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   VGH Bayern, 11.03.2014 - 20 ZB 13.2510   

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VGH Bayern, 11.03.2014 - 20 ZB 13.2510 (https://dejure.org/2014,4364)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.03.2014 - 20 ZB 13.2510 (https://dejure.org/2014,4364)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. März 2014 - 20 ZB 13.2510 (https://dejure.org/2014,4364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Untersagung einer Altkleider- und Altschuhesammlung; Verwertungswege nicht hinreichend dargelegt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2013 - 10 S 1202/13

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung - gewerberechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2014 - 20 ZB 13.2510
    Es dürfte zwar zutreffen, dass die zuständige Behörde die gesetzlichen Anforderungen der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach § 18 Abs. 2 KrWG durch eine mit Zwangsmitteln bewehrte Anordnung im Einzelfall (§ 62 KrWG) durchsetzen und bei vorwerfbaren Verstößen eine Ahndung gemäß § 69 Abs. 3 KrWG erfolgen kann (so VGH BW B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris).

    Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13

    Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2014 - 20 ZB 13.2510
    Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

  • Drs-Bund, 07.05.2010 - BT-Drs 17/1652
    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2014 - 20 ZB 13.2510
    Die Darlegung der Verwertungswege und der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung der gesammelten Abfälle ist zur Klärung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 und Absatz 3 bestehen, unbedingt erforderlich (BT-Drucksache 17/1652 S. 106).

    Durch die Festlegung der beizubringenden Angaben und Unterlagen bestehen schon im Vorfeld einer geplanten Sammlung Planungssicherheit und eine ausreichende Rechtssicherheit, ob die Sammlung durchgeführt werden kann (BT-Drucksache 17/1652 S. 106).

  • VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1847

    Beschwerde; Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; keine

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2014 - 20 ZB 13.2510
    Dazu verweist der Senat zunächst auf seine Ausführungen im Beschluss vom 18. November 2013, Az. 20 CS 13.1847, in welchem er die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den hier streitgegenständlichen Bescheid des Beklagten vom 29. April 2013 im Beschwerdeweg abgelehnt hat, weil die Klage im Hauptsacheverfahren voraussichtlich nicht erfolgreich sein, der Bescheid sich also voraussichtlich als rechtmäßig erweisen wird.

    Die vorgelegte Bestätigung der ... aus Polen vom 20. Juni 2012, die sich im Übrigen noch auf die Firma ... bezieht, war bereits Gegenstand im erstinstanziellen Verfahren und wurde dort - ebenso wie im Verfahren 20 CS 13.1847 - hinreichend erörtert.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 B 10533/13
    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2014 - 20 ZB 13.2510
    Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
  • BVerwG, 12.11.1964 - I C 58.64

    Bauvorhaben i.S. des § 29 BBauG

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2014 - 20 ZB 13.2510
    Hält sie es dagegen für rechtswidrig, so muss sie seine Ausführung vor Ablauf der Frist untersagen (vgl. zu einem baurechtlichen Anzeigeverfahren nach Landesrecht BVerwG U.v. 12.11.1964 - I C 58.64 - BVerwGE 20, 12).
  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 20 CS 12.841

    Beschwerde; gewerbliche Sammlung von Abfällen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2014 - 20 ZB 13.2510
    Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.
  • VGH Bayern, 25.06.2018 - 20 B 17.2431

    Erleichterte Anzeigepflicht für grenzüberschreitend tätige gewerbliche

    Der Senat habe im Beschluss vom 11. März 2014, Az. 20 ZB 13.2510 einen solchen Vertrag nicht als ausreichende Darlegung der Verwertungswege akzeptiert, im Zulassungsbeschluss vom 4. Dezember 2017, Az. 20 ZB 17.1000, allerdings ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils im Hinblick auf die Regelungen der Abfallverbringungsverordnung angesprochen.

    Soweit in der bisherigen Rechtsprechung des Senats die nach Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 erforderlichen Nachweise nicht als ausreichend erachtet wurden (vgl. BayVGH, Beschluss v. 11.3.2014 - 20 ZB 13.2510 - juris Rn. 11, 12; Beschluss v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1847 - juris Rn. 17) bzw. die Darlegung zu § 18 Abs. 2 Nr. 5 KrWG als nicht ausreichend erachtet wurde, weil der Sammler nicht darlegt hatte, ob eine weitere Sortierung im In- oder Ausland erfolge und die Art der Verwertung und die Frage des Umgangs mit nicht verwertbaren Kleidungsstücken im Ausland unklar blieb (vgl. BayVGH, Beschluss v. 2.2.2017 - 20 ZB 16.2267 - juris Rn. 12; Beschluss v. 23.5.2017 - 20 ZB 15.1850 - juris Rn. 28 ff.) wird daran für den Geltungsbereich der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 nicht festgehalten.

  • VG München, 21.05.2015 - M 17 K 14.1404

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Die Berufung gegen das Urteil der Kammer vom 24. Oktober 2013 (M 17 K 13.2136), in dem diese von der Unzuverlässigkeit der Klägerin ausgeht, hat der BayVGH, entgegen dem klägerischen Vortrag, nicht zugelassen (vgl. B.v. 11.3.2014 - 20 ZB 13.2510).

    Es müsste vielmehr eine konkrete Darlegung der Verwertungsvorgänge im die Abfälle aufnehmenden Betrieb in Litauen bzw. Belgien erfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris Rn. 14; B.v. 11.3.2014 - 20 ZB 13.2510 - juris Rn. 4, Rn. 10-12).

    Der Vertrag gemäß Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 vom 9. Dezember 2011 sagt ebenfalls nichts über die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der angekauften Abfälle aus, sondern regelt nur die Verpflichtung der Parteien, bei Störungen der Verbringung und Verwertung sowie im Falle illegaler Verbringung die Abfälle zurückzunehmen, deren Verwertung auf andere Weise und erforderlichenfalls deren Zwischenlagerung sicherzustellen (BayVGH, B.v. 11.3.2014 - 20 ZB 13.2510 - juris Rn. 11; B.v. 11.3.2014 - 20 ZB 13.2510 - juris Rn. 4, Rn. 10-12).

  • VG Würzburg, 22.07.2014 - W 4 K 13.622

    Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilien und Altschuhen;

    Bei den nun vorgelegten Bestätigungen der Fa. V... Textile Recycling aus Polen und der Fa. O... aus Spanien handelt es sich nicht um Vertragsurkunden, sondern lediglich um Abnahmeerklärungen ohne auch nur andeutungsweise irgendeine Angabe über das weitere Verfahren und dessen Wege (vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2014 - 20 ZB 13.2510 - juris).

    Denn er regelt nur die Verpflichtung der dort genannten Parteien, bei Störungen der Verbringung und Verwertung sowie im Falle illegaler Verbringung die Abfälle zurückzunehmen, deren Verwertung auf andere Weise und erforderlichenfalls deren Zwischenlagerung sicherzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2014 - 20 ZB 13.2510 - juris).

    In diesem Zusammenhang verweist die Kammer auf die Ausführungen des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 11. März 2014 (20 ZB 13.2510 - juris), denen sie sich anschließt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - 20 A 2670/13

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlerin von Alttextilien in

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. August 2013 - 20 A 3043/11 -, a. a. O.; Bay. VGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 20 ZB 13.2510 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 10 S 1202/13 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 21. März 2013 - 7 LB 56/11 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 20 A 2219/14

    Durchführung einer gewerblichen Sammlung von Altkleidern und Schuhen aus privaten

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 15. August 2015 - 20 A 2798/11 -, a. a. O, - 20 A 3043/11 -, a. a. O., und - 20 A 3044/11 -, a. a. O.; Bay. VGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 20 ZB 13.2510 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 10 S 1202/13 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 21. März 2013 - 7 LB 56/11 -, juris; allgemein Wolff in: Sodan/Ziekow, VwGO-Kommentar, 4. Aufl. 2014, § 113 Rn. 116 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 20 A 2220/14

    Untersagung der Durchführung der gewerblichen Sammlung von Altkleidern und

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 15. August 2015 - 20 A 2798/11 -, a. a. O, - 20 A 3043/11 -, a. a. O., und - 20 A 3044/11 -, a. a. O.; Bay. VGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 20 ZB 13.2510 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 10 S 1202/13 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 21. März 2013 - 7 LB 56/11 -, juris; allgemein Wolff in: Sodan/Ziekow, VwGO-Kommentar, 4. Aufl. 2014, § 113 Rn. 116 f.
  • VG Minden, 21.05.2014 - 11 K 3593/13

    Gewerblichen Sammlung

    Es bedarf auch keiner Entscheidung dazu, ob es für die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankommt, so wohl OVG NRW, Urteil vom 15.08.2013 - 20 A 3043/11 - BayVGH, Beschluss vom 11.03.2014 - 20 ZB 13.2510 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - OVG Lüneburg, Urteil vom 21.03.2013 - 7 LB 56/11 -, sämtlich juris, oder - mit Blick auf die gewerberechtliche, obergerichtliche Rechtsprechung zu § 35 Abs. 1 und 6 GewO - auf den Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung abzustellen ist, soweit diese mit einer Unzuverlässigkeit des Anzeigenden begründet wird.

    Zu einer ordnungsgemäßen und vollständigen Anzeige gehört auch eine Darlegung der Verwertungswege und der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung (§ 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG), Unabhängig davon, welches Maß an Darlegung hier zu verlangen ist, vgl. zum Umfang der Darlegungspflicht: BayVGH, Beschlüsse vom 31.03.2014 - 20 ZB 13.2607 -, vom 11.03.2014 - 20 ZB 13.2510 - und vom 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 - OVG Rheinland-Pfalz vom 04.07.2013 - 8 B 10533/13 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.08.2013 - 7 ME 62/13 -, sämtlich juris, dürfte jedenfalls der im Antrag erfolgte pauschale Hinweis, Alttextilien würden bei der Leerung der Container aussortiert und "in Lagern" untergebracht, die Textilien dann von den im Antrag genannten "Kunden" abgeholt und "zur Wiederverwendung vorbereitet und teilweise recyclt" diesen Anforderungen nicht genügen.

  • VG Minden, 21.05.2014 - 11 K 1711/13

    Unzuverlässigkeit eines gewerblichen Unternehmens bei Aufstellung von

  • VG Minden, 30.04.2014 - 11 K 2668/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - 20 A 316/14

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlerin von Alttextilien in

  • VGH Bayern, 25.06.2018 - 20 B 16.2223

    Erleichterte Anzeigepflicht für grenzüberschreitend tätige gewerbliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 20 A 1855/14

    Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien; Organisatorische und

  • VG Neustadt, 28.05.2015 - 4 K 1115/14

    Gewerblicher Altkleidersammler darf in Kaiserslautern weiterhin Alttextilien

  • VG Gelsenkirchen, 24.02.2015 - 9 K 2303/13

    Sammlung, Altkleider, Alttextilien, Container, Untersagung, Neutralitätsgebot des

  • VG Minden, 22.04.2014 - 11 K 2480/13

    Annahme von Bedenken gegen die Zuverlässigkeit im Sinne von § 18 Abs. 5 S. 2 Alt.

  • VG Gelsenkirchen, 10.02.2015 - 9 K 5640/12

    Untersagung, gewerbliche Sammlung, Anzeige, Neutralitätsgebot, Bedenken an der

  • VG Berlin, 10.09.2021 - 3 L 427.21

    Isolation der Kontaktperson in die Quarantäne

  • VG Gelsenkirchen, 24.02.2015 - 9 K 2302/13

    Sammlung; Altkleider ; Alttextilien ; Container ; Untersagung ; Neutralitätsgebot

  • VG Würzburg, 18.08.2015 - W 4 S 15.686

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung (Sammelcontainer)

  • VG Gelsenkirchen, 04.08.2015 - 9 K 1302/13

    Sammlung; Alttextilien; Befristung; Auflagen; Ermessen

  • VG München, 04.06.2014 - M 17 K 14.937
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