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   AG Köln, 22.05.2017 - 202 C 175/16   

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https://dejure.org/2017,36031
AG Köln, 22.05.2017 - 202 C 175/16 (https://dejure.org/2017,36031)
AG Köln, Entscheidung vom 22.05.2017 - 202 C 175/16 (https://dejure.org/2017,36031)
AG Köln, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - 202 C 175/16 (https://dejure.org/2017,36031)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Wohnung nach bestandskräftigem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Unzulässigkeit sämtlicher Parabolantennen bei gleichzeitigem Bestehen eines Breitbandkabelanschlusses

  • mietrechtsiegen.de

    Parabolantenne Aufstellung auf einem Balkon einer Wohnungseigentumsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Parabolantenne auf Balkon zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beseitigung einer Parabolantenne auf Balkon bei Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die Parabolantenne muss weg! (IMR 2018, 1039)

Papierfundstellen

  • ZMR 2017, 767
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13

    Wohnungseigentumssache: Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf Beseitigung

    Auszug aus AG Köln, 22.05.2017 - 202 C 175/16
    Der in der Aufstellung der Parabolantenne auf dem Balkon liegende Gebrauch des Sondereigentums führt zu einem Nachteil, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidlichen Maß hinausgeht (Landgericht Hamburg, Urteil vom 9. April 2014 - 318 S 111/13 -, ZMR 2014, 743 f.).
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    Auszug aus AG Köln, 22.05.2017 - 202 C 175/16
    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16 -).
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