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   OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10   

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https://dejure.org/2010,8553
OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10 (https://dejure.org/2010,8553)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10 (https://dejure.org/2010,8553)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 202 EnWG 1/10 (https://dejure.org/2010,8553)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Betreibers eines Energieversorgungsnetzes i.S.v. §§ 21, 21a, 23a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EnWG 2005
    Zur Abgrenzung von Energieversorgungsnetz und Kundenanlage

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Objektnetze § 110 EnWG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 38/04

    Versäumung der Berufungsfrist nach Zustellung einer berichtigten Ausfertigung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10
    Der Umstand, dass die Beschwerdegegnerin eine weitere Zustellung, worauf sich die in der VA befindliche Zustellungsurkunde bezieht, beim Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin veranlasst hat, setzt aber nicht erneut die Frist in Gang; denn eine solche Zustellung schafft keinen Vertrauenstatbestand, dass erst jetzt wirksam zugestellt worden ist (BGH NJW-RR 2006, 5 136 [juris Tz. 16]; NJW-RR 2005, 1658 [juris Tz. 8]; Rimmelspacher in Münch-Komm.-ZPO, 3. Aufl. [2007], § 517, 4).

    Ein durch eine weitere Zustellung veranlasster Irrtum über den Beginn der Frist vermag nämlich einen Wiedereinsetzungsgrund abzugeben (BGH NJW-RR 2005, 1658 [juris Tz. 9 bis 12]; Rimmelspacher a.a.O. 4; so im Ansatz ersichtlich auch BGH NJW-RR 2006, 563 [juris Tz. 17]).

    Deshalb ist der Beschwerdeführerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen zu gewähren, zumal die Beschwerdeführerin im Hinblick auf die einvernehmliche Abrede der Beteiligten davon ausgehen durfte, dass erst die zweite Zustellung die Frist in Lauf setzen sollte (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1658 [juris Tz. 10]).

  • BGH, 20.10.2005 - IX ZB 147/01

    Rechtsfolgen der Zustellung durch Niederlegung; Erneute Ingangsetzung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10
    Ein durch eine weitere Zustellung veranlasster Irrtum über den Beginn der Frist vermag nämlich einen Wiedereinsetzungsgrund abzugeben (BGH NJW-RR 2005, 1658 [juris Tz. 9 bis 12]; Rimmelspacher a.a.O. 4; so im Ansatz ersichtlich auch BGH NJW-RR 2006, 563 [juris Tz. 17]).

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann auch von Amts wegen gewährt werden, wenn u.a. die tatsächlichen Voraussetzungen der Wiedereinsetzung offenkundig oder aktenkundig sind (BGH ZIP 2003, 2382 [juris Tz. 18]; NJW-RR 2006, 563 [juris Tz. 21]; NZI 2009, 159 [Tz. 10]).

  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 59.75

    Subventionsrecht, Gewährung von Prämien auf Grund landesrechtlicher Richtlinien,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10
    Im Regelfall soll jedoch bejaht werden können, dass sich in einem Rechtsverhältnis aus der Ermächtigung zum Erlass eines auf Leistung oder Gestaltung gerichteten Verwaltungsaktes zugleich - gleichsam als minus - auch eine Ermächtigung zum Erlass entsprechender Feststellungen ergibt (Kopp/Ramsauer a.a.O. § 35, 12 m.N.), etwa wenn der Ausspruch nur die Kehrseite eines Leistungsanspruchs darstellt (BVerwG NJW 1977, 1838, 1839 [II. A. 3.]).
  • BGH, 06.05.2009 - EnVR 55/08

    Industriepark Altmark

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10
    Sie ist damit nicht anwendbar (OLG Dresden ZNER 2009, 278 = NJOZ 2009, 1592; vgl. hierzu auch BGH ZNER 2009, 386 [Tz. 13] - Industriepark Altmark ).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10
    Eine beschränkte Zulassung ist nur möglich, wenn sie einen Teil des Streitgegenstandes betrifft, der Gegenstand eines Teilurteils sein könnte; nicht zulässig ist, die Zulassung auf eine bestimmte Rechtsfrage zu beschränken (BGH NJW 2010, 861 [Tz. 8]), zulässig ist hingegen die Beschränkung auf den Anspruchsgrund (BGH NJW 2010, 858 [Tz. 12]).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 202 EnWG 3/09

    Energierechtliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10
    Der Senat hat sich in seinem Beschluss vom 202 EnWG 3/09 bereits zur grundsätzlichen Möglichkeit der Mehrerlösabschöpfung geäußert (in der Rechtsbeschwerde beim BGH).
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82

    Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10
    So wurde die Bekanntgabe einer mehr oder weniger unverbindlichen, unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffenen, gleichwohl aber für die Zukunft noch offenen Planungsabsicht nicht als anfechtbare Maßnahme angesehen (BVerwGE 76, 50, 51).
  • OLG Dresden, 10.03.2009 - W 1109/06

    Freier Netzzugang für Netzbetreiber; Unzumutbarkeit; Ausnahmeregelung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10
    Sie ist damit nicht anwendbar (OLG Dresden ZNER 2009, 278 = NJOZ 2009, 1592; vgl. hierzu auch BGH ZNER 2009, 386 [Tz. 13] - Industriepark Altmark ).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81

    Beamtenrecht - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Einkommensanrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10
    Gleiches gilt für die in einem Beamtenversorgungsbescheid zudem enthaltende "Bemerkung", dass überzahlte Beträge zurückgefordert würden (BVerwG NVwZ 1985, 419; Kopp/Ramsauer a.a.O. FN 140), jedenfalls solange mit der Ankündigung einer Planungsabsicht nicht zugleich eine Entscheidung einhergeht, mit der endgültig spätere Entwicklungen vorbestimmt sind (BVerwGE a.a.O. 50, 52).
  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10
    aa) Diese Wertung des EuGH ist auch auf die übrigen Alternativen des § 110 Abs. 1 EnWG zu übertragen (vgl. BGH ZNER 2009, 39 [Tz. 19] - cityworks ["möglicherweise"]; OLG Dresden a.a.O. 1593 [auch bezüglich Nr. 2], jedoch letztlich offen gelassen [1594]).
  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 146/07

    Abstellen auf den Kenntnisstand des gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafters

  • EuGH, 22.05.2008 - C-439/06

    citiworks - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie 2003/54/EG - Art. 20 Abs. 1 -

  • BGH, 22.10.1996 - KZR 19/95

    "Stromeinspeisung II"; Darlegungs- und Beweislast für die Bemessung der

  • EuGH, 09.10.2008 - C-239/07

    Sabatauskas u.a. - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie 2003/54/EG - Art. 20 -

  • BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 23.02

    Telekommunikation; feststellender Verwaltungsakt; Bestimmtheitsgebot; Erhebung

  • BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09

    Kosmetikartikel

  • OLG Dresden, 14.03.2002 - 7 U 1579/01

    Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren für die Durchleitung von Strom durch eine

  • BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04

    Arealnetz

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans;

  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 27.61

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.10.2011 - EnVR 68/10

    Energiewirtschaft: Einstufung des Stromleitungssystems eines Campingplatzes als

  • BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 391/12

    Energielieferungsvertrag: Zustandekommen durch Belieferung eines

    Auch ein Vermieter, der - ohne selbst am Verbrauch teilzunehmen - den Bedarf seiner Mieter an Elektrizität insgesamt bezieht, um nach Zurverfügungstellung des Stroms gegenüber den Mietern oder Pächtern die getätigten Entnahmen im Rahmen der Nebenkosten pauschal oder verbrauchsabhängig abzurechnen, verteilt die bezogene Elektrizität nur weiter und zählt deshalb nicht zum Kreis der in § 3 Nr. 25 EnWG legaldefinierten Letztverbraucher (Danner/Theobald/Eder, aaO, § 36 EnWG Rn. 41 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - EnVR 68/10, GuT 2012, 144 Rn. 10; OLG Stuttgart, RdE 2011, 62, 65 f.).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 11 W 40/16

    Voraussetzungen einer Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG

    Auf Basis der Zweckrichtung des EnWG ist grundsätzlich von einem weiten Netzbegriff auszugehen (BGH, Beschluss vom 18.10.2011 - EnVR 68/10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10; BNetzA, Beschluss vom 7.4.2016 - BK 6-15-166).
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