Rechtsprechung
OLG Dresden, 22.03.2006 - 20 UF 60/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme eines Anspruches auf notwendigen Selbstbehalt auch zugunsten eines eine Umschulungsmaßnahme absolvierenden Unterhaltspflichtigen und Voraussetzungen hierfür
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603
Bemessung des Unterhalts bei Teilnahme des Unterhaltsverpflichteten an einer von der Arbeitsverwaltung bewilligten Umschulungsmaßnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- streifler.de (Kurzinformation)
Unterhaltsrecht: Notwendiger Selbstbehalt eines Umschülers
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 29.12.2005 - 331 F 3963/04
- OLG Dresden, 22.03.2006 - 20 UF 60/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1703
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 20.01.1999 - 20 UF 548/98
Zahlung von Kindesunterhalt; Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs; Grenzen …
Auszug aus OLG Dresden, 22.03.2006 - 20 UF 60/06
Jedenfalls aus dem Blickwinkel der Beklagten begegnet diese Berechnung keinen Bedenken: Allenfalls ließe sich umgekehrt die Frage stellen, ob einem Umschüler tatsächlich nur der Selbstbehalt eines nicht Erwerbstätigen zugute kommen soll (so allerdings das in anderer Besetzung ergangene Urteil des 20. Zivilsenats des OLG Dresden vom 20.01.1999, FamRZ 1999, 1015; ebenso OLG Dresden -10. Zivilsenat - FPR 2003, 481; dagegen mit Recht OLG Dresden - 22. Zivilsenat -, Beschlüsse vom 09.02.2001, 22 UF 590/00 und vom 23.07.2004, 22 UF 117/04).Auch die mit dem höheren Selbstbehalt des Erwerbstätigen verbundene Anreizfunktion lässt sich aus Sicht des Senats bei einem Umschüler nicht von vornherein ausschließen; denn die Erwägung, denjenigen Unterhaltsverpflichteten (auch finanziell) besonders zu motivieren, der sich mit Erfolg um die Erzielung von Erwerbseinkommen bemüht, trifft auf den Umschüler sogar in besonderem Maße zu, weil es hier nicht nur um den Erhalt des während der Umschulung selbst erzielten Einkommens geht, sondern darüber hinaus um die mittel- und langfristige Verbesserung der Arbeitsmarktchancen des Umschülers, die wiederum gerade auch dem Unterhaltsberechtigten zugute käme (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, FamRZ 1999, 1015, 1016; OLG Koblenz, FamRZ 2002, 1215, 1216;… Scholz in Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. 2004, § 2 Rn. 266;… Schumacher in: Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 10. Aufl. 2004, Rn. 3197;… Palandt/Diederichsen, 65. Aufl. 2005, § 1603 BGB Rn. 32).
- OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02
Umschulung; Nebentätigkeit; fiktives Einkommen; Unterhaltsgeld
Auszug aus OLG Dresden, 22.03.2006 - 20 UF 60/06
Jedenfalls aus dem Blickwinkel der Beklagten begegnet diese Berechnung keinen Bedenken: Allenfalls ließe sich umgekehrt die Frage stellen, ob einem Umschüler tatsächlich nur der Selbstbehalt eines nicht Erwerbstätigen zugute kommen soll (so allerdings das in anderer Besetzung ergangene Urteil des 20. Zivilsenats des OLG Dresden vom 20.01.1999, FamRZ 1999, 1015; ebenso OLG Dresden -10. Zivilsenat - FPR 2003, 481; dagegen mit Recht OLG Dresden - 22. Zivilsenat -, Beschlüsse vom 09.02.2001, 22 UF 590/00 und vom 23.07.2004, 22 UF 117/04). - OLG Koblenz, 28.11.2001 - 9 UF 291/01
Einbeziehung des anzurechnenden Kindergeldanteils in die Dynamisierung des Tenors …
Auszug aus OLG Dresden, 22.03.2006 - 20 UF 60/06
Auch die mit dem höheren Selbstbehalt des Erwerbstätigen verbundene Anreizfunktion lässt sich aus Sicht des Senats bei einem Umschüler nicht von vornherein ausschließen; denn die Erwägung, denjenigen Unterhaltsverpflichteten (auch finanziell) besonders zu motivieren, der sich mit Erfolg um die Erzielung von Erwerbseinkommen bemüht, trifft auf den Umschüler sogar in besonderem Maße zu, weil es hier nicht nur um den Erhalt des während der Umschulung selbst erzielten Einkommens geht, sondern darüber hinaus um die mittel- und langfristige Verbesserung der Arbeitsmarktchancen des Umschülers, die wiederum gerade auch dem Unterhaltsberechtigten zugute käme (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, FamRZ 1999, 1015, 1016; OLG Koblenz, FamRZ 2002, 1215, 1216;… Scholz in Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. 2004, § 2 Rn. 266;… Schumacher in: Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 10. Aufl. 2004, Rn. 3197;… Palandt/Diederichsen, 65. Aufl. 2005, § 1603 BGB Rn. 32).
- OLG Düsseldorf, 04.07.2013 - 10 U 52/13
Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten
Erst wenn diese Belegeinsicht diese Fragen nicht beantworten kann und der Mieter dies nachvollziehbar darlegt, ist der Vermieter ggf. zu einer weitergehenden Erläuterung verpflichtet (…BGH, Hinweisbeschl. vom 13.09.11 - 13.09.11 - NZM 2012, 96 [Rn. 6]); Senat, Urt. vom 8.6.2000 - 10 U 94/99 - DWW 2000, 194 = NZM 2000, 762; vom 15.12.2005 - 10 U 80/05 - NJOZ 2002, 2655; vom 22.6.2006 - 10 U 164/05 - DWW 2006, 378 = GuT 2006, 233 = OLGR 2006, 757 = NJOZ 2007, 1079 und vom 15.12.2011 - 10 U 96/11 - ZMR 2012, 184 = NJOZ 2012, 1871).