Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 14.10.1988

Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.11.1988 - 20 U 32/88, 20 U 49/88   

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https://dejure.org/1988,2832
OLG Köln, 11.11.1988 - 20 U 32/88, 20 U 49/88 (https://dejure.org/1988,2832)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.11.1988 - 20 U 32/88, 20 U 49/88 (https://dejure.org/1988,2832)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. November 1988 - 20 U 32/88, 20 U 49/88 (https://dejure.org/1988,2832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Omnibusfahrgast; Unfall eines Omnibusfahrgast; Betriebsbedingter Vorgang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1865 (Ls.)
  • NZV 1989, 237
  • VersR 1989, 1276
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.11.1955 - VI ZR 199/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 11.11.1988 - 20 U 32/88
    War die Kl. schon vollständig ausgestiegen, vom Bus weggetreten, drehte sie sich dann um, rutschte aus und fiel hin, so verwirklichte sich nicht eine mit dem Bus als Verkehrsmittel verbundene, sondern eine hiervon unabhängige, in der Person der Kl. begründete Gefahr (vgl. auch BGH, VersR 1956, 765 zur Unterscheidung eines Unfalls beim Aussteigen vom Unfall nach dem Aussteigen).
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   OLG Köln, 14.10.1988 - 20 U 32/88, 20 U 49/88   

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https://dejure.org/1988,17143
OLG Köln, 14.10.1988 - 20 U 32/88, 20 U 49/88 (https://dejure.org/1988,17143)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.10.1988 - 20 U 32/88, 20 U 49/88 (https://dejure.org/1988,17143)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Oktober 1988 - 20 U 32/88, 20 U 49/88 (https://dejure.org/1988,17143)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz aufgrund eines Unfalls beim Betrieb eines Busses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.11.1955 - VI ZR 199/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.1988 - 20 U 32/88
    War die Klägerin schon vollständig ausgestiegen, vom Bus weggetreten, drehte sie sich dann um, rutschte aus und fiel hin, so verwirktlichte sich nicht eine mit dem Bus als Verkehrsmittel verbundene, sondern eine hiervon unabhängige, in der Person der Klägerin begründete Gefahr (vgl. auch BGH VersR 1956, 765 zur Unterscheidung eines Unfalls beim Aussteigen vom Unfall nach dem Aussteigen).
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