Rechtsprechung
OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08, 31 Wx 20/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 15 Abs. 2; ZPO §§ 771, 829
Zum Verhältnis von Notarbeschwerde und Drittwiderspruchsklage - notare-wuerttemberg.de
, S. 40
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 15 Abs. 2; ZPO § 771 § 829
Drittwiderspruchsklage und Notarbeschwerde gegen Auskehrung des auf einem Notaranderkonto gepfändeten Kaufpreises - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Auf Notaranderkonto hinterlegtes Geld gepfändet: Rechtsbehelf?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Statthafter Rechtsbehelf im Streit um die Auskehrung des Verkaufserlöses im Falle der Pfändung eines auf einem Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreises bei angeblich zuvor erfolgter Abtretung der gepfändeten Kaufpreisforderung an einen Dritten; Verhältnis der ...
Verfahrensgang
- LG Hof - 22 T 54/06
- LG Hof - 57/06
- OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08, 31 Wx 20/08
Papierfundstellen
- DNotZ 2009, 113
- FGPrax 2008, 265
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 17.12.2008 - 31 Wx 80/08
Notarbeschwerde: Auszahlung eines auf Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreises …
Die zivilrechtliche Klage des Pfändungsgläubigers auf Feststellung des Bestehens der gepfändeten Forderung - eine Zahlungsklage kommt wegen der Hinterlegung nicht in Betracht - wird durch das Notarbeschwerdeverfahren nicht ausgeschlossen, wie umgekehrt die Möglichkeit zur Erhebung dieser Klage die Notarbeschwerde nicht ausschließt; die Rechtsbehelfe haben unterschiedliche Verfahrensgegenstände und stehen selbständig nebeneinander (vgl. zum Verhältnis der Notarbeschwerde zur Drittwiderspruchsklage Senatsbeschluss vom 12.9.2008, 31 Wx 18/08 = OLGR München 2008, 850). - OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 20/08
Verfahrensrecht - Auf Notaranderkonto hinterlegtes Geld gepfändet: Rechtsbehelf?
31 Wx 18/08 31 Wx 20/08.
Rechtsprechung
VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08, VerfGH 20/08 eA |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Urteilsverfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle; Falsche Anwendung der Insolvenz- und Zivilprozessordnung seitens des Amtsgerichtes; Verletzung des Rechts auf willkürfreie Rechtsanwendung
- thueringen.de
Verletzung des Willkürverbots
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gera, 30.05.2008 - 2 C 1460/07
- VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08, VerfGH 20/08 eA
Wird zitiert von ... (7)
- VerfGH Thüringen, 12.07.2012 - VerfGH 16/10
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde
Er hat die Möglichkeit aufzuzeigen, dass die Entscheidung keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen ist (st. Rspr. des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 29. November 2011 - VerfGH 3/10; Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und VerfGH 20/08). - VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Zu diesen Rechten zählt der Anspruch auf Gleichbehandlung in Art. 2 Abs. 1 ThürVerf. Der Gleichheitssatz zieht den Gerichten bei der Rechtsanwendung Grenzen, in dem er willkürliche Entscheidungen - auch bei der Anwendung von Bundesrecht - verbietet (ständige Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, z.B. Beschluss vom 21. August 2009 - VerfGH 30/07; Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08; Beschluss vom 2. Juli 2008 - VerfGH 14/06).Ein Richterspruch ist erst dann willkürlich, wenn er als unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen anzusehen ist und sich deswegen der Schluss aufdrängt, er beruhe auf sachfremden Erwägungen (ThürVerfGH, Beschluss vom 21. August 2009 - VerfGH 30/07; Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08; Beschluss vom 26. März 2007 - VerfGH 52/06).
So handelt ein Gericht willkürlich, wenn es von dem Normverständnis, das durch den Wortlaut vorgegeben und sowohl durch Rechtsprechung als auch Schrifttum näher beschrieben wird, soweit abweicht, dass seine Entscheidung von den herangezogenen Bestimmungen nicht mehr gedeckt ist (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08).
Bezüglich der Kriterien des Willkürverbotes verweist die Mehrheit des Verfassungsgerichtshofs (S. 10 des Umdrucks) auf den Beschluss vom 6. Januar 2009 (VerfGH 19/08).
- VerfGH Thüringen, 07.09.2011 - VerfGH 13/09
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde; …
Hierzu hat er die Möglichkeit aufzuzeigen, dass die Entscheidung keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen ist (vgl. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08).
- VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde; …
Das ist nur dann der Fall, wenn diese Rechtsanwendung als keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen qualifiziert werden muss (vgl. z.B. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Februar 2008 - VerfGH 34/07 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08 -). - VerfGH Thüringen, 03.07.2019 - VerfGH 20/14
Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt wegen Verletzung …
Liegen die vorgenannten Voraussetzungen einer willkürfreien Rechtsanwendung in einem konkreten Fall nicht vor, so kann damit zwar noch nicht zwangsläufig auf eine Verletzung des Willkürverbotes geschlossen werden, wohl aber sind dann Anhaltspunkte für die Annahme gegeben, dass die Rechtslage in krasser Weise verkannt und die Vorgaben des Willkürverbotes missachtet worden sein könnten (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08 -, S. 9 des amtlichen Umdrucks). - VerfGH Thüringen, 12.09.2018 - VerfGH 28/17
Beschluss über Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des Thüringer …
Gegen das Willkürverbot wird nicht durch jede fehlerhafte Rechtsanwendung verstoßen, sondern nur dann, wenn die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des Rechts von dem durch den Gesetzeswortlaut vorgegebenen und durch Rechtsprechung und Schrifttum näher beschriebenen Normverständnis so weit abweichen, dass diese Divergenz mit dem Recht nicht mehr übereinstimmt (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08 - , S. 8 des amtlichen Umdrucks). - VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19
Verfassungsbeschwerde und einstweilige Anordnung
Gegen das Willkürverbot wird nicht durch jede fehlerhafte Rechtsanwendung versto- ßen, sondern nur dann, wenn die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des Rechts von dem durch den Gesetzeswortlaut vorgegebenen und durch Rechtsprechung und Schrifttum näher beschriebenen Normverständnis so weit abweichen, dass diese Divergenz mit dem Recht nicht mehr übereinstimmt (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08 -, S. 8 des amtlichen Umdrucks).
Rechtsprechung
RG, 11.03.1908 - V 20/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Arnsberg, 16.04.2010 - 12 K 2689/08
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in hochschulrechtlichem Verfahren
Insoweit teilt auch der Akkreditierungsrat im Beschluss V 20/2008 über die Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin mit, dass "kritisch anzumerken ist die Tatsache, dass sich die Gründe für das negative Gesamtergebnis nicht in derselben Ausführlichkeit im Akkreditierungsbericht wiederfinden.