Rechtsprechung
   OLG Dresden, 22.03.2006 - 20 UF 60/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5653
OLG Dresden, 22.03.2006 - 20 UF 60/06 (https://dejure.org/2006,5653)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.03.2006 - 20 UF 60/06 (https://dejure.org/2006,5653)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. März 2006 - 20 UF 60/06 (https://dejure.org/2006,5653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines Anspruches auf notwendigen Selbstbehalt auch zugunsten eines eine Umschulungsmaßnahme absolvierenden Unterhaltspflichtigen und Voraussetzungen hierfür

  • Judicialis

    BGB § 1601; ; BGB § 1603

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603
    Bemessung des Unterhalts bei Teilnahme des Unterhaltsverpflichteten an einer von der Arbeitsverwaltung bewilligten Umschulungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsrecht: Notwendiger Selbstbehalt eines Umschülers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1703
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 20.01.1999 - 20 UF 548/98

    Zahlung von Kindesunterhalt; Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs; Grenzen

    Auszug aus OLG Dresden, 22.03.2006 - 20 UF 60/06
    Jedenfalls aus dem Blickwinkel der Beklagten begegnet diese Berechnung keinen Bedenken: Allenfalls ließe sich umgekehrt die Frage stellen, ob einem Umschüler tatsächlich nur der Selbstbehalt eines nicht Erwerbstätigen zugute kommen soll (so allerdings das in anderer Besetzung ergangene Urteil des 20. Zivilsenats des OLG Dresden vom 20.01.1999, FamRZ 1999, 1015; ebenso OLG Dresden -10. Zivilsenat - FPR 2003, 481; dagegen mit Recht OLG Dresden - 22. Zivilsenat -, Beschlüsse vom 09.02.2001, 22 UF 590/00 und vom 23.07.2004, 22 UF 117/04).

    Auch die mit dem höheren Selbstbehalt des Erwerbstätigen verbundene Anreizfunktion lässt sich aus Sicht des Senats bei einem Umschüler nicht von vornherein ausschließen; denn die Erwägung, denjenigen Unterhaltsverpflichteten (auch finanziell) besonders zu motivieren, der sich mit Erfolg um die Erzielung von Erwerbseinkommen bemüht, trifft auf den Umschüler sogar in besonderem Maße zu, weil es hier nicht nur um den Erhalt des während der Umschulung selbst erzielten Einkommens geht, sondern darüber hinaus um die mittel- und langfristige Verbesserung der Arbeitsmarktchancen des Umschülers, die wiederum gerade auch dem Unterhaltsberechtigten zugute käme (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, FamRZ 1999, 1015, 1016; OLG Koblenz, FamRZ 2002, 1215, 1216; Scholz in Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. 2004, § 2 Rn. 266; Schumacher in: Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 10. Aufl. 2004, Rn. 3197; Palandt/Diederichsen, 65. Aufl. 2005, § 1603 BGB Rn. 32).

  • OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02

    Umschulung; Nebentätigkeit; fiktives Einkommen; Unterhaltsgeld

    Auszug aus OLG Dresden, 22.03.2006 - 20 UF 60/06
    Jedenfalls aus dem Blickwinkel der Beklagten begegnet diese Berechnung keinen Bedenken: Allenfalls ließe sich umgekehrt die Frage stellen, ob einem Umschüler tatsächlich nur der Selbstbehalt eines nicht Erwerbstätigen zugute kommen soll (so allerdings das in anderer Besetzung ergangene Urteil des 20. Zivilsenats des OLG Dresden vom 20.01.1999, FamRZ 1999, 1015; ebenso OLG Dresden -10. Zivilsenat - FPR 2003, 481; dagegen mit Recht OLG Dresden - 22. Zivilsenat -, Beschlüsse vom 09.02.2001, 22 UF 590/00 und vom 23.07.2004, 22 UF 117/04).
  • OLG Koblenz, 28.11.2001 - 9 UF 291/01

    Einbeziehung des anzurechnenden Kindergeldanteils in die Dynamisierung des Tenors

    Auszug aus OLG Dresden, 22.03.2006 - 20 UF 60/06
    Auch die mit dem höheren Selbstbehalt des Erwerbstätigen verbundene Anreizfunktion lässt sich aus Sicht des Senats bei einem Umschüler nicht von vornherein ausschließen; denn die Erwägung, denjenigen Unterhaltsverpflichteten (auch finanziell) besonders zu motivieren, der sich mit Erfolg um die Erzielung von Erwerbseinkommen bemüht, trifft auf den Umschüler sogar in besonderem Maße zu, weil es hier nicht nur um den Erhalt des während der Umschulung selbst erzielten Einkommens geht, sondern darüber hinaus um die mittel- und langfristige Verbesserung der Arbeitsmarktchancen des Umschülers, die wiederum gerade auch dem Unterhaltsberechtigten zugute käme (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, FamRZ 1999, 1015, 1016; OLG Koblenz, FamRZ 2002, 1215, 1216; Scholz in Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. 2004, § 2 Rn. 266; Schumacher in: Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 10. Aufl. 2004, Rn. 3197; Palandt/Diederichsen, 65. Aufl. 2005, § 1603 BGB Rn. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht