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OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 90/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Versicherers für fehlerhafte Beratung durch einen Versicherungsvermittler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung eines Versicherers für fehlerhafte Beratung durch einen Versicherungsvermittler
- rechtsportal.de
BGB § 278 ; BGB § 241 Abs. 2 ; BGB § 311 Abs. 2
Haftung eines Versicherers für fehlerhafte Beratung durch einen Versicherungsvermittler - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.04.2012 - 15 O 60/11
- OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 90/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 02.08.2011 - 12 U 173/10
Lebensversicherungsvertrag: Haftung des Versicherers bei fehlerhafter Beratung …
Auszug aus OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 90/12
Zwar kommt eine Haftung des Versicherers gemäß § 278 BGB für das Handeln des Versicherungsmaklers dann in Betracht, wenn der Makler nicht nur als Interessenwahrer und Sachwalter des Versicherungsnehmers, sondern (ausnahmsweise) auch in Erfüllung von Pflichten des Versicherers tätig geworden ist (vgl. OLG Karlsruhe, VuR 2011, 397). - BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11
Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen …
Auszug aus OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 90/12
Das im Verhandlungstermin am 21. August 2012 erörterte und im nachgelassenen Schriftsatz der Klägerin vom 10. September 2012 aufgegriffene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11 - rechtfertigt keine anderweitige Beurteilung.
- OLG Düsseldorf, 15.07.2014 - 15 U 43/14
Wettbewerbswidrigkeit des Versendens von Rechnungen für die Erfassung der …
Dabei bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob in dem Versenden der Nachfolgeschreiben eine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG liegt, was nach der UWG-Novelle 2008 auch Handlungen nach Geschäftsabschluss sein können, wenn sie mit der Durchführung des Vertrages noch objektiv zusammenhängen, etwa weil sie darauf abzielen, geschäftliche Entscheidungen des Vertragspartners zu beeinflussen (…Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 2 Rn. 80; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2012, Az. I-20 U 90/12, unter II.).