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   OLG Dresden, 07.02.2011 - 20 WF 1311/10   

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https://dejure.org/2011,14670
OLG Dresden, 07.02.2011 - 20 WF 1311/10 (https://dejure.org/2011,14670)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.02.2011 - 20 WF 1311/10 (https://dejure.org/2011,14670)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 20 WF 1311/10 (https://dejure.org/2011,14670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 16 Nr. 4 RVG
    Keine analoge Anwendung von § 16 Nr. 4 RVG auf das vorgerichtliche Beratungshilfeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung mehrerer Angelegenheiten im Rahmen der Beratungshilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 16 Nr. 4
    Abrechnung mehrerer Angelegenheiten im Rahmen der Beratungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Beratungshilfe in mehreren unterschiedlichen Familiensachen

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Beratungshilfe in mehreren unterschiedlichen Familiensachen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 10 W 85/08

    Zum Begriff der Angelegenheit im Sinn des Beratungshilfegesetzes

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2011 - 20 WF 1311/10
    Diese Vorschrift gilt indes nur für das gerichtliche Verbundverfahren, nicht jedoch für die vorgelagerte außergerichtliche Beratungshilfe (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 430; OLG Köln FamRZ 2009, 1345).
  • BVerfG, 31.10.2001 - 1 BvR 1720/01

    Keine Verletzung von Grundrechten eines Rechtsanwalts durch Verweigerung von

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2011 - 20 WF 1311/10
    Die Tatsache, dass diese unterschiedlichen Konflikte ihren gemeinsamen Grund in der Trennung bzw. Scheidung der Eheleute haben, reicht jedenfalls im Beratungshilfeverfahren nicht aus, um unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2002, 429 = AGS 2002, 273) den inneren Zusammenhang herzustellen, der für die Annahme erforderlich wäre, gebührenrechtlich läge dieselbe Angelegenheit vor (Jungbauer in: Bischof u. a., Komm. zum RVG 2. Aufl. 2007, vor VV 2.5 Rn. 47 ff.; Schneider/Wolf, Anwaltskomm. zum RVG 5. Aufl. 2010, vor VV 2501 Rn. 31).
  • OLG Köln, 09.02.2009 - 16 Wx 252/08

    Begriff derselben Angelegenheit im Anwaltsgebührenrecht

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2011 - 20 WF 1311/10
    Diese Vorschrift gilt indes nur für das gerichtliche Verbundverfahren, nicht jedoch für die vorgelagerte außergerichtliche Beratungshilfe (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 430; OLG Köln FamRZ 2009, 1345).
  • OLG Nürnberg, 29.03.2011 - 11 WF 1590/10

    Beratungshilfe: Beratung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen als

    Die gegenteilige Auffassung nimmt prinzipiell für jeden Beratungsgegenstand, welcher im Zusammenhang mit einer Scheidung oder der Trennung steht, gebührenrechtlich eine gesonderte Angelegenheit an und erkennt jeweils gesonderte Gebühren für erteilte Beratungshilfe an (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 1244; OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2011, Az.: 20 WF 1311/10, zitiert nach juris; OLG Frankfurt FamRZ 2010, 230).

    Auch eine analoge Anwendung kommt wegen der unterschiedlichen Sachlage nicht in Betracht (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 1244; OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2011, 20 WF 1311/10, zitiert nach juris; OLG Frankfurt FamRZ 2010, 230; OLG Rostock NJW-Spezial 2011, 92; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH- und VKH, Beratungshilfe, 5. Auflage, Rn 1022; a.A. Mayer/Kroiß RVG, 4. Auflage, Rn. 17 zu § 16 RVG).

  • OLG Celle, 14.07.2011 - 2 W 141/11

    Beratungshilfevergütung: Dieselbe Angelegenheit bei Gewährung für "Unterhalt,

    Der Senat teilt auch die Auffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg, dass eine analoge Anwendung wegen der unterschiedlichen Sachlagen nicht in Betracht kommt (vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 1244; OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2011, Az. 20 WF 1311/10, OLG Rostock NJW Spezial 2011, 92).
  • LG Karlsruhe, 05.10.2012 - 11 T 84/12

    Vorliegen einer oder mehrerer Angelegenheiten bei Beratungshilfe in

    Eine nähere Bestimmung des Begriffs der Angelegenheit findet sich im Beratungshilfegesetz allerdings nicht (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2011 - Aktenzeichen: 20 WF 1311/10 (juris Tz. 7); Schoreit/Groß - Groß , Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 10. Aufl. 2010, § 44 RVG Rn. 64 und Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe/Beratungshilfe, 6. Aufl. 2012, Rn. 1012 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 04.03.2014 - 25 W 305/13

    Anderweitige Festsetzung der Beratungshilfevergütung auf die Beschwerde;

    Eine unbewusste Regelungslücke im Beratungshilferecht als Voraussetzung für eine entsprechende Anwendung des § 16 Nr. 4 RVG bei den Trennungsfolgen ist auszuschließen (vgl. Senatsbeschluss, a.a.O., Tz. 8; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2012 - 3 Wx 189/12, Tz. 15, zitiert nach juris, MDR 2012, 1499-1500; OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2011, 20 WF 1311/10, Tz. 6, zitiert nach juris).
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