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   OLG Düsseldorf, 07.07.2015 - I-20 U 24/07   

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OLG Düsseldorf, 07.07.2015 - I-20 U 24/07 (https://dejure.org/2015,60610)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.07.2015 - I-20 U 24/07 (https://dejure.org/2015,60610)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - I-20 U 24/07 (https://dejure.org/2015,60610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Löschung verschiedener Marken, da diese ein im Jahr 1911 entstandenes Unternehmenskennzeichenrecht (Peek & Cloppenburg) verletzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 22.09.2011 - C-482/09

    Anheuser-Busch und Budejovický Budvar können beide weiterhin die Marke Budweiser

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2015 - 20 U 24/07
    Und viertens muss der Inhaber der älteren Marke Kenntnis von der Eintragung der jüngeren Marke und von der Benutzung dieser Marke nach ihrer Eintragung haben (EuGH, GRUR 2012, 519 Rnrn. 53 ff - Budvar/Anheuser-Busch).

    Im Übrigen setzt die Verwirkung eine fünfjährige Duldung in Kenntnis von der Benutzung und von der Eintragung der jüngeren Marke voraus (vgl. EuGH, GRUR 2012, 519 Rn. 58 - Budvar/Anheuser-Busch).

    Art. 9 Markenrichtlinie 89/104/EWG, dessen Umsetzung § 51 Abs. 2 bis 4 MarkenG dient und der Art. 9 Markenrechtsrichtlinie 2008/95/EG entspricht, hat eine umfassende Harmonisierung der Voraussetzungen vorgenommen, unter denen der Inhaber einer jüngeren eingetragenen Marke unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung durch Duldung sein Recht an dieser Marke behalten kann, wenn der Inhaber einer identischen älteren Marke die Ungültigerklärung beantragt oder der Benutzung dieser jüngeren Marke entgegentritt (EuGH, GRUR 2012, 519 Rnrn. 33 - Budvar/Anheuser-Busch).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2015 - 20 U 24/07
    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH, GRUR 2005, 1042 Rn. 29 - THOMSON LIFE ; BGH, GRUR 2006, 60 Rn. 17 - coccodrillo).

    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der Marke dominiert oder prägt (EuGH, GRUR 2005, 1042 Rn. 30 - THOMSON LIFE; BGH, GRUR 2009, 1055 Rn. 23 - airdsl; GRUR 2010, 729 Rn. 31 - Mixi).

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2015 - 20 U 24/07
    Für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2009, 1055 Rn. 23 - airdsl).

    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der Marke dominiert oder prägt (EuGH, GRUR 2005, 1042 Rn. 30 - THOMSON LIFE; BGH, GRUR 2009, 1055 Rn. 23 - airdsl; GRUR 2010, 729 Rn. 31 - Mixi).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-482/09

    Budejovický Budvar - Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der Rechtsvorschriften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2015 - 20 U 24/07
    Der Europäische Gerichtshof hat den von der Generalanwältin in ihren Schlussanträgen vom 3. Februar 2011 vertretenen Ansatz, die fünfjährige Frist ab dem Zeitpunkt der Eintragung der jüngeren Marke sei eine Art Vermutungsregel (BeckRS 2011, 80101 Rn. 80), nicht übernommen.
  • EuG, 28.06.2012 - T-133/09

    I Marchi Italiani und Basile / OHMI - Osra (B. Antonio Basile 1952) -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2015 - 20 U 24/07
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Ingangsetzung der Verwirkungsfrist sei folglich der Zeitpunkt der Kenntnis von der Benutzung dieser Marke, und zwar nach deren Eintragung, und nicht ab dem Zeitpunkt der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke (EuG, Urt. v. 28. Juni 2012, T-133/09 Rnrn. 32, 33, BeckRS 2012, 81336).
  • EuG, 06.10.2004 - T-171/03

    New Look / OHMI - Naulover (NLSPORT) - Geistiges Eigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2015 - 20 U 24/07
    In der Bekleidungsbranche ist die Verwendung von der Hauptmarke abgeleiteter Untermarken zur Unterscheidung der verschiedenen Produktlinien nichts Ungewöhnliches (vgl. EuG, GRUR Int. 2005, 144 Rn. 51 - New Look).
  • BGH, 22.03.2002 - V ZR 405/00

    Anwendung der Unklarheitenregel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2015 - 20 U 24/07
    Maßgebend ist nach §§ 133, 157 BGB der übereinstimmende (wirkliche) Wille der Vertragsparteien (BGH, NJW 2002, 2102, 2103).
  • BGH, 19.03.1957 - VIII ZR 74/56

    Selbstbelieferungsklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2015 - 20 U 24/07
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen, wobei der sprachliche Zusammenhang und die Stellung der Formulierung im Gesamtzusammenhang des Textes zu berücksichtigen sind (BGH, NJW 1957, 873/874).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2015 - 20 U 24/07
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der Branchen, in der die beteiligten Unternehmen tätig oder zu denen die Waren gehören, die mit den Zeichen gekennzeichnet sind, so dass ein höherer Grad an Branchennähe einen geringen Grad an Ähnlichkeit der Zeichen ausgleichen kann und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 833 Rn. 20 - Malteserkreuz II; GRUR 2001, 1161, 1162 - CompuNet/ComNet; GRUR 2002, 542, 543 - BIG).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 41/08

    Peek & Cloppenburg II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2015 - 20 U 24/07
    Im Regelfall stellt jede weitere Anmeldung einer Marke durch einen Gleichnamigen, auch wenn sie in ihrem kennzeichnenden Charakter einer bereits eingetragenen Marke entspricht, eine Vermehrung von - jeweils für sich genommen verkehrsfähigen - Zeichenrechten dar, die die Gleichgewichtslage stören oder eine bereits eingetretene Störung intensivieren kann (BGH, GRUR 2011, 623 Rnrn. 40, 53 - P & C II).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

  • BGH, 10.04.1970 - I ZR 121/68

    Klage des Vereins "Gesellschaft zur Weserklause" auf Schutz des

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • EuGH, 18.10.2012 - C-101/11

    Neuman und Galdeano del Sel / José Manuel Baena Grupo - Rechtsmittel -

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02

    Seicom

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08

    DDR-Logo

  • BGH, 25.02.2010 - I ZB 19/08

    Malteserkreuz II

  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07

    MIXI

  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 207/08

    Gartencenter Pötschke

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05

    Kinderwärmekissen

  • BGH, 08.11.2018 - I ZR 126/15

    Feststellung der Ungültigkeit wegen Verfalls nachträglich auf Antrag im Hinblick

    Vor diesem Hintergrund wird der Standpunkt vertreten, aufgrund der mit Art. 9 der Richtlinie 89/104/EWG angestrebten Vollharmonisierung sei für eine Anwendung der in § 21 Abs. 4 MarkenG in Bezug genommenen allgemeinen Verwirkungsgrundsätze des deutschen Rechts kein Raum, soweit § 21 MarkenG in Art. 9 der Richtlinie 89/104/EWG vorgegebene Tatbestände umsetzt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Juli 2015 - 20 U 24/07, juris Rn. 84; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 21 Rn. 88 bis 90; Schalk in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 21 MarkenG Rn. 1; Koch, GRUR 2012, 1092, 1094 f.).
  • EuG, 13.05.2020 - T-534/18

    Peek & Cloppenburg/ EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek) - Unionsmarke -

    In einem anderen Verfahren zwischen der Klägerin und der Streithelferin zu den deutschen Marken der Klägerin (darunter drei Marken "Peek & Cloppenburg") verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Deutschland) nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof die Klägerin mit Urteil vom 7. Juli 2015 (Aktenzeichen I-20 U 24/07), in die Löschung der genannten Marken einzuwilligen (im Folgenden: Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf).
  • EuG, 13.05.2020 - T-446/18

    Peek & Cloppenburg / EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) -

    In einem anderen Verfahren zwischen der Klägerin und der Streithelferin zu den deutschen Marken der Klägerin (darunter auch drei Marken "Peek & Cloppenburg") verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Deutschland) nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof die Klägerin mit Urteil vom 7. Juli 2015 (Aktenzeichen I-20 U 24/07), in die Löschung der genannten Marken einzuwilligen (im Folgenden: Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf).
  • EuG, 13.05.2020 - T-535/18

    Peek & Cloppenburg/ EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek's) - Unionsmarke -

    In einem anderen Verfahren zwischen der Klägerin und der Streithelferin zu den deutschen Marken der Klägerin (darunter drei Marken "Peek & Cloppenburg") verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Deutschland) nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof die Klägerin mit Urteil vom 7. Juli 2015 (Aktenzeichen I-20 U 24/07), in die Löschung der genannten Marken einzuwilligen (im Folgenden: Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf).
  • EuG, 13.05.2020 - T-444/18

    Peek & Cloppenburg / EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) -

    In einem anderen Verfahren zwischen der Klägerin und der Streithelferin zu den deutschen Marken der Klägerin (darunter auch drei Marken "Peek & Cloppenburg") verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Deutschland) nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof die Klägerin mit Urteil vom 7. Juli 2015 (Aktenzeichen I-20 U 24/07), in die Löschung der genannten Marken einzuwilligen (im Folgenden: Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf).
  • EuG, 13.05.2020 - T-443/18

    Peek & Cloppenburg/ EUIPO - Peek & Cloppenburg (Vogue Peek & Cloppenburg) -

    In einem anderen Verfahren zwischen der Klägerin und der Streithelferin zu den deutschen Marken der Klägerin (darunter auch drei Marken "Peek & Cloppenburg") verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Deutschland) nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof die Klägerin mit Urteil vom 7. Juli 2015 (Aktenzeichen I-20 U 24/07), in die Löschung der genannten Marken einzuwilligen (im Folgenden: Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf).
  • EuG, 13.05.2020 - T-445/18

    Peek & Cloppenburg / EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) -

    In einem anderen Verfahren zwischen der Klägerin und der Streithelferin zu den deutschen Marken der Klägerin (darunter drei Marken "Peek & Cloppenburg") verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Deutschland) nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof die Klägerin mit Urteil vom 7. Juli 2015 (Aktenzeichen I-20 U 24/07), in die Löschung der genannten Marken einzuwilligen (im Folgenden: Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - I-20 U 24/07   

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OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - I-20 U 24/07 (https://dejure.org/2008,21248)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.2008 - I-20 U 24/07 (https://dejure.org/2008,21248)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - I-20 U 24/07 (https://dejure.org/2008,21248)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Firmenkennzeichens unter Anwendung der Grundsätze des Gleichnamigenrechts; Anspruch auf Löschung einer Marke beim Vorliegen einer Verwechslungsgefahr; Beiderseitiger Besitzstand aufgrund einer Abgrenzungsvereinbarung bei Vorliegen von identischen ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 16.05.1991 - I ZR 1/90

    "Transatlantische"; Rechtsstellung des Gestattungsempfängers bei Gestattung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 24/07
    Aufgrund des Nebeneinanderbestehens der in Rede stehenden identischen Bezeichnungen der Parteien mindestens seit 1972 ist ein beiderseitiger Besitzstand erwachsen mit der Folge, dass jede Seite die Bezeichnung der anderen hinnehmen muss (BGH, GRUR 1984, 378 - Hotel Krone; BGH GRUR 1991, 780, 782 - Transatlantische).

    Schon die seit 1972 verstrichene Zeit, in der die Parteien zudem eine Abgrenzungsvereinbarung geschlossen und damit den Besitzstand der jeweils anderen Seite anerkannt haben, steht einer Berufung auf einen zeitlichen Vorrang entgegen (BGH GRUR 1991, 780, 781, 782 - Transatlantische).

    Im Rahmen der gebotenen Abwägung der beiderseitigen Interessen sind solche einem sachlichen Erfordernis entsprechenden Veränderungen hinzunehmen, durch die die Gleichgewichtslage nicht nachteilig verändert wird (BGH, GRUR 1991, 780, 782 - Transatlantische).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 24/07
    Das ist dann der Fall, wenn der Verkehr das abweichend benutzte Zeichen gerade bei Wahrnehmung der Unterschiede dem Gesamteindruck nach noch mit der eingetragenen Marke gleichsetzt, d.h. in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht (BGH, GRUR 2003, 1047, 1048 - Kellogg´s/Kelly´s).

    Die Anforderungen sind am Maßstab des Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten zu messen (BGH, GRUR 2003, 1047, 1048 - Kellog´s/Kelly´s).

  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 36/95

    "ECCO II"; Prägung eines aus mehreren Wörtern bestehenden Zeichens auf dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 24/07
    Insbesondere im Mode- und Accessoirebereich ist dies nachgerade üblich geworden (BGH, NJW-RR 1999, 43, 44 - ECCO II).

    Gerade im Modesektor ist der Verkehr aufgrund weit verbreiteter Übung daran gewöhnt, den Herkunftshinweis und die Warenindividualisierung, die durch die Markierung bewirkt werden, insbesondere auch in dem Unternehmenskennzeichen zu sehen (BGH, NJW-RR 1999, 43, 44 - ECCO II).

  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 24/07
    Eine Benutzung braucht nicht immer umfangreich zu sein, um als ernsthaft eingestuft zu werden, soweit die Marke auf dem Markt der durch sie geschützten Waren benutzt wird und nicht nur innerhalb des Unternehmens (EuGH, GRUR 2003, 425, 427/428 - Ansul/Ajax).
  • BGH, 03.12.1976 - I ZB 4/75

    Widerspruch gegen die Eintragung eines Markennamens - Verwechslungsgefahr bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 24/07
    Wenn ein Unternehmenskennzeichen dem Verkehr aber derart geläufig ist, dann trennt der Adressat den diesbezüglichen Teil der Bezeichnung aber selbst dann vom Rest ab, wenn beide Bezeichnungen ohne jede Abgrenzung voneinander in einer Zeile stehen (BGH, GRUR 1977, 218, 219 - Mercol).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 24/07
    Viele Unternehmen verwenden dieselbe Bezeichnung nicht nur als Unternehmenskennzeichen, sondern auch als Marke (BGH, GRUR 2001, 344/345 - DB Immobilienfonds).
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 220/97

    Erteilung einer Markenlizenz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 24/07
    Bei der Benutzung einer Marke in abgewandelter Form kommt es darauf an, ob der angesprochene Verkehr in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht (BGH, GRUR 2001, 54, 56 - SUBWAY/Subwear).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 293/02

    OTTO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 24/07
    Die vorzitierte Entscheidung "NORMA" des Bundesgerichtshofs, aber auch die Entscheidung "OTTO" (GRUR 2005, 1047) stehen dem gerade nicht entgegen.
  • BGH, 15.09.2005 - I ZB 10/03

    NORMA

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 24/07
    Auch Begleit- und Handelsmarken werden markenmäßig verwandt, jedenfalls dann, wenn sie unmittelbar auf der Ware angebracht sind (vgl. BGH, GRUR 2006, 150, 151, 152 - NORMA; BGH, GRUR 1970, 80 - Dolan).
  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 71/04

    bodo Blue Night

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 24/07
    Ohne weiteres wird die Verwendung einer Zweitmarke dann deutlich, wenn es sich bei einem der beiden Zeichen um den im Verkehr bekannten Namen des Unternehmens handelt (BGH, GRUR 2007, 592, 593 - bodo Blue Night).
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 110/89

    "Caren Pfleger"; Ausschließung der Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen mit

  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

  • BGH, 14.05.1969 - I ZB 7/68

    "Begleitende Marke" in der Textilbranche

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94

    "ECCO"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke

  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 84/69

    Wort-Bildzeichen Zamek mit weißer Schrift auf dunklem Grund - Wettbewerber auf

  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 124/81

    Zeichenmäßigen Benutzung der Firmenbezeichnung eines Versandhandelsunternehmens

  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 148/81

    Zulässigkeit der Steigerung der Verwechslungsgefahr von Geschäftsbezeichnungen

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 41/08

    Peek & Cloppenburg II

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31. Januar 2008 - 20 U 24/07, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.04.2008 - I-20 U 24/07   

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OLG Düsseldorf, 08.04.2008 - I-20 U 24/07 (https://dejure.org/2008,79076)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.04.2008 - I-20 U 24/07 (https://dejure.org/2008,79076)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. April 2008 - I-20 U 24/07 (https://dejure.org/2008,79076)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Registrierung einer Marke mit einem Firmennname oder einem Firmenkürzel bei nicht originärer Inhaberschaft der Marken aufgrund zu spät erfolgter Firmierung; Vorliegen einer Berechtigung zur Fortführung einer Firma und Übertragung von markenrechtlichen Kennzeichen

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