Weitere Entscheidungen unten: BFH, 29.07.1997 | LG Stuttgart, 10.02.1997

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97, 1 BvL 20/97, 1 BvL 21/97, 1 BvL 11/98   

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https://dejure.org/2002,213
BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97, 1 BvL 20/97, 1 BvL 21/97, 1 BvL 11/98 (https://dejure.org/2002,213)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.2002 - 1 BvL 19/97, 1 BvL 20/97, 1 BvL 21/97, 1 BvL 11/98 (https://dejure.org/2002,213)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 1 BvL 19/97, 1 BvL 20/97, 1 BvL 21/97, 1 BvL 11/98 (https://dejure.org/2002,213)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlagen zur Anrechnung von Unfallrenten auf die Alters- und Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung: zur Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung der Ergänzung des SGB 6 § 93 Abs 5 durch WFG - fehlende Darlegung der ...

  • Wolters Kluwer

    Konkrete Normenkontrolle - Verfassungsmäßigkeit - Rückwirkung von Gesetzen - Entscheidungserheblichkeit - Vertrauensschutz - Rechtsstaatsprinzip

  • fh-sozialversicherung.de

    Gesetzliche Neuregelung und Vertrauensschutz des Bürgers

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unzulässige Richtervorlagen zur Anrechnung von UV-Renten auf RV-Renten

  • Judicialis

    ZPO § 580; ; VwVfG § ... 48; ; SGB X § 45; ; SGB X § 48; ; SGB X §§ 44 ff.; ; SGB X § 48 Abs. 1 Satz 1; ; SGB X § 48 Abs. 1 Satz 2; ; SGB VII § 7 Abs. 1; ; SGB VI § 93; ; SGB VI § 93 Abs. 1; ; SGB VI § 93 Abs. 5; ; SGB VI § 93 Abs. 5 Nr. 1; ; SGB VI § 93 Abs. 5 Satz 2; ; SGB VI § 93 Abs. 5 Satz 3; ; RVO § 551 Abs. 3 Satz 2; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 1
    Vorrang verfassungskonformer Auslegung eines Gesetzes vor konkreter Normenkontrolle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 105, 48
  • NJW 2002, 3162 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1101
  • FamRZ 2002, 878 (Ls.)
  • DVBl 2002, 1041
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 11/98
    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    - 1 BvL 19/97 - - 1 BvL 20/97 - - 1 BvL 21/97 - - 1 BvL 11/98 -.

    - 1 BvL 11/98 -.

    d) Der Kläger in dem der Vorlage 1 BvL 11/98 zugrunde liegenden Ausgangsverfahren war bis zum 31. Januar 1989 beschäftigt.

    Das Bundessozialgericht und - hinsichtlich der Vorlage 1 BvL 11/98 - das Landessozialgericht haben die Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob Art. 12 Abs. 8 des Gesetzes zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG) vom 25. September 1996 (BGBl I S. 1461) insoweit gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt, als er Art. 1 Nr. 17 des Gesetzes für einen Zeitpunkt vor dem endgültigen Gesetzesbeschluss am 9. Juli 1996 in Kraft setzt.

    b) Das Landessozialgericht ist in dem der Vorlage 1 BvL 11/98 zugrunde liegenden Verfahren den Vorlagebeschlüssen des Bundessozialgerichts gefolgt.

  • BVerfG - 1 BvL 21/97 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    - 1 BvL 19/97 - - 1 BvL 20/97 - - 1 BvL 21/97 - - 1 BvL 11/98 -.

    - 1 BvL 21/97 -,.

    c) Die Klägerin in dem der Vorlage 1 BvL 21/97 zugrunde liegenden Ausgangsverfahren ist die Witwe eines im Mai 1992 an den Folgen einer Berufskrankheit verstorbenen Versicherten.

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    Rechtsbeständigkeit bedeutet daher für ihn in erster Linie Vertrauensschutz (vgl. BVerfGE 72, 175 ; 88, 384 ; stRspr), der Verfassungsrang genießt (vgl. BVerfGE 59, 128 ).

    Dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebot des Vertrauensschutzes wird vielmehr schon dadurch genügt, dass die Berücksichtigung schutzwürdigen Vertrauens und seine Abwägung mit dem öffentlichen Interesse durch das einfache Recht nicht ausgeschlossen sind (vgl. BVerfGE 59, 128 ).

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente auf eine

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    Diese Rechtsfrage ist vom 4. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 31. März 1998 ausführlich behandelt worden (vgl. BSG SozR 3-2600 § 93 Nr. 8, ab S. 71 ).
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    Der Vorlagebeschluss muss sich mit der Rechtslage auseinander setzen, die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidungserheblichkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; 99, 300 ).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    Rechtsbeständigkeit bedeutet daher für ihn in erster Linie Vertrauensschutz (vgl. BVerfGE 72, 175 ; 88, 384 ; stRspr), der Verfassungsrang genießt (vgl. BVerfGE 59, 128 ).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    Ein Gericht kann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ).
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    Richten sich die Bedenken gegen eine Vorschrift, von deren Anwendung die Entscheidung nicht allein abhängt, müssen die weiteren mit ihr im Zusammenhang stehenden Bestimmungen in die rechtlichen Erwägungen einbezogen werden, soweit dies zum Verständnis der zur Prüfung gestellten Norm oder zur Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit erforderlich ist (vgl. BVerfGE 89, 329 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    Der Vorlagebeschluss muss sich mit der Rechtslage auseinander setzen, die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidungserheblichkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; 99, 300 ).
  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 27/95

    Kindergeld - Einkommensgrenze - Ausbildungsvergütung - Ausbildungsbeihilfe

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    Im Sozialrecht werden Personen, die für ihren Lebensunterhalt auf Sozialleistungen angewiesen sind, von Rechtsänderungen häufig existentiell betroffen; deshalb hat der Gesetzgeber mit den Vertrauensschutzregelungen des SGB X bei Veränderungen in besonderem Maß auf die Rechtssicherheit Bedacht genommen (vgl. BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 38).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 9/95

    Rücknahme der Bewilligung von Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 28/96
  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 27/95

    Rückwirkende Anwendung der Ergänzung des § 93 Abs. 5 SGB VI durch das Wachstums-

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.02.1998 - L 6 KN 3/96
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Rechtsprechung
   BFH, 29.07.1997 - VII R 19, 20/97, VII R 19/97, VII R 20/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,17993
BFH, 29.07.1997 - VII R 19, 20/97, VII R 19/97, VII R 20/97 (https://dejure.org/1997,17993)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1997 - VII R 19, 20/97, VII R 19/97, VII R 20/97 (https://dejure.org/1997,17993)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - VII R 19, 20/97, VII R 19/97, VII R 20/97 (https://dejure.org/1997,17993)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KraftStG § 2 Abs 2, AO 1977 § 88, KraftStDV § 6
    LKW; Verkehrsrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.04.1997 - VII R 1/97

    Steuerbescheide, in denen in Lkw umgebaute Pkw als Lkw besteuert werden, können

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 19/97
    Zur Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 29. April 1997 VII R 1/97, Abschnitt II Nr. 1 (Deutsches Steuerrecht, Entscheidungsdienst 1997, 606).

    Die vom FG angewandten Maßstäbe zur Prüfung, ob noch ein Personenkraftwagen vorliegt, entsprechen der Rechtsprechung des Senats (Urteil in VII R 1/97).

    In seinem Urteil VII R 1/97 -- Abschnitt II Nr. 2 -- hat der Senat erkannt, daß die Finanzbehörde ihre Ermittlungspflicht verletzt, wenn sie der Kraftfahrzeugsteuer veranlagung unter Verzicht auf für die Beurteilung notwendige Daten die verkehrsrechtliche Einstufung des umgebauten Fahrzeugs (LKW) zugrunde legt; eine verbösernde Änderungsfestsetzung wegen nachträglich erkannter Unerheblichkeit der Umbauten scheidet damit aus.

    Einen Ermittlungsmangel hat der Senat im Falle VII R 1/97 bejaht, weil nach den festgestellten Umständen zwingend eine nähere Aufklärung über Art und Umfang der vorgenommenen Umbauten erforderlich war (im Rahmen einer Besteuerung im Jahre 1989).

    Die Grundsätze des Senatsurteils VII R 1/97 können auch im Streitfall -- bezogen auf die Besteuerung im Jahre 1991 -- herangezogen werden.

  • BFH, 29.07.1997 - VII R 20/97
    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 19/97
    Revision des FA (VII R 20/97).
  • BFH, 10.12.1991 - VII R 10/90

    Änderung eines Kraftfahrzeugsteuerbescheides wegen neuer Tatsachen, wenn das

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 19/97
    Der Senat hat in dieser Entscheidung an sein Urteil vom 10. Dezember 1991 VII R 10/90 (BFHE 166, 395, 398, BStBl II 1992, 324 [BFH 10.12.1991 - VII R 10/90]) angeknüpft und wiederholt, daß die Ermittlungspflicht nur dann verletzt ist, wenn die Finanzbehörde Zweifeln, die sich nach Sachlage aufdrängen, nicht nachgeht.
  • FG Nürnberg, 12.11.1996 - VI 188/96
    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 19/97
    Im übrigen wird -- ohne Bindungswirkung (§ 126 Abs. 5 FGO) -- auf die vom Senat inzwischen bestätigten Urteile des FG Nürnberg vom 12. November 1996 VI 174/96 und 188/96 (EFG 1997, 497, 499) -- zu § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 (Rechts erheblichkeit der neuen Tatsachen) -- verwiesen.
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Da bei solchen in wesentlichen Bauteilen gleichermaßen für den Personen- wie für den Lastentransport konzipierten Fahrzeugen die Herstellerkonzeption der Eignung für den einen ebenso wenig wie für den anderen Zweck entgegensteht, wirkt sich dies in Umbaufällen dahin aus, dass einer Umwidmung des Fahrzeuges vom PKW (ursprüngliche werkseitige Ausstattung) zum LKW die serienmäßige Grundausstattung nicht entgegengehalten werden kann; die durch den Umbau geschaffenen LKW-typischen Einrichtungen und Merkmale müssen sich also bei solchen Fahrzeugen nicht gegen die zahlreichen, in aller Regel bei einem Umbau nicht veränderten oder gar nicht veränderbaren Baumerkmale, welche den Charakter eines Fahrzeuges in ihrer Gesamtheit bestimmen, "durchsetzen", wie es der Senat sonst für notwendig gehalten hat (Urteil des Senats in BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489 --zu Sonderanfertigungen auf der Basis von PKW-Kombis bzw. Kompaktfahrzeugen--; siehe ferner die zu sog. Geländewagen ergangenen Entscheidungen des Senats u.a. vom 29. Juli 1997 VII R 51, 52/97, BFH/NV 1998, 220, und vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217).
  • BFH, 14.05.1998 - VII R 139/97

    Einstufung eines Kfz als Lkw

    Im übrigen hat der erkennende Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung hervorgehoben, das FA müsse zwangsläufig zu Zweifeln an der Bewertung eines Fahrzeugs als LKW durch die Zulassungsstelle nur dann gelangen, wenn --vom FG ggf. festzustellende-- besondere Gründe eine solche Überprüfung veranlaßten, sich also etwa aus einer dem FA bekannten früheren Besteuerung des Fahrzeugs als PKW oder sonst beim FA vorliegenden besonderen Erkenntnissen die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen ergebe (Urteil vom 12. August 1997 VII R 49/97, BFH/NV 1998, 219; vgl. auch Urteil des Senats vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 37/99

    Umgebauter Kleinbus als Lkw

    Da bei solchen in wesentlichen Bauteilen gleichermaßen für den Personen- wie für den Lastentransport konzipierten Fahrzeugen die Herstellerkonzeption der Eignung für den einen ebenso wenig wie für den anderen Zweck entgegensteht, wirkt sich dies in Umbaufällen dahin aus, dass einer Umwidmung des Fahrzeuges vom PKW (ursprüngliche werkseitige Ausstattung) zum LKW die serienmäßige Grundausstattung nicht entgegen gehalten werden kann; die durch den Umbau geschaffenen LKW-typischen Einrichtungen und Merkmale müssen sich also bei solchen Fahrzeugen nicht gegen die zahlreichen, in aller Regel bei einem Umbau nicht veränderten oder gar nicht veränderbaren Baumerkmale, welche den Charakter eines Fahrzeuges in ihrer Gesamtheit bestimmen, "durchsetzen", wie es der Senat sonst für notwendig gehalten hat (Urteil des Senats in BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489 --zu Sonderanfertigungen auf der Basis von PKW-Kombis bzw. Kompaktfahrzeugen--, s. hierzu die zu sog. Geländewagen ergangenen Entscheidungen des Senats, u.a. vom 29. Juli 1997 VII R 51, 52/97, BFH/NV 1998, 220, und vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 27/99

    Größe der Ladefläche als Kriterium für die Einordnung als Lkw

    Da bei solchen in wesentlichen Bauteilen gleichermaßen für den Personen- wie für den Lastentransport konzipierten Fahrzeugen die Herstellerkonzeption der Eignung für den einen ebenso wenig wie für den anderen Zweck entgegensteht, wirkt sich dies in Umbaufällen dahin aus, dass einer Umwidmung des Fahrzeuges vom PKW (ursprüngliche werkseitige Ausstattung) zum LKW die serienmäßige Grundausstattung nicht entgegen gehalten werden kann; die durch den Umbau geschaffenen LKW-typischen Einrichtungen und Merkmale müssen sich also bei solchen Fahrzeugen nicht gegen die zahlreichen, in aller Regel bei einem Umbau nicht veränderten oder gar nicht veränderbaren Baumerkmale, welche den Charakter eines Fahrzeuges in ihrer Gesamtheit bestimmen, "durchsetzen", wie es der Senat sonst für notwendig gehalten hat (Urteil des Senats in BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489 --zu Sonderanfertigungen auf der Basis von PKW-Kombis bzw. Kompaktfahrzeugen--; siehe ferner die zu sog. Geländewagen ergangenen Entscheidungen des Senats, u.a. vom 29. Juli 1997 VII R 51, 52/97, BFH/NV 1998, 220, und vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217).
  • FG Bremen, 11.06.2003 - 2 K 191/01

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Trike; Kraftfahrzeugsteuer 1998

    Ein nicht ausschließlich oder überwiegend zur Beförderung von Gütern konzipiertes Fahrzeug, bei dem deshalb die vorrangige Verwendbarkeit zur Beförderung von Gütern zu verneinen ist, kann steuerlich nicht als Lastkraftwagen eingeordnet werden, sondern ist als Personenkraftwagen der Kraftfahrzeugsteuer zu unterwerfen (FG Köln Urteil vom 04.12.1996 6 K 5101/96, EFG 1997, 309, bestätigt durch BFH-Urteil vom 29.07.1997 VII R 19, 20/97, VII R 19/97, VII R 20/97, BFH/NV 1998, 217; Strodthoff, KraftStG , § 8 Rz. 18).
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 10.02.1997 - O 20/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,47372
LG Stuttgart, 10.02.1997 - O 20/97 (https://dejure.org/1997,47372)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 10.02.1997 - O 20/97 (https://dejure.org/1997,47372)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Februar 1997 - O 20/97 (https://dejure.org/1997,47372)
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