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   EGMR, 08.06.2006 - 2010/02   

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https://dejure.org/2006,50931
EGMR, 08.06.2006 - 2010/02 (https://dejure.org/2006,50931)
EGMR, Entscheidung vom 08.06.2006 - 2010/02 (https://dejure.org/2006,50931)
EGMR, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 2010/02 (https://dejure.org/2006,50931)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 27.06.2000 - 30979/96

    FRYDLENDER c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 08.06.2006 - 2010/02
    The Court reiterates that the reasonableness of the length of proceedings must be assessed in the light of the circumstances of the case and with reference to the following criteria: the complexity of the case, the conduct of the applicant and the relevant authorities and what was at stake for the applicant in the dispute (see, among many other authorities, Frydlender v. France [GC], no. 30979/96, § 43, ECHR 2000-VII).
  • VG Saarlouis, 27.08.2009 - 1 L 474/09

    Steuerhinterziehung - Verurteilung führt zu Verlust des Waffenscheins

    43 VRS 33 JS 2010/02 -, rechtskräftig ebenfalls seit diesem Tage, wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.

    Unstreitig ist der Antragsteller durch Urteil des Amtsgerichts B-Stadt aufgrund der Hauptverhandlungen vom 07. September und 25. September 2006 im Verfahren 35-92/06 (Staatsanwaltschaft B-Stadt: 33 JS 2010/02) wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt worden.

    Dieses Datum bezieht sich nach der Auskunft aus dem Zentralregister beim Bundesamt für Justiz vom 20.05.2008 auf die Rechtskraft des Beschlusses des Amtsgerichts B-Stadt vom 13.12.2007 über die nachträgliche Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren aus der hier im Ergebnis ausschlaggebenden Verurteilung des Antragstellers durch das Amtsgericht B-Stadt vom 25.09.2006 (43 VRS 33 JS 2010/02) und der vom Amtsgericht Wiesbaden (AZ.: 6 JS 205640075 CS -) verhängten Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu je 30 EUR, - rechtskräftig seit dem 18.02.2004 -, wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 13 Fällen.

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