei einer Beschränkung auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende und bekannte Erkenntnisse kann der Grundsatz, auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, bei dem die Gefahr von Schäden besonders groß ist, nur solche Werbeangaben zuzulassen, die gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH, GRUR 1971, 153, 155 - Tampax), umfassend verwirklicht werden (Senat, Urteil vom 13. Nov.

  • OLG Düsseldorf, 11.08.2009 - 20 U 41/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der getrennten Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 20 U 222/11
    2009, I-20 U 41/08, BeckRS 2009 29362).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 20 U 172/06

    Wettbewerblicher Unterlassungsanspruch: Irreführende und wettbewerbsrechtlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 20 U 222/11
    2007, I-20 U 172/06, BeckRS 2008 03329; Urteil vom 11. Aug.
  • OLG Hamm, 29.09.2011 - 4 U 71/11

    Werbung für ein Collagen-Lift-Drink - Health-Claims-VO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 20 U 222/11
    Eine faktische Freigabe von noch ungenehmigten und ungeprüften Werbebehauptungen würde ein wesentliches Ziel der Verordnung, nämlich die Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus (Erwägungsgrund Nr. 9 der VO) klar verfehlen (OLG Hamm, Urt. v. 29. Sep. 2011, I-4 U 71/11, BeckRS 2011, 25701).
  • KG, 02.11.2010 - 5 U 83/09
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 20 U 222/11
    Bei der ihm obliegenden Beweisführung, dass die von ihm aufgestellten Behauptungen gesicherten wissenschaftlichen Kenntnissen entsprechen, kann sich der Werbende nur auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende und ihm bekannte Erkenntnisse stützen, eine Führung des Beweises der Richtigkeit seiner Behauptungen durch erst zu gewinnende wissenschaftliche Erkenntnisse kommt nicht in Betracht (Senat, Urt. v. 22. März 2011, I-20 U 85/10; KG, Beschl. v. 2. Nov. 2010, 5 U 83/09, BeckRS 2011, 00956; OLG Hamburg Urt. v. 21. Jun.
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 20 U 222/11
    Es genügt nicht, dass der Kläger sein Begehren möglicherweise auch mit Hilfe des im vorausgegangenen Verfahren erstrittenen Titels hätte erreichen können, wenn der Ausgang eines Zwangsvollstreckungsverfahrens ungewiss ist und eine Verjährung der auf Grund des erneuten Verstoßes geltend zu machenden Ansprüche droht (BGH, GRUR 2011, 742 - Leistungspakete im Preisvergleich).
  • OLG Hamm, 24.10.2006 - 4 U 8/06

    Unzulässige Werbung für Lebensmittel - Unterlassungsanspruch eines

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06

    Priorin

  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

  • OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04

    Wettbewerbliche Beurteilung der Werbung für eine bilanzierte Diät:

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - 20 U 194/08
  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 83/11

    Euminz

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 220/05

    MobilPlus-Kapseln

  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94

    Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 116/03

    Brillenwerbung

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2016 - 15 U 8/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit der

    Aus dem Wortlaut von Art. 5 Abs. 1 a) HCVO folgt dabei grundsätzlich auch, dass der Wirksamkeitsnachweis für die verwendete Stoffkombination erbracht werden muss, selbst wenn mit gesundheitsbezogenen Angaben für einzelne Bestandteile des Lebensmittels geworben wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2012, 20 U 129/10 - Schlankgeheimnis; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2013, 20 U 222/11 - Collagen-Lift-Drink).

    Es kommt mithin auch insoweit nicht auf die Wirksamkeit einzelner Inhaltsstoffe, sondern des konkreten Produkts mit der konkreten Zusammensetzung und in der konkreten Dosierung an (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2013, 20 U 222/11 - Collagen-Lift-Drink; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2010, 20 U 129/10 - Schlank-Geheimnis; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2009 - 20 U 194/08).

  • OLG Koblenz, 28.06.2023 - 9 U 1947/22

    Berfung eines Herstellers für Nahrungsergänzungsmittel als Verfügungsbeklagte

    Des Weiteren haben die Anwendungsbeobachtungen deshalb keine hinreichende Aussagekraft, weil sie nur auf Selbsteinschätzungen der Probanden beruhen und dabei Placebo-Effekte nicht erfasst, weil keine Placebo-Kontrolle stattgefunden hat (vgl. insoweit OLG Celle, Beschluss vom 1. Februar 2021 - 13 U 44/20 -, juris, Rdnr. 8; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Januar 2013 - I-20 U 222/11 -, juris, Rdnr. 49).
  • LG Düsseldorf, 06.01.2016 - 34 O 83/12

    Unterlassung der Werbung von Nahrungsergänzungsmitteln mit gesundheitsbezogenen

    In seinem Urteil vom 15.01.2013 (I-20 U 222/11) bejahte das Oberlandesgericht Düsseldorf bei Aussagen über Lebensmittel wie.

    Er ist durch Vorlage von Studien zu erbringen, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind, wobei sich die hinreichende wissenschaftliche Absicherung schon aus einer einzelnen Arbeit ergeben kann, sofern diese auf überzeugenden Methoden und Feststellungen beruht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2013, 20 U 222/11, Magazindienst 2013, 323, 327).

  • KG, 18.09.2018 - 5 U 124/17

    Irreführende gesundheitsbezogene Werbung bei Fehlen der wissenschaftlichen

    (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2012, 3 U 97/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Januar 2013, 20 U 222/11; OLG Bamberg, Urteil vom 7. Mai 2014, 3 U 1/14).
  • LG Düsseldorf, 08.10.2014 - 12 O 200/14

    Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

    Auch insoweit ist es erforderlich, das allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise zur Wirksamkeit vorgelegt werden (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 06715).
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2015 - 4 HKO 3592/15

    Zulässigkeit der Bewerbung einer Genanalyse

    Auch das sich zu eigen machen von Erfolgsgeschichten bzw. Erfahrungsberichten ist dann zu untersagen, wenn es sich um eine irreführende Bewerbung der angebotenen Leistung handelt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2013, Az.: I-20 U 222/11; LG Köln, MD 2015, 783, 791; LG Kassel, Urteil vom 18.09.2014, Az.: 11 O 4205/13; Lichtnecker, GRUR 2013, 135, 137).
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