Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.07.2015 - I-20 U 95/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,63072
OLG Düsseldorf, 28.07.2015 - I-20 U 95/14 (https://dejure.org/2015,63072)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.2015 - I-20 U 95/14 (https://dejure.org/2015,63072)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - I-20 U 95/14 (https://dejure.org/2015,63072)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,63072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2015 - 20 U 95/14
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. GRUR Int 1998, 145 - Loendersloot/Ballantine) und des Bundesgerichtshofes (vgl. GRUR 2013, 739 - Barilla) kann sich ein Markeninhaber auf das Markenrecht berufen, um einen Dritten daran zu hindern, vom Inhaber selbst auf den Markt gebrachte Erzeugnisse neu zu etikettieren und neu etikettiert zu vertreiben, es sei denn, a) es ist nachgewiesen, dass es zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen den Mitgliedstaaten beiträgt, wenn der Inhaber der Marke sein Markenrecht verwendet, um die Vermarktung erneut mit dieser Marke etikettierten Erzeugnissen zu verhindern, b) es ist dargetan, dass die Neuetikettierung den Originalzustand des Erzeugnisses nicht berührt, c) dass die Aufmachung des neuetikettierten Erzeugnisses dem guten Ruf der Marke und ihres Inhabers nicht schaden kann, und.

    In seiner Entscheidung "Loendersloot/Ballantine", in der der Europäische Gerichtshof eine Übersendungspflicht für den Fall der Neuetikettierung von Alkohol verneint hat, wird zur Abgrenzung ausgeführt, die um die Vorlagepflicht erweiterten Voraussetzungen berücksichtigten die legitimen Interessen des Markeninhabers angesichts der Besonderheiten der Arzneimittel; die Interessen des Markeninhabers, insbesondere sein Interesse daran, Nachahmungen bekämpfen zu können, seien hingegen in einem Fall wie dem dort zu entscheidenden angesichts der Art des Vorgehens desjenigen, der die Neuetikettierung vornimmt, hinreichend berücksichtigt, wenn dieser den Markeninhaber vorab vom Verkauf der neuetikettierten Erzeugnisse unterrichtet (GRUR Int 1998, 145 Rdnr. 48 f).

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2015 - 20 U 95/14
    Neuetikettierung in dem genannten Sinn ist jedes Aufbringen eines Aufklebers auf die Verpackung der Markenware, das seinem Wesen nach tatsächliche Gefahren für die Herkunftsgarantie der Marke birgt, ohne dass in diesem Zusammenhang bereits zu prüfen ist, welche konkreten Auswirkungen die vom Parallelimporteur vorgenommene Handlung hat; hierzu rechnet regelmäßig bereits das Aufbringen eines Aufklebers mit wichtigen Informationen in der Sprache des Einfuhrlandes (vgl. EuGH GRUR 2007, 586 Rdnr. 29+30 in Verbindung mit Rdnr. 24 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; BGH GRUR 2013, 739 Rdnr. 39 - Barilla).

    Die Übersendung auf Verlangen ist ein Erfordernis, das vom Europäischen Gerichtshof im Falle der Neuetikettierung von Arzneimitteln aufgestellt worden ist (vgl. GRUR 2007, 586 - Boehringer Ingelheim/Swingward II) und nach Ansicht des Senats auch auf Medizinprodukte Anwendung zu finden hat.

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2015 - 20 U 95/14
    Denn aufgrund der Erstbegehung vermutet wird die ernsthafte und greifbare Möglichkeit einer zukünftigen Begehung der konkreten Verletzungshandlung in gleicher oder im Kern gleicher Form (vgl. statt vieler: BGH GRUR 2006, 433 (435) - Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07

    Zoladex

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2015 - 20 U 95/14
    Darin wird ausgeführt, dass im Falle des Imports eines umverpackten Arzneimittels ohne Anzeige gegenüber dem Markeninhaber auch ohne schwerwiegende Beeinträchtigung wie zum Beispiel durch rufschädigende Aufmachung des umverpackten Arzneimittels der Zuspruch einer fiktiven Lizenzgebühr von 2 % nicht zu beanstanden ist (GRUR 2010, 237 Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 20 U 26/15

    Unterlassungsansprüche des Inhabers einer Marke hinsichtlich des

    Der Senat hat in dem den Parteien bekannten Urteil aus einem ParallelverfahrenI-20 U 95/14 vom 28. Juli 2015 insoweit ausgeführt:.
  • BGH, 11.10.2018 - I ZR 165/15

    Anwendung der unionsrechtlichen Grundsätze der Erschöpfung des Markenrechts im

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Unterlassungsverpflichtung und die Folgeansprüche lediglich auf Deutschland beziehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juli 2015 - I-20 U 95/14, juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 20 U 48/15

    Unterlassungsansprüche des Inhabers einer Marke für Medizinprodukte wegen der

    Der Senat hat in dem den Parteien bekannten Urteil aus einem ParallelverfahrenI-20 U 95/14 vom 28. Juli 2015 insoweit ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht