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   OLG Köln, 02.05.2014 - I-20 U 3/12   

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OLG Köln, 02.05.2014 - I-20 U 3/12 (https://dejure.org/2014,56542)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.05.2014 - I-20 U 3/12 (https://dejure.org/2014,56542)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Mai 2014 - I-20 U 3/12 (https://dejure.org/2014,56542)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5a Abs. 1 a.F.; VVG § 5a Abs. 2 S. 4 a.F.
    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem sog. Policenmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (38)

  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 3/12
    Der Senat hat das Berufungsverfahren mit Beschluss vom 13. Juli 2012 ausgesetzt bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-209/12.

    Die Anwendung dieser Norm scheitert nicht daran, dass sie nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 19. Dezember 2013 (C-209/12, VersR 2014, 225) mit Art. 15 Abs. 1 der Zweiten Richtlinie 90/619/EWG des Rates vom 8. November 1990 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (Lebensversicherung) und zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs sowie zur Änderung der Richtlinie 79/267/EWG in der durch die Richtlinie 92/96/EWG des Rates vom 10. November 1992 geänderten Fassung in Verbindung mit Art. 31 der Richtlinie 92/96 nicht im Einklang steht.

    Insoweit hat die Generalanwältin T in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Sache C-209/12 (dort Rz. 69) ausgeführt, wenn das mit den einschlägigen Richtlinien verfolgte Ziel nicht durch Auslegung erreicht werden könne, müsse das nationale Recht "gegebenenfalls unangewendet bleiben".

    Die Ausführungen der Generalanwältin T in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Rechtssache C-209/12, die sich - über die Frage des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2012 (IV ZR 76/11, VersR 2012, 608) hinaus - in der Sache auch mit der Europarechtskonformität des Policenmodells als solchem beschäftigen, geben dem Senat keinen Anlass, von seiner bisherigen Auffassung, wonach das Policenmodell als solches mit europäischem Recht in Einklang steht, abzuweichen.

  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 3/12
    Diese gesetzgeberischen Erwägungen reichen nach Auffassung des Senats als Grundlage für eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung (sei es in der Weise, dass § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG für den Bereich der Lebensversicherung generell nicht anzuwenden ist [so OLG Celle, aaO], oder jedenfalls [in Analogie zu §§ 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG, 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG] ein Widerspruch dann nicht mehr möglich ist, wenn der Vertrag bereits beiderseits vollständig abgewickelt wurde, vgl. BGH, VersR 2013, 1513 zu § 8 Abs. 4 VVG in der Fassung bis 1994) nicht aus.

    Ob es einen Grundsatz des nationalen Rechts gibt, der es rechtfertigt, dem Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht jedenfalls dann zu versagen, wenn der Vertrag - wie hier - beiderseits vollständig abgewickelt ist (so OLG Celle, Beschl. v. 7. Januar 2014 - 8 U 198/13 - und OLG Karlsruhe, Urt. v. 16. Januar 2014 - 12 U 115/13 - im Anschluss an BGH, VersR 2013, 1513), erscheint dem Senat erwägenswert, bedarf vorliegend aber keiner Entscheidung.

  • OLG Köln, 09.07.2010 - 20 U 51/10

    Möglicherweise ist das bis zum 31.12.2007 nach altem VVG geltende Policenmodell,

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 3/12
    Soweit er die Übermittlung der Verbraucherinformation nach § 10a Abs. 1 VAG a.F., in dem die Angaben aus den Anhängen der Richtlinien übernommen worden sind, nicht zwingend bis zur Antragstellung verlangt, bleibt der Vertrag bis zum Ablauf einer 14 bzw. 30-tägigen Widerspruchsfrist nach Überlassung der Unterlagen schwebend unwirksam (vgl. dazu Senat, VersR 2011, 245 und 248 sowie RuS 2011, 216; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837 ff.; OLG Frankfurt, VersR 2005, 631 ff.).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (RuS 2011, 216; ebenso etwa OLG Hamm, Beschl. v. 31. August 2011 - 20 U 81/11 -).

  • OLG Hamm, 31.08.2011 - 20 U 81/11

    Verfahrensrecht - Wann ist Bestreiten mit Nichtwissen zulässig?

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 3/12
    Die vom deutschen Gesetzgeber in § 5a Abs. 1 mit Absatz 2 Satz 1 VVG a.F. gewählte Konstruktion gewährleistet indes, dass eine vertragliche Bindung des Versicherungsnehmers richtlinienkonform erst nach der gebotenen Verbraucherinformation eintreten kann (Senat, aaO; ebenso auch OLG Hamm, Beschl. v. 31. August 2011 - 20 U 81/11 - OLG Celle, Urt. v. 9. Februar 2012 - 8 U 191/11 - OLG München, Urt. v. 20. September 2012 - 14 U 1511/12 - OLG Stuttgart, VersR 2012, 1373).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (RuS 2011, 216; ebenso etwa OLG Hamm, Beschl. v. 31. August 2011 - 20 U 81/11 -).

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 3/12
    Eine solche Sichtweise ist geboten, weil die richterliche Rechtsfortbildung nur dazu dient, Lücken zu schließen und Wertungswidersprüche aufzulösen; demgegenüber ist es dem Gericht verwehrt, sich an die Stelle des Gesetzgebers zu setzen und seine eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen durchzusetzen (vgl. BVerfG, NJW 2012, 669).

    Die Pflicht zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung oder Rechtsfortbildung findet ihre Schranke im Grundsatz der Rechtssicherheit und darf daher nicht als Grundlage für eine richterliche Rechtsfortbildung contra legem dienen (vgl. EuGH Slg 2009, I-6653; BVerfG, NJW 2012, 669).

  • BGH, 28.03.2012 - IV ZR 76/11

    Vorlage an den EuGH zur Vereinbarkeit der Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 3/12
    Sinn und Zweck der Informationspflicht in Art. 31 Abs. 1 der Richtlinie 92/96/EWG mögen - wie der BGH erwogen hat (VersR 2012, 608) - eine Auslegung rechtfertigen, dass ein Vertrag nicht ohne Information und Belehrung des Versicherungsnehmers zustande kommen darf.

    Die Ausführungen der Generalanwältin T in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Rechtssache C-209/12, die sich - über die Frage des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2012 (IV ZR 76/11, VersR 2012, 608) hinaus - in der Sache auch mit der Europarechtskonformität des Policenmodells als solchem beschäftigen, geben dem Senat keinen Anlass, von seiner bisherigen Auffassung, wonach das Policenmodell als solches mit europäischem Recht in Einklang steht, abzuweichen.

  • BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10

    Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 3/12
    Erweisen sich diese Regelungen als intransparent oder materiell-rechtlich wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam, ist nicht der gesamte Vertrag unwirksam, vielmehr erfolgt insoweit eine ergänzende Vertragsauslegung dahin, dass bei vorzeitiger Vertragskündigung ein Stornoabzug entfällt und der Versicherer im Übrigen den vertraglich vereinbarten Rückkaufswert, mindestens aber einen Mindestrückkaufswert schuldet, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei kapitalbildenden Lebensversicherungen mit der Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals anzusetzen ist (vgl. BGHZ 164, 297; BGH, WM 2013, 1462; BGH, VersR 2013, 1429).

    Der Auskunftsanspruch wäre vielmehr zu richten gewesen auf Auskunft über die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals (vgl. BGH, VersR 2013, 1381; OLG Köln - 20. Zivilsenat -, Urt. v. 5. Februar 2010 - 20 U 80/08 -).

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 3/12
    Der Bundesgerichtshof hat im Anwendungsbereich des HWiG - vorgegeben durch 2 Vorabentscheidungen des EuGH (NJW 2005, 3551 und 3555) - zwar entschieden, dass die nach diesem Gesetz verlangte Widerrufsbelehrung eine echte Rechtspflicht darstellt, deren Verletzung bei Verschulden zu einem Schadensersatzanspruch führen kann (BGHZ 169, 109, 120; BGH, VersR 2008, 1544).

    Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens gilt insoweit nicht (so ausdrücklich BGHZ 169, 109 ff., Rz. 43).

  • OLG München, 20.06.2013 - 14 U 103/13

    Europarechtskonformität der Befirstung des Widerrufsrechts gemäß § 5a Abs. 1 , 2

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 3/12
    So liegt der Fall hier (ebenso im Ergebnis OLG München, VersR 2013, 1025).
  • BGH, 22.05.2012 - XI ZR 290/11

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 3/12
    Um eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung contra legem würde es sich aber handeln, wenn sie eine nationale Norm betrifft, deren Einführung auf einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers beruht (vgl. BGH, NJW 2012, 2571), ohne dass hinreichende Anhaltspunkte für dessen Willen zu europarechtskonformem Handeln erkennbar sind.
  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 271/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

  • OLG Stuttgart, 16.07.2012 - 7 U 54/12

    Lebensversicherung: Notwendigkeit der Vorlage des sog. Policenmodells zur

  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 17/13

    Berechnung des Rückkaufswerts von bis Ende 2007 geschlossenen

  • EFTA-Gerichtshof, 13.06.2013 - E-11/12

    Beatrix Koch, Dipl. Kfm. Lothar Hummel and Stefan Müller v Swiss Life

  • OLG Celle, 07.01.2014 - 8 U 198/13

    Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 5a VVG nach vollständiger

  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 7 U 15/03

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Vertragsschluss im sog. Policenmodell; Beweislast im

  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 220/10

    Darlehensvertrag: Berücksichtigung der Restschuldversicherungskosten bei Prüfung

  • OLG Celle, 27.02.2014 - 8 U 192/13

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei einem Vertrag über eine

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 4 U 32/00

    Unterlassung der Verbraucherinformation - Ende des Versicherungsvertrages -

  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

  • BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12

    Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit

  • OLG München, 20.09.2012 - 14 U 1511/12

    Lebensversicherung: Vereinbarkeit des befristeten Widerrufsrechts mit

  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 321/05

    Klauselersetzung und Mindestrückkaufwert bei einer fondsgebundenen

  • OLG Celle, 09.02.2012 - 8 U 191/11

    Europarechtskonformität der Befristung des Widerspruchsrechts gemäß §§ 5a VVG;

  • OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 150/09

    Vereinbarkeit des Policenmodells des § 5a VVG a.F. mit Europarecht

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2012 - 20 U 147/11

    Begriff des Telemediendienstes im Sinne von §§ 2 Nr. 1, 5 Abs. 1 TMG

  • OLG München, 10.10.2013 - 14 U 1804/13

    Beendigung eines Rentenversicherungsvertrages nach dem sog. Policenmodell

  • OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 80/08

    Verjährung von Nachforderungsansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

  • BGH, 08.01.2014 - V ZB 137/12

    Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

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