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   OLG Hamm, 09.04.2003 - 20 U 212/02   

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https://dejure.org/2003,2791
OLG Hamm, 09.04.2003 - 20 U 212/02 (https://dejure.org/2003,2791)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.04.2003 - 20 U 212/02 (https://dejure.org/2003,2791)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. April 2003 - 20 U 212/02 (https://dejure.org/2003,2791)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung eines PKW-Schadens aus einem Verkehrsunfall gegen eine Vollkaskoversicherung; Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheiten; Verwirklichung des Tatbestandes des unerlaubten Entfernens vom ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7; StGB § 142
    Keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei berechtigtem Entfernen vom Unfallort und Benachrichtigung des Geschädigten am nächsten Morgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 142
    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; ausreichende Benachrichtigung des Geschädigten am nächsten Morgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei Nachtunfall erst am nächsten Morgen den Geschädigten informieren?

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Unterrichtung des Geschädigten am Folgemorgen eines Nachtunfalls ausreichend

  • 123recht.net (Kurzinformation, 23.10.2003)

    Fahrerflucht: "Unverzügliche" Benachrichtigung auch am nächsten Morgen // Unfallverursacher war nicht verpflichtet, noch in der Nacht Polizei zu rufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1189
  • NZV 2003, 424
  • VersR 2004, 104
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 15.12.1980 - 3 Ss 752/80

    Wartefrist; Eintreffen feststellungsbereiter Personen; Unfallstelle;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2003 - 20 U 212/02
    (Jedenfalls) Bei diesen Umständen ist eine Wartezeit von einer halben Stunde ausreichend (vgl. etwa OLG Stuttgart, NJW 1981, 1107 f.; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 142 Rn. 36 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 29.11.1979 - 4 StR 624/78

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei nicht unverzüglicher nachträglicher

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2003 - 20 U 212/02
    Solange die Benachrichtigung nur "unverzüglich" erfolgt, hat der Unfallbeteiligte nach § 142 Abs. 3 Satz 1 StGB ein Wahlrecht, ob er den Geschädigten oder eine nahe gelegene Polizeidienststelle informiert (vgl. BGHSt 29, 141 [richtig: BGHSt 29, 138, 141 - d. Red.] ff.).
  • OLG Saarbrücken, 10.02.2016 - 5 U 75/14

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unerlaubten Entfernens des

    So wurde bei einem nächtlichen Unfall in einem Gewerbegebiet eine Wartezeit von 30 Minuten als ausreichend angesehen (vgl. OLG Hamm, VersR 2004, 104 ), ebenso bei einem Unfall auf einer wenig frequentierten Straße (vgl. OLG Karlsruhe, r+s 2002, 187).
  • OLG Naumburg, 14.01.2011 - 10 U 21/10

    Fahrzeugvermietung: Schadenersatzanspruch gegen Mieter und Fahrer wegen eines

    Damit wartete er eine nach den Umständen (früher Morgen, gerichtsbekanntermaßen geringer Verkehrsfluss um diese Uhrzeit und im Bereich dieser Unfallstelle, reiner Sachschaden) angemessene Zeit, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen im Sinne des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu treffen (zur regelmäßig ausreichenden Zeitspanne von 20 bis 30 Minuten vgl. OLG Hamm, VersR 2004, 104; Mer Kommentar/Zopfs, § 142 StGB, Rn. 87; Stiefel/Maier, 18. Aufl., E.1 AKB 2008, Rn. 136).

    Wenn wie hier ein Unfall zur Nachtzeit geschehen ist, ein bloßer Sachschaden vorliegt, die Haftungslage eindeutig ist und der Geschädigte am nächsten Morgen zu Beginn der üblichen Geschäftszeiten benachrichtigt wird (wie hier erfolgt), ist dies "unverzüglich" (BGH, NVersZ 1999, 137; OLG Hamm, VersR 2004, 104; Stiefel/Maier, 18. Aufl., E.1 AKB 2008, Rn. 140).

  • AG Homburg, 31.05.2006 - 7 C 327/05

    Nicht jedes Verlassen des Unfallortes ist Unfallflucht

    Diese Benachrichtigung war noch unverzüglich i.S.d. § 142 Abs. 2 StGB (vergl. hierzu OLG Hamm ZfS 2003, 503 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2020 - 12 U 120/19

    Leistungen aus einer Kaskoversicherung Leistungsfreiheit des Versicherers wegen

    Bei nächtlichen Unfällen mit eindeutiger Haftungslage kann die Unverzüglichkeit je nach Sachverhalt noch zu bejahen sein, wenn der Unfallbeteiligte die Feststellungen bis zum frühen Vormittag des darauffolgenden Tages ermöglicht hat (BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11, juris Rn. 22; Koch in Bruck/Möller aaO Rn. 77; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2016 - 5 U 75/14, juris Rn. 62; MünchKomm-StGB/Zopfs, 3. Aufl. § 142 Rn. 110) bzw. am nächsten Morgen zu Beginn üblicher Geschäftszeiten (OLG Hamm, Urteil vom 09.04.2003 - 20 U 212/02, juris Rn. 19; Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 19. Aufl. AKB E.1 Rn. 98) Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe und der Umstände des Einzelfalls hat der Kläger dem Unverzüglichkeitsgebot nicht genügt.
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