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   OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 45/14   

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https://dejure.org/2014,39238
OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 45/14 (https://dejure.org/2014,39238)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.07.2014 - 20 U 45/14 (https://dejure.org/2014,39238)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - 20 U 45/14 (https://dejure.org/2014,39238)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UKlaG § 1
    Voraussetzungen des Entfallens der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 45/14
    Die Vermutung der Wiederholungsgefahr kann nur unter strengen Voraussetzungen und ausnahmsweise als widerlegt angesehen werden, wenn Umstände vorliegen, auf Grund derer nach allgemeiner Erfahrung mit einer Wiederverwendung nicht gerechnet werden kann (BGH NJW 2012, 3023, 3031).

    Regelmäßig genügen die Änderung der beanstandeten Klausel oder die bloße Absichtserklärung des Verwenders, sie nicht weiterzuverwenden, selbst dann nicht, wenn er neuen Verträgen die angegriffene Regelung unstreitig nicht länger zu Grunde legt (BGH NJW 2012, 3023, 3031).

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 45/14
    Hierin erklärt sie, sie werde es unterlassen, beim Abschluss von privaten kapitalbildenden Renten- und Lebensversicherungsverträgen künftig die beanstandeten oder inhaltsgleiche Klauseln, die in den mit der B Lebensversicherung AG vereinbarten Vertragsunterlagen bereits abgeschlossener Verträge der vorgenannten Art der Tarifgeneration 2002 bis 2007 enthalten sind, zu verwenden und/oder sich auf diese zu berufen, soweit dadurch der nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 2005, 1565 ff.) erforderliche Mindestrückkaufswert bzw. die beitragsfreie Mindestversicherungssumme unterschritten wird oder soweit es um die Erhebung eines Stornoabzugs geht.

    Unzureichend sei die Unterwerfungserklärung aber auch wegen der Verwendung der Formulierung; "soweit dadurch der nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 2005, 1565 ff.) erforderliche Mindestrückkaufswert bzw. die beitragsfreie Mindestversicherungssumme unterschritten wird oder soweit es um die Erhebung eines Stornoabzugs geht"; denn Gegenstand des Kontrollverfahrens sei die inhaltliche Unwirksamkeit, nicht aber die sich daraus ergebende Rechtsfolge, die der BGH durch eine ergänzende Vertragsauslegung gewählt habe.

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 142/11

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsprozess: Streitwert für das Verfahren der

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 45/14
    Die Abmahnkosten bleiben, wenn sie wie vorliegend neben dem Hauptanspruch geltend gemacht werden, bei der Bemessung des Streitwerts unberücksichtigt (BGH BeckRS 2012, 07783).
  • LG Köln, 29.01.2014 - 26 O 317/13

    Unterlassungsanspruch gegen ein Lebensversicherungsunternehmen wegen der

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 45/14
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. Januar 2014 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 317/13- wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 11.11.2010 - 6 W 157/10

    Wegfall der Wiederholungsgefahr bei modifizierter Unterlassungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 45/14
    Maßgebend für die Reichweite einer vertraglichen Unterlassungsverpflichtung und damit für deren Eignung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien, zu dessen Auslegung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Beziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind (OLG Köln MMR 2011, 37, 38).
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 17/13

    Berechnung des Rückkaufswerts von bis Ende 2007 geschlossenen

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 45/14
    Entgegen der Auffassung der Beklagten folgt aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. September 2013 - IV ZR 17/13 - (abgedruckt in NJW 2013, 3240 Rn. 20) nichts anderes.
  • OLG Hamburg, 10.03.2005 - 5 U 83/04

    Qualitätszustellung

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 45/14
    Sie muss so klar und eindeutig sein, dass ernsthafte Auslegungszweifel, aber auch Zweifel an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit nicht aufkommen können (OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 338; OLG Hamburg BeckRS 2005, 10707).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 45/14
    Die Erklärung muss den bestehenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch nach Inhalt und Umfang voll abdecken und dementsprechend uneingeschränkt, unwiderruflich, unbedingt und grundsätzlich auch ohne die Angabe eines Endtermins erfolgen (BGH GRUR 2008, 815, 816).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über bereits entstandene

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 45/14
    Eine Beschränkung der Berufung auf Angriffe gegen die Hauptforderung ist aber dann nicht ausreichend, wenn in Betracht kommt, dass die Nebenforderung nicht das Schicksal des anhängig gebliebenen Hauptanspruchs teilt (vgl. BGH NJW 2012, 2796).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 45/14
    Da der Geschäftsplan des Versicherers auf öffentlichem Recht beruht (BGHZ 128, 54 ff.), unterliegt er nicht der Inhaltskontrolle.
  • OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11

    Keine Beschränkung einer Unterlassungserklärung auf bestimmten Buchtitel

  • LG Duisburg, 07.02.2018 - 2 O 119/17
    Vor diesem Hintergrund lässt sich auch insoweit weder dem Versicherungsschein noch den Versicherungsbedingungen eine Einschränkung der Verpflichtung der Beklagten zur Erbringung der regelmäßigen Auszahlungen entnehmen (vgl. OLG Hamm , Beschluss vom 23.07.2014, Aktz.: 20 U 45/14).
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