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   OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 20 U 85/98   

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OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 20 U 85/98 (https://dejure.org/1999,1531)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.1999 - 20 U 85/98 (https://dejure.org/1999,1531)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 20 U 85/98 (https://dejure.org/1999,1531)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Wer Webseiten ins Internet stellt, muss mit Verweisen auf seine Seiten rechnen und ist grundsätzlich hiermit einverstanden, auch mit Inline-Framing

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 97 Abs. 1 UrhG, §§ 1, 3 UWG, § 12 BGB
    Kein urheberrechtlicher Schutz für die Gestaltung einer Website

  • JurPC

    BGB § 12; UrhG §§ 1, 2, 4 Abs. 2, 69 a ff, 87 a ff, 97 Abs. 1; UWG §§ 1, 3
    Urheberrechtlicher Schutz von Internet-Seiten in Frames

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zulässigkeit des Verlinkens auf fremde Webseiten auch in der Form des Inlinelinkings oder Inline-Framings

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Framing auf andere Webseiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nutzrechte gegen das sog. "Inline-Linking" von Internet-Seiten

Papierfundstellen

  • MMR 1999, 729
  • K&R 2000, 87
  • afp 1999, 530
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1992 - I ZR 300/90

    Tatsachengrundlage für das Schutzrecht des Filmherstellers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 20 U 85/98
    Das wirtschaftliche Risiko einer Auswertung und Amortisation der Datenbank, mithin die Gefahr, ob sich solche Geldleistungen auszahlen, trägt demzufolge der Kunde und Auftraggeber, nicht aber die Klägerin selbst, die lediglich in Lohnauftrag tätig wird (vgl. hierzu auch Schricker/ Vogel, a.a.O Rdn. 28 sowie in Anlehnung an Filmproduktion BGH GRUR 1993, 472, 473 - Filmhersteller).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 20 U 85/98
    Unabhängig hiervon stellt nicht jede Verwendung eines fremden Namens einen Verstoß gegen § 12 BGB dar, sondern nur der Namensgebrauch, der geeignet ist, eine namensmäßige Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung hervorzurufen (vgl. BGH GRUR 1993, 151, 153 - Universitätsemblem).
  • OLG Rostock, 27.06.2007 - 2 W 12/07

    Suchmaschinenoptimierte Webseite als Sprachwerk

    Es ist allgemein anerkannt, dass der Gestaltung von Webseiten unabhängig von der Digitalisierung ihres Inhalts ein Urheberrechtsschutz zukommen kann, sofern die Gestaltung die gemäß § 2 Abs. 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe erreicht (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Hamm, MMR 2005, 106; OLG Düsseldorf MMR 1999, 729; LG München I MMR 2005, 267).
  • LG Köln, 15.06.2005 - 28 O 744/04

    Urheberrechtlicher Schutz von Benutzeroberflächen

    Denn die grafische Ausgestaltung allein hat mit den Anforderungen des § 4 Abs. 1 UrhG nichts gemein und kann eine Schutzfähigkeit unter diesem Aspekt nicht ohne weiteres begründen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.6. 1999 - 20 U 85/98, MMR 1999, 729, 731 zu § 4 Abs. 2 UrhG).

    Ein Spielraum für eine schöpferische Leistung besteht hier vor allem in der Gestaltung der Zugangs- und Abfragemöglichkeiten (vgl. auch Datenbankrichtlinie, Erwägungsgrund Nr. 20 und OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.6. 1999 - 20 U 85/98, MMR 1999, 729, 731; Schricker/ Loewenheim , § 4 Rn. 35).

    Systeme, die üblich oder durch bloße Zweckmäßigkeitsüberlegungen hervorgebracht worden sind, haben mangels Individualität aus dem Schutzbereich von § 4 Abs. 2 UrhG auszuscheiden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.6. 1999 - 20 U 85/98, MMR 1999, 729, 731).

    Auf eine textliche und/oder grafische Gestaltung der auf dem Computerbildschirm dargestellten Seiten ist zur Erlangung einer Schutzfähigkeit nach § 4 Abs. 2 UrhG schließlich ebenfalls nicht abzustellen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.6. 1999 - 20 U 85/98, MMR 1999, 729, 731).

    Gerade in Fällen wie dem vorliegenden, in dem Auftraggeber Informationsunterlagen überreichen, ist zudem ein wesentlicher Teil der Datenaufbereitung bereits erledigt, so dass für einen Schutz aus §§ 87 a ff. UrhG erst recht kein Anknüpfungspunkt mehr gefunden werden kann (OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.6. 1999 - 20 U 85/98, MMR 1999, 729, 731 f. ).

    Diese vereinzelt gebliebene Auffassung wird jedoch mit Recht von der ganz überwiegenden Auffassung abgelehnt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.6. 1999 - 20 U 85/98, MMR 1999, 729; Wiebke/Funat , MMR 1998, 69, 71; Loewenheim , GRUR 1996, 831, 832; Grützmacher , in: Wandtke/Bullinger, § 69a Rn. 21; Dreier , in .Dreier/Schulze, § 69a Rn. 18; Schricker/ Loewenheim , § 69a Rn. 27).

  • OLG Hamm, 24.08.2004 - 4 U 51/04

    Schutzfähigkeit von Webseiten

    Darin liegt der entscheidende Unterschied zwischen den Lichtbildern und den Computerbildern, der es rechtfertigt, solchen Computerbildern nur dann urheberrechtlichen Schutz zuzubilligen, wenn sie die erforderliche Schöfpungshöhe von Bildkunstwerken im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziffer 4 Urheberrechtsgesetz erreicht haben (OLG Düsseldorf MMR 1999, 729).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2005 - 11 U 64/04

    Zur Schutzfähigkeit von Webseiten

    Nach einheitlicher Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Düsseldorf CR 2000, 184; Cichon, Internetverträge, 2. Auflage, Rn. 452, Fußnote 418 m.w.N.; dieselbe, ZUM 1998, 897; Köhler, ZUM 1999, 548, Leistner/Bettinger, CR-Beilage, 12/1999, 16; Gaster, MMR 1999, 734; Leistner, CR 2000, 187; Koch, NJW-CoR 1997, 298) kann der Gestaltung einzelner sog. Websites unabhängig von der Digitalisierung ihres Inhalts an sich Urheberrechtsschutz zukommen, soweit die erforderliche Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG) erreicht wird.

    Auch aus dem Wortlaut der Norm des § 69 a Abs. 2 UrhG ("Ausdrucksformen") ist zu schließen, dass der Schutz von Computerprogrammen vor allem den Programmcode sowie die innere Struktur und Organisation des Programms umfasst (OLG Düsseldorf CR 2000, 184).

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2010 - 6 U 46/09

    Zum Urheberrechtsschutz für eine Bildschirmmaske

    An dieser Auffassung, die in der Literatur teilweise Zustimmung gefunden hat (Hoeren, in: Möhring/Nicolini, UrhG, 2. Auflage, § 69a Rn. 6; Nordemann/Vinck, in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Auflage, § 69a Rn. 2; Koch, GRUR 1995, 459, 465; Zscherpe, MMR 1998, 404, 405), ganz überwiegend jedoch abgelehnt wird (OLG Düsseldorf, MMR 1999, 729; OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 289; LG Köln, MMR 2008, 64; LG Frankfurt/Main, CR 2007, 424; Loewenheim, in: Schricker, Urheberrecht, 3. Auflage, § 69a Rn. 7; Dreier, in: Schulze/Dreier, UrhG, 3. Auflage, § 69a Rn. 16; Grützmacher, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage, § 69a Rn. 14; Koch, GRUR 1991, 180; Wiebe/Funkat, MMR 1998, 69, 71; Schack, MMR 2001, 9 12) hält der Senat nicht fest.
  • OLG Hamburg, 07.10.2021 - 5 U 23/12

    Urheberrechtlicher Unterlassungsantrag gegen den Verkauf von

    Die Ausdrucksform erfasst daher neben den Programmdaten des Maschinen-, Objekt- oder Quellcodes auch die innere Struktur und Organisation des Computerprogramms (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.1999 - 20 U 85/98, MMR 1999, 729, 730 - Zulässigkeit von Frames; Wandtke/Bullinger/Grützmacher, Urheberrecht, 5. Aufl., UrhG § 69a Rn. 24; Schricker/Loewenheim/Spindler, aaO., UrhG § 69a Rn. 10).
  • LG München I, 10.01.2007 - 21 O 20028/05

    Urheberrechtsverletzung durch Frame

    aa) Da der Ersteller der Website sich den fremden Inhalt in einer Weise zu eigen macht, dass für den Nutzer auf den ersten Blick gar nicht zu erkennen ist, dass dieser auf Veranlassung des Erstellers der Seite von einem anderen Server zugeliefert wird, macht er gegenüber dem Nutzer den Inhalt in gleicher Weise zugänglich, wie bei der Zulieferung von einer auf dem eigenen Server erstellten Kopie (mit ähnlicher Wertung zur Frage, ob eine kennzeichenrelevante Handlung bei Nennung fremder Marken auf der eigenen Website vorliegt: OLG München, GRUR-RR 2005, 220 - MEMORY; die Entscheidungen Framing III und Midi-Dateien des LG München I, MMR 2003, 197 bzw. MMR 2000, 431 beschäftigten sich noch mit dem alten Recht und damit allein mit der Frage, ob § 16 UrhG einschlägig ist; weitere ältere Entscheidungen zur Zulässigkeit von Frames befassen sich vorrangig mit der Frage, ob die geframte Seite ihrerseits ein schutzfähiges Werk darstellt, etwa OLG Düsseldorf, MMR 1999, 729, was hier angesichts des speziellen Schutzes nach § 72 UrhG unerheblich ist).
  • OLG Celle, 08.03.2012 - 13 W 17/12

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Urheberrechts an einer Internetseite

    aa) Ausgehend von dem Unterlassungsbegehren der Klägerin, das nur auf das äußere Erscheinungsbild der Internetseite abstellt, scheiden urheberrechtliche Schutzvorschriften für Computerprogramme nach §§ 2 Abs. 1 Ziffer 1, 69 a UrhG) von vorneherein aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 1999, 20 U 85/98, juris Rn. 23 f.; Leistner, CR 2000, 187).

    Der Inhaber einer Internetseite wird damit rechnen, dass auf diese Seite verwiesen wird, und es ist davon auszugehen, dass er damit grundsätzlich einverstanden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 1999, 20 U 85/98, a. a. O., Rn. 55).

  • LG Hamburg, 12.07.2000 - 308 O 205/00

    Einstweilige Verfügung gegen Darstellung fremder Inhalte in Fenstern der eigenen

    Ergänzend nimmt die Antragsgegnerin auf ein Urteil des OLG Düsseldorf (CR 2000, 184 ff.) Bezug.

    Zwar erscheint es zutreffend, dass derjenige, der Websites ins Internet stellt, mit Verweisen rechnen muss und hiermit grundsätzlich einverstanden ist (vgl. OLG Düsseldorf CR 2000, 184, 186).

    c) Im vorliegenden Fall bieten auch die Ausführungen des OLG Düsseldorf (CR 2000, 184 ff.), auf die sich die Antragsgegnerin ausdrücklich bezogen hat, keine andere Bewertung.

  • KG, 19.06.2001 - 5 U 10475/99

    Amtliche Informationen für Wettbewerber - Hilfstätigkeit zur Erfüllung

    Die Übernahme des Inhalts fremder Internet-Seiten kann zwar u. U. einen Verstoß gegen urheberrechtliche Vorschriften bedeuten (so OLG Düsseldorf CR 2000, 184), doch wird ein dahingehender Vorwurf durch ein Einverständnis des Rechteinhabers ausgeräumt.
  • LG Düsseldorf, 12.01.2007 - 12 O 345/02

    Auskunftserteilung durch einen Mitentwickler über die Einkünfte aus der

  • LG Frankfurt/Main, 23.08.2006 - 6 O 272/06

    "TOMA-Maske"- Die fast identische Nachahmung eines überragend bekannten Produkts

  • AG Erfurt, 10.11.2006 - 5 C 1724/06
  • OLG Köln, 04.04.2008 - 6 U 184/07
  • LG Köln, 03.02.2004 - 33 O 356/03

    Zulässigkeit der Kombination des Multimedia-Portals "U Vision" mit

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.10.1998 - 20 U 85/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15255
OLG Hamm, 30.10.1998 - 20 U 85/98 (https://dejure.org/1998,15255)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.1998 - 20 U 85/98 (https://dejure.org/1998,15255)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 1998 - 20 U 85/98 (https://dejure.org/1998,15255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 2; AGBG § 3; AGBG § 9; BGB § 134
    Ausschluß von Versicherungsfällen vor Versicherungsbeginn verstößt nicht gegen das AGBG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 840
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 07.05.1999 - 20 U 113/98

    Pflegetagegeldversicherung bei Adoption

    Denn was Versicherer und Versicherungsnehmer schon durch ausdrückliche Abrede nicht vereinbaren dürfen, kann auch nicht Gegenstand versicherungsrechtlicher Vertrauenshaftung sein (Senat, Urteil vom 30.10.1998, 20 U 85/98).

    Eine Abbedingung des § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG bzw. des § 2 AVB dahingehend, daß auch der bereits eingetretene Versicherungsfall vom Versicherungsschutz umfaßt werden sollte, würde sich daher als willkürliches persönliches Geschenk der beklagten Versicherung an die Klägerin zu Lasten der Versichertengemeinschaft darstellen und wäre nach alledem gemäß § 138 BGB als nichtig anzusehen (Senat, Urteil vom 30.10.1998, 20 U 85/98).

  • OLG Hamm, 20.09.2006 - 20 U 140/06

    Keine Auswirkungen der Vertragsverlängerung einer

    Denn wissen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer bereits bei Antragstellung, dass der Versicherungsfall eingetreten und eine Leistungspflicht des VR nicht nur in Betracht kommt, sondern bereits entstanden ist (hierauf zielt der Vortrag des Klägers hin), so stellt die - so vereinbarte - Rückwärtsversicherung ein willkürliches persönliches Geschenk dar, die um der Versichertengemeinschaft willen nach § 138 BGB nichtig ist (BGH, Urteil vom 21. März 1990 - IV ZR 40/89 - VersR 1990, 618; Senat, Urteil vom 07.05.1999 - 20 U 113/98 - VersR 2000, 441; Senat, Urteil vom 30.10.1998 - 20 U 85/98- VersR 1999, 840).
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