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   OLG Celle, 18.03.1998 - 20 U 38/97   

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OLG Celle, 18.03.1998 - 20 U 38/97 (https://dejure.org/1998,48265)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.03.1998 - 20 U 38/97 (https://dejure.org/1998,48265)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. März 1998 - 20 U 38/97 (https://dejure.org/1998,48265)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.05.1993 - VI ZR 283/92

    Ansprüche bei selbstgefährdendem Verhalten nach "Herausforderung"

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.1998 - 20 U 38/97
    Als allgemeiner Zurechnungsgrundsatz ist auch anerkannt, daß derjenige, der durch vorwerfbares Tun einen anderen zu einem selbstgefährdenden Verhalten herausfordert, diesem andern dann, wenn dessen Willensentschluß auf einer mindestens im Ansatz billigenswerten Motivation beruht, aus unerlaubter Handlung zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein kann, der infolge des durch die Herausforderung gesteigerten Risikos entstanden ist (vgl. etwa BGH VersR 1993, 843 f = NJW 1993, 2234 f; BGH NJW 1995, 126, 127).

    Denn im Zeitpunkt des Unfalls ging es gerade darum, die von dem Tier drohenden Gefahren abzuwehren und somit um eine durch Anspannung oder Hektik gekennzeichnete Situation und nicht, wie in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (VersR 1993, 843, 844), um das Einräumen von Einsatzgeräten nach dem Ende eines Einsatzes.

    Der Anspruch ist auch dann gerechtfertigt (§§ 683, 670 BGB), wenn man (s. o.) in Parallele zu den Fällen des Schadensersatzanspruchs aus dem Gesichtspunkt der Herausforderung eine tätigkeitsspezifisch gesteigerte Gefahr verlangt (s. BGH VersR 1993, 843, 844).

  • OLG Köln, 02.12.1992 - 13 U 114/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrers mit einer auf die Straße

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.1998 - 20 U 38/97
    Daraus ergibt sich nicht, daß eine ausreichende Umzäunung vorhanden gewesen sei, die insbesondere in der Lage gewesen wäre, die für das Rindvieh erforderliche abschreckende Wirkung auszuüben, um dieses am Ausbrechen zu hindern (vgl. dazu etwa OLG Köln VersR 1993, 616), zumal der Beklagte selbst vorträgt, daß der Zaun an einer Ecke der Weide teils zerrissen, teils niedergetreten gewesen sei.

    Das Ausbrechen eines Weidetiers stellt ein willkürliches Verhalten des Tieres und damit eine typische Tiergefahr dar (vgl. etwa OLG Hamm VersR 1982, 1009, 1010; OLG Köln VersR 1993, 616).

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 165/69

    Eintrittspflicht für Verfolgungsschäden

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.1998 - 20 U 38/97
    Die vom Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 1971, 962 ff.) betrifft einen Verfolgungsfall, für den nach der zitierten Entscheidung (VersR 1971, 962, 964) eine Haftung auf die gesteigerten Risiken der Verfolgung beschränkt werden sollte.

    Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 1971, 962, 964) hebt ausdrücklich hervor, daß in Fällen der Verfolgung die Haftung für die bei dem Eingreifenden eingetretenen Verletzungsfolgen auf die gesteigerten Risiken der Verfolgung zu beschränken ist.

  • RG, 20.02.1902 - VI 399/01

    Haftung für Tierschaden; Revisionsurteil

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.1998 - 20 U 38/97
    Bereits das Reichsgericht (RGZ 50, 219, 223) hat entschieden, daß ein Eingreifen, das dazu dient, von einem Tiere drohende Gefahren abzuwenden, selbst wenn es auf freiem Willensentschluß beruht, ein als einer rechtlichen oder sittlichen Pflicht zum Schutze anderer betätigtes Eingreifen darstellt und als Folge der durch das Tier für die Allgemeinheit herbeigeführten Gefahren anzusehen ist.

    Etwas anderes könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn der ... selbst die gefährliche Situation, welche ihn zum Eingreifen veranlaßte, in schuldhafter Weise mitgeschaffen hätte (vgl. RGZ 50, 219, 223).

  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.1998 - 20 U 38/97
    Die zitierte Entscheidung (BGHZ 38, 270 ff.) kann der Beklagte für seine Ansicht schon deshalb nicht heranziehen, weil der beamte anders als der Ersatz verlangende Autofahrer keine Ursache für die Gefahr gesetzt hatte, deren Auswirkungen er durch eine ihn selbst gefährdende Handlung verhindern wollte.
  • BGH, 17.02.1972 - II ZR 46/70

    Schiffer - Ablegen - Rettung Dritter - Beschädigung des Ruders - Schaden - GOA -

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.1998 - 20 U 38/97
    Dies folgt zum einen schon aus dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 680 BGB, wonach der Geschäftsführer in allen Fällen nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, wenn die Geschäftsführung die Abwendung einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr bezweckte (vgl. BGH DB 1972, 721 f.).
  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93

    Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.1998 - 20 U 38/97
    Als allgemeiner Zurechnungsgrundsatz ist auch anerkannt, daß derjenige, der durch vorwerfbares Tun einen anderen zu einem selbstgefährdenden Verhalten herausfordert, diesem andern dann, wenn dessen Willensentschluß auf einer mindestens im Ansatz billigenswerten Motivation beruht, aus unerlaubter Handlung zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein kann, der infolge des durch die Herausforderung gesteigerten Risikos entstanden ist (vgl. etwa BGH VersR 1993, 843 f = NJW 1993, 2234 f; BGH NJW 1995, 126, 127).
  • OLG Zweibrücken, 01.06.2017 - 4 U 124/16

    Haftung einer "Amokläufers" in einer Schule für psychischen Gesundheitsschaden

    Bei einem Polizeibeamten führt nur das nicht speziell durch die Umstände begründete und deshalb zum allgemeinen Lebensrisiko gehörende "normale Risiko", welches von dem beruflichen Einsatzrisiko umfasst wird, zu einer Gefahrenverlagerung auf den Täter (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1996 - VI ZR 12/95 - OLG Celle, Urteil vom 18. März 1998 - 20 U 38/97 -).
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   OLG Düsseldorf, 27.05.1997 - 20 U 38/97   

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https://dejure.org/1997,42905
OLG Düsseldorf, 27.05.1997 - 20 U 38/97 (https://dejure.org/1997,42905)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.05.1997 - 20 U 38/97 (https://dejure.org/1997,42905)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 20 U 38/97 (https://dejure.org/1997,42905)
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01

    Die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG gilt nicht für Unterlassungsansprüche

    Der Senat hat daher schon mit Urteil vom 27.5.1997 (20 U 38/97, auszugsweise wiedergegeben bei Peters a.a.O.) eine analoge Anwendung auf das Markenrecht verneint und hält daran nach erneuter Prüfung fest.
  • LG Düsseldorf, 12.03.2002 - 4a O 415/01

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs eines Schals wegen Bestehens einer

    Im Übrigen bestünde auch dann ein Verfügungsgrund im Sinne des § 940 ZPO, wenn man die Dringlichkeitsvermutung, einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 27. Mai 1997 (20 U 38/97) folgend, nicht anwenden wollte.
  • LG Düsseldorf, 12.03.2002 - 4a O 425/01

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs eines Schals bei Verwechslungsgefahr mit

    Im Übrigen bestünde auch dann ein Verfügungsgrund im Sinne des § 940 ZPO, wenn man die Dringlichkeitsvermutung, einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 27. Mai 1997 (20 U 38/97) folgend, nicht anwenden wollte.
  • LG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 O 108/99

    UNDERGROUND

    Im übrigen besteht auch dann ein Verfügungsgrund im Sinne des § 940 ZPO, wenn man die Dringlichkeitsvermutung, einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 27. Mai 1997 (20 U 38/97, nicht veröffentlicht, vgl. aber hierzu Peters, Mitt. 1999, 48) folgend, nicht anwenden wollte.
  • LG Düsseldorf, 25.11.1999 - 4 O 389/99

    BABYNET

    auch dann ein Verfügungsgrund, wenn man die Dringlichkeitsvermutung, einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 27. Mai 1997 (20 U 38/97) folgend, nicht anwenden wollte.
  • LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 34/97

    Marke "TDI-Motor" hat durch Bewerbung von Audi und VW starke Kennzeichnungskraft

    Im Übrigen bestünde auch dann ein Verfügungsgrund im Sinne des § 940 ZPO, wenn man die Dringlichkeitsvermutung, einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 27. Mai 1997 (20 U 38/97) folgend, nicht anwenden wollte.
  • LG Düsseldorf, 25.03.1999 - 4 O 68/99

    artnet

    Im übrigen bestünde auch dann ein Verfügungsgrund, wenn man die Dringlichkeitsvermutung, einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 27. Mai 1997 (20 U 38/97) folgend, nicht anwenden wollte.
  • LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 344/97

    TDI

    Im übrigen bestünde auch dann ein Verfügungsgrund im Sinne des § 940 ZPO, wenn man die Dringlichkeitsvermutung, einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 27. Mai 1997 (20 U 38/97) folgend, nicht anwenden wollte.
  • LG Düsseldorf, 29.04.1999 - 4 O 122/99

    European Classics

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (Landgericht Düsseldorf, Entscheidungen der 4. Zivilkammer [Entscheidungen] 1997, 100 - Kennzeichenrechtliche Dringlichkeitsvermutung; Entscheidungen 1997, 114 = NJWE- WettbR 1999, 63 - TDI) findet zwar die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG im Kennzeichenrecht entsprechende Anwendung (dagegen allerdings OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Mai 1997 [20 U 38/97]).
  • LG Düsseldorf, 16.04.1998 - 4 O 80/98

    EXPLORER

    Im übrigen bestünde auch dann ein Verfügungsgrund im Sinne des § 940 ZPO, wenn man die Dringlichkeitsvermutung, einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 27. Mai 1997 (20 U 38/97) folgend, nicht anwenden wollte.
  • LG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 O 101/99

    infoshop

  • LG Düsseldorf, 03.11.1998 - 4 O 220/98

    Wendler by StarBike

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