Rechtsprechung
BayObLG, 10.11.2020 - 201 ObOWi 1369/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Beschlussverfahren, mit Einspruch erklärter Widerspruch
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
OWiG § 72 Abs. 1; OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 2, 79 Abs. 1 Nr. 5
Unzulässige Entscheidung im Beschlussverfahren bei fehlendem Eiverständnis
- verkehrslexikon.de
Zur Weitergeltung eines vorab erklärten Widerspruchs gegen das Beschlussverfahren
- IWW
- rewis.io
Unzulässige Entscheidung im Beschlussverfahren gemäß § 72 OWiG
- bussgeldsiegen.de
Widerspruch gegen Entscheidung ohne Hauptverhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einspruch; Widerspruch; Beschluss; Beschlusserlass; Berschlussverfahren; Entscheidung; Hauptverhandlung; Einverständnis; Rücknahme; Widerspruch; Bußgeldbescheid; Unzulässige Entscheidung im Beschlussverfahren gemäß § 72 OWiG nach bereits mit Einspruch erklärtem Widerspruch
- rechtsportal.de
Einspruch; Widerspruch; Beschluss; Beschlusserlass; Berschlussverfahren; Entscheidung; Hauptverhandlung; Einverständnis; Rücknahme; Widerspruch; Bußgeldbescheid; Unzulässige Entscheidung im Beschlussverfahren gemäß § 72 OWiG nach bereits mit Einspruch erklärtem Widerspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Beschlussverfahren - War der Widerspruch gegen das Beschlussverfahren rechtzeitig?
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Widerspruch gegen Beschlussverfahren: Keine Rücknahme nach Beschlussfassung!
Papierfundstellen
- NStZ 2021, 503
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 09.12.2021 - 3 Ws (B) 337/21
Folgen eines Widerspruchs nach § 72 OWiG vor Verwaltungsbehörde auf gerichtliches …
Dem bloßen Schweigen kann eine solche Erklärung, bereits nach allgemeinen Grundsätzen, nicht beigemessen werden (vgl. BayObLG NStZ 2021, 503 m.w.N.). - OLG Hamm, 13.01.2022 - 5 RBs 392/21
Nachweis des rechtzeitigen Widerspruchs gegen Beschlussverfahren bei …
Dabei reicht es aus, dass mitgeteilt wird, dass der Widerspruch nicht gegenüber dem Amtsgericht, sondern schon gegenüber der Verwaltungsbehörde ausgesprochen und nicht ausdrücklich zurückgenommen wurde (vgl. nur: BayObLG, Beschl. v. 10.11.2020 - - 201 ObOWi 1369/20 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 09.12.2021 - 3 Ws (B) 337/21 - juris, jew. m.w.N.). - KG, 09.12.2021 - 3 Ws 337/21
Widerspruch gegen Beschlussverfahren: Widerspruch bei Behörde reicht
Dem bloßen Schweigen kann eine solche Erklärung, bereits nach allgemeinen Grundsätzen, nicht beigemessen werden (vgl. BayObLG NStZ 2021, 503 m.w.N.).