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   VGH Bayern, 26.01.2021 - 20 NE 21.162   

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VGH Bayern, 26.01.2021 - 20 NE 21.162 (https://dejure.org/2021,646)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.2021 - 20 NE 21.162 (https://dejure.org/2021,646)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - 20 NE 21.162 (https://dejure.org/2021,646)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bayern.de PDF

    15-km-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    11. BayIfSMV § 25 Abs. 1; VwGO § 47 Abs. 6; IfSG § 28a; GG Art. 20 Abs. 3
    Außervollzugsetzung des Verbots touristischer Tagesausflüge

  • rewis.io

    Außervollzugsetzung des Verbots touristischer Tagesausflüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Außervollzugsetzung des pandemiebedingten Verbots touristischer Tagesausflüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 872

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2021 - 20 NE 21.162
    aa) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen oder noch zu erhebenden Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12; Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 395; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 47 Rn. 106).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2021 - 20 NE 21.162
    aa) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen oder noch zu erhebenden Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 20 NE 20.1609

    Corona - Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischem Risikogebiet vorläufig

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2021 - 20 NE 21.162
    BayIfSMV - die Ahndung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit vor, gilt hier ein strenger Maßstab (BayVGH, B. v. 28.7.2020 - 20 NE 20.1609 - BeckRS 2020, 17622).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79

    Devisenbewirtschaftung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2021 - 20 NE 21.162
    Die Anforderungen an die Normenklarheit sind dann erhöht, wenn die Unsicherheit bei der Beurteilung der Gesetzeslage die Betätigung von Grundrechten erschwert (vgl. BVerfG, B. v. 3.11.1982 - 1 BvR 210/79 - BVerfGE 62, 169).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2021 - 20 NE 21.162
    Nach dem im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gründenden Bestimmtheitsgebot müssen normative Regelungen wie z.B. Rechtsverordnungen so gefasst sein, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (BVerfG, B.v. 9.4.2003 - 1 BvL 1/01 - BVerfGE 108, 52).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - 13 B 1932/20

    Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften außer Vollzug gesetzt

    vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 20 NE 21.162 -, juris, Rn. 14, m. w. N.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20

    Achte SARS-CoV-2-EindV im Wesentlichen verfassungswidrig, Verordnungsermächtigung

    (1.) Befugnisse zu Grundrechtseingriffen müssen die zur Rechtsanwendung berufenen Stellen sowie auch die den Regelungen unterworfenen Bürger hinreichend klar erkennen lassen, was unter welchen Voraussetzungen geboten oder verboten ist (LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 45-51; BayVGH, Beschl. v. 26.01.2021 - 20 NE 21.162, Rn. 14 m. w. N.).

    Das gilt besonders, aber nicht nur für Gebote und Verbote, die mit Sanktionen bewehrt sind (vgl. a. BayVGH, Beschl. v. 26.01.2021 - 20 NE 21.162, Rn. 14: "strenger Maßstab").

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21

    Neunte SARS-CoV-2-EindV im Wesentlichen verfassungsgemäß, verfassungskonforme

    (1.) Befugnisse zu Grundrechtseingriffen müssen die zur Rechtsanwendung berufenen Stellen sowie auch die den Regelungen unterworfenen Bürger hinreichend klar erkennen lassen, was unter welchen Voraussetzungen geboten oder verboten ist (LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 45-51; BayVGH, Beschl. v. 26.01.2021 - 20 NE 21.162, Rn. 14 m. w. N.).

    Das gilt besonders, aber nicht nur für Gebote und Verbote, die mit Sanktionen bewehrt sind (vgl. a. BayVGH, Beschl. v. 26.01.2021 - 20 NE 21.162, Rn. 14: "strenger Maßstab").

    Darin unterschied sich der § 13 Abs. 2 der 9. SARS-CoV EindV(2-5) von der Regelung, deren Vollzug der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wegen der Unvereinbarkeit mit dem Gebot der Normenklarheit einstweilig ausgesetzt hat (BayVGH, Beschl. v. 26.01.2021 - 20 NE 21.162).

  • VerfGH Bayern, 29.01.2021 - 96-VII-20

    Erfolgloser Eilantrag gegen verschiedene Regelungen der Elften Bayerischen

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 26. Januar 2021 (Az. 20 NE 21.162) § 25 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 11. BayIfSMV außer Vollzug gesetzt.
  • VerfGH Sachsen, 11.02.2021 - 14-II-21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die

    Erst kürzlich habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 15 Kilometer-Regel für Bewohner von sog. Corona-Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt (Beschluss vom 26. Januar 2021 - 20 NE 21.162).
  • VGH Bayern, 12.02.2021 - 7 NE 21.434

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Streichung der Frühjahrsferien 2021

    Dabei erlangen die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags eine umso größere Bedeutung für die Entscheidung im Eilverfahren, wenn sich der Regelungsgehalt der angegriffenen Norm mit hoher Wahrscheinlichkeit vor einer Entscheidung über den Normenkontrollantrag erschöpfen wird (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2021 - 20 NE 21.201 - n.v. Rn. 20; B.v. 26.1.2021 - 20 NE 21.162 - juris Rn. 11).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 29.1.2021 - 20 NE 21.201 - n.v. Rn. 20; B.v. 26.1.2021 - 20 NE 21.162 - juris Rn. 11 f.).

  • OVG Sachsen, 27.04.2023 - 3 C 8/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Ausgangsbeschränkung; Begründungspflicht;

    Es wird gerade nicht an eine Region oder an einen bestimmten Stadtteil angeknüpft wie etwa bei Verwendung des Begriffs Wohnort (politische Gemeinde), bei dem ein Anfangspunkt nicht klar bestimmbar wäre (vgl. BayVGH, Beschl. v. 26. Januar 2021 - 20 NE 21.162 -, juris Rn. 15 ff.; VG Wiesbaden, Beschl. v. 15. Januar 2021 - 7 L 31/21.WI -, juris Rn. 33 ff.).
  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 NE 21.524

    Erfolgloser Normenkontrolleilantrag gegen Ausgangsbeschränkungen infolge

    Da der räumliche Geltungsbereich der Vorschrift aus der amtliche Bekanntmachung ohne weitere Nachforschungen, besondere Fähigkeiten und Sachkenntnisse erkennbar ist (vgl. anders der frühere 15-km-Umkreis in § 25 Abs. 1 der 11. BayIfSMV i.d.F.v. 20.1.2021, vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2021 - 20 NE 21.162 - juris Rn. 17 f.), erscheint die angegriffene Regelung bei summarischer Prüfung hinreichend bestimmt.
  • VG Bayreuth, 04.03.2021 - B 7 S 21.234

    Aufschiebende Wirkung, Verwaltungsgerichte, Streitwertfestsetzung, Antragsgegner,

    Unter dem Gesichtspunkt der Normenklarheit hinreichend bestimmt i.S.d Art. 103 Abs. 2 GG ist eine Norm, wenn jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten ist (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 26.1.2021 - 20 NE 21.162 - juris Rn. 14 m.w.N.).
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