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   OLG Frankfurt, 13.12.1999 - 20 W 359/99   

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https://dejure.org/1999,50372
OLG Frankfurt, 13.12.1999 - 20 W 359/99 (https://dejure.org/1999,50372)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.12.1999 - 20 W 359/99 (https://dejure.org/1999,50372)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Dezember 1999 - 20 W 359/99 (https://dejure.org/1999,50372)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Berufsbetreuers bei vermögendem Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.1999 - 20 W 359/99
    Dabei sind gesetzliche Vergütungsregelungen als Berufsausübungsregelungen am Maßstab des Art. 12 GG insbesondere daran zu messen, ob sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt, zur Zweckerreichung geeignet und erforderlich und für die betroffene Gruppe zumutbar und damit verhältnismäßig sind (vgl. BVerfGE 68, 193 ff 83, 1 ff und 88, 145 ff).
  • OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98

    Einhaltung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.1999 - 20 W 359/99
    Die Voraussetzungen für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG lagen im Hinblick auf die von der Betreuerin zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 22.03.1999 (BtPrax 1999, 197) nicht vor.
  • BVerfG, 13.01.1999 - 1 BvR 1909/95

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Versagung einer Vergütung als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.1999 - 20 W 359/99
    Allerdings ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 01.07.1980 (a.a.O.) und vom 13.01.1999 (NJW 1999, 1621 = BtPrax 1999, 70) davon auszugehen, dass das Führen von Vormundschaften, Pflegschaften und Betreuungen, wenn es berufsmäßig ausgeübt wird, in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG fällt und eine angemessene Entschädigung für diese Tätigkeit erfordert.
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.1999 - 20 W 359/99
    Eine Bemessung der Vergütung von bemittelten Betreuten völlig unabhängig von den vom Gesetzgeber für mittellose Betreute vorgegebenen Vergütungssätzen begegnet schließlich auch verfassungsrechtlichen Bedenken aus Art. 3 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip, auf die das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil vom 01.07.1980 bezüglich der Bewilligung eines Entgeltes für die berufliche Tätigkeit als Vormund (BVerfGE 54, 251 = NJW 1980, 2179) hingewiesen hat.
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13. Dezember 1999 - 20 W 359/99 -,.
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