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   OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02   

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OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02 (https://dejure.org/2002,12127)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2002 - 20 U 82/02 (https://dejure.org/2002,12127)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 20 U 82/02 (https://dejure.org/2002,12127)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • Drs-Bund, 13.03.2001 - BT-Drs 14/5541
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Der Gesetzgeber ist ausweislich der Gesetzesmaterialien (BT-Dr 14/5541, Anlage ROP 1) bei der Abschaffung des Rabatgesetzes und der Zugabeverordnung davon ausgegangen, dass die übrigen Lauterkeitsvorschriften, zu denen auch § 7 UWG gehört, weiterhin anwendbar bleiben.

    So heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfes (BT-Dr 14/5541, Seite 8, A IV 1) ausdrücklich (Unterstreichung hinzugefügt):.

    Ferner heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfes (BT-Dr 14/5541, Seite 8, A I IV 2):.

    Das ergibt sich aus den Gesetzgebungsmaterialien selbst, in denen angeführt wird, dass im Hinblick auf eine "weitere Modernisierung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb" erst noch ein "europäisches Harmonisierungskonzept" erarbeitet werden solle (BT-Dr 14/5541, Seite 9, A VI).

    Soweit es in der Begründung des Gesetzesentwurfes zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BT-Dr 14/5541, A IV 1) auch heißt, dass die grundsätzliche gesetzgeberische Wertung, nach der die Aufhebung des Rabattgesetzes das rechtliche Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der Gewährung von Rabatten umkehre und Rabatte nunmehr grundsätzlich erlaubt seien, auch die Auslegung von Rechtsvorschriften beeinflusse könne, die - außerhalb des Rabattgesetzes - für die Gewährung von Rabatten Bedeutung hätten, steht das der vorstehenden Beurteilung nicht entgegen.

  • BGH, 20.01.2000 - I ZR 196/97

    Ambulanter Schlußverkauf; unzulässige Sonderveranstaltung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Denn erforderlich ist, dass die betreffenden Methode als wirtschaftlich vernünftige, sachgerechte und deshalb billigenswerte Fortentwicklung des Bisherigen erscheint und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele hält (vgl. BGH, GRUR 1988, 838, 839 - Kfz-Versteigerung; BGH, GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf).

    Auch wenn dabei kein zu strenger Maßstab angelegt werden darf (BGH, GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf) und der Aspekt der Fortentwicklung gerade nach der Aufhebung des Rabattgesetzes zu beachten ist (vgl. a. Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a), lässt sich das hinsichtlich einer aus besonderem Anlass vorgenommenen, das gesamte Warensortiment betreffenden und auf nur vier Tage begrenzten allgemeinen Preissenkung von 20% aber nicht sagen.

    Bei einem Verstoß gegen das Verbot der Ankündigung und Durchführung von Sonderveranstaltungen liegt insoweit die Annahme der Spürbarkeit grundsätzlich bereits deswegen nahe (vgl. BGH, GRUR 1999, 1120, 1121 - RUMMS; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf), wobei die Anreizwirkung im Hinblick auf die Marktstellung der Antragsgegnerin, den nicht zu leugnenden Erfolg der Aktion und das durch die Veranstaltung hervorgerufene außerordentliche Öffentlichkeitsinteresse auch im vorliegenden Fall nicht bezweifelt werden kann.

  • OLG Stuttgart, 24.01.2002 - 2 U 202/01

    Wettbewerbsverstoß: Koppelung der Rabattgewährung für Brillengestelle mit dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Dabei kommt insbesondere dem Kriterium der zeitlichen Begrenzung nach wie vor eine wichtige Bedeutung zu (vgl. OLG Stuttgart, OLGR 2002, 180, 181; LG Chemnitz, WRP 2002, 589, 590; Berneke, WRP 2001, 615, 620; Cordes, WRP 2001, 876; s. a. Köhler/Pieper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a).

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2002 (OLGR 2002, 180) eine Werbung mit einem altersabhängigen Rabatt auf Brillengestelle - bis zu 100% Rabatt - bei gleichzeitigem Erwerb von Korrekturgläsern nur deshalb keinen Verstoß gegen § 7 UWG gesehen, weil die betreffende Werbung gerade keinen Hinweis auf eine zeitliche Begrenzung enthielt.

    Es hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich betont, dass es mangels anderweitiger Anhaltspunkte ein wichtiges Indiz für die Beurteilung des Vorliegens einer Sonderveranstaltung ist, ob die besonderen Vorteile zeitlich begrenzt angeboten werden (OLGR 2002, 180, 181).

  • BGH, 29.03.1984 - I ZR 41/82

    Werbung mit Winterpreisen für Motorräder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Soweit die Antragsgegnerin darauf hinweist, bei der Auslegung des § 7 Abs. 1 UWG sei darauf zu achten, dass sie nicht zu einer Behinderung wirtschaftlich sinnvoller Fortentwicklung führt, trifft dies zwar zu (vgl. BGH, GRUR 1982, 56, 57 - Sommerpreis; GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; BGH, GRUR 1997, 672, 673 - Sonderpostenhändler; Köhler/Piper, a.a.0., § 7 Rdnr. 24).

    Auch wenn dabei kein zu strenger Maßstab angelegt werden darf (BGH, GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf) und der Aspekt der Fortentwicklung gerade nach der Aufhebung des Rabattgesetzes zu beachten ist (vgl. a. Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a), lässt sich das hinsichtlich einer aus besonderem Anlass vorgenommenen, das gesamte Warensortiment betreffenden und auf nur vier Tage begrenzten allgemeinen Preissenkung von 20% aber nicht sagen.

  • BGH, 15.01.1998 - I ZR 244/95

    Lager-Verkauf - Beschädigte Ware

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Denn erforderlich ist, dass die betreffenden Methode als wirtschaftlich vernünftige, sachgerechte und deshalb billigenswerte Fortentwicklung des Bisherigen erscheint und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele hält (vgl. BGH, GRUR 1988, 838, 839 - Kfz-Versteigerung; BGH, GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf).

    Auch wenn dabei kein zu strenger Maßstab angelegt werden darf (BGH, GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf) und der Aspekt der Fortentwicklung gerade nach der Aufhebung des Rabattgesetzes zu beachten ist (vgl. a. Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a), lässt sich das hinsichtlich einer aus besonderem Anlass vorgenommenen, das gesamte Warensortiment betreffenden und auf nur vier Tage begrenzten allgemeinen Preissenkung von 20% aber nicht sagen.

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Das im Verhandlungstermin angesprochene Urteil "Kopplungsangebot I" des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2002 (I ZR 173/01) ist zu §§ 1, 3 UWG ergangen und betrifft allein die Frage der Zulässigkeit von Kopplungsangeboten.

    Soweit der Bundesgerichtshof dort ausgeführt hat (Urteil vom 13.06.2002 - I ZR 173/01, Umdr. Seite 10), der mit der Aufhebung der Zugabeverordnung zum Ausdruck gekommene gesetzgeberische Wille müsse sich auch darin niederschlagen, was im Rahmen des § 1 UWG als sittenwidrig anzusehen sei, er könne nicht dadurch unterlaufen werden, dass die Sachverhalte, die in der Vergangenheit unter die Zugabeverordnung gefallen seien, unverändert - nunmehr als Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG - verfolgt werden könnten, gilt entsprechendes zwar auch für Rabatte.

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 139/77

    Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs - Abstoßen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Wie sonst auch, reicht es dabei aus, dass ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Publikums aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles zu der Erkenntnis gelangt, dass es sich bei der betreffenden Verkaufsaktion um eine Sonderveranstaltung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG handelt (BGH, GRUR 1980, 112, 114 - Sensationelle Preissenkungen).

    Dem einzelnen Gewerbetreibenden soll nach der Gesetzesintention nicht erlaubt sein, durch regelwidrige Verkaufsveranstaltungen dem Publikum die Vorstellung besonderer Kaufvorteile zu vermitteln, damit einen Vorsprung vor seinen Mitbewerbern zu erlangen und diese zu entsprechenden Reaktionen mit der Gefahr unwirtschaftlicher gegenseitiger Übersteigerungen zu veranlassen (vgl. BGH, GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen; Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 6).

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die Anwendung nationaler Bestimmungen, die bestimmte Verkaufsmodalitäten beschränken oder verbieten, in diesem Fall nicht geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell i. S. von Art. 28 EG-Vertrag zu behindern (EuGH, Urteil vom 24.11.1993 - Rs C-267/91, GRUR 1994, 296 - Keck und Mithouard).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Art. 28 EG-Vertrag steht deshalb § 7 UWG nicht entgegen (Köhler/Pieper, a.a.O., Einf Rdnr. 70 u. § 7 Rdnr. 3; vgl. in diesem Zusammenhang auch: BGH, GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II - zum früheren § 6 e UWG; BGH, GRUR 1995, 515, 518 - 2 für 1-Vorteil - zu § 1 RabattG).
  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 241/94

    Sonderpostenhändler - Irreführung/Beschaffenheit;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Soweit die Antragsgegnerin darauf hinweist, bei der Auslegung des § 7 Abs. 1 UWG sei darauf zu achten, dass sie nicht zu einer Behinderung wirtschaftlich sinnvoller Fortentwicklung führt, trifft dies zwar zu (vgl. BGH, GRUR 1982, 56, 57 - Sommerpreis; GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; BGH, GRUR 1997, 672, 673 - Sonderpostenhändler; Köhler/Piper, a.a.0., § 7 Rdnr. 24).
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 730/01

    Zum Richterausschluss wegen Vorbefasstheit gemäß ZPO § 41 Nr 6 - gesetzlicher

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
  • OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 111/01

    Wettbewerbsverstoß: "Übertriebenes Anlocken" durch Inaussichtstellen eines

  • BGH, 23.03.1995 - I ZR 221/92

    2 für 1-Vorteil - Barzahlungsnachlaß

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95

    Verbandsinteresse - Streitwertbemessung

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79

    Unlauterer Wettbewerb - Zulässige Werbung - Sonderveranstaltung

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 22.07.2002 - I ZR 300/01
  • BGH, 03.03.1988 - I ZR 69/86

    Kfz-Versteigerung

  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

  • EuGH, 08.03.2001 - C-405/98

    Gourmet International Products

  • OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02

    Wettbewerbsverstoß: Zeitlich nicht beschränkte Ankündigung eines

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 35/02
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02

    Ankündigung einer Sonderveranstaltung

  • BGH, 04.03.1977 - I ZR 122/75

    Zulässigkeit von Sonderveranstaltungen bei Neueröffnungen - Preisnachlässe nach

  • LG Düsseldorf, 27.03.2002 - 34 O 13/02

    C&A verliert Rechtsstreit um Rabatt-Aktion // Bekleidungskette muss eine Million

  • BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70

    Bekämpfung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb -

  • OLG München, 19.12.1968 - 6 U 1646/68
  • BGH, 03.11.1972 - I ZR 106/71

    Verein zur Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen - Voraussetzungen der

  • BGH, 25.06.1998 - I ZR 75/96

    Geburtstagswerbung III - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

  • OLG Hamburg, 07.11.2001 - 5 U 103/01

    Vorbefassung

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 115/99

    Jubiläumsschnäppchen; Jubiläumsverkauf als unzulässige Sonderveranstaltung

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 35/02
    Im Übrigen ist im heute zum Erkenntnisverfahren der Parteien 20 U 82/02 verkündeten Beschluss des Senats ausgeführt, dass der Titel in der Tat zu Recht ergangen ist.

    Wie der Senat in seinem am heutigen Tag verkündeten Beschluss in der Sache 20 U 82/02 festgestellt hat, ist die einstweilige Verfügung vom 3. Januar 2002 zu Recht ergangen.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
    Dass bereits die erste Maßnahme der Antragsgegnerin ("C & A-Euro-Service"-Rabatt für Kartenzahler) eine unzulässige Sonderveranstaltung war, hat der beschließende Senat mit Urteil vom heutigen Tage in der Sache 20 U 81/02 sowie mit ebenfalls heute verkündetem Beschluss im Verfahren 20 U 82/02 entschieden.
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