Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 04.02.2005 | OLG Hamm, 21.01.2005

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - I-20 U 78/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5128
OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - I-20 U 78/04 (https://dejure.org/2004,5128)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.2004 - I-20 U 78/04 (https://dejure.org/2004,5128)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 2004 - I-20 U 78/04 (https://dejure.org/2004,5128)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwilligung in die Löschung der Marke "YOGHURTGUMS"; Löschungsreife wegen Verfalls; Schutzhindernisse der zu löschenden Marke; Begriff des Verfalls; Begriffe "beschreibend" und "glatt beschreibend"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke

  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § ... 8 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 8 Abs. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3; ; MarkenG § 22 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alternative; ; MarkenG § 26; ; MarkenG § 26 Abs. 1; ; MarkenG § 26 Abs. 3; ; MarkenG § 49; ; MarkenG § 49 Abs. 1; ; MarkenG § 49 Abs. 2; ; MarkenG § 49 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 50; ; MarkenG § 50 Abs. 1; ; MarkenG § 50 Abs. 1 Nr. 3; ; MarkenG § 53 Abs. 1; ; MarkenG § 54; ; MarkenG § 54 Abs. 1; ; MarkenG § 55

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschungsreife wegen Verfalls; rechtserhaltende Benutzung der Marke 'YOGURTGUMS'

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - 20 U 78/04
    Der BGH hat die hierzu entscheidende Frage - soweit ersichtlich - bisher nur in der Entscheidung "Sana/Schosana" behandelt (NJW-RR 93, 1452, insbesondere Leitsatz 1), auf die das Landgericht sich maßgeblich gestützt hat, mit der sich die Berufung jedoch nicht auseinandersetzt.

    Dafür reicht jedoch die bloße, nicht völlig fernliegende Möglichkeit eines solchen Verkehrsverständnisses aus (BGH NJW-RR 93, 1452, 1453 - Sana/Schosana).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - 20 U 78/04
    Dazu hat jedoch der BGH in teleologischer Reduktion entschieden, § 22 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alternative MarkenG sei einschränkend dahin auszulegen, dass im Verletzungsprozess das Vorliegen eines absoluten Schutzhindernisses der prioritätsälteren Marken nicht zur Überprüfung gestellt werden kann, wenn dies noch im Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt durch einen Löschungsantrag und ein Löschungsverfahren nach §§ 50, 54 MarkenG erfolgen könne (BGH NJW-RR 04, 130 - Kinder).

    Wegen der abschließenden Aufzählung der Verfallsgründe in § 49 Abs. 2 MarkenG könne die Vorschrift nicht entsprechend angewendet werden (BGH NJW-RR 04, 130, 132 - Kinder).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - 20 U 78/04
    Damit soll hauptsächlich die Geltendmachung bloß formaler Markenrechte verhindert werden (vgl. BGH NJW-RR 03, 1548, 1549 f. - Kellogg's/Kelly's).

    Das ist dann der Fall, wenn der Verkehr das abweichend benutzte Zeichen gerade bei Wahrnehmung der Unterschiede dem Gesamteindruck nach noch mit der eingetragenen Marke gleichsetzt, d.h. in der benutzten Form noch die Marke sieht (BGH NJW-RR 03, 1548 - Kellogg's/Kelly's).

  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - 20 U 78/04
    Nach Ansicht des BGH hat die Frage einer rechtserhaltenden Benutzung im Sinne von § 26 Abs. 1 MarkenG mit der rechtsverletzenden Benutzung im Sinne von § 14 Abs. 2, Abs. 3 MarkenG "keine begriffliche Verbindung" (BGH NJW-RR 00, 1708, 1709 - Kornkammer).

    So liegt es hier (ähnlicher Fall bei BGH NJW-RR 00, 1708, 1710 - Kornkammer).

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 149/96

    Big Pack

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - 20 U 78/04
    Diese - für die rechtserhaltende Benutzung ausreichende - Möglichkeit kann die Klägerin nun nicht - um nur ein Beispiel zu nennen - dadurch ausschließen, dass sie etwa auf eine Entscheidung aus dem Bereich der Markenverletzung verweist, wonach eine bloße Hervorhebung einer beschreibenden Angabe als solche nichts über ihren beschreibenden oder kennzeichnenden Charakter besagt (BGH NJW-RR 99, 1344, 1345 - BIG PACK).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - 20 U 78/04
    Die Beklagte weist zutreffend darauf hin, dass zwischen "Frühstücks-Trunk" und "Frühstücks-Drink" ein Unterschied zu machen ist (vgl. BGH GRUR 02, 812 - Frühstücks-Drink II).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - 20 U 78/04
    b) Zwar gilt auch hier der anerkannte Erfahrungssatz, dass eine nach Art einer Marke verwendete Bezeichnung, die eine reine Gattungsbezeichnung darstellt oder jedenfalls nach allgemeinem Sprachverständnis beschreibenden Charakter hat, vom Verkehr in der Regel nur als Sachhinweis zur Unterrichtung des Publikums und nicht als Herstellerangabe verstanden wird (BGH NJW-RR 03, 1483, 1484 - AntiVir/AntiVirus).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - 20 U 78/04
    Sind an zweiter Stelle auch Beschreibungen üblich, dann registriert der Verkehr im Allgemeinen den in der Abweichung von der beschreibenden Angabe liegenden Herkunftshinweis besonders deutlich (vgl. BGH NJW 03, 3562, 3563 - City Plus).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - 20 U 78/04
    Ob die Marke - auch - zur Bezeichnung der Beschaffenheit der Ware "dienen kann" (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; s. EuGH, MarkenR 2004, 111 - Biomild) ist insoweit unerheblich.
  • BPatG, 10.09.2009 - 26 W (pat) 72/07

    Yoghurt-Gums nicht als Marke für Gummibonbons schutzfähig

    Eine Divergenz zu den Urteilen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. November 2004 - I-20 U 78/04 (Anl. BF 4) und des Oberlandesgerichts Hamburg vom 29. Januar 2009 - 3 U 44/07 (Anl. BF 11) besteht aufgrund nicht übereinstimmender Sachverhalte und unterschiedlicher Verfahrensgegenstände der zivilrechtlichen Verletzungsverfahren vor den Oberlandesgerichten im Vergleich zum hiesigen Löschungsverfahren nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.02.2005 - 20 U 78/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,50783
OLG Köln, 04.02.2005 - 20 U 78/04 (https://dejure.org/2005,50783)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.02.2005 - 20 U 78/04 (https://dejure.org/2005,50783)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - 20 U 78/04 (https://dejure.org/2005,50783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,50783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.02.1975 - II ZR 128/73

    Anwendung der Auslegungsregel bei möglichem Handeln im fremden Namen

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2005 - 20 U 78/04
    Dieser vom Gesetz vorausgesetzten Beurteilung, welche Bedeutung der Kenntnis vom Fehlen der Haftung einer natürlichen Person im Geschäftsverkehr zukommt, entspricht in den Fällen, in denen der Geschäftsführer einer GmbH die von ihm zu erwartende Offenlegung unterlässt und im Rechtsverkehr unzutreffende Vorstellungen erweckt, eine Vertrauenshaftung des Geschäftsführers wegen des von ihm geschaffenen Rechtsscheins (so grundlegend: BGH NJW 1975, 1166).

    Die Beweislast für die Kenntnis der wahren Gesellschaftsform des Unternehmens trägt der Beklagte zu 1) als derjenige, der durch Verstoß gegen § 4 GmbHG den Rechtsschein der unbeschränkten Haftung erzeugt hat (BGH NJW 1975, 1166; 1981, 2570).

  • BGH, 08.07.1996 - II ZR 258/95

    Rechtsscheinhaftung wegen Handelns für eine juristische Person

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2005 - 20 U 78/04
    Erfolglos machen die Beklagten und Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1996, 2645) geltend, eine Rechtsscheinhaftung wegen Fortlassens des nach § 4 GmbHG vorgeschriebenen Formzusatzes treffe ausschließlich den bei Vertragsschluss für das Unternehmen handelnden Vertreter.

    Den Beklagten zu 2 ) hätte als Prokurist - wie der Bundesgerichtshof (NJW 1996, 2645; so auch Canaris a.a.O.) entschieden hat - eine Rechtsscheinhaftung wegen Fortfortlassens des haftungsbeschränkenden Formzusatzes nur dann treffen können, wenn er im Zusammenhang mit dem Abschluss des Generalunternehmervertrags als Vertreter der Gesellschaft gegenüber den Klägern in Erscheinung getreten wäre und in zurechenbarer Weise den Rechtsschein einer unbeschränkten Haftung des Unternehmens geschaffen hätte.

  • BGH, 24.06.1991 - II ZR 293/90

    Rechtsscheinhaftung bei Fortlassung des Formzusatzes

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2005 - 20 U 78/04
    Angesichts der Umstände, die dafür sprechen, den Vertrag dahingehend auszulegen, dass dieser für die genannte Gesellschaft geschlossen werden sollte, kann nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte davon ausgegangen werden, dass neben der Gesellschaft auch die Beklagten persönlich als Vertragspartner der Kläger verpflichtet werden sollten ( vgl. BGH NJW 1975, 11, 66; 1991, 2627, auch zur Darlegungslast).

    Für den ihm insoweit zuzurechnenden Rechtsschein haftet der Beklagte zu 1 ) den Klägern gem. § 179 BGB gesamtschuldnerisch neben dem Unternehmensträger (BGH NJW 1991, 2627).

  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 256/79

    Gesellschafterbürgschaft und Kaufpreisstundung als Kapitalersatz

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2005 - 20 U 78/04
    Die Beweislast für die Kenntnis der wahren Gesellschaftsform des Unternehmens trägt der Beklagte zu 1) als derjenige, der durch Verstoß gegen § 4 GmbHG den Rechtsschein der unbeschränkten Haftung erzeugt hat (BGH NJW 1975, 1166; 1981, 2570).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 174/94

    Beginn der Verjährung eines von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängenden

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2005 - 20 U 78/04
    Dies gilt selbst dann, wenn der Vertragspartner unrichtige Vorstellungen über die Person des Betriebsinhabers hat (BGH NJW 96, 1054).
  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95

    Haftung des vollmachtlosen Vertreters bei Handeln für eine nicht existierende

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2005 - 20 U 78/04
    Danach geht der Wille der Vertragsparteien im Zweifel dahin, dass der wahre Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll (ständige Rechtsprechung des BGH: NJW 95, 44; NJW 96, 1053).
  • BGH, 08.05.1978 - II ZR 97/77

    Publizität des Handelsregisters; persönliche Haftung der GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2005 - 20 U 78/04
    Unter dieser Voraussetzung trifft den Geschäftsführer auch dann eine Rechtsscheinhaftung, wenn er am Abschluss eines Geschäfts unter einer irreführenden Firma nicht unmittelbar beteiligt ist (BGH NJW 1978, 2030; Canaris Handelsrecht 23. Aufl. § 6 Rz. 53 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.01.2005 - 20 U 78/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17120
OLG Hamm, 21.01.2005 - 20 U 78/04 (https://dejure.org/2005,17120)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2005 - 20 U 78/04 (https://dejure.org/2005,17120)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 20 U 78/04 (https://dejure.org/2005,17120)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17120) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    VGB 88 § 15 Ziff. 1 b; ; VGB 88 § 20 Ziff. 1 a; ; VGB 88 § 20 Ziff. 1 e; ; VGB 62 § 7; ; VVG § 55

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Abrechnung eines Leitungswasserschadens in der Wohngebäudeversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Überhöhte Abrechnung bei einem Leitungswasserschaden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht