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   VK Südbayern, 17.08.2004 - 20-04/04   

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VK Südbayern, 17.08.2004 - 20-04/04 (https://dejure.org/2004,27016)
VK Südbayern, Entscheidung vom 17.08.2004 - 20-04/04 (https://dejure.org/2004,27016)
VK Südbayern, Entscheidung vom 17. August 2004 - 20-04/04 (https://dejure.org/2004,27016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Feststellung einer Rechtsverletzung in einem Nachprüfungsverfahren; Vergabeverfahrensrechtliches Prinzip der Transparenz und der Gleichbehandlung; Grundlegende Änderungen der Verdingungsunterlagen als Grund für die Aufhebung einer Ausschreibung; Zulässigkeit ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Feststellungsantrag: zulässig auch dann, wenn die Aufhebung der Ausschreibung vor der Anrufung der Vergabekammer erfolgt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebung wegen grundlegender Änderungen der Verdingungsunterlagen

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Südbayern, 17.08.2004 - 20-04/04
    Sie teilte weiter mit, dass - obwohl das Angebot der Antragstellerin preislich an sechster Stelle läge - allein die Umsetzung des BGH-Urteils vom 18.02.2003 (Az. X ZB 43/02) sowie die Entscheidung des OLG Frankfurts vom 16.09.2003 (Az. 11 Verg 11/03) dazu führte, dass das Angebot der Antragstellerin vorerst als das Annehmbarste gewertet worden sei.

    Dementsprechend gehört auch eine hierauf gerichtete Anordnung zu den Maßnahmen, welche die Vergabekammer nach § 114 Abs. 1 GWB treffen kann (BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az. X ZB 43/02).

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 18.02.2003 (Az.: X ZB 43/02, NZBau 2003, 293, 295 f.) entschieden, dass mit der Formulierung des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A als Sollvorschrift lediglich dem Umstand der vertraglichen Handlungsfreiheit geschuldet ist, nicht zur Abgabe eines bestimmten Angebots verpflichtet zu sein.

  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im

    Auszug aus VK Südbayern, 17.08.2004 - 20-04/04
    Solche Erklärungen müssen aber wegen § 9 Nr. 1 VOB/A eindeutig sein (BayObLG, Beschluss v. 28.05.2003, Az.: Verg 6/03).

    Eine Rolle spielt dabei auch, in welchem Stadium sich das Vergabeverfahren befindet (BayObLG, Beschluss vom 28.05.2003 Verg 6/03).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Südbayern, 17.08.2004 - 20-04/04
    Aus diesen Gründen wäre grundsätzlich ein Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht mehr zulässig, wenn die Erledigung bereits vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer erfolgt ist (vgl. BayObLG, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.04.1999, Verg 1/99, NZBau 2000, 45).

    Damit war zu diesem Zeitpunkt das Nachprüfungsverfahren eingeleitet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.04.1999, Verg 1/99, NZBau 2000, 45).

  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus VK Südbayern, 17.08.2004 - 20-04/04
    In einem solchen Fall könne sogleich das hierfür zuständige Zivilgericht angerufen werden, das in diesem Prozess auch für die Klärung öffentlich-rechtlicher Vorfragen zuständig sei (so auch BGH, Urteil v. 15.11.1990, BGHZ 113, 17).
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines

    Auszug aus VK Südbayern, 17.08.2004 - 20-04/04
    Die Rechtsfolge des zwingenden Angebotsausschlusses folge unmittelbar und allein aus § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A. Auch das vergabeverfahrensrechtliche Prinzip der Transparenz und der Gleichbehandlung des § 97 Abs. 1, 2 GWB gebiete nur die Wertung solcher Angebote, die in jeder Hinsicht miteinander vergleichbar seien, so dass hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt und angegeben sein müssten (s. auch schon BGH, Urteil v. 07.01.2003, Az.: X ZR 50/01), sofern dies dem Bieter zumutbar ist.
  • BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02

    Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist - Vertragsinhalt bei

    Auszug aus VK Südbayern, 17.08.2004 - 20-04/04
    Notwendig für eine Aufhebung ist also, dass eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Verdingungsunterlagen für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist (BGH NJW 1998, 3636/3637; BayObLG VergabeR 2002, 534; Portz in Ingenstau/Korbion A § 26 Rn. 10; Beckscher VOB-Komm./Jasper A § 26 Rn. 24).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus VK Südbayern, 17.08.2004 - 20-04/04
    Notwendig für eine Aufhebung ist also, dass eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Verdingungsunterlagen für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist (BGH NJW 1998, 3636/3637; BayObLG VergabeR 2002, 534; Portz in Ingenstau/Korbion A § 26 Rn. 10; Beckscher VOB-Komm./Jasper A § 26 Rn. 24).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VK Südbayern, 17.08.2004 - 20-04/04
    Sie soll, wie die Rechtsprechung zur entsprechenden Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO formuliert, gewährleisten, "dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat." (BVerwG, Urt. v. 20.01.1989, BVerwGE 81, 226 (228)).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 11 Verg 11/03

    Ausschluss wegen fehlender Typenbezeichnung

    Auszug aus VK Südbayern, 17.08.2004 - 20-04/04
    Sie teilte weiter mit, dass - obwohl das Angebot der Antragstellerin preislich an sechster Stelle läge - allein die Umsetzung des BGH-Urteils vom 18.02.2003 (Az. X ZB 43/02) sowie die Entscheidung des OLG Frankfurts vom 16.09.2003 (Az. 11 Verg 11/03) dazu führte, dass das Angebot der Antragstellerin vorerst als das Annehmbarste gewertet worden sei.
  • OLG Dresden, 18.10.2001 - WVerg 8/01

    Fehlende Preisangabe: Angebotsausschluss zwingend?

    Auszug aus VK Südbayern, 17.08.2004 - 20-04/04
    Diese Auslegung des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A erklärt sich vor dem Hintergrund des Normzwecks, die unbedingte Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten (OLG Dresden, Beschluss v. 18.10.2001, WVerg 0008/01; Prieß, in: Motzke/Pietzcker/Prieß, Beck'scher VOB-Kommentar VOB/A, 2001, § 21 Rdnr. 21).
  • VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

    Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

    Für eine wesentliche Änderung der Grundlagen ist eine derartige Änderung erforderlich, dass eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunterlagen für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist (etwa ähnlich dem Wegfall der Geschäftsgrundlage, OLG München, Beschluss vom 4. April 2013 - Verg 4/13 - VK Bund, Beschluss vom 11. Juni 2013 - VK 1-33/13 - VK Südbayern, Beschluss vom 17. August 2004 - 20-04/04 -).
  • VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07

    Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags

    Sinn und Zweck des § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist es, bereits im Verfahren gewonnene Erkenntnisse zu erhalten und eine der Prozessökonomie widersprechende erneute Prüfung derselben Sach- und Rechtslage zu vermeiden (BayObLG, B. v. 02.08.2001 - Verg 8/01; OLG Düsseldorf, B. v. 28.04.2004 - Verg 8/04; erkennende Kammer, B. v. 02.02.2005 - VK-SH 1/05; 2. VK Bund, B. v. 02.09.2005 - VK 2-57/05; B. v. 08.06.2005 - VK 2- 48/05; VK Südbayern, B. v. 17.08.2004 - 20-04/04).

    Sie soll, wie die Rechtsprechung zur entsprechenden Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO formuliert, gewährleisten, "dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat." (BVerwG, U. vom 20.01.1989 ­ 8 C 30/87; OLG Düsseldorf, B. v. 28.04.2004 - Verg 8/04; 2. VK Bund, B. v. 28.02.2006 - VK 2-154/04; VK Südbayern, B. v. 23.11.2004 - 45-06/04; B. v. 17.08.2004 - 20-04/04).

  • VK Südbayern, 20.07.2015 - Z3-3-3194-1-17-03/15

    Auftraggeber muss den Zuschlag nicht erteilen!

    Für eine wesentliche Änderung der Grundlagen ist eine derartige Änderung erforderlich, dass eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunter-lagen für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist (OLG München, B. v. 04.04.2013 - Az.: Verg 4/13; 1. VK Bund, B. v. 11.06.2013 - Az.: VK 1-33/13; VK Südbayern, B. v. 17.08.2004 - Az.: 20-04/04).
  • VK Südbayern, 16.09.2015 - Z3-3-3194-1-27-04/15

    Fehler des Auftraggebers rechtfertigen keine Aufhebung der Ausschreibung!

    Für eine wesentliche Änderung der Grundlagen ist eine derartige Änderung erforderlich, dass eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunter-lagen für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist (OLG München, B. v. 04.04.2013 - Az.: Verg 4/13; 1. VK Bund, B. v. 11.06.2013 - Az.: VK 1 - 33/13; VK Südbayern, B. v. 17.08.2004 - Az.: 20-04/04).
  • VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11

    Feststellungsantrag: Welche Anforderungen an die Wiederholungsgefahr?

    Sinn und Zweck des § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist es, bereits im Verfahren gewonnene Erkenntnisse zu erhalten und eine der Prozessökonomie widersprechende erneute Prüfung derselben Sach- und Rechtslage zu vermeiden (BayObLG, Beschluss vom 02.08.2001 - Verg 8/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom28.04.2004 - Verg 8/04; erkennende Kammer, Beschluss vom 02.02.2005 - VK-SH 1/05; 2. VK Bund, Beschluss vom 02.09.2005 - VK 2-57/05; Beschluss vom 08.06.2005 - VK 2-48/05; VK Südbayern, Beschluss vom 17.08.2004 - 20-04/04).

    Sie soll, wie die Rechtsprechung zur entsprechenden Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO formuliert, gewährleisten, "dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat" (BVerwG, Urteil vom 20.01.1989 - 8 C 30/87; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2004 - Verg 8/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 28.02.2006 - VK 2-154/04; VK Südbayern, Beschluss vom 23.11.2004 - 45-06/04; Beschluss vom 17.08.2004 - 20-04/04).

  • VK Südbayern, 22.05.2015 - Z3-3-3194-1-63-12/14

    Geänderte Planung der Konzernmutter ist kein Grund für eine Aufhebung!

    Für eine wesentliche Änderung der Grundlagen ist eine derartige Änderung erforderlich, dass eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunterlagen für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist (OLG München, B. v. 04.04.2013 - Az.: Verg 4/13; 1. VK Bund, B. v. 11.06.2013 - Az.: VK 1 - 33/13; VK Südbayern, B. v. 17.08.2004 - Az.: 20-04/04).
  • VK Sachsen-Anhalt, 30.07.2012 - 2 VK LSA 15/12

    Bieter macht falsche Angaben zum NU-Einsatz: Ausschluss !

    Im Falle der Aufhebung wird jedoch zum Teil vertreten, dass ein Feststellungsantrag auch dann zulässig ist, wenn das erledigende Ereignis vor Anrufung der Vergabekammer eingetreten ist (vgl. Vergabekammer Südbayern vom 17.08.2004, 120.3-3194-1-20-04/04; Reidt, Stickler, Glahs, Vergaberecht Kommentar, 3. Auflage, § 114 Rn. 55).
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