Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.05.2018 - 20 W 38/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Grundbuch: Nachweis, dass keine Schenkung vorliegt
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1908i Abs. 2 S. 1, 1804, 925
Verkauf eines Grundstücks durch Miteigentümer, von denen einer unter Betreuung steht; Aufgabe eines Nießbrauchs durch den betreuten Miteigentümer als Schenkung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundbuch: Nachweis, dass keine Schenkung vorliegt
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Grundbuch, Nachweis, dass keine Schenkung vorliegt
- notar-drkotz.de
Grundstücksverkauf - Schenkungsverbot § 1804 BGB für gemischte Schenkungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Wirksamkeit der Veräußerung eines Grundstücks unter gleichzeitiger Bewilligung der Löschung eines Nießbrauchsrechts durch einen unter Betreuung stehenden Veräußerer und Berechtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Grundbuch: Nachweis, dass keine Schenkung vorliegt
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11
Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Anforderungen an den Nachweis der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2018 - 20 W 38/18
Deshalb erfasst das Verbot auch das dingliche Erfüllungsgeschäft (vgl. die Nachweise bei KG FGPrax 2012, 145 [KG Berlin 13.03.2012 - 1 W 542/11] ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.08.2016, 12 Wx 3/16, zitiert nach juris).Aus diesen Erwägungen heraus hat mithin auch das Grundbuchamt im Rahmen der Überprüfung der Vertretungsbefugnis des Betreuers die Entgeltlichkeit der Verfügung zu überprüfen (KG FGPrax 2012, 145;… OLG des Landes Sachsen-Anhalt, a.a.O.).
Aus diesen Erwägungen heraus hat mithin das Grundbuchamt grundsätzlich im Rahmen der Überprüfung der Vertretungsbefugnis des Betreuers auch die Entgeltlichkeit der Verfügung zu überprüfen (KG FGPrax 2012, 145;… OLG des Landes Sachsen-Anhalt, a.a.O.; vgl. auch Senat FamRZ 2010, 1762).
Auf Basis dieser einseitigen Erklärungen des Beteiligten zu 1., die materiell-rechtlich keine wirksame Vereinbarung der Vertragsbeteiligten zur Abänderung des notariellen Kaufvertrags vom 18.11.2016 und der darin getroffenen Vertragsabreden darstellen, kann mithin eine Entgeltlichkeit der Aufgabe des Nießbrauchsrechts durch den Beteiligten zu 2. - für die grundsätzlich auch subjektive Beweggründe der Beteiligten bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts zu berücksichtigen wären (vgl. dazu KG FGPrax 2012, 145 [KG Berlin 13.03.2012 - 1 W 542/11] ) - nicht festgestellt werden.
- OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 19 U 124/09
Widerruf einer Vollmacht durch einen anderen Bevollmächtigten
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2018 - 20 W 38/18
Dies folgt daraus, dass die Genehmigung das Bestehen der Vertretungsmacht voraussetzt und hinzukommen muss, weil ohne sie die Vertretungsmacht nicht ausreicht (Senat FamRZ 2010, 1762, zitiert nach juris).Aus diesen Erwägungen heraus hat mithin das Grundbuchamt grundsätzlich im Rahmen der Überprüfung der Vertretungsbefugnis des Betreuers auch die Entgeltlichkeit der Verfügung zu überprüfen (KG FGPrax 2012, 145;… OLG des Landes Sachsen-Anhalt, a.a.O.; vgl. auch Senat FamRZ 2010, 1762).
- OLG Naumburg, 11.08.2016 - 12 Wx 3/16
Grundbuchsache: Geltung des Schenkungsverbots für eine Auflassung bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2018 - 20 W 38/18
Deshalb erfasst das Verbot auch das dingliche Erfüllungsgeschäft (vgl. die Nachweise bei KG FGPrax 2012, 145 [KG Berlin 13.03.2012 - 1 W 542/11] ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.08.2016, 12 Wx 3/16, zitiert nach juris). - BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 105/91
Vertretung und Ermächtigung bei der Vollstreckungsunterwerfung
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2018 - 20 W 38/18
Selbst wenn man - was angesichts der Gestaltung der notariellen Urkunde zwar nicht naheliegt und von der Beschwerde nicht einmal behauptet wird, die lediglich auf eine Erklärung des Beteiligten zu 1. abstellt und von einer fehlenden Mitwirkung des Betreuers spricht - noch davon ausgehen wollte, dass der Beteiligte zu 1. diese Erklärungen wie diejenigen in der notariellen Urkunde vom 18.11.2016 auch im Namen des Betreuers des Beteiligten zu 2. abgegeben hätte - etwa in Anwendung des § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB, der auch insoweit einschlägig sein könnte (vgl. dazu etwa BayObLG Rpfleger 1992, 99 [BayObLG 05.09.1991 - 2 Z 105/91] , zitiert nach juris) -, so fehlt es doch an jeglichem Vorbringen, dass der Betreuer des Beteiligten zu 2. diese "Ergänzung" des Vertrages (zumal formgerecht) genehmigt hätte bzw. an dieser überhaupt nur in irgendeiner Weise beteiligt gewesen wäre.
- OLG Jena, 15.05.2018 - 5 W 45/18
Rückabtretung Grundschuld trotz erteilter Löschungsbewilligung
OLG Frankfurt - Az.: 20 W 38/18 - Beschluss vom 15.05.2018 Die Beschwerde wird zurückgewiesen. - OLG Dresden, 19.04.2021 - 4 W 109/21
1. Wer gegen die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde einwendet, ein …
Die Genehmigung des Familiengerichts vermag zwar nur die Einschränkung der Vertretungsmacht des Vormunds durch den Genehmigungsvorbehalt, nicht aber sonstige materiell-rechtliche Mängel des Rechtsgeschäfts zu beseitigen (OLG Frankfurt 15.5.2018 - 20 W 38/18, juris Rn 12, Rpfleger 2018, 667, 668). - LG Offenburg, 16.05.2018 - 4 OH 21/16
Keine zusätzliche Gebühr für Notarmitarbeitervollmacht bei …
OLG Frankfurt - Az.: 20 W 38/18 - Beschluss vom 15.05.2018 Die Beschwerde wird zurückgewiesen. - OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 8 W 173/20
Abhängigkeit der Eintragung einer Erwerbsvormerkung von Genehmigung bzw. …
Diesem Zweck würde es widersprechen, das Mündel bzw. den Betreuten (hier den Vollmachtgeber) im Falle einer verbotswidrigen Schenkung auf Bereicherungsansprüche zu verweisen (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. August 2016 - 12 Wx 3/16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 20 W 38/18; KG Berlin, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).