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   OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - I-20 U 52/07   

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OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - I-20 U 52/07 (https://dejure.org/2007,4818)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2007 - I-20 U 52/07 (https://dejure.org/2007,4818)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - I-20 U 52/07 (https://dejure.org/2007,4818)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 140 Abs. 3 Markengesetz (MarkenG) als prozessualer Kostenerstattungsanspruch; Materiellrechtliche Wirkungen des § 140 Abs. 3 MarkenG; Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Hinzuziehung eines Patentanwaltes zu einem Abschlussschreiben; Gebührenrechtliche Einstufung eines ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 6; ; MarkenG § 140 Abs. 1; ; MarkenG § 140 Abs. 2; ; MarkenG § 140 Abs. 3; ; MarkenG § 141; ; MarkenG § 142; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 677; ; BGB § 683

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Erstattung von Rechts- und Patentanwaltskosten für Abschlusserklärung nach Beendigung eines markenrechtlichen Unterlassungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 188/05

    Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben wegen unerbetener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 52/07
    Wenn er selbst über die für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung hinreichende Sachkunde verfügt, steht ihm ein Anspruch auf Erstattung der durch eine gleichwohl erfolgte Beauftragung eines Rechtsanwalts verursachten Kosten daher nicht zu (BGH, GRUR 2007, 621, 622, 623 - Abschlussschreiben).

    Insoweit ist jedoch, wie bereits im Hinblick auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes ausgeführt, die Erforderlichkeit der Mitwirkung des Patentanwaltes Voraussetzung (BGH, GRUR 2007, 621, 622, 623 - Abschlussschreiben).

    Als Abschlussschreiben genügt die formlose Anfrage, ob die vorangegangene einstweilige Verfügung nunmehr als endgültige Regelung anerkannt werde (BGH, GRUR 2007, 621, 622 - Abschlussschreiben).

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 52/07
    Ein auf sie gestützter allgemeiner Kostenerstattungsanspruch würde zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten und auch nicht hinnehmbaren Erweiterung der Kostenerstattungspflicht in Richtung auf eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung führen (BGH, NJW 2007, 1458, 1459, 1460).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZB 37/02

    "Kosten des Patentanwalts"; Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines gleichzeitig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 52/07
    Da § 140 Abs. 3 MarkenG keinerlei Raum für eine Erforderlichkeitsprüfung lässt (BGH, GRUR 2003, 639, 640 - Kosten des Patentanwalts), könnte der Verletzte bei einem materiellrechtlichen Verständnis der Regelung auch bei hinreichender Sachkunde die Kosten des Patentanwaltes ersetzt verlangen, die eines Rechtsanwalts hingegen nicht.
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 52/07
    Ein Verletzter kann zwar grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 683, 677 BGB, die für eine Abmahnung oder ein Abschlussschreiben aufgewandten Kosten ersetzt verlangen (BGH, GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder), aber nur soweit diese erforderlich waren.
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 59/14

    Kosten für Abschlussschreiben II - Kosten eines Abschlussschreibens nach

    Vielmehr hat der Senat auf den von Nr. 2300 RVG-VV vorgesehenen Gebührenrahmen von 0, 5 bis 2, 5 verwiesen und in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung der Instanzgerichte angeführt, die im Regelfall teils eine 1, 3-fache Geschäftsgebühr (etwa OLG Hamm, Urteil vom 2. Juli 2009 - 4 U 39/09, juris), teils eine 0, 8-fache Gebühr (OLG Hamburg, Urteil vom 21. Mai 2008 - 5 U 75/07, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Oktober 2007 - 20 U 52/07, juris) für angemessen halten (BGH, GRUR 2010, 1038 Rn. 30 - Kosten für Abschlussschreiben I).
  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

    bb) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Abschlussschreiben in der Regel nicht um ein Schreiben einfacher Art i.S. von Nr. 2302 RVG VV handele, so dass die dafür anfallende Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV zu bemessen sei (1,3 Geschäftsgebühr: OLG Hamm, Urteil vom 2. Juli 2009 - 4 U 39/09, juris Rn. 7; KG, Urteil vom 3. April 2008 - 10 U 245/07, OLG-Report 2008, 920, 922; OLG Hamm, Urteil vom 3. Mai 2007 - 4 U 1/07, WRP 2008, 135; 0,8 Geschäftsgebühr: OLG Hamburg, Magazindienst 2009, 762, 765; OLG Hamburg, Urteil vom 21. Mai 2008 - 5 U 75/07, ZUM-RD 2009, 382, 386, OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Oktober 2007 - 20 U 52/07, InstGE 9, 35, 38; LG Hamburg, Urteil vom 2. Oktober 2009 - 324 O 174/09, AfP 2010, 185, 187).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen

    aa) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird allerdings überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Abschlussschreiben in der Regel nicht um ein Schreiben einfacher Art i.S. von Nr. 2302 RVG VV handele, so dass die dafür anfallende Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV zu bemessen sei (1,3 Geschäftsgebühr: OLG Hamm, Urt. v. 2.7.2009 - 4 U 39/09, juris Tz. 7; KG, Urt. v. 3.4.2008 - 10 U 245/07, juris Tz. 21; OLG Hamm, Urt. v. 3.5.2007 - 4 U 1/07, juris Tz. 14; 0,8 Geschäftsgebühr: OLG Hamburg [3. Zivilsenat] WRP 2009, 1152 Tz. 37; OLG Hamburg, Urt. v. 21.5.2008 - 5 U 75/07, juris Tz. 59; OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2007 - 20 U 52/07, juris Tz. 25; LG Hamburg, Urt. v. 2.10.2009 - 324 O 174/09, juris Tz. 10).
  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 181/09

    Kosten des Patentanwalts II

    Die Vorschrift gibt - in Ergänzung zu § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO - lediglich einen prozessualen und keinen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch (vgl. OLG Düsseldorf, Mitt. 2008, 561, 562; Omsels, MarkenR 2009, 27, 31).

    Für eine solche Privilegierung der patentanwaltlichen gegenüber der rechtsanwaltlichen Tätigkeit gibt es keinen Grund (OLG Düsseldorf, Mitt. 2008, 561, 562; LG Mannheim, Urteil vom 24. März 2009 - 2 O 62/09, juris Rn. 30).

    b) Die Kosten für die außergerichtliche Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache sind auch dann nicht ohne Prüfung ihrer Erforderlichkeit zu erstatten, wenn die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts in dieser Kennzeichenstreitsache als erforderlich anzusehen und daher zu ersetzen sind (OLG Düsseldorf, Mitt. 2008, 561, 562; LG Mannheim, Urteil vom 24. März 2009 - 2 O 62/09, juris Rn. 32).

  • OLG Hamburg, 06.02.2014 - 3 U 119/13

    Standardabschlussschreiben - Einstweiliges Verfügungsverfahren in

    Der erkennende 3. Zivilsenat und der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts legen in der Regel eine 0, 8-fache Geschäftsgebühr zugrunde (OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, NJOZ 2009, 3610 = WRP 2009, 1152 Rn. 37; OLG Hamburg, 5. Zivilsenat, BeckRS 2009, 25057, Rn. 59 zitiert nach juris ebenso OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 05681 Rn. 25 zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 130/09

    Abwendbarkeit des § 140 III MarkenG auf die Erstattung vorgerichtlicher

    Nach erneuter Überprüfung hält der erkennende Senat an der dargestellten Auffassung nicht fest und schließt sich den Erwägungen des Landgerichts im angefochtenen Urteil sowie des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Urteil vom 30.10.2007 - I-20 U 52/07 - an, wonach § 140 III MarkenG bei der Frage der Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Patentanwaltskosten keine Anwendung finden kann.
  • KG, 30.07.2010 - 5 U 161/08

    Vorprozessuale Patentanwaltskosten - Kostenerstattung patentanwaltlicher

    Die Vorschrift des § 140 Abs. 3 MarkenG gelangt auch bei der Mitwirkung eines Patentanwalts bei einer vorgerichtlichen Abmahnung zur Anwendung, sodass die hierdurch entstehenden Abmahnkosten in einer Kennzeichenstreitsache ohne Nachweis der Notwendigkeit der Mitwirkung zu erstatten sind, sofern ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch dem Grunde nach gegeben ist (Anschluss BGH, 26. Februar 2009, I ZR 219/06, GRUR 2009, 888 - Thermoroll; a.M. OLG Düsseldorf, 30. Oktober 2007, I - 20 U 52/07 InstGE 9, 35; OLG Frankfurt, 12. November 2009, 6 U 130/09, GRUR-RR 2010, 127) (Rn.5) .

    Nach insoweit ausschlaggebender Rechtsprechung gilt § 140 Abs. 3 MarkenG auch für die Mitwirkung des Patentanwalts vor Prozessbeginn bei einer Abmahnung (analog), sodass die vorprozessualen Abmahnkosten ohne Nachweis der Notwendigkeit der Mitwirkung zu erstatten sind, sofern - wie hier - ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch dem Grunde nach gegeben ist (vgl. BGH GRUR 2009, 888, Tz. 24 - Thermoroll; Senat v. 24.11.2009 - 5 U 174/07; OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 371; OLG Karlsruhe GRUR 1999, 343, 346; OLG Köln Magazindienst 2006, 1198, 1200; a.M. OLG Düsseldorf InstGE 9, 35; OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 127 [n. rkr.]), was auch der Annahme einer Schadensminderungspflicht der Klägerin i.S. von § 254 BGB insoweit entgegensteht.

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2011 - 2 U 21/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters für eine Vorrichtung

    Die Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten für die Mitwirkung an einem Abschlussschreiben setzt jedoch die Feststellung voraus, dass die Hinzuziehung eines Patentanwalts erforderlich war (vgl. OLG Düsseldorf InstGE 9, 35 - Patentanwaltskosten für Abschlussschreiben).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2008 - 2 W 30/08

    Festsetzung der Vergütung des Patentanwalts

    Die Bestimmungen sind mit diesem Inhalt rein prozessualer Natur (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30. Okt. 2007, I - 20 U 52/07, InstGE 9, 35, 36 - Patentanwaltskosten für Abschlussschreiben), was sich überdies auch aus ihrer Stellung im Gesetz ergibt.
  • LG Düsseldorf, 14.01.2021 - 4b O 78/19

    Rundschaftmeißelwerkzeug

    Der Einwand der Beklagten, es bedürfe - unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf, InstGE 9, 35 - einer näheren Begründung, weshalb die Einschaltung eines Patentanwalts erforderlich gewesen sei, trägt nicht.
  • LG Bochum, 01.02.2012 - 13 O 187/11

    Rechtsanwaltsgebühren bei der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs aus

  • LG Düsseldorf, 10.02.2009 - 4b O 65/08

    Leuchtring

  • LG Düsseldorf, 08.06.2010 - 4a O 245/09

    Montieren von Sonnenkollektor IV

  • LG Düsseldorf, 31.08.2011 - 2a O 401/10
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