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   OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12   

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https://dejure.org/2014,48362
OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12 (https://dejure.org/2014,48362)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.10.2014 - 20 W 411/12 (https://dejure.org/2014,48362)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - 20 W 411/12 (https://dejure.org/2014,48362)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Firmenfortführung und irreführende Firmennamen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Registerrechtliche Zulässigkeit der Abänderung einer Firma

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 727
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 20.11.2000 - 20 W 192/00

    Namenswahrheit im Vereinsrecht - Irreführung angesprochener Verkehrskreise -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12
    Er ist durch das HRefG allerdings in materieller Hinsicht dahingehend eingeschränkt worden, dass sich die zur Irreführung geeignete Angabe auf ein geschäftliches Verhältnis beziehen muss, welches aus der objektiven Sicht des betroffenen Verkehrskreises - und zwar aus der Sicht des durchschnittlichen Angehörigen und dessen verständiger Würdigung - wesentlich ist (vgl. RegBegr zum HRefG BT-Drucks 13/8444 S. 53; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 18, Rn. 13, m.w.N.; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20.11.2000, Az. 20 W 192/2000, zitiert nach juris, und u.a. Beschlüsse vom 03.05.2011, Az. 20 W 525/10, zitiert nach juris und vom 09.08.2011, Az. 20 W 364/11, nicht veröffentlicht).

    Dabei muss letztlich nach den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles beurteilt werden, was als wesentliche Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise anzusehen ist (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20.11.2000, a.a.O., und u.a. Beschlüsse vom 03.05.2011, a.a.O., und vom 09.08.2011, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 20 W 525/10

    Namenszusatz "Verband der ..." zulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12
    Er ist durch das HRefG allerdings in materieller Hinsicht dahingehend eingeschränkt worden, dass sich die zur Irreführung geeignete Angabe auf ein geschäftliches Verhältnis beziehen muss, welches aus der objektiven Sicht des betroffenen Verkehrskreises - und zwar aus der Sicht des durchschnittlichen Angehörigen und dessen verständiger Würdigung - wesentlich ist (vgl. RegBegr zum HRefG BT-Drucks 13/8444 S. 53; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 18, Rn. 13, m.w.N.; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20.11.2000, Az. 20 W 192/2000, zitiert nach juris, und u.a. Beschlüsse vom 03.05.2011, Az. 20 W 525/10, zitiert nach juris und vom 09.08.2011, Az. 20 W 364/11, nicht veröffentlicht).

    Dabei muss letztlich nach den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles beurteilt werden, was als wesentliche Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise anzusehen ist (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20.11.2000, a.a.O., und u.a. Beschlüsse vom 03.05.2011, a.a.O., und vom 09.08.2011, a.a.O.).

  • OLG Zweibrücken, 31.01.2012 - 3 W 129/11

    Handelsregister: Auflage der Änderung einer Firma

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12
    Unzulässigkeit einer Zwischenverfügung mit dem Ziel, eine inhaltlich abgeänderte oder ergänzte Anmeldung zu erreichen (Anschluss an OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.01.2012, Az. 3 W 129/11).

    Die inhaltliche Abänderung oder Ergänzung einer Anmeldung kann dagegen nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.01.2012, Az. 3 W 129/11, zitiert nach juris, Rn.4; OLG München, Beschluss vom 11.10.2006, Az. 31 Wx 74/06, zitiert nach juris Rn. 4, auch Heinemann in Keidel, FamFG, 18. Aufl., 2014, § 382, Rn. 22).

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2007 - 3 Wx 153/07

    Enge Auslegung des § 22 HGB bei der Fortführung einer Firma mit einem ähnlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12
    Im Hinblick auf den Grundsatz der Firmenbeständigkeit ist die Fortführung der Firma jedoch zunächst grundsätzlich nur in einer Weise zulässig, die keinen Zweifel an der Identität der fortgeführten mit der bisherigen Firma aufkommen lässt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.03.2002, Az. 15 W 87/02, zitiert nach juris, Rn. 12; Senat, Beschluss vom 22.06.2005, Az. 20 W 396/4, zitiert nach juris, Rn. 10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2007, Az. 3 Wx 153/07, zitiert nach juris, Rn. 18).
  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 104/10

    Neurologisch/Vaskuläres Zentrum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12
    Dabei schließt sich der Senat jedenfalls für den Bereich der auch hier im weitesten Sinne betroffenen Gesundheitsfür- und vorsorge der in der neueren Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht vertretenen Ansicht an, wonach ein Bedeutungswandel hinsichtlich des Begriffs "Zentrum" nicht in dem selben Maß festzustellen sei, wie er sich bei dem Begriff "Center" vollzogen habe, vielmehr der Begriff "Zentrum" im Grundsatz immer noch als Charakterisierung für ein Unternehmen von einer besonderen Größe und Bedeutung verstanden werde (BGH, Urteil vom 18.01.2012, Az. I ZR 104/10, zitiert nach juris, Rn. 17; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2012, Az. 2 U 64/12, zitiert nach juris, Rn.67).
  • BGH, 12.07.1965 - II ZB 12/64

    Zulässigkeit der Änderungen an einer abgeleiteten Firma; Erlangung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12
    b) bei fehlendem Interesse der Allgemeinheit, wenn sich die Verhältnisse inzwischen geändert haben, und deshalb eine Änderung der Firma vom Standpunkt des Firmeninhabers bei objektiver Beurteilung ein sachlich berechtigtes Anliegen ist, wobei es jedoch geboten ist, dass eine solche Firmenänderung den Grundsätzen der Firmenbildung entspricht und keinen Zweifel an der Identität mit der zunächst übernommenen Firma aufkommen lässt (BGH, Beschluss vom 12.07.1965, Az. II ZB 12/64, zitiert nach juris, Rn. 15 ff.; so auch u.a. OLG Hamm, a.a.O., Rn. 13 ff.).
  • OLG München, 11.10.2006 - 31 Wx 74/06

    Keine inhaltlichen Änderungsauflagen durch Zwischenverfügung - unzulässige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12
    Die inhaltliche Abänderung oder Ergänzung einer Anmeldung kann dagegen nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.01.2012, Az. 3 W 129/11, zitiert nach juris, Rn.4; OLG München, Beschluss vom 11.10.2006, Az. 31 Wx 74/06, zitiert nach juris Rn. 4, auch Heinemann in Keidel, FamFG, 18. Aufl., 2014, § 382, Rn. 22).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12

    Irreführende Werbung: Verwendung des Begriffs "Zentrum" für ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12
    Dabei schließt sich der Senat jedenfalls für den Bereich der auch hier im weitesten Sinne betroffenen Gesundheitsfür- und vorsorge der in der neueren Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht vertretenen Ansicht an, wonach ein Bedeutungswandel hinsichtlich des Begriffs "Zentrum" nicht in dem selben Maß festzustellen sei, wie er sich bei dem Begriff "Center" vollzogen habe, vielmehr der Begriff "Zentrum" im Grundsatz immer noch als Charakterisierung für ein Unternehmen von einer besonderen Größe und Bedeutung verstanden werde (BGH, Urteil vom 18.01.2012, Az. I ZR 104/10, zitiert nach juris, Rn. 17; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2012, Az. 2 U 64/12, zitiert nach juris, Rn.67).
  • OLG Hamm, 19.03.2002 - 15 W 87/02

    Änderung der fortgeführten Firma

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12
    Im Hinblick auf den Grundsatz der Firmenbeständigkeit ist die Fortführung der Firma jedoch zunächst grundsätzlich nur in einer Weise zulässig, die keinen Zweifel an der Identität der fortgeführten mit der bisherigen Firma aufkommen lässt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.03.2002, Az. 15 W 87/02, zitiert nach juris, Rn. 12; Senat, Beschluss vom 22.06.2005, Az. 20 W 396/4, zitiert nach juris, Rn. 10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2007, Az. 3 Wx 153/07, zitiert nach juris, Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 20 W 229/14

    Zum Regelungsgehalt einer Zwischenverfügung nach § 382 Abs. 4 FamFG

    Gegenstand einer Zwischenverfügung nach § 382 Abs. 4 FamFG kann auch die Ergänzung einer unvollständigen Anmeldung sein (Präzisierung der Rechtsprechung des Senats aus 20 W 411/12).

    Dabei wird vertreten, dass mit einer Zwischenverfügung nur aufgegeben werden darf, ein dem Vollzug der Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben, mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung so, wie sie vorliegt, vollzogen wird; die inhaltliche Abänderung oder Ergänzung einer Anmeldung soll danach nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein können (u.a. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.01.2012, Az. 3 W 129/11; OLG München, Beschluss vom 11.10.2006, Az. 31 Wx 74/06; unter Bezugnahme auf die genannten Rechtsprechung so auch Senat, Beschluss vom 28.10.2014, Az. 20 W 411/12, jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2017 - 3 Wx 90/16

    Handelsregisterliche Behandlung und Anmeldung des Übergangs einer

    Deshalb setzt die Zwischenverfügung voraus, dass es sich um ein behebbares - kein endgültiges - Hindernis handelt, nach dessen Behebung die Anmeldung so, wie sie vorliegt, vollzogen werden kann; demgegenüber kann die inhaltliche Änderung oder Ergänzung nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, mit anderen Worten kann nicht die Vornahme einer inhaltlich gänzlich anderen Anmeldung, die eine Neuanmeldung voraussetzt, aufgegeben werden (OLG Oldenburg NJW-RR 2017, 28 ff; OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 727 ff; Keidel-Heinemann, FamFG, 19. Aufl. 2016, § 382 Rdnr. 20 und 22; alle m.w.Nachw.).
  • OLG Oldenburg, 22.08.2016 - 12 W 121/16

    Handelsregistersache: Bekanntgabe und zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung;

    Derartige inhaltliche Mängel einer Anmeldung setzen eine Abänderung der Anmeldung und damit eine Neuanmeldung voraus (vgl. OLG Düsseldorf, NZG 2010, 719, RN 20; OLG Frankfurt, NJW-RR 2015, 727, RN 17; OLG München, NJW-RR 2007, 187, RN 4; OLG Zweibrücken, NZG 2013, 1069, RN 8; jw. zit. aus juris).
  • OLG Frankfurt, 01.12.2016 - 20 W 198/15

    Auslegung einer Vollmacht zur Unterzeichnung von Gesellschaftsvertrag

    Auch die mittelbare Ausstrahlungswirkung des Gleichheitssatzes (Artikel 3 GG) begründet keinen Anspruch auf Wiederholung früherer (Fehl-) Entscheidungen; die Berufung auf anders entschiedene Parallelfälle ist daher irrelevant (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 28. Oktober 2014, Az. 20 W 411/12, Rn. 39, m.w.N. zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 20 W 53/18

    Zur Firmierung einer UG mit dem Firmenbestandteil "Holding"

    Im Unterschied beispielsweise zu Begriffen wie Zentrum (vgl. hierzu Senat Beschluss vom 28.10.2014, Az. 20 W 411/12 , zitiert nach juris) oder Bundesverband/Europaverbund oder ähnlicher Formulierungen für lediglich regional begrenzt tätige Unternehmen (vgl. u.a. Senat, Beschluss vom 27.04.2001, Az. 20 W 84/01 , zitiert nach juris, für einen dort gewählten unzulässigen überregionalen Firmenzusatz) vermittelt der Begriff "Holding".
  • OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 20 W 350/15

    Abgrenzung wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Verein

    Zum anderen begründet auch die mittelbare Ausstrahlungswirkung des Gleichheitssatzes (Artikel 3 GG) keinen Anspruch auf Wiederholung früherer (Fehl-) Entscheidungen; die Berufung auf anders entschiedene Parallelfälle ist daher irrelevant (vgl. Senat, Beschluss vom 28.10.2014, Az. 20 W 411/12, Rn. 39, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 20 W 186/15

    Handelsregister: Rückkehr zu satzungsmäßigem Geschäftsjahr

    Die Berufung auf anders entschiedene Parallelfälle ist daher irrelevant (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.1996, Az. 3 Wx 484/94, m.w.N. zur Rspr. des BundesverfassungsH und des Bundesverwaltungsgerichts, zitiert nach juris, Rn. 27; so auch bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 28. Oktober 2014, Az. 20 W 411/12, zitiert nach juris, Rn. 39).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 3 Wx 50/18

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Registergerichts

    Dies ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter anderem gerade für eine vom Gericht gewünschte Änderung eines gewählten Namens oder einer gewählten Firma zur (vermeintlichen) Herbeiführung der Eintragungsfähigkeit ausgesprochen worden (OLG München NJW-RR 2007, 187; OLG Zweibrücken Rpfleger 2012, 547 f; OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 727 ff - jeweils zu Name/Firma; ferner: OLG Zweibrücken NZG 2013, 907 ff; OLG Oldenburg NJW-RR 2017, 28 ff).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2019 - 3 Wx 207/18

    Zur Firmenänderung in Gestalt eines Wechsels des Personennamens bei einer

    Dies ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter anderem gerade für eine vom Gericht gewünschte Änderung eines gewählten Namens oder einer gewählten Firma zur (vermeintlichen) Herbeiführung der Eintragungsfähigkeit ausgesprochen worden (jeweils zu Name/Firma: OLG München Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG München NJW-RR 2007, 187; OLG Zweibrücken Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Zweibrücken Rpfleger 2012, 547 f.; OLG Frankfurt Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 727 ff.; ferner: OLG Zweibrücken Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Zweibrücken NZG 2013, 907 ff.; OLG Oldenburg Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Oldenburg NJW-RR 2017, 28 ff.).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 20 W 185/15

    Handelsregister: Antrag auf Rückkehr zum bisherigen satzungsmäßigen Geschäftsjahr

    Die Berufung auf anders entschiedene Parallelfälle ist daher irrelevant (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.1996, Az. 3 Wx 484/94, m.w.N. zur Rspr. des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts, zitiert nach juris, Rn. 27; so auch bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 28. Oktober 2014, Az. 20 W 411/12, zitiert nach juris, Rn. 39).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2020 - 8 W 146/20

    Zwischenverfügung eines Registergerichts bezüglich der Unterscheidbarkeit einer

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