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   OLG Köln, 19.09.2014 - 20 U 69/14   

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OLG Köln, 19.09.2014 - 20 U 69/14 (https://dejure.org/2014,70903)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.09.2014 - 20 U 69/14 (https://dejure.org/2014,70903)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. September 2014 - 20 U 69/14 (https://dejure.org/2014,70903)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 192/13

    Ansprüche wegen Verletzung eines eingetragenen Designs für ein Damenschuhmodell

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 20 U 69/14
    Dass auch ein einem Verbraucher eingeräumtes Widerrufsrecht unter besonderen Umständen als verwirkt angesehen werden kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW-RR 2005, 180, Rz. 23/24; vgl. zu allem auch die Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2014 und vom 9. April 2014 in der Sache 20 U 192/13).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 20 U 69/14
    Dass auch ein einem Verbraucher eingeräumtes Widerrufsrecht unter besonderen Umständen als verwirkt angesehen werden kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW-RR 2005, 180, Rz. 23/24; vgl. zu allem auch die Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2014 und vom 9. April 2014 in der Sache 20 U 192/13).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 20 U 69/14
    Im Ansatz zutreffend mag sein, dass einer Verwirkung die wegen fehlender oder unzutreffender Belehrung mangelnde Kenntnis vom Widerrufsrecht entgegenstehen kann (vgl. BGH, VersR 2014, 817).
  • OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 140/11

    Europarechtswidrigkeit der Regelung über das Zustandekommen von

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 20 U 69/14
    Das Widerrufsrecht bzw. etwaige aus einer fehlerhaften Belehrung folgende Ansprüche (s. dazu im Einzelnen das Senatsurteil vom 3. Februar 2012 - 20 U 140/11 -, in juris dokumentiert, Rz. 27) sind verwirkt.
  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 20 U 69/14
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es über einen längeren Zeitraum hindurch nicht geltend gemacht hat, der Verpflichtete sich hierauf eingerichtet hat und sich auch darauf einrichten durfte, weil er nach dem Verhalten des Berechtigten annehmen konnte, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen werde (vgl. etwa BGHZ 84, 280, 281; BGH, NJW 2008, 2254; Palandt-Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 242, Rn. 87).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 20 U 69/14
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es über einen längeren Zeitraum hindurch nicht geltend gemacht hat, der Verpflichtete sich hierauf eingerichtet hat und sich auch darauf einrichten durfte, weil er nach dem Verhalten des Berechtigten annehmen konnte, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen werde (vgl. etwa BGHZ 84, 280, 281; BGH, NJW 2008, 2254; Palandt-Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 242, Rn. 87).
  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 20 U 69/14
    (BGH, VersR 2013, 1513).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 12 U 78/18

    Treuwidrigkeit von Widerspruch gegen Lebensversicherungsvertrag und

    Dem steht das von der Berufungserwiderung zitierte Urteil des OLG Köln vom 19.09.2014 (20 U 69/14) nicht entgegen, das sich mit der Bewertung einer - hier nicht erfolgten - Beitragsreduktion auf Wunsch des Versicherungsnehmers befasst (juris Rn. 20 f.).
  • LG Heidelberg, 24.03.2017 - 3 O 286/16

    Altverträge über Lebensversicherungen: Verwirkung des "ewigen Widerspruchsrechts"

    Damit hat er seinen Vertragsbindungswillen dokumentiert (vgl. OLG Köln, Urteil vom 19.9.2014, Az. 20 U 69/14).

    Bei derart langen Zeiträumen sind die Anforderungen an das Umstandsmoment nicht unerheblich reduziert (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 6.12.2016, Az. 12 U 137/16, Rn. 33, und OLG Köln, Urteil vom 19.9.2014, Az. 20 U 69/14, jeweils für einen Zeitraum von 20 Jahren).

  • LG Köln, 24.02.2016 - 26 O 247/15

    Rückzahlungsanspruch von Beiträgen einer abgeschlossenen kapitalbildenden

    Dies ist aber nur ein, wenngleich sicher wesentliches Element im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände, und gleichwohl können besondere Gegebenheiten die Annahme rechtfertigen, dass der Versicherer berechtigterweise mit einem Widerspruch des Versicherungsnehmers viele Jahre nach der kündigungsbedingten Vertragsbeendigung nicht mehr rechnen muss und auch der Versicherungsnehmer insoweit nicht mehr schutzwürdig ist (OLG Köln, Urteil vom 6.11.2015 - 20 U 108/15 - , Urteil vom 19.9.2014 - 20 U 69/14 - ).

    Als besondere Umstände sind dort etwa die Inanspruchnahme der Versicherung als Kreditsicherheit, der Ablauf der Versicherung nach langem Zeitraum oder ein langer Zeitraum mit bestätigenden Handlungen des Versicherungsnehmer angenommen worden; das Oberlandesgericht Köln hat im Urteil vom 19.9.2014 (20 U 69/14) Verwirkung bei einem Zeitraum von 20 Jahren zwischen Vertragsschluss und Widerruf angenommen und dabei darauf abgestellt, dass die Frage der Kenntnis von einem Widerrufsrecht nur ein Element im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände darstelle.

  • LG Köln, 03.11.2021 - 26 O 424/20
    Besondere Gegebenheiten können die Annahme rechtfertigen, dass der Versicherer berechtigterweise mit einem Widerspruch des Versicherungsnehmers nicht mehr rechnen muss und auch der Versicherungsnehmer insoweit nicht mehr schutzwürdig ist (BGH, Beschluss vom 11.11.2015 - IV ZR 117/15 -, Beschluss vom 27.1.2016 - IV ZR 130/15 - ; OLG Köln, Urteil vom 6.11.2015 - 20 U 108/15 - , Urteil vom 19.9.2014 - 20 U 69/14 - ).

    Das Oberlandesgericht Köln hat im Urteil vom 19.9.2014 (20 U 69/14) Verwirkung bei einem Zeitraum von 20 Jahren zwischen Vertragsschluss und Widerruf angenommen und dabei darauf abgestellt, dass die Frage der Kenntnis von einem Widerrufsrecht nur ein Element im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände darstelle.

  • LG Köln, 25.04.2018 - 26 O 329/17
    Besondere Gegebenheiten können die Annahme rechtfertigen, dass der Versicherer berechtigterweise mit einem Widerspruch des Versicherungsnehmers viele Jahre nach der kündigungsbedingten Vertragsbeendigung nicht mehr rechnen muss und auch der Versicherungsnehmer insoweit nicht mehr schutzwürdig ist (BGH, Beschluss vom 11.11.2015 - IV ZR 117/15 -, Beschluss vom 27.1.2016 - IV ZR 130/15 - ; OLG Köln, Urteil vom 6.11.2015 - 20 U 108/15 - , Urteil vom 19.9.2014 - 20 U 69/14 - ).

    Das Oberlandesgericht Köln hat im Urteil vom 19.9.2014 (20 U 69/14) Verwirkung bei einem Zeitraum von 20 Jahren zwischen Vertragsschluss und Widerruf angenommen und dabei darauf abgestellt, dass die Frage der Kenntnis von einem Widerrufsrecht nur ein Element im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände darstelle.

  • LG Köln, 11.04.2018 - 26 O 269/17
    Besondere Gegebenheiten können die Annahme rechtfertigen, dass der Versicherer berechtigterweise mit einem Widerspruch des Versicherungsnehmers viele Jahre nach der kündigungsbedingten Vertragsbeendigung nicht mehr rechnen muss und auch der Versicherungsnehmer insoweit nicht mehr schutzwürdig ist (BGH, Beschluss vom 11.11.2015 - IV ZR 117/15 -, Beschluss vom 27.1.2016 - IV ZR 130/15 - ; OLG Köln, Urteil vom 6.11.2015 - 20 U 108/15 - , Urteil vom 19.9.2014 - 20 U 69/14 - ).

    Das Oberlandesgericht Köln hat im Urteil vom 19.9.2014 (20 U 69/14) Verwirkung bei einem Zeitraum von 20 Jahren zwischen Vertragsschluss und Widerruf angenommen und dabei darauf abgestellt, dass die Frage der Kenntnis von einem Widerrufsrecht nur ein Element im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände darstelle.

  • OLG Frankfurt, 26.09.2017 - 3 U 86/17

    Widerruf eines Versicherungsvertrags

    Schutzwürdiges Vertrauen dürfte die Beklagte dabei schon aus dem Grund nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Situation selbst herbeigeführt hätte, indem sie der Klägerin keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt und auch die fortbestehende Möglichkeit der Nachbelehrung nicht genutzt hätte (BGH, Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11, Rn. 39, zitiert nach juris; a. A., die Verwirkung bejahend: OLG Frankfurt, Urteil vom 12.10.2016, Az. 7 U 114/14, Anlage BLD 13, Bl. 211 d. A; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014; Az. 20 U 69/14, Rn. 19 f., zitiert nach juris; OLG Köln, Teilurteil vom 13.07.2012, Az. 20 U 36/12, Rn. 7, zitiert nach juris).
  • LG Köln, 21.12.2016 - 26 O 487/15
    Die Ordnungsgemäßheit der Belehrung ist aber nur ein, wenngleich sicher wesentliches Element im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände, und gleichwohl können besondere Gegebenheiten die Annahme rechtfertigen, dass der Versicherer berechtigterweise mit einem Widerspruch des Versicherungsnehmers viele Jahre nach der kündigungsbedingten Vertragsbeendigung nicht mehr rechnen muss und auch der Versicherungsnehmer insoweit nicht mehr schutzwürdig ist (OLG Köln, Urteil vom 6.11.2015 - 20 U 108/15 - , Urteil vom 19.9.2014 - 20 U 69/14 - ).

    Das Oberlandesgericht Köln hat im Urteil vom 19.9.2014 (20 U 69/14) Verwirkung bei einem Zeitraum von 20 Jahren zwischen Vertragsschluss und Widerruf angenommen und dabei darauf abgestellt, dass die Frage der Kenntnis von einem Widerrufsrecht nur ein Element im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände darstelle.

  • LG Köln, 18.05.2016 - 26 O 199/15

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer nach dem sog. "Policenmodell"

    Dies ist aber nur ein, wenngleich sicher wesentliches Element im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände, und gleichwohl können besondere Gegebenheiten die Annahme rechtfertigen, dass der Versicherer berechtigterweise mit einem Widerspruch des Versicherungsnehmers nicht mehr rechnen muss und auch der Versicherungsnehmer insoweit nicht mehr schutzwürdig ist (OLG Köln, Urteil vom 6.11.2015 - 20 U 108/15 - , Urteil vom 19.9.2014 - 20 U 69/14 - ).

    Als besondere Umstände sind dort etwa die Inanspruchnahme der Versicherung als Kreditsicherheit, der Ablauf der Versicherung nach langem Zeitraum oder ein langer Zeitraum mit bestätigenden Handlungen des Versicherungsnehmer angenommen worden; das Oberlandesgericht Köln hat im Urteil vom 19.9.2014 (20 U 69/14) Verwirkung bei einem Zeitraum von 20 Jahren zwischen Vertragsschluss und Widerruf angenommen und dabei darauf abgestellt, dass die Frage der Kenntnis von einem Widerrufsrecht nur ein Element im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände darstelle.

  • LG Köln, 15.12.2021 - 26 O 134/21
    Besondere Gegebenheiten können die Annahme rechtfertigen, dass der Versicherer berechtigterweise mit einem Widerspruch des Versicherungsnehmers nicht mehr rechnen muss und auch der Versicherungsnehmer insoweit nicht mehr schutzwürdig ist (BGH, Beschluss vom 11.11.2015 - IV ZR 117/15 -, Beschluss vom 27.1.2016 - IV ZR 130/15 - ; OLG Köln, Urteil vom 6.11.2015 - 20 U 108/15 - , Urteil vom 19.9.2014 - 20 U 69/14 - ).

    Das Oberlandesgericht Köln hat im Urteil vom 19.9.2014 (20 U 69/14) Verwirkung bei einem Zeitraum von 20 Jahren zwischen Vertragsschluss und Widerruf angenommen und dabei darauf abgestellt, dass die Frage der Kenntnis von einem Widerrufsrecht nur ein Element im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände darstelle.

  • OLG Köln, 10.02.2015 - 20 U 192/14

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf der zum Abschluss einer

  • LG Köln, 20.06.2016 - 26 O 361/15
  • LG Köln, 11.05.2015 - 26 O 373/14

    Anspruch auf Rückabwicklung einer Kapitallebensversicherung mit

  • LG Köln, 11.01.2023 - 12 O 60/22

    Lebensversicherung: Widerspruch nach 29 Jahren ist rechtsmissbräuchlich

  • LG Köln, 11.01.2023 - 12 O 30/22
  • LG München II, 22.04.2022 - 10 O 2094/21

    Rechtsmißbrauch, Widerspruchsrecht, Versicherungsvertrag,

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