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   OLG Frankfurt, 30.07.2004 - 20 W 299/04   

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https://dejure.org/2004,5350
OLG Frankfurt, 30.07.2004 - 20 W 299/04 (https://dejure.org/2004,5350)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.07.2004 - 20 W 299/04 (https://dejure.org/2004,5350)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juli 2004 - 20 W 299/04 (https://dejure.org/2004,5350)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 FGG, § 69f Abs 1 S 1 Nr 2 FGG
    Vorläufige Betreuerbestellung: Anforderungen an ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand des Betroffenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch das Vormundschaftsgericht im Wege einer einstweiligen Anordnung ; Anforderungen an ein ärztliches Attest im Verfahren zur vorläufigen Bestellung eines Betreuers ; Zulässigkeit einer ärztlichen ...

  • Wolters Kluwer

    (Vorläufige Betreuerbestellung: Anforderungen an ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand des Betroffenen)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderung an ärztliches Attest, vorläufige Betreuerbestellung

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 69 f I 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12; FGG § 69f Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Keine Erfüllung der gesetzliche Anforderungen an ein ärztliches Attest aufgrund eines Telefongespräches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Stellungnahme nach Telefongespräch reicht nicht bei vorläufiger Betreuerbestellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 23
  • FamRZ 2005, 303
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2004 - 20 W 299/04
    (vgl. Keidel/Kayser, a.a.O.; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecdht, 3. Aufl., § 69 f Rn. 8; HK-BUR/Rink, § 69 f Rn. 26; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 68 b FGG Rn. 10; OLG Hamm BtPrax 1999, 238; KG R & P 1996, 86/88).
  • BayObLG, 21.05.1999 - 3Z BR 125/99

    Voraussetzungen der Bestellung eines vorläufigen Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2004 - 20 W 299/04
    Hierzu ist es erforderlich, dass der Arzt nicht nur eine Aussage über den von ihm festgestellten Zustand des Betroffenen trifft, sondern auch die hierfür maßgeblichen Anknüpfungstatsachen mitteilt; soll - wie im vorliegenden Fall, eine vorläufige Betreuung gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Betroffenen eingerichtet werden, so muss sich das ärztliche Attest auch zu der hierfür erforderlichen Voraussetzung des krankheitsbedingten Fehlens der Fähigkeit zur freien Willensbestimmung äußern(vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1611 und zu dieser Voraussetzung allgemein BayObLG BtPrax 1994, 209; OLG Hamm FGPrax 1995, 56; OLG Frankfurt am Main OLG-Report 1997, 68).
  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2004 - 20 W 299/04
    Hierzu ist es erforderlich, dass der Arzt nicht nur eine Aussage über den von ihm festgestellten Zustand des Betroffenen trifft, sondern auch die hierfür maßgeblichen Anknüpfungstatsachen mitteilt; soll - wie im vorliegenden Fall, eine vorläufige Betreuung gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Betroffenen eingerichtet werden, so muss sich das ärztliche Attest auch zu der hierfür erforderlichen Voraussetzung des krankheitsbedingten Fehlens der Fähigkeit zur freien Willensbestimmung äußern(vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1611 und zu dieser Voraussetzung allgemein BayObLG BtPrax 1994, 209; OLG Hamm FGPrax 1995, 56; OLG Frankfurt am Main OLG-Report 1997, 68).
  • OLG Frankfurt, 17.10.1996 - 20 W 320/96

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen und gegen den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2004 - 20 W 299/04
    Hierzu ist es erforderlich, dass der Arzt nicht nur eine Aussage über den von ihm festgestellten Zustand des Betroffenen trifft, sondern auch die hierfür maßgeblichen Anknüpfungstatsachen mitteilt; soll - wie im vorliegenden Fall, eine vorläufige Betreuung gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Betroffenen eingerichtet werden, so muss sich das ärztliche Attest auch zu der hierfür erforderlichen Voraussetzung des krankheitsbedingten Fehlens der Fähigkeit zur freien Willensbestimmung äußern(vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1611 und zu dieser Voraussetzung allgemein BayObLG BtPrax 1994, 209; OLG Hamm FGPrax 1995, 56; OLG Frankfurt am Main OLG-Report 1997, 68).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2004 - 20 W 299/04
    Hierzu ist es erforderlich, dass der Arzt nicht nur eine Aussage über den von ihm festgestellten Zustand des Betroffenen trifft, sondern auch die hierfür maßgeblichen Anknüpfungstatsachen mitteilt; soll - wie im vorliegenden Fall, eine vorläufige Betreuung gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Betroffenen eingerichtet werden, so muss sich das ärztliche Attest auch zu der hierfür erforderlichen Voraussetzung des krankheitsbedingten Fehlens der Fähigkeit zur freien Willensbestimmung äußern(vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1611 und zu dieser Voraussetzung allgemein BayObLG BtPrax 1994, 209; OLG Hamm FGPrax 1995, 56; OLG Frankfurt am Main OLG-Report 1997, 68).
  • LG Lübeck, 28.01.2022 - 7 T 27/22

    Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung einer Unterbringung des Betroffenen

    Das ärztliche Zeugnis darf sich nicht in einer Beschreibung des Zustandes des Betroffenen erschöpfen, sondern muss die Notwendigkeit der Unterbringung begründen und die maßgeblichen Anknüpfungstatsachen darlegen (OLG Frankfurt FamRZ 2005, 303; OLG Köln FGPrax 2006, 232; Giers in: Keidel, 20. Aufl. (2020), § 331 FamFG, Rn. 8).
  • AG Kiel, 19.10.2012 - 2 XIV 30440

    Antrag auf Anordnung der Unterbringung: Erforderlichkeit einer Prognose über die

    Denn die Unterbringungsdauer ist Bestandteil der materiellen Voraussetzungen einer Unterbringung, für die ein ärztliches Zeugnis erforderlich ist (vgl. zum notwendigen Inhalt eines ärztlichen Zeugnisses auch: OLG Frankfurt FGPrax 2005, 23; OLG Köln FGPrax 2006, 232).
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