Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 10.12.2019

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   VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19   

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https://dejure.org/2019,39669
VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19 (https://dejure.org/2019,39669)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2019 - 20-VI-19 (https://dejure.org/2019,39669)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2019 - 20-VI-19 (https://dejure.org/2019,39669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVfGHG Art. 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Art. 9; StPO § 26a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 1
    Ablehnungsgesuche wegen ungeeigneter Begründung als unzulässig verworfen

  • rewis.io

    Ablehnungsgesuche wegen ungeeigneter Begründung als unzulässig verworfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 77-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach einem Klageerzwingungsantrag

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19
    Mit Schriftsatz vom 25. März 2019 hat er den Vertreter des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Kersten sowie die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs R., M. und Sch. wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und zur Begründung auf eine Strafanzeige vom selben Tag Bezug genommen, mit welcher er die genannten Richter "in Hinblick auf ihre Beschlüsse vom 20. März 2019 in den Vf. 47-VI-18 und Vf. 77-VI-18 wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung und Nötigung (§§ 339, 240, 25 II StGB)" bei der Staatsanwaltschaft München I angezeigt habe.

    Mit weiterem Schriftsatz vom 28. März 2019 hat er den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Küspert sowie die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs R. und Sch. wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und zur Begründung auf eine Strafanzeige vom selben Tag Bezug genommen, mit welcher er die genannten Richter "in Hinblick auf ihre neun Beschlüsse vom 21. März 2019 in den Verfahren Vf. 46-VI-18, Vf. 47-VI-18, Vf. 48-VI-18, Vf. 50-VI-18, Vf. 51-VI-18, Vf. 77-VI-18, Vf. 80-VI-18, Vf. 20-VI-19 und Vf. 31-VI-19 zur Auferlegung eines Kostenvorschusses [...] wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung und Nötigung (§§ 339, 240, 25 II StGB)" bei der Staatsanwaltschaft München I angezeigt habe.

    In den genannten Entscheidungen vom 20. März 2019 hat die kleine Besetzung des Verfassungsgerichtshofs (Art. 3 Abs. 5 VfGHG) festgestellt, dass bestimmte Mitglieder von der Entscheidung im jeweiligen Verfahren nicht kraft Gesetzes ausgeschlossen sind (Vf. 47-VI-18 und Vf. 77-VI-18), und ein Ablehnungsgesuch als unzulässig verworfen (Vf. 47-VI-18).

  • VerfGH Bayern, 22.10.2018 - 74-VI-17

    Erhebung einer Vorschaltbeschwerde vor Einleitung des Klageerzwingungsverfahrens

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19
    Dem Fehlen der Begründung im Sinn der genannten Bestimmungen steht es gleich, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (vgl. VerfGH vom 22.10.2018 - Vf. 74-VI-17 - juris Rn. 7).

    In diesem Fall bedarf es auch keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter (VerfGH vom 22.10.2018 - Vf. 74-VI-17 - juris Rn. 7 und 9 m. w. N.).

    Insbesondere ist die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich kein geeignetes Mittel, sich gegen für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren (VerfGH vom 22.10.2018 -Vf. 74-VI-17 - juris Rn. 8 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 46-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach Klageerzwingungsantrag ohne

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19
    Mit weiterem Schriftsatz vom 28. März 2019 hat er den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Küspert sowie die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs R. und Sch. wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und zur Begründung auf eine Strafanzeige vom selben Tag Bezug genommen, mit welcher er die genannten Richter "in Hinblick auf ihre neun Beschlüsse vom 21. März 2019 in den Verfahren Vf. 46-VI-18, Vf. 47-VI-18, Vf. 48-VI-18, Vf. 50-VI-18, Vf. 51-VI-18, Vf. 77-VI-18, Vf. 80-VI-18, Vf. 20-VI-19 und Vf. 31-VI-19 zur Auferlegung eines Kostenvorschusses [...] wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung und Nötigung (§§ 339, 240, 25 II StGB)" bei der Staatsanwaltschaft München I angezeigt habe.
  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19
    Mit weiterem Schriftsatz vom 28. März 2019 hat er den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Küspert sowie die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs R. und Sch. wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und zur Begründung auf eine Strafanzeige vom selben Tag Bezug genommen, mit welcher er die genannten Richter "in Hinblick auf ihre neun Beschlüsse vom 21. März 2019 in den Verfahren Vf. 46-VI-18, Vf. 47-VI-18, Vf. 48-VI-18, Vf. 50-VI-18, Vf. 51-VI-18, Vf. 77-VI-18, Vf. 80-VI-18, Vf. 20-VI-19 und Vf. 31-VI-19 zur Auferlegung eines Kostenvorschusses [...] wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung und Nötigung (§§ 339, 240, 25 II StGB)" bei der Staatsanwaltschaft München I angezeigt habe.
  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 48-VI-18

    Vorschaltbeschwerde im Klageerzwingungsverfahren als vorrangiger Rechtsbehelf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19
    Mit weiterem Schriftsatz vom 28. März 2019 hat er den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Küspert sowie die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs R. und Sch. wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und zur Begründung auf eine Strafanzeige vom selben Tag Bezug genommen, mit welcher er die genannten Richter "in Hinblick auf ihre neun Beschlüsse vom 21. März 2019 in den Verfahren Vf. 46-VI-18, Vf. 47-VI-18, Vf. 48-VI-18, Vf. 50-VI-18, Vf. 51-VI-18, Vf. 77-VI-18, Vf. 80-VI-18, Vf. 20-VI-19 und Vf. 31-VI-19 zur Auferlegung eines Kostenvorschusses [...] wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung und Nötigung (§§ 339, 240, 25 II StGB)" bei der Staatsanwaltschaft München I angezeigt habe.
  • VerfGH Bayern, 28.01.2020 - 80-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19
    Mit weiterem Schriftsatz vom 28. März 2019 hat er den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Küspert sowie die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs R. und Sch. wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und zur Begründung auf eine Strafanzeige vom selben Tag Bezug genommen, mit welcher er die genannten Richter "in Hinblick auf ihre neun Beschlüsse vom 21. März 2019 in den Verfahren Vf. 46-VI-18, Vf. 47-VI-18, Vf. 48-VI-18, Vf. 50-VI-18, Vf. 51-VI-18, Vf. 77-VI-18, Vf. 80-VI-18, Vf. 20-VI-19 und Vf. 31-VI-19 zur Auferlegung eines Kostenvorschusses [...] wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung und Nötigung (§§ 339, 240, 25 II StGB)" bei der Staatsanwaltschaft München I angezeigt habe.
  • VerfGH Bayern, 04.02.2020 - 51-VI-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19
    (Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Staatsanwaltschaft München I den beiden Strafanzeigen mit Verfügungen vom 27. März bzw. 5. April 2019 gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge gegeben und das Oberlandesgericht München einen Antrag nach § 172 StPO am 13. Mai 2019 als unzulässig verworfen hat; vgl. Vf. 51-VI-19.) Die vom Beschwerdeführer gegen die Entscheidungen angeführten Umstände könnten, selbst wenn sie zuträfen, allenfalls deren Fehlerhaftigkeit begründen, keinesfalls aber eine Strafbarkeit oder eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf die beteiligten Richter.
  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 31-VI-19

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bayerischen Verfassungsgerichtshof

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19
    Mit weiterem Schriftsatz vom 28. März 2019 hat er den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Küspert sowie die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs R. und Sch. wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und zur Begründung auf eine Strafanzeige vom selben Tag Bezug genommen, mit welcher er die genannten Richter "in Hinblick auf ihre neun Beschlüsse vom 21. März 2019 in den Verfahren Vf. 46-VI-18, Vf. 47-VI-18, Vf. 48-VI-18, Vf. 50-VI-18, Vf. 51-VI-18, Vf. 77-VI-18, Vf. 80-VI-18, Vf. 20-VI-19 und Vf. 31-VI-19 zur Auferlegung eines Kostenvorschusses [...] wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung und Nötigung (§§ 339, 240, 25 II StGB)" bei der Staatsanwaltschaft München I angezeigt habe.
  • VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 5-VI-21

    Ablehnungsgesuch und Verfassungsbeschwerde unzulässig

    Dem Fehlen der Begründung im Sinn der genannten Bestimmungen steht es gleich, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (vgl. VerfGH vom 22.10.2018 - Vf. 74-VI-17 - juris Rn. 7; vom 7.11.2019 - Vf. 20-VI-19 - juris Rn. 5; vom 1.2.2021 - Vf. 98-VII-20 - juris Rn. 8).

    In diesem Fall bedarf es auch keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters (VerfGH vom 22.10.2018 - Vf. 74-VI-17 - juris Rn. 7 und 9 m. w. N.; vom 7.11.2019 - Vf. 20-VI-19 - juris Rn. 5; vom 1.2.2021 - Vf. 98-VII-20 - juris Rn. 8).

  • VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 55-VI-21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht, für das Betreten eines

    Wegen der offensichtlichen Unzulässigkeit kann in einem solchen Fall unter Mitwirkung und ohne dienstliche Äußerung der abgelehnten Richterinnen und Richter entschieden werden (VerfGH vom 7.11.2019 - Vf. 20-VI-19 - juris Rn. 5; vom 8.11.2019 - Vf. 51-VI-18 - juris Rn. 7; vom 1.2.2021 - Vf. 98-VII-20 - juris Rn. 8).
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   VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 20-VI-19   

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https://dejure.org/2019,44994
VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 20-VI-19 (https://dejure.org/2019,44994)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2019 - 20-VI-19 (https://dejure.org/2019,44994)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 20-VI-19 (https://dejure.org/2019,44994)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 152 Abs. 2, § 172; StGB § 339; VfGHG Art. 27 Abs. 1 S. 2,Art. 51 Abs. 2 S. 1
    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Vorschaltbeschwerde

  • rewis.io

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Vorschaltbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.03.2016 - 2 BvR 408/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig aufgrund fehlender Grundrechtsverletzung und

    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 20-VI-19
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, dass ein Beschwerdeführer im fachgerichtlichen Verfahren sowohl den Rechtsweg formal durchlaufen als auch alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die geltend gemachte Verletzung von Verfassungsrecht zu verhindern oder zu beseitigen (VerfGH BayVBl 2019, 465 Rn. 19; BVerfG vom 10.3.2016 - 2 BvR 408/16 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Willkürverbots

    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 20-VI-19
    Nichts anderes gilt im Hinblick auf die "[m]ateriellrechtliche Rüge der Verletzung [des] verfassungsrechtlichen Anspruchs auf effektive Strafverfolgung", denn ist die angefochtene Entscheidung - wie hier - unter Anwendung von Bundesrecht ergangen, das wegen seines höheren Rangs nicht am Maßstab der Bayerischen Verfassung überprüft werden kann, beschränkt sich die Prüfung darauf, ob das Gericht willkürlich gehandelt hat (Art. 118 Abs. 1 BV) (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 17); ein entscheidungserheblicher Willkürverstoß (Art. 118 Abs. 1 BV) des Oberlandesgerichts ist im vorliegenden Fall offensichtlich nicht gegeben.
  • VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 32-VI-15

    Angebliche Untätigkeit nach Strafanzeigen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 20-VI-19
    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits entschieden, dass der Beschwerdeführer - selbst bei einer etwaigen Untätigkeit der Staatsanwaltschaft - versuchen muss, durch Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eine Entscheidung über die begehrten Ermittlungen zu erreichen (VerfGH vom 17.11.2015 - Vf. 32-VI-15 - juris Rn. 12; BayVBl 2019, 465 Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 20-VI-19
    Dabei kann dahinstehen, ob eine Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 120 BV zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof auf eine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs - den der Beschwerdeführer vereinzelt erwähnt (z. B. auf S. 95 ff. der Verfassungsbeschwerde) - überhaupt gestützt werden kann (vom Verfassungsgerichtshof bisher offengelassen; vgl. VerfGH vom 24.5.2019 - Vf. 23-VI-17 - juris Rn. 37).
  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 20-VI-19
    Die vom Beschwerdeführer zum wiederholten Mal angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2017 Az. 2 BvR 1453/16 (NJW 2017, 3141) besagt nichts anderes (vgl. dazu bereits VerfGH BayVBl 2019, 465 Rn. 23).
  • VerfGH Bayern, 08.11.1991 - 14-VI-88
    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 20-VI-19
    Versäumt ein Beschwerdeführer eine prozessuale oder tatsächliche Möglichkeit, um eine Verletzung verfassungsmäßiger Rechte auszuräumen, so begibt er sich dieser Rechte (vgl. VerfGH vom 8.6.1984 VerfGHE 37, 79/83; vom 8.11.1991 VerfGHE 44, 136/138 f.; vom 22.10.2018 BayVBl 2019, 465 Rn. 19; Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 5. Aufl. 2014, Art. 120 Rn. 25 m. w. N.; Wolff in Lindner/Möstl/ Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 68 f. m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Beweisangeboten

    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 20-VI-19
    Ein diesbezüglicher Verstoß sowie eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) kämen allenfalls in Betracht, wenn das Oberlandesgericht das Prozessrecht in einer Weise ausgelegt und gehandhabt hätte, die unter Berücksichtigung der genannten Rechte unvertretbar wäre (VerfGH vom 2.3.2017 - Vf. 1-VI-16 - juris Rn. 19; vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 - juris Rn. 39).
  • VerfGH Bayern, 28.02.2011 - 84-VI-10

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 20-VI-19
    bb) Dass der Beschwerdeführer eine Vorschaltbeschwerde für entbehrlich hält, entbindet ihn nicht von der Obliegenheit der Einlegung; ebenso wenig, dass er davon ausgeht, die Generalstaatsanwaltschaft zeige "nach aller Erfahrung ersichtlich keinerlei Neigung, strafrechtliche Ermittlungen gegen einen Münchner Richter zu forcieren" (S. 4 der Verfassungsbeschwerde), denn dass ein Beschwerdeführer allgemein erwartet, ein Rechtsbehelf werde erfolglos bleiben, führt grundsätzlich und auch im vorliegenden Fall nicht dazu, dass er auf dessen Einlegung im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde verzichten kann (VerfGH vom 28.2.2011 BayVBl 2011, 530/531; vom 15.9.2011 - Vf. 137-VI-10 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 137-VI-10

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 20-VI-19
    bb) Dass der Beschwerdeführer eine Vorschaltbeschwerde für entbehrlich hält, entbindet ihn nicht von der Obliegenheit der Einlegung; ebenso wenig, dass er davon ausgeht, die Generalstaatsanwaltschaft zeige "nach aller Erfahrung ersichtlich keinerlei Neigung, strafrechtliche Ermittlungen gegen einen Münchner Richter zu forcieren" (S. 4 der Verfassungsbeschwerde), denn dass ein Beschwerdeführer allgemein erwartet, ein Rechtsbehelf werde erfolglos bleiben, führt grundsätzlich und auch im vorliegenden Fall nicht dazu, dass er auf dessen Einlegung im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde verzichten kann (VerfGH vom 28.2.2011 BayVBl 2011, 530/531; vom 15.9.2011 - Vf. 137-VI-10 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 13.03.2018 - 31-VI-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 20-VI-19
    Ein diesbezüglicher Verstoß sowie eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) kämen allenfalls in Betracht, wenn das Oberlandesgericht das Prozessrecht in einer Weise ausgelegt und gehandhabt hätte, die unter Berücksichtigung der genannten Rechte unvertretbar wäre (VerfGH vom 2.3.2017 - Vf. 1-VI-16 - juris Rn. 19; vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 - juris Rn. 39).
  • VerfGH Bayern, 02.12.2020 - 76-VI-19

    Umzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines

  • VerfGH Bayern, 28.01.2020 - 56-VI-18

    Verletzung des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs -Grundsatz der

    Versäumt ein Beschwerdeführer eine prozessuale oder tatsächliche Möglichkeit, um eine Verletzung verfassungsmäßiger Rechte auszuräumen, so begibt er sich dieser Rechte (VerfGH vom 8.6.1984 VerfGHE 37, 79/83; vom 8.11.1991 VerfGHE 44, 136/138 f.; vom 22.10.2018 BayVBl 2019, 465 Rn. 19; vom 10.12.2019 - Vf. 20-VI-19 - juris Rn. 9; Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 5. Aufl. 2014, Art. 120 Rn. 25 m. w. N.; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 68 f. m. w. N.).

    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, dass ein Beschwerdeführer im fachgerichtlichen Verfahren sowohl den Rechtsweg formal durchlaufen als auch alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die geltend gemachte Verletzung von Verfassungsrecht zu verhindern oder zu beseitigen (VerfGH BayVBl 2019, 465 Rn. 19; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 24; vom 10.12.2019 - Vf. 20-VI-19 - juris Rn. 9; BVerfG vom 10.3.2016 - 2 BvR 408/16 - juris Rn. 3 m. w. N.).

    Denn, dass ein Beschwerdeführer allgemein erwartet, ein Rechtsbehelf werde erfolglos bleiben, führt grundsätzlich und auch im vorliegenden Fall nicht dazu, dass er auf dessen Einlegung im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde verzichten kann (VerfGH vom 28.2.2011 BayVBl 2011, 530/531; vom 15.9.2011 - Vf. 137-VI-10 - juris Rn. 16; vom 10.12.2019 - Vf. 20-VI-19 - juris Rn. 13).

    Durch dieses offensichtlich rechtsmissbräuchliche Verhalten (vgl. dazu im Einzelnen den Beschluss vom 20. März 2019 im Verfahren Vf. 47-VI-18) kann der Beschwerdeführer jedoch nicht die Entbehrlichkeit der Vorschaltbeschwerde in anderen Fällen herbeiführen (vgl. VerfGH vom 10.12.2019 - Vf. 20-VI-19 - juris Rn. 13).

  • VerfGH Bayern, 02.12.2020 - 102-VI-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs setzt eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 1 und 2 StPO grundsätzlich - und auch im vorliegenden Fall - voraus, dass zuvor auf Beschwerde des Antragstellers ein ablehnender Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft ergangen ist (vgl. VerfGH vom 17.11.2015 - Vf. 32-VI-15 - juris Rn. 12; vom 22.10.2018 BayVBl 2019, 465 Rn. 20; vom 7.11.2019 - Vf. 46-VI-18 - juris Rn. 23; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 25; vom 8.11.2019 - Vf. 51-VI-18 - juris Rn. 25; vom 8.11.2019 - Vf. 77-VI-18 - juris Rn. 18; vom 10.12.2019 - Vf. 47-VI- 18 - juris Rn. 25; vom 10.12.2019 - Vf. 20-VI-19 - juris Rn. 10; vom 10.12.2019 - Vf. 31-VI-19 - juris Rn. 10; vom 28.1.2020 - Vf. 56-VI-18 - juris Rn. 17; vom 4.2.2020 - Vf. 51-VI-19 - juris Rn. 10).

    Die Auffassung des Beschwerdeführers, dass die Vorschaltbeschwerde entbehrlich gewesen sei, greift nicht durch (vgl. z. B. VerfGH BayVBl 2019, 465 Rn. 21 ff.; vom 7.11.2019 - Vf. 46-VI-18 - juris Rn. 24 ff.; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 26 ff.; vom 8.11.2019 - Vf. 77-VI-18 - juris Rn. 20 ff.; vom 10.12.2019 - Vf. 47-VI-18 - juris Rn. 28 ff.; vom 10.12.2019 - Vf. 20-VI-19 - juris Rn. 11 ff.; vom - Vf. 56-VI-18 - juris Rn. 19 ff.).

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