Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 20 W 452/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hessen
§ 80 BVerfGG, Art 3 Abs 1 GG, Art 100 GG, § 1 Abs 1 Nr 1 TSG
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Beschränkung der Antragsberechtigung zur Vornamensänderung auf deutsche Transsexuelle - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines ausländischen Transsexuellen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland auf Vornamensänderung; Zulässigkeit einer Beschränkung der Antragsberechtigung zur Vornamensänderung auf Deutsche und Personen mit deutschem Personalstatut; Vereinbarkeit der Versagung ...
- Wolters Kluwer
(Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Beschränkung der Antragsberechtigung zur Vornamensänderung auf deutsche Transsexuelle)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 80; GG Art. 100; TSG § 1 I Nr. 1
Zum Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG bei der Beschränkung der Antragsberechtigung zur Vornamensänderung bei ausländischen Transsexuellen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 722 UR III 259/02
- LG München I - 16 T 1371/03
- AG Frankfurt/Main, 21.03.2002 - 44 UR 3 AMB 138/01
- LG Frankfurt/Main, 15.10.2002 - 9 T 196/02
- BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 52/03
- OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 20 W 452/02
- BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
- BVerfG, 25.01.2007 - 1 BvL 12/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 20 W 452/02
Für das Auftreten in einer bestimmten Geschlechtsrolle ist nach allgemeinem Verständnis auch der Name und die Anrede von zentraler Bedeutung (vgl. BVerfG a.a.0. und NJW 1993, 1517 sowie NJW 1997, 1632).Zu Art. 3 GG hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Januar 1993 (NJW 1993, 1517), mit welcher die Mindestalterregelung von 25 Jahren in § 1 Abs. 1 Nr. 3 TSG für verfassungswidrig erklärt wurde, herausgestellt, dass sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz für den Gesetzgeber je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen ergeben, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen.
- BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1833/95
Strafvollzug einer Transsexuellen in einem Männergefängnis
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 20 W 452/02
Für das Auftreten in einer bestimmten Geschlechtsrolle ist nach allgemeinem Verständnis auch der Name und die Anrede von zentraler Bedeutung (vgl. BVerfG a.a.0. und NJW 1993, 1517 sowie NJW 1997, 1632). - BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72
Transsexuelle I
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 20 W 452/02
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss zur Transsexualität vom 11. Oktober 1978 (BVerfGE 49, 286 = NJW 1979, 595) festgestellt, dass Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des Menschen, wie er sich in seiner Individualität selbst begreift und seiner selbst bewusst ist, schützt.
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 20 W 452/02
Die Vorschriften des deutschen internationalen Privatrechtes und die Anwendung des durch sie berufenen ausländischen Rechts durch die deutschen Behörden und Gerichte im Einzelfall ist indes an den Grundrechten zu messen (BverfGE 31, 58/77). - BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 52/03
Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Antragsberechtigung nach dem TSG bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 20 W 452/02
Der Senat erachtet ebenso wie das BayObLG in seiner Vorlageentscheidung vom 8. Dezember 2003 (FGPrax 2004, 71) die gesetzliche Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 TSG jedoch für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 GG, wenn der Heimatstaat des Antragstellers mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Namensänderung nicht zulässt. - OLG Karlsruhe, 28.01.2003 - 10 VA 10/02
Befreiung eines ausländischen Verlobten nach einer Geschlechtsumwandlung von der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 20 W 452/02
Denn hierfür fehlt es bereits an der Voraussetzung der planwidrigen Gesetzeslücke (vgl. KG StAZ 2002, 307; OLG Karlsruhe StAZ 2003, 139).
- BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
Transsexuelle IV
In den Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob die Beschränkung der Antragsberechtigung auf Deutsche beziehungsweise Personen mit deutschem Personalstatut im Verfahren zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 TSG mit Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG in Fällen vereinbar ist, in denen ein ausländischer Transsexueller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland den Feststellungsantrag stellt und sein Heimatrecht ein entsprechendes Verfahren nicht vorsieht, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Dezember 2003 (1Z BR 52/03) - 1 BvL 1/04 -, ob die Beschränkung der Antragsberechtigung im Verfahren zur Änderung des Vornamens gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 TSG auf Deutsche beziehungsweise Personen mit deutschem Personalstatut mit Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG in Fällen vereinbar ist, in denen ein ausländischer Transsexueller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland den Änderungsantrag stellt und sein Heimatrecht eine solche Namensänderung nicht vorsieht, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. November 2004 (20 W 452/02) - 1 BvL 12/04 - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Präsidenten Papier, der Richterin Haas, des Richters Steiner, der Richterin Hohmann-Dennhardt und der Richter Hoffmann-Riem, Bryde, Gaier, Eichberger am 18. Juli 2006 beschlossen:. - BVerfG, 25.01.2007 - 1 BvL 12/04
Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Normenkontrollverfahren
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. November 2004 (20 W 452/02) -.