Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 61/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inanspruchnahme einer Kaskoversicherung wegen des Diebstahls eines PKW; Zweifel an der Redlichkeit des Versicherungsnehmers; Leistungsfreiheit des Versicherers wegen einer Obliegenheitsverletzung; Annahme einer Obliegenheitsverletzung wegen falscher Angaben in der ...
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 7
Nachfrageobliegenheit des Versicherers bei unklaren Angaben in der Schadensanzeige - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB § 7
Obliegenheitsverletzung durch Verschweigen von Schäden am Fahrzeug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 27.11.2003 - 2 O 275/02
- OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 61/04
Papierfundstellen
- NZV 2005, 153
- VersR 2005, 1234
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96
Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 61/04
Die für den Kläger streitende Redlichkeitsvermutung (vgl. BGHZ 132, 79 = VersR 1996, 575; VersR 1997, 733) ist vorliegend nicht erschüttert. - OLG Karlsruhe, 06.02.2003 - 12 U 204/02
Kfz-Kaskoversicherung: Treuwidrige Berufung auf Leistungsfreiheit wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 61/04
Eine entsprechende Nachfrageobliegenheit des Versicherers besteht nicht nur, wenn der Versicherungsnehmer eine Frage offen lässt, sondern nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch bei unklaren Angaben (vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 607;… Langheid, in: Römer/Langheid, a.a.O., §§ 16 f. Rn. 49 f. m.w.N.). - BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 61/04
Die für den Kläger streitende Redlichkeitsvermutung (vgl. BGHZ 132, 79 = VersR 1996, 575; VersR 1997, 733) ist vorliegend nicht erschüttert. - OLG Hamm, 24.09.2003 - 20 U 142/03
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 61/04
Anderes ergibt sich auch nicht aus dem von dem Beklagten in diesem Zusammenhang angeführten Senatsbeschluss vom 14.11.2003 (20 U 142/03).
- OLG Hamm, 27.04.2020 - 20 U 42/20
Versicherungsfall und Versicherungsleistung bei Zerkratzen Autos
Angesichts der offenkundig unvollständigen und unpassenden Antwort traf die Beklagte eine Nachfrageobliegenheit (vgl. dazu z.B. Senat, Urteil vom 06.10.2004 - 20 U 61/04, VersR 2005, 1234, juris Rn. 23). - OLG Rostock, 02.12.2020 - 4 U 70/20
Anforderungen an Hinweis zu eingereichtem elektronischem Dokument
Daraus kann daher keine Leistungsfreiheit des Versicherers hergeleitet werden, sondern es ergibt sich eine entsprechende Nachfrageobliegenheit für ihn, wenn der Versicherungsnehmer unklare Angaben macht (vgl. so zu "Parkierschaden" OLG Hamm, Urteil vom, Az.: 20 U 61/04, - zitiert nach juris -, Rn. 23 m. w. N.); dem ist die Beklagte nachgekommen und hat von dem Kläger weitere Auskünfte in dessen Schreiben vom 13.09.2017 erhalten.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - I-20 U 61/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Einholung von Erklärungen von Kunden mit Hilfe des "POST-IDENT"-Verfahrens ohne Aufklärung über das Verfahren
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.10.2003 - I ZR 64/01
Zur Zulässigkeit der Kurzbezeichnung einer aus einer Steuerberatungsgesellschaft …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 61/04
Das Fernabsatzrecht dient dem Schutz der Verbraucher und hat daher eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion (vgl. BGH NJW 2004, 1099 - Rechtsanwaltsgesellschaft -).
- KG, 21.10.2011 - 5 U 93/11
Einholung einer Unterschrift im "PostIdent-Special-Verfahren", …
Dem ist - worüber zwischen den Parteien auf dieser rechtlichen Ebene kein Streit besteht - der Fall gleichzustellen, dass die in vorstehender Weise zwar formal zustande gekommenen, aber angreifbaren Verträge an die Klägerin, welche an die im PostIdent-Special-Verfahren (nur) formal ordnungsgemäß dokumentierten Verbrauchererklärungen zunächst einmal gebunden ist, weiter geleitet werden (vgl. auch schon OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.08.2004 - I-20 U 61/04 = Anlage K 10).