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   OLG Dresden, 30.08.2019 - 20 WF 628/19   

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https://dejure.org/2019,32727
OLG Dresden, 30.08.2019 - 20 WF 628/19 (https://dejure.org/2019,32727)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.08.2019 - 20 WF 628/19 (https://dejure.org/2019,32727)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. August 2019 - 20 WF 628/19 (https://dejure.org/2019,32727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 1629 Abs. 3 ; FamFG §§ 249 ff.
    Streit über das Vorliegen eines paritätischen Wechselmodells

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 112
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 5 WF 199/19

    Festsetzung des Kindesunterhalts im vereinfachten Verfahren nach § 249 Abs. 1

    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn das Kind von beiden Eltern zu gleichen Anteilen betreut wird (paritätisches Wechselmodell), das Kind daher sowohl im Haushalt des einen als auch in dem des anderen Elternteils lebt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30.08.2019 - 20 WF 628/19 - juris; OLG Brandenburg FamRZ 2018, 592).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2020 - 9 WF 241/20

    Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens bei einem

    Nur wenn die Eltern ein echtes Wechselmodell praktizieren, d. h. das Kind in etwa gleich langen Zeiträumen abwechselnd in den jeweiligen Haushalten eines Elternteils lebt, sind die Voraussetzungen des § 249 Abs. 1 FamFG nicht erfüllt (OLG Dresden, FamRZ 2020, 112; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 838; erkennender Senat, Beschluss vom 28.08.2017 - 9 WF 160/17 - NZFam 2017, 1062; OLG Celle, a.a.O.; Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 249 Rz. 13).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2021 - 13 WF 156/21

    Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren;

    Indem der Antragsgegner das Vorliegen einer exakt gleichrangigen paritätischen Betreuung des Kindes und damit einen Obhutswechsel seit dem 28.06.2021 schlüssig - und unwidersprochen - vorträgt, sind die Anforderungen an die Begründetheit seiner Einwendung gegen das vereinfachte Unterhaltsverfahren vorliegend erfüllt (vgl. OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, a. a. O.; OLG Dresden, FamRZ 2020, 112; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 838; Schmitz in Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, 10. Aufl. 2019, § 10 Rn. 665).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2020 - 9 WF 211/20
    Nur wenn die Eltern ein echtes Wechselmodell praktizieren, d.h. das Kind in etwa gleich langen Zeiträumen abwechselnd in den jeweiligen Haushalten eines Elternteils lebt, sind die Voraussetzungen des § 249 Abs. 1 FamFG nicht erfüllt (OLG Dresden, FamRZ 2020, 112; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 838; erkennender Senat, Beschluss vom 28.08.2017 - 9 WF 160/17 - NZFam 2017, 1062; OLG Celle, a.a.O.; Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 249 Rz. 13).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2020 - 9 WF 211/20

    Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens zur Festsetzung des Kindesunterhalts

    Nur wenn die Eltern ein echtes Wechselmodell praktizieren, d.h. das Kind in etwa gleich langen Zeiträumen abwechselnd in den jeweiligen Haushalten eines Elternteils lebt, sind die Voraussetzungen des § 249 Abs. 1 FamFG nicht erfüllt (OLG Dresden, FamRZ 2020, 112 ; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 838 ; erkennender Senat, Beschluss vom 28.08.2017 - 9 WF 160/17 - NZFam 2017, 1062; OLG Celle, a.a.O.; Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG , 5. Aufl., § 249 Rz. 13).
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