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   OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03   

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OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03 (https://dejure.org/2004,2069)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.06.2004 - 20 W 332/03 (https://dejure.org/2004,2069)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 20 W 332/03 (https://dejure.org/2004,2069)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1821 Abs 1 Nr 1 BGB, § 1821 Abs 1 Nr 4 BGB, § 1829 BGB, § 1908i Abs 1 BGB, § 2 BSHG
    Sittenwidrigkeit eines Vertrages, mit dem ein Betreuter ein Grundstück auf einen Angehörigen überträgt, um es dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu entziehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug des Zugriffs des Sozialhilfeträgers auf ein Grundstück durch Übertragung auf einen Angehörigen; Genehmigungsfähigkeit sittenwidriger Geschäfte durch das Vormundschaftsgericht; Zulässigkeit der Vornahme von Geschäften durch einen Betreuer bei fehlender ...

  • Wolters Kluwer

    (Sittenwidrigkeit eines Vertrages, mit dem ein Betreuter ein Grundstück auf einen Angehörigen überträgt, um es dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu entziehen)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sittenwidrige Grundstücksübertragung durch Betreuer, Entziehung des Zugriff des Sozialhilfeträgers

  • Judicialis

    BGB § 1821 I 1; ; BGB § 1821 I 4; ; BGB § 1829; ; BGB § 1908 i I; ; BSHG § 2; ; FGG § 55; ; FGG § 62; ; FGG § 69 e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Sittenwidrigkeit eines durch den Betreuer mit Angehörigen geschlossenen Vertrages zur Verhinderung der Anrechnung späterer staatlicher Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Grundstücksübertragung durch Betreuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 284
  • FamRZ 2005, 60
  • Rpfleger 2004, 694
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Lüneburg, 27.08.1999 - 7 A 53/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    Allerdings hat es der Bundesgerichtshof grundsätzlich für zulässig erachtet, dass Eltern behinderter Kinder ihre letztwilligen Verfügungen so ausgestalten, dass hierdurch der Zugriff der Sozialhilfeträger auf das von ihnen hinterlassene Vermögen verhindert wird (BGH NJW 1990, 2055 und 1994, 248; VG Lüneburg NJW 2000, 1885; vgl. hierzu auch Mayer DNotZ 1994, 374; Nieder NJW 1994, 1264; Smid, NJW 1990, 409, van de Loo, MitRhNotK 1989, 233; kritisch: Eichenhofer JZ 1999, 226, Staudinger/Sack, a.a.O., § 138 Rn. 365).
  • OLG Frankfurt, 22.12.1998 - 2 UF 147/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    Des Weiteren wurden auch Vermögensübertragungen, der Verzicht auf dingliche Rechte und die Ausschlagung einer Erbschaft zum Nachteil des Sozialhilfeträgers für unwirksam erklärt (vgl. VGH Mannheim NJW 1993, 2953; Schleswig-Holsteinisches OLG SchlHA 1998, 48; OVG Münster FamRZ 1998, 199; VG Gießen, NJW 2000, 1515; OLG Stuttgart FGPrax 2001, 199; siehe auch Schwarz JZ 1997, 545 ff und Holzhauer FamRZ 2000, 163).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.1996 - 8 A 3204/94

    Miteigentumsanteile; Unterhaltspflichtiger; Übertragung auf einen Dritten;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    Des Weiteren wurden auch Vermögensübertragungen, der Verzicht auf dingliche Rechte und die Ausschlagung einer Erbschaft zum Nachteil des Sozialhilfeträgers für unwirksam erklärt (vgl. VGH Mannheim NJW 1993, 2953; Schleswig-Holsteinisches OLG SchlHA 1998, 48; OVG Münster FamRZ 1998, 199; VG Gießen, NJW 2000, 1515; OLG Stuttgart FGPrax 2001, 199; siehe auch Schwarz JZ 1997, 545 ff und Holzhauer FamRZ 2000, 163).
  • BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01

    Versagung einer vormundschaftsrichterlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    Auf die von der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur verneinte Frage, ob dem Betreuer auch im eigenen Namen gestützt auf § 69 g Abs. 2 Satz 1 FGG ein eigenes Beschwerderecht eingeräumt werden kann, kommt es deshalb im vorliegenden Falle nicht an (vgl. hierzu OLG Köln FGPrax 1999, 26; OLG Stuttgart, FGPrax 2001, 1999; BayObLG DNotZ 2002, 547; Keidel/Karl, FGG, 15. Aufl., § 20 Rn. 58 m. w. N.; MünchKomm/Wagenitz, BGB, 13. Bearb., § 1828 Rn. 39).
  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    Maßstab für die Erteilung oder Versagung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte sind das Interesse und das Wohl des Betreuten, wie sie sich zur Zeit der Entscheidung unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles darstellen (vgl. BGH NJW 1986, 2829; BayObLG FamRZ 1998, 455).
  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    Maßstab für die Erteilung oder Versagung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte sind das Interesse und das Wohl des Betreuten, wie sie sich zur Zeit der Entscheidung unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles darstellen (vgl. BGH NJW 1986, 2829; BayObLG FamRZ 1998, 455).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58

    Witwerrente

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    Deshalb muss nach dem Sozialstaatsprinzip derjenige mit seinem Wunsch nach staatlicher Hilfe zurücktreten, der sich aus eigener Kraft zu helfen in der Lage ist (vgl. BVerfGE 17, 38, 56).
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    So stuft der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung den Unterhaltsverzicht zwischen Ehegatten, der absehbar zur Sozialbedürftigkeit des Verzichtenden und damit zur Belastung der Sozialhilfe führt, als sittenwidrig ein, auch wenn die Vertragsparteien eine Schädigung des Trägers der Sozialhilfe nicht beabsichtigen (vgl. BGH NJW 1983, 1851 und 1987, 1548, 1991, 913 sowie 1992, 3164; ebenso OLG Köln FamRZ 1999, 920).
  • OLG Köln, 15.12.1998 - 4 UF 113/98

    Verzicht auf nachehelichen Unterhalt bei Alkoholabhängigkeit des Verzichtenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    So stuft der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung den Unterhaltsverzicht zwischen Ehegatten, der absehbar zur Sozialbedürftigkeit des Verzichtenden und damit zur Belastung der Sozialhilfe führt, als sittenwidrig ein, auch wenn die Vertragsparteien eine Schädigung des Trägers der Sozialhilfe nicht beabsichtigen (vgl. BGH NJW 1983, 1851 und 1987, 1548, 1991, 913 sowie 1992, 3164; ebenso OLG Köln FamRZ 1999, 920).
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89

    Sittenwidrigkeit eines Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    Allerdings hat es der Bundesgerichtshof grundsätzlich für zulässig erachtet, dass Eltern behinderter Kinder ihre letztwilligen Verfügungen so ausgestalten, dass hierdurch der Zugriff der Sozialhilfeträger auf das von ihnen hinterlassene Vermögen verhindert wird (BGH NJW 1990, 2055 und 1994, 248; VG Lüneburg NJW 2000, 1885; vgl. hierzu auch Mayer DNotZ 1994, 374; Nieder NJW 1994, 1264; Smid, NJW 1990, 409, van de Loo, MitRhNotK 1989, 233; kritisch: Eichenhofer JZ 1999, 226, Staudinger/Sack, a.a.O., § 138 Rn. 365).
  • VG Gießen, 29.11.1999 - 6 G 2321/99

    Gewährung von Sozialhilfe; Grundstück stellt wirtschaftlich und rechtlich

  • OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 8 W 494/99

    Betreuungsrecht - Versagung vormundschaftlicher Genehmigung - Anfechtung namens

  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1993 - 6 S 1068/92

    Sozialhilferecht: privatrechtliches Rechtsgeschäft zur Regelung der

  • OLG Hamm, 16.07.2009 - 15 Wx 85/09

    Sittenwidrigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft; Voraussetzungen der

    Zu prüfen hat das Vormundschaftsgericht hingegen, ob die Erklärung infolge eines Gesetzes- oder Sittenverstoßes (§§ 134, 138 BGB) nichtig ist (OLG Frankfurt NJOZ 2005, 976f m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2011 - L 13 AS 824/09
    Es ist insoweit allgemein anerkannt, dass Rechtsgeschäfte, die nach Inhalt, Zweck und Beweggrund darauf abzielen, trotz eigenen Vermögens oder eigener Einkunftsmöglichkeiten zu Ansprüchen auf Sozialhilfe zu gelangen, grundsätzlich als sittenwidrig einzustufen und deshalb nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sind (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 20 W 332/03 - juris Rdnr. 19).
  • LSG Hessen, 25.11.2013 - L 9 AS 591/11

    Rücknahme von Grundsicherungsleistungsbescheiden; Treuhänderisch gehaltenes

    Sittenwidrig ist jedenfalls ein Vertrag, der von seiner Zielsetzung her vorrangig nach Inhalt, Zweck und Beweggrund darauf ausgerichtet ist, trotz eigenen Vermögens oder eigener Einkunftsmöglichkeiten zu Ansprüchen auf Sozialhilfe zu gelangen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 20 W 332/03 - juris Rdnr. 19, 21; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. September 2011 - L 13 AS 4496/10 -, juris ).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2011 - L 13 AS 4496/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Bausparguthaben -

    Sittenwidrig ist jedenfalls ein Vertrag, mit dem ein Betreuter ein Grundstück auf einen Angehörigen überträgt, um diesen Vermögensgegenstand bei einer absehbaren späteren Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu entziehen (Nassal a.a.O. Rdnr. 115); das gilt jedenfalls dann, wenn der Vertrag von seiner Zielsetzung her vorrangig hierauf ausgerichtet ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 20 W 332/03 - juris Rdnr. 19, 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - L 13 AS 4219/11
    Eine nach dem Übergabevertrag vorgenommene Abtretung wurde nicht dargelegt -stünde auch im Widerspruch zum Vortrag, sie seien sich bereits beim Übergabevertrag einig gewesen- und auch nicht glaubhaft gemacht, so dass der Senat auch nicht darüber zu entscheiden hatte, ob eine solche Abtretung gem. § 138 BGB nichtig ist (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senates vom 27. September 2011, L 13 AS 4496/10, veröffentlicht in Juris, Nasall in Juris PK-BGB, 5. Auflage 2010, § 138 BGB Rdnr. 114 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2004, 20 W 332/03, veröffentlicht in Juris).
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